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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: mixterxx am 14. Juli 2023, 13:10:07

Titel: Miete oder Eigentum als Monatliche ausgaben angeben? oder keins von beidem?
Beitrag von: mixterxx am 14. Juli 2023, 13:10:07

Hallo, ich sitze gerade an meinem Bürgergeldantrag. Folgendes Problem.


Ich wohne in dem Haus meiner Mutter. Hier gibt es zwei separate Wohnungen, wovon ich eine nutze. Meine Mutter, die andere. Meine Mutter ist der alleinige Besitzer und bezahlt noch monatlich das Haus bei der Bank ab. Sie ist auf meinen Zuschuss zum Haus angewiesen. Ich möchte natürlich nicht, dass jetzt auf einmal das Finanzamt kommt, nachdem ich meinen Bürgergeldern Antrag abgegeben habe! Ich kenne die ***** da arbeiten.....! und für die ,,Mieteinnahmen" von meiner Mutter jetzt rückwirkend die Einkommenssteuer haben wollen für? Jahre, weil Mieteinnahmen EINKÜNFTE sind!


Die frage die ich mir stelle:


wäre es besser meine Miete als Beitrag anzugeben zu den Schuldzinsen und Tilgungsraten die meine Mutter leistet?. Obwohl ich nicht im Grundbuch oder

in dem Bankkreditvertrag aufgeführt bin?


Oder doch als Miete deklarieren?

Ich habe aber keine Lust, dass das Finanzamt dann kommt und von ihr Einkommenssteuer haben will! 50 %

früher habe ich das Geld meiner Mutter BAR gegeben. Seit 7 Monaten überweise ich es ihr, ohne einen genauen Verwendungszweck anzugeben. So kann ich die Ausgaben dem Jobcenter nachweisen.


Oder hat jemand eine gute Idee, wie ich das beim Jobcenter verbuchen kann? Ich kenne aus der Familien Immobilen Trickkiste, den Trick mit dem Familienkredit, denn man dann als monatliche Rate abbezahlt bei dem Gläubiger um Steuern zu sparen! Statt Miete zahlen einfach einen Kredit abbezahlen! Spart 25 % Einkommenssteuer!

Danke schon mal für jeden guten Tipp und konstruktive Beiträge!

Euer Cluedo Fachmann
mixterxx


Titel: Aw: Miete oder Eigentum als Monatliche ausgaben angeben? oder keins von beidem?
Beitrag von: Sheherazade am 14. Juli 2023, 13:18:17
Lass die Tricksereien sein, wenn es wirklich 2 von einander getrennte Wohnungen in dem Haus sind und bei der Bank für das Darlehen schon die Mieteinnahmen als fester Einkommensfaktor berücksichtigt wurden. Mache einen ordentlichen Mietvertrag mit deiner Mutter, damit habt ihr die wenigsten Schwierigkeiten zu erwarten.

Und das deine Mutter mit den Mieteinnahmen verpflichtet ist, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, heißt noch lange nicht, dass sie (50%) Einkommenssteuer auf die Mieteinnahmen zu zahlen hat.
Titel: Aw: Miete oder Eigentum als Monatliche ausgaben angeben? oder keins von beidem?
Beitrag von: DerGreif am 14. Juli 2023, 13:29:53
Mieteinnahmen SIND Einkünfte und zu versteuern. Alle Tricks sind Betrug