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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Miau am 14. Juli 2023, 14:33:40

Titel: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Miau am 14. Juli 2023, 14:33:40
Hallo liebe Forumsmitglieder,
kann mir nicht vorstellen, das es den JC gefällt, nur max. um 30% beim Lebensunterhalt kürzen zu können.
Wäre es praktisch nicht möglich, innerhalb eines verhängten Sanktionszeitraums mehrfach und mehrmals (zusätzlich) zu sanktionieren, um letzlich dem eLB mehr als 30% zu kürzen?

Beispiel:  10% gekürzt, 1. Pflichtversäumnis, da ElB nicht zum Bewerbungstraining erschienen ist, Dauer 1 Monat.
Ca. 2 Wochen danach (also auf jeden Fall noch innerhalb des Sanktionszeitraums für das 1. Pflichtversäumnis) Vorladung beim SB mit RFB, eLB erscheint nicht.

Beginnnt dann die weitere Sanktion für die 2. Pflichtverletzung nach Ablauf des ersten Sanktionszeitraums oder sofort nach dem 2.versäumten Termin mit 20% und für 2 Monate und/ oder kann in einem solchen Fall zusätzlich  und gleichzeitig wegen Verletzung der Mitwirkungspflich sanktioniert werden, so dass man innerhalb von ca. 4 Wochen bei 30% oder bei geschickter Kombi von wer was was noch bei mehr als 30% innerhalb von 4 Wochen landet?
Wer weiß Bescheid? Freue mich auf eure Antworten.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: BigMama am 14. Juli 2023, 14:51:22
Nein. Mehr als 30 % sind nicht möglich.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Phil_N am 14. Juli 2023, 14:53:21
Zitat von: Miau am 14. Juli 2023, 14:33:40Hallo liebe Forumsmitglieder,
kann mir nicht vorstellen, das es den JC gefällt, nur max. um 30% beim Lebensunterhalt kürzen zu können.

Mehr als 30 % gehen nicht. Und davon abgesehen: Was heißt "gefällt"? Die Jobcenter setzen um, was der Gesetzgeber vorgibt. Das geschieht eher emotionslos. Meine Erfahrung ist, dass viele Jobcenter-Mitarbeiter es in Ordnung finden, dass es nur noch max. 30 % Sanktionen gibt.

Das deshalb, weil die wissen, dass Sanktionen über 30 % hinaus eben selten was bringen und im ungünstigsten Fall das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken. Außerdem sind viele JC-Mitarbeiter auch aus moralischen Gründen nicht von 100%-Sanktionen überzeugt (außer bei manchen Leuten, wenn sie z. B. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Schwarzarbeit vermuten).

Bisher aber waren sie in manchen Fallkonstellationen gezwungen, heftigere Sanktionen zu verhängen. Das fällt nun weg. Und es gibt keine Konstallation, wo in einem Zeitraum X die Sanktionshöhe mehr als 30 % beträgt.

Irgendwie scheint bei manchen hier die Vorstellung zu herrschen, dass Jobcenter-Mitarbeitende in ihrem Büro sitzen und sich irgendwie freuen, wenn sie endlich wieder wen sanktionieren können. Das ist aber Quatsch - so jedenfalls meine Erfahrung.

Sanktionen werden zumeist emotionslos verhängt, wenn die Jobcenter-Mitarbeiter meinen, dass gegen Mitwirkungspflichten (Bewerbungen schreiben, Maßnahme-Teilnahme etc.) verstoßen wurde. Das erfolgen in der Regel ganz emotionslos Anhörungen, und wenn keine Antwort darauf kommt (oder eine, die als unzureichend erachtet wird), wird die Sanktion verhängt. 

Ich kenne wirklich viele Jobcenter-Mitarbeiter, und darunter ist keiner, dem es eine innige Freude bereitet, zu sanktionieren. Die tun das, weil der Gesetzgeber es ihnen aufträgt, wenn ihr Ermessen bei null liegt.

Ich selbst plädiere zwar für eine sanktionsfreie Grundsicherung, kann aber auch jene Menschen verstehen, die argumentieren, es müsse Sanktionen weiterhin geben, weil die ALG-II-Beziehenden von Steuergeldern lebten und daher von ihnen verlangt werden müsse, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um kein ALG II mehr zu erhalten. Und dann müsse es auch Strafen geben, wenn das nicht passiert.

Das wird von nicht wenigen Menschen als gerecht erlebt. Ich selbst stelle mir eher nicht die Frage, was nun gerecht ist, sonder was wirklich etwas bringt. Sanktionen sollen ja eine Wirkung erzielen. Es geht bei denen ja nicht in erster Linie um Bestrafung, sondern die Intention ist eine Verhaltensänderung, die durch die Sanktion erzielt werden soll.

