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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Tweety87 am 14. Juli 2023, 09:07:32

Titel: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Tweety87 am 14. Juli 2023, 09:07:32
Guten Morgen
Ich würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen dieser  bezieht Bürgergeld und macht einen Minijob aufgrund eines Schlaganfalles.
Ich arbeite in Teilzeit und habe eine 2 jährige Tochter.
Ich zahle 540 Euro Miete kalt dazu kommen noch 50 euro nebenkosten und 130 Euro Heizung also 720 Euro insgesamt.

ich bekomme 350 unterhalt und verdiene ca 1400 netto und 1800 brutto.

Wie viel Miete würde mein Freund vom Amt bekommen? oder würden wir vielleicht sogar alles bezahlt bekommen?

Liebe Grüße
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Birgit63 am 14. Juli 2023, 09:54:53
Nein, natürlich bekommt ihr nicht alles bezahlt. Dein Einkommen wird mit angerechnet. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 14. Juli 2023, 10:10:37
Zitat von: Tweety87 am 14. Juli 2023, 09:07:32ich bekomme 350 unterhalt und verdiene ca 1400 netto und 1800 brutto.

Und 250€ Kindergeld, nehme ich an?

Dein Einkommen, der Unterhalt und das Kindgeld macht zusammen 2000€, dazu noch das Einkommen deines Freundes in unbekannter Höhe, abzüglich der Warmmiete von 720€. DAs macht es sehr unwahrscheinlich, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Bürgergeld habt, selbst wenn man den Beitrag zur dann fälligen freiwilligen Krankenversicherung deines Freundes dazu rechnet. Vielleicht wäre Wohngeld die bessere Option für euch.