Und das gelingt oft nicht. Es wäre meiner Meinung nach daher viel besser, noch deutlich stärker mit finanziellen Anreizen zu arbeiten. Also nicht so: "Wir nehmen dir was weg, wenn du XYZ nicht tust", sondern so: "Wir geben dir was extra, wenn du XYZ tust". Dadurch lässt sich mehr erreichen, meine ich.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Felixxx am 14. Juli 2023, 15:05:16
Zitat von: Phil_N am 14. Juli 2023, 14:53:21Also nicht so: "Wir nehmen dir was weg, wenn du XYZ nicht tust", sondern so: "Wir geben dir was extra, wenn du XYZ tust". Dadurch lässt sich mehr erreichen, meine ich.
Das wäre eindeutig die richtige Praxis. Aber "kriegst du nicht, Alter" Habeck hat bereits bewiesen, wie wenig Interesse an so einer Herangehensweise seitens der Regierung besteht.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Miau am 14. Juli 2023, 17:45:34
Zitat von: Phil_N am 14. Juli 2023, 14:53:21Irgendwie scheint bei manchen hier die Vorstellung zu herrschen, dass Jobcenter-Mitarbeitende in ihrem Büro sitzen und sich irgendwie freuen, wenn sie endlich wieder wen sanktionieren können. Das ist aber Quatsch - so jedenfalls meine Erfahrung.

Sanktionen werden zumeist emotionslos verhängt, wenn die Jobcenter-Mitarbeiter meinen, dass gegen Mitwirkungspflichten (Bewerbungen schreiben, Maßnahme-Teilnahme etc.) verstoßen wurde. Das erfolgen in der Regel ganz emotionslos Anhörungen, und wenn keine Antwort darauf kommt (oder eine, die als unzureichend erachtet wird), wird die Sanktion verhängt. 
Ich kenne wirklich viele Jobcenter-Mitarbeiter, und darunter ist keiner, dem es eine innige Freude bereitet, zu sanktionieren. Die tun das, weil der Gesetzgeber es ihnen aufträgt, wenn ihr Ermessen bei null liegt.

Schön, wenn es so wäre oder gewesen wäre wie du schreibst. Das Forum ist dagegen voll von gegenteiligen Erfahrungen der eLBs. Der Gesetzgeber hat bewusst EinVs und Kooperationspläne als reine Sanktionsinstrumente vorgesehen. Letzlich zwecks Kostenminimierung. Und die LSBs haben die Aufgabe dies umzusetzen. Dabei und bei anderen Gelegenheiten sind sie alles andere als "emotionslos".

Woher kennst du so viele SBs? Arbeitskollegen?

Positive Anreize zu setzen finde ich begrüßenswert, da motivierend. Bestrafungen bis hin zur existenzgefähredenden Sanktionen sind dies nicht. Sanktionsfreis Grundeinkommen ist gut, gefällt aber den Arbeitgebern nicht. Prekäre Arbeitsverhältnisse sichern ihre Profite. Wer sanktioniert die Arbeitgeber?

Sanktioniert werden sollten natürlich all jene, die erwiesenermaßen (und nicht auf bloße Vermutung hin) Leistungsmissbrauch bei Sozialleistungen betreiben.


Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Phil_N am 15. Juli 2023, 10:08:15
Zitat von: Miau am 14. Juli 2023, 17:45:34Schön, wenn es so wäre oder gewesen wäre wie du schreibst. Das Forum ist dagegen voll von gegenteiligen Erfahrungen der eLBs.

Deine Schlussfolgerung, dass es ganz viele Probleme mit den Jobcenter im Land gäbe, weil viele Leute hier im Forum solche Probleme haben, ist ein klassischer Bestätigungsfehler. Eine Hilfe-Forum ist niemals repräsentativ für das Gesamt der ALG-II-Beziehenden, weil sich in Hilfe-Foren häufig Leute finden, die Hilfe suchen, weil sie schlechte Erfahrung gemacht haben.

Wer keine schlechten Erfahrung macht, sucht oftmals kein Forum auf. Daher kannst du vom Forum nicht verallgemeinern, wie auch "Kunden"-Zufriedenheitsbefragungen zeigen, die ein viel besseres Bild offenbaren als das, was hier im Forum gezeichnet wird.

Das heißt wohlgemerkt nicht, dass die Probleme der Leute hier im Forum nicht real wären. Sie sind es sicher. Sie sind nur eben nicht repräsentativ. Es läuft im Jobcenter insgesamt viel besser, als man den Eindruck gewinnen könnte, wenn man nur hier im Forum liest. Das ist eine Filterblase. 

Zitat von: Miau am 14. Juli 2023, 17:45:34Der Gesetzgeber hat bewusst EinVs und Kooperationspläne als reine Sanktionsinstrumente vorgesehen. Letzlich zwecks Kostenminimierung.

Mit Kostenminimierung hatte die EinV-Einführung rein gar nichts zu tun. Der Grund dafür, warum EinV eingeführt wurden, war ein Dreifacher:


Dass es keineswegs nur darum ging, sichere Sanktionsmöglichkeiten zu konstruieren, zeigt sich schon daran, dass Sanktionen auch möglich sind, wenn  keine EinV existiert, jemand aber z. B. einer Maßnahmezuweisung nicht Folge leistet. Die Maßnahme sollte, musste aber nicht zwingend, in der EinV fixiert werden.

Zitat von: Miau am 14. Juli 2023, 17:45:34Woher kennst du so viele SBs? Arbeitskollegen?

Ehemalige Arbeitskollegen, ja. Ich habe mehrere Jahre in 3 Jobcentern gearbeitet. Außerdem habe ich im Rahmen einer Forschungsarbeit über 80 Fach- und Führungskräfte aus über 20 Jobcentern in Deutschland interviewt. Zudem bilde ich Fallmanager für Jobcenter aus und leite Trainingsseminare im Bereich Coaching und Beratung für Arbeitsvermittler unterschiedlicher Jobcenter.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Hansejunge am 15. Juli 2023, 12:53:49
Zitat von: Phil_N am 14. Juli 2023, 14:53:21"Wir nehmen dir was weg, wenn du XYZ nicht tust", sondern so: "Wir geben dir was extra, wenn du XYZ tust". Dadurch lässt sich mehr erreichen, meine ich.

Wenn man nur den anrechnungsfreien Betrag des Einkommens von 100 Euro auf 200 Euro erhöhen würde oder sogar noch höher, dann würde das schon vieles bewirken. Die jetzigen 30 Prozent anrechnungsfrei ab 520 Euro bringen meiner Meinung nach nicht viel.

Wenn ich aber weiß, dass ich 200 so oder so mehr haben könnte, wenn ich denn wollte, ohne Probleme, dann ist hier der Anreiz meiner Meinung nach viel höher.

Klar, kommen dann wieder Leute um die Ecke und sagen, dann bräuchte man gar nicht mehr arbeiten gehen, aber das ist dann schon noch was anderes, weil man sich ja dennoch um einen "richtigen" Job bemühen muss (Bewerbungen, etc.)
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Milla am 15. Juli 2023, 14:35:19
ZitatDie jetzigen 30 Prozent anrechnungsfrei ab 520 Euro bringen meiner Meinung nach nicht viel.
Es bringt ja nicht mal etwas wenn man statt 400€ Job 520€ Job macht. Ein drittel mehr arbeiten für 24€ mehr. :lachen:
Die können mir nen Schuh aufblasen.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Hansejunge am 15. Juli 2023, 18:40:32
Ein für mich gelungener Anreiz wäre zum Beispiel auch, dass man auf der einen Seite sanktionieren kann, darf, muss, man aber andererseits sich das Geld wieder dazu verdienen darf.

Man hat dann halt nicht nur 100 Euro anrechnungsfrei, sondern für 1 Monat 150 / 2 Monate 200 / 3 Monate 250, je nach Grad der Leistungsminderung. So könnte man es selbst wieder "ausbügeln".
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Milla am 15. Juli 2023, 22:46:41
Die ganze Staffelei ist Käse. Die sollten generell bei geringfügigen AV 50/50 machen. Nur so kann man auch Anreiz schaffen Jobs anzunehmen die weniger gut bezahlt werden. Da hätte man bei 400€ 200€ mehr in der Tasche und würde rund 28 Stunden dafür arbeiten im Monat.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Sheherazade am 16. Juli 2023, 09:45:05
Minijobs sind keine schlechter bezahlten Jobs (Mindestlohn), sondern eine selbst auferlegte Arbeitszeitverkürzung.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 16. Juli 2023, 10:45:50
Zitat von: Sheherazade am 16. Juli 2023, 09:45:05selbst auferlegte Arbeitszeitverkürzung.


Manchmal auch eine Arbeitszeitverlängerung - nämlich von "null Stunden" auf "wenigstens ein paar Stunden".
Worüber viele Menschen schon glücklich sind. 
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Sheherazade am 16. Juli 2023, 12:04:01
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 16. Juli 2023, 10:45:50Worüber viele Menschen schon glücklich sind. 

Schon klar. Hier war aber die Rede von Menschen, die einen höheren finanziellen Anreiz brauchen um wenigstens einen Minijob aufnehmen zu wollen.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Phil_N am 16. Juli 2023, 12:46:19
Dass die Anrechnungsoptionen im JC lukrativer werden müssen, damit sich arbeiten zu gehen deutlich mehr lohnt, sehe ich auch so.

Zu Minijobs sei gesagt, dass ich dafür wäre, die komplett wieder abzuschaffen. Meiner Meinung nach sollte jede Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Schätzungen gehen davon aus, dass Minijobs allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen verdrängen (siehe hier (https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-destruktive-minijobs-36975.htm)).

Minijob ist sehr oft gleich Niedriglohnjob. Das ist nicht nachhaltig, da der Niedriglohnsektor eben oftmals kein Sprungbrett in bessere Bezahlung ist (https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Presse/Pressemitteilung_Niedriglohnsektor-Sackgasse-statt-Sprungbrett_20200702.pdf). Ich habe selbst auch einige Leute im Bekanntenkreis, die gerne mehr arbeiten würden, aber nur einen Minijob bekommen (oder zwei), weil das für den AG günstiger kommt. Langfristig ist das für die Minijobber aber fatal - und für die Gesellschaft glaube ich auch.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: madinksa am 16. Juli 2023, 12:46:40
Zitat von: Milla am 15. Juli 2023, 22:46:41Die ganze Staffelei ist Käse. Die sollten generell bei geringfügigen AV 50/50 machen. Nur so kann man auch Anreiz schaffen Jobs anzunehmen die weniger gut bezahlt werden. Da hätte man bei 400€ 200€ mehr in der Tasche und würde rund 28 Stunden dafür arbeiten im Monat.

Ich fände 50/50 auch gut, würde dafür aber die 100€ Freibetrag komplett abschaffen.
Diese unsäglichen "100€-Jobs" sind völliger Quatsch und gehen in die völlig falsche Richtung. Wenn jemand nur 2-3 Stunden pro Woche arbeitet, kann er es auch gleich ganz lassen.
Und wenn nun jemand nur 150€ verdient und die 100€ Freibetrag als Fahrtkosten braucht, macht der Job vielleicht keinen Sinn.
Wenn man kein Bürgergeld bekommt, muss man auch schauen, wie die Kosten eines Jobs im Verhältnis zum Verdienst liegen.
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Miau am 17. Juli 2023, 13:02:05
Zitat von: Phil_N am 15. Juli 2023, 10:08:15Deine Schlussfolgerung, dass es ganz viele Probleme mit den Jobcenter im Land gäbe, weil viele Leute hier im Forum solche Probleme haben, ist ein klassischer Bestätigungsfehler. Eine Hilfe-Forum ist niemals repräsentativ für das Gesamt der ALG-II-Beziehenden, weil sich in Hilfe-Foren häufig Leute finden, die Hilfe suchen, weil sie schlechte Erfahrung gemacht haben.

Genau, dieses Forum hier ist für die Schikanen durch das JC nicht repräsentativ. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich sehr viel höher von denjenigen, die von den JC gegängelt wurden und werden: zum einen gibt andere beratende Foren für eLBs als dieses, dann gibt es eLBs, die sich selbst zu helfen wissen, dann gibt es welche, die ggfs. sofort zum Rechtsanwalt gehen und nicht zuletzt gibt es solche, die wehrlos sind, sich einschüchtern lassen oder in Unkenntnis ihrer rechtlichen Möglichkeiten sind oder weil sie sich nicht trauen alles mit sich machen lassen, ohne dass man es erfährt usw.....

Habe auch nicht behauptet, dass dieses Forum im Allgemeinen repräsentativ ist. Zahlreiche Hilferufe allein in  diesem Forum widerlegen lediglich deine Behauptung.

Du versuchst mit deinen Beiträgen die JC-Praxis zu verharmlosen. Mit einer klassischen Beschwichtigungsargumentation, wonach doch im Großen und Ganzen bei HartzIV/Bürgergeld alles so schön funktioniere und Hartz IV (Bürgergeld) eine Erfolgsgeschichte sei (ja, indem das SGB II dabei geholfen hat, dass Deutschland europaweit an der Spitze im Niedriglohnsektor liegt. Zu Lasten der Beschäftigten und zum Wohle der Arbeitgeber bzw. der Wirtschaft.

Mich stört solch ein Beitrag gewaltig. Irgenwie fehl am Platze....
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Sheherazade am 17. Juli 2023, 13:07:34
Zitat von: Miau am 17. Juli 2023, 13:02:05zum einen gibt andere beratende Foren für eLBs als dieses, dann gibt es eLBs, die sich selbst zu helfen wissen, dann gibt es welche, die ggfs. sofort zum Rechtsanwalt gehen und nicht zuletzt gibt es solche, die wehrlos sind, sich einschüchtern lassen oder in Unkenntnis ihrer rechtlichen Möglichkeiten sind oder weil sie sich nicht trauen alles mit sich machen lassen, ohne dass man es erfährt usw.....

Und dann gibt es noch den Teil der erwerbslosen Leistungsbezieher, die problemlos zu ihren Rechten kommen und ihren Pflichten nachkommen - das dürfte tatsächlich die Mehrheit sein. Denn auch hier gilt: Ausnahmen (die von dir genannten) bestätigen die Regel (der von mir genannte Teil).
Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
Beitrag von: Miau am 17. Juli 2023, 14:36:53
Zitat von: Phil_N am 15. Juli 2023, 10:08:15Mit Kostenminimierung hatte die EinV-Einführung rein gar nichts zu tun. Der Grund dafür, warum EinV eingeführt wurden, war ein Dreifacher:

    • Erstens wollte man Konkretisierung erreichen, dass den Leuten klar deutlich gemacht werden sollte, was sie erhalten und was man von ihnen erwartet.
    • Zweitens wollte man Verbindlichkeit kreieren, nach dem Motto: Du setzt deine Unterschrift unter das Schriftstück, dann hältst du dich auch eher dran.
    • Drittens wollte man sicherstellen, dass Sanktionen rechtssicher waren, indem in der EinV auf den Einzelfall bezogen spezifiziert wurde, was allgemein im Gesetzestext (SGB II) steht.
    [/list]
    Dass es keineswegs nur darum ging, sichere Sanktionsmöglichkeiten zu konstruieren, zeigt sich schon daran, dass Sanktionen auch möglich sind, wenn  keine EinV existiert, jemand aber z. B. einer Maßnahmezuweisung nicht Folge leistet. Die Maßnahme sollte, musste aber nicht zwingend, in der EinV fixiert werden.
    Kostenminimierung: ein sanktionierter eLB kostet das JC weniger Geld, Kostenminimierung war ein einkalkulierter/positiver Nebeneffekt bei Nichtbefolgen einer EinV/Koop-Plans. Die Santionsdruck-/praxis treibt/trieb nolens volens viele dazu, lieber einen minderwertigen/Niedriglohnjob anzunehmen. Insbesondere dann, wenn die Sanktionen existenzgefärdend waren. Niedriglöhnjobs bedeutet  Kostenminimierung für die Arbeitgeber und für die JC  ("Aufstocker"). Also 2 Fliegen mit einer Klappe. Zur Zeit der Einführung der EinVs gab es ca. 5 Mio Arbeitslose. da weniger Jobs am Markt. Da war schon Druck vonnöten, um die eLBs zu unliebsamen Restjobs zu "bewegen". Vorher gings ohne EinVs. Da war auch mehr Geld im öffentlichen Topf...

    Die EinVs waren so überflüssig wie ein Kropf. Sie sollten den Druck auf den eLB erhöhen, indem er dadurch gezwungen wurde, sich z. B. billig zu verkaufen. Auch wurde z.B wurde die Arbeitslosenstatistik durch die darin fixierten, meist uneffektive "Weiterbildungsmaßnahmen" geschönt, bereits eingekaufte, übrig gebliebene Weiterbildungskontingente mussten an den Mann/Frau gebracht werden, auch wenn diese für den einzelnen eLB überflüssig, unqualifiziert und vor allem ungewollt waren/sind etc.. Frei nach dem Motto: wir tun was, aber an der Massenarbeitslosigkeit können wir nichts ändern, an seiner Arbeitslosigkeit ist der eLB angeblich selbst Schuld. Er kriegt selbst nichts auf die Reihe.  Daher müssen wir ihn per EinV dazu kriegen, dass er sich unter Wert verkauft. Der eLB ist dumm, unselbständig, untätig, bewirbt sich erfolglos und daher bedarf es generell/bei jedem eLB einer EinV/Koop-Plans, damit er im Sinne einer (fortgesetzten) Niedriglohnpolitik spurt. Die öffentlichen Kassen sind aus diversen Gründen immer weniger prall gefüllt...

    Zitat von: Sheherazade am 17. Juli 2023, 13:07:34Und dann gibt es noch den Teil der erwerbslosen Leistungsbezieher, die problemlos zu ihren Rechten kommen und ihren Pflichten nachkommen - das dürfte tatsächlich die Mehrheit sein. Denn auch hier gilt: Ausnahmen (die von dir genannten) bestätigen die Regel (der von mir genannte Teil).

    Stimmt. Und auch wieder nicht. Dein Satz würde bedeuten, dass nur diejenigen Schwierigkeiten mit dem JC bekommen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Dagegen gibt es zahlreiche eLB, die ihre Pflichten erfüllen und trotzdem gegängelt werden.

    Wer eingestellt wird, bestimmt immer noch der Arbeitgeber allein. Dies geschieht im Übrigen auch (und evtl. maßgebend) aufgrund von (gegenseitiger) Sympathie.

    Ich danke allen für ihre Beiträge. Meine Eingangsfrage wurde beantwortet und ich gehe davon aus, dass diese Info verbindlich stimmt.

    Ich verabschiede mich aus diesem Threat. Vielen Dank!
    Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
    Beitrag von: Phil_N am 17. Juli 2023, 18:31:36
    Zitat von: Miau am 17. Juli 2023, 13:02:05Genau, dieses Forum hier ist für die Schikanen durch das JC nicht repräsentativ. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich sehr viel höher von denjenigen, die von den JC gegängelt wurden und werden:

    Nein, ist sie eher nicht. Die Jobcenter erheben selbst zweimal jährlich die Zufriedenheit ihrer ,,Kundschaft" mit den eigenen Dienstleistungen. Das Gros der ALG II Beziehenden ist mit dem Jobcenter zufrieden. Das kannst du hier einsehen (https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/befragungen/ergebnisse). Der Mittelwert der Zufriedenheit liegt derzeit bei 2,2, das heißt in Schulnoten die Note ,,gut".

    Zitat von: Miau am 17. Juli 2023, 13:02:05Zahlreiche Hilferufe allein in  diesem Forum widerlegen lediglich deine Behauptung.

    Nein, tun sie nicht. Denn wie gesagt ist es völlig normal, dass sich in einem Hilfe-Forum Leute finden, die Hilfe suchen. Dieses Forum hat etwa 3500 Mitglieder (von denen geschätzt aber nur etwa 500 aktiv sind). Wir haben aber 3,9 Millionen ALG II Bezieher.

    Der überwiegende Teil davon hat keine ausgeprägten Probleme mit dem Jobcenter und daher keine Möge, sich Hilfe zu suchen. Davon erfährst du aber nichts, denn kaum einer von denen meldet sich bei der Presse (das tun in der Regel hoch Unzufriedene) und kaum einer davon meldet sich in einem Hilfe-Forum. Wohl kaum jemand postet sowas wie: ,,Hallo Leute, wollte nur mal schreiben, dass ich keinerlei Probleme mit dem Jobcenter habe."

    Auf Basis deiner Logik im Gusto von Hier-gibt-es-viele-Probleme-also-gibt-es-die-überall-im-Jobcenter könnte man auch postulieren, dass es in Deutschland fast nur noch Veganer gäbe. Solch einen Eindruck kann man gewinnen, wenn man sich mal in Veganer-Foren umschaut. Das sind echt nur Veganer. Das heißt aber nicht, dass es keine Fleischesse gibt. Die tauchen dort im Forum nur eben nicht auf.

    Es entsteht ein totales Zerrbild, wenn man meint, von den hier im Forum geäußerten Problemen zu schlussfolgern, dass es überall im Land so oder so ähnlich laufen müsste. Tut es nicht. Sowas lernst du in jedem Grundlagenseminar zur sozialwissenschaftlichen Forschung. Vorsicht vor vorschnellen Interpretationen.

    Zitat von: Miau am 17. Juli 2023, 13:02:05Du versuchst mit deinen Beiträgen die JC-Praxis zu verharmlosen. Mit einer klassischen Beschwichtigungsargumentation, wonach doch im Großen und Ganzen bei HartzIV/Bürgergeld alles so schön funktioniere [...]

    Was heißt verharmlosen bitte? Du insinuierst geradezu, dass die Grundsicherung in der jetzigen Form ganz schrecklich wäre. Ich wette mit dir, dass viele Grundsicherungsempfänger (von denen viele übrigens aus Ländern ohne ausgeprägten Sozialstaat wie Syrien, Afghanistan, Eritrea und Ukraine kommen), das deutlich anders sehen.

    Im Großen und Ganzen funktioniert unser deutscher Sozialstaat tatsächlich trotz der kritikwürdigen Einschnitte, die es seit 2005 gab, erstaunlich gut, wenn man es mal im internationalen Vergleich sieht. Dass ich mir eine andere Grundsicherung wünsche (ohne Sanktion, dafür mit mehr Anreizen), habe ich hier im Forum schon geschrieben.

    Auch die Tatsache, dass im Jobcenter zu lange das Fordern gegenüber dem Fördern priorisiert wurde und dass das Beratungsverhältnis im Jobcenter oftmals keines auf gleicher Augenhöhe ist und dass die Interaktion dort teils als beschämend erlebt wird, habe ich kritisiert.

    Es gab und gibt einiges an ALG II zu verbessern. Dafür setzt ich mich auch ein. Ich habe mich auch deshalb hier im Forum angemeldet, weil ich dazu beitragen will, dass Leute zu ihrem Recht kommen. Einige kleine Änderungen zum Positiven sind mit der Bürgergeldreform zum Glück auch umgesetzt worden.

    Ginge es noch besser? Natürlich! Keine Frage. In der Theorie geht es immer besser. Man muss aber eben auch schauen, was in der Praxis möglich ist. Und die Praxis ist: Es müssen Kompromisse eingegangen werden, weil es eben unterschiedliche, widerstreitende politische Interessen in diesem Land gibt. Eine gänzlich sanktionsfreie Grundsicherung wird sich mit CDU, FDP und AfD nicht umsetzen lassen.

    Das alles ändert aber nichts daran, dass unser Sozialsystem solide ist und dass es armen Menschen in Deutschland noch immer verhältnismäßig besser geht, als das in anderen wirtschaftlich vergleichbaren Industriestaaten der Fall ist. In Skandinavien mag das Sozialsicherungssystem noch besser sein, aber in Ländern wie den USA und England ist es eben auch deutlich schlechter als bei uns. Und in vielen wirtschaftlich schwächeren Ländern erst recht.

    Ich sehe meine Darlegungen kurzum nicht als Verharmlosung, sondern als eine in meinen Augen nötige Relativierung. Klar sollten wir versuchen, es besser zu machen. Die Grundsicherung sollte weiter verbessert werden. Dennoch gilt: Es ist nicht alles mies und schlecht. Es gibt einiges zu kritisieren, aber auch viel, was gut läuft in diesem Land – auch in der Grundsicherung.
    Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
    Beitrag von: a_good_heart am 17. Juli 2023, 19:30:30
    Man sollte die Mobcenter-Trolle nicht füttern. Dann braucht man auch diese nervigen ellenlangen Propaganda-Posts nicht lesen... :blum:


    (https://abload.de/img/mobcentersinnfucvz.gif)
    Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
    Beitrag von: Phil_N am 23. Juli 2023, 09:42:55
    @a_good_heart: Ich frage mich, welchen Sinn es haben soll, Leute als Trolle zu bezeichnen, mit deren Meinung man nicht konform geht. Es gibt viele Leute in diesem Forum, die völlig andere Meinungen vertreten als ich. Wenn diese Leute ihre Meinungen begründen, kann ich das aber akzeptieren.  Du allerdings begründest gar nichts, sondern klagst nur an.

    Ich finde es übrigens richtig gut, wenn kontrovers diskutiert wird, denn es ist ja keineswegs ausgeschlossen, dass ich selbst "falsch" liegen kann. Dann kann ein Forum mir helfen, neue Sichtweisen zu erkennen. Das Wort ,,Forum" leitet sich ab von Marktplatz, Ort des Austausches. Es geht dort um Diskussion.

    Zu diskutieren mein, unterschiedliche Argumente auszutauschen und Dinge aus unterschiedlichen Warten zu sehen, um andere zu überzeugen oder sich selbst überzeugen zu lassen. Das ist die Essenz eines Forums - im Gegensatz zu einer reinen Informationsplattform.

    Ein Ort, wo alle die gleiche Meinung vertreten und Dissens als "Trollerei" diskreditiert wird, ist kein Forum, sondern eine Echokammer. Inwieweit bitte profitieren Hilfesuchende davon?

    Und by the way: Komplexe Sachverhalte, die der Tatsache Rechnung tragen, dass es nicht nur schwarz/weiß gibt, sondern dass die Realität vielschichtig ist, lassen sich nicht in 2-3 Zeilen darstellen.
    Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
    Beitrag von: götzb am 23. Juli 2023, 17:42:12
    Zitat von: a_good_heart am 17. Juli 2023, 19:30:30Man sollte die Mobcenter-Trolle nicht füttern. Dann braucht man auch diese nervigen ellenlangen Propaganda-Posts nicht lesen... :blum:
    Dein zitierter und auch jene mit den Hintergrundwissen
    zu den Zwangsmaßnahmen sind beide auf ihre Weise ein Mehrwert.  :smile:

    Diese Streitereien führt man besser mit den echten Trollen.  :flag:
    Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
    Beitrag von: Miau am 23. Juli 2023, 18:02:56
    Zitat von: BigMama am 14. Juli 2023, 14:51:22Nein. Mehr als 30 % sind nicht möglich.

    Quelle: gegen-hartzIV.de vom 29.11.22 von Sebastian Bertram:

    "100 Prozent Sanktionen beim Bürgergeld

    Das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 7/16) fällte 2019 zum Thema Sanktionen bei Hartz IV ein weitreichendes Urteil. Eigentlich dürfen die Jobcenter nicht mehr als 30 Prozent "zur Strafe" von den Regelleistungen kürzen. Dennoch können die Jobcenter Totalsanktionieren, auch beim künftigen Bürgergeld.

    Welche Änderungen treten ab Januar 2023 ein?

    (...)

    Totalsanktion durch eine vorläufige Leistungseinstellung

    Allerdings dürfen die Jobcenter eine Totalsanktion durch eine vorläufige Leistungseinstellung, Entsagungs- und Entziehungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung verhängen. Diese Praxis soll auch beim neuen Bürgergeld gelten.

    "Die hier stattfindenden Sanktionen sind nicht auf 30 % begrenzt, sondern regelmäßig und sehr häufig rechtswidrig 100 % Sanktionen, dh. komplette Leistungseinstellungen, keine Regelleistung, keine Miete, keine Krankenkasse", erläutert Harald Thomé von Tacheles e.V.

    Im Gesetzgebungsverfahren wurde auf diesen Missstand immer wieder hingewiesen. Geändert wurde allerdings nichts. "Daher bleibt das Bürgergeld ein Drangsalierungssystem", kritisiert der Sozialrechtsexperte.

    Wenn Erklärungen dem Jobcenter nicht ausreichen

    Das Mittel der Totalsanktion wird sogar häufiger angewendet, als weithin in der Öffentlichkeit bekannt ist.

    (...)"


    Und nun? Es sind also doch mehr als max. 30% möglich! Fehlende Mitwirkung lässt sich leicht unterstellen/vermuten.Hier wird vermutlich eine Klagewelle einsetzen...
    Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
    Beitrag von: Greywolf08 am 23. Juli 2023, 18:17:30
    Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Sanktion und Leistungseinstellung, oder?
    Natürlich ist das Ergebnis erstmal bei beiden kein Geld.
    Bei einer Sanktion sind die max. 30% dauerhaft weg. Bei einer vorläufigen Leistungseinstellung wird dir aber dein Anspruch 100% nachgezahlt.
    Bei den früheren Totalsanktionen gab es überhaupt kein Geld und erst recht keine Nachzahlung. Außer die Sanktion war rechtswidrig.

    Durch das Urteil sind zwar die Sanktionen begrenzt worden, aber manche SB versuchen es dann halt auf dem Leistungseinstellungs-Weg um Kunden mürbe zu machen.
    Titel: Aw: Neue Sanktionspraxis
    Beitrag von: Miau am 23. Juli 2023, 18:55:23
    Zitat von: Greywolf08 am 23. Juli 2023, 18:17:30Bei einer Sanktion sind die max. 30% dauerhaft weg.

    Mit dauerhaft weg ist wohl gemeint: unwiderruflich (wird nicht nachgezahlt und ist auch nicht einklagbar) und begrenzt auf max. 3 Monate.

    Zitat von: Greywolf08 am 23. Juli 2023, 18:17:30Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Sanktion und Leistungseinstellung, oder?

    Der Unterschied wurde aber durch den Artikel nicht klar. Dort heisst es lediglich "Totalsanktion durch eine vorläufige Leistungseinstellung " ,... "rechtswidrig 100% Sanktion".

    Unter welchen Voraussetzungen wird denn bei einer vorläufigen Leistungseinstellung der Anspruch vollständig nachgezahlt? Wenn man der "Aufforderung zur Mitwirkung" per VA Folge geleistet hat?

    Vielleicht gab es einen Grund, nicht Folge leisten zu können/wollen? Dann bliebe wie bisher der Klageweg.

    Habe ich das richtig verstanden?