Gerade kam mein Steuerbescheid und ich erhalte keine Pauschale. Auf Nachfrage beim Finanzamt hieß es, diese würde nur von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden und wenn ich 0 zahlen muss beträgt die Pauschale eben 0 etc. Man verwies mich auch auf eine entsprechende Erklärung die ich dann googlen durfte und hier fand:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bettina-hagedorn/fragen-antworten/wie-kommen-kleinunternehmer-die-einkommensteuer-zahlen-an-die-300eu-energiepauschale
Hier heißt es
Zitatdie 300 Euro Energiekostenpauschale, die Ihnen als Kleinunternehmerin ja nicht ,,mit dem Lohn" ausgezahlt werden oder mit der Vorsteuer verrechnet werden können, erhalten Sie trotzdem im vollen Umfang durch die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2022, bei deren Berechnung die 300 Euro nachträglich ermäßigend auf die von Ihnen zu zahlende Einkommensteuer wirken.
Habt ihr dazu konkretere Infos oder vielleicht selbst die Situation schon gehabt? Google kennt nur den Fall Selbstständig = von der Vorauszahlung einbehalten, nur tun das Kleinunternehmer ja nicht und wenn sie dann nicht genug verdient haben um Steuern zu zahlen kriegen sie nix?
Ich bekam als Kleinunternehmer die Energiekostenpauschale ausgezahlt.
Hier ein Auszug vom Steuerbescheid:
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . 300
Energiepreispauschale . . . . . . . . . . . . . . . . 300
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300. . . . . . . . . . . . . . . . 300
Bescheiddaten
für 2022 über
Einkommensteuer
+--------------------------------------+-----------------+-----------------+---------------------+
| | | | |
| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | | zuschlag | |
| | € | € | € |
+--------------------------------------+-----------------+-----------------+---------------------+
| Festgesetzt werden | 0,00 | 0,00 | |
| verbleibende Beträge | -300,00 | 0,00 | -300,00 |
+--------------------------------------+-----------------+-----------------+---------------------+
Hmm habe versucht die Woche nochmal irgendwie an einen Vorgesetzten zu kommen um das zu klären, war aber nie zu sprechen. Werde wohl persönlich vorsprechen müssen.
Du musstest also auch keine Steuern zahlen und hast den Betrag komplett ausbezahlt bekommen, sodass du ihn nächstes Jahr in der Steuererklärung von diesem Jahr als Einkommen angeben musst, verstehe ich das richtig?
1. 2022 hatte ich von meinen monatlichen Einkünften keine Steuer bezahlt. Auf dem Einkommensteuerbescheid 2022 wurden 0,00 € Einkommensteuer festgesetzt, da das zu versteuernde Einkommen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrages lag. 300,00 € wurden 2023 vom Finanzamt auf mein Girokonto erstattet.
2. 2023 bezahle ich von meinem monatlichen Einkommen keine Steuer.
3. 2024 werde ich die Einkommensteuererklärung 2023 online dem Finanzamt senden. Den Erstattungsbetrag in Höhe von 300,00 € aus dem Jahr 2023 werde ich nicht mehr angeben.
Aber die 300 müssen doch versteuert werden...? Somit muss aufgrund des Einkommens in 2023 (die 300) eine Steuererklärung abgegeben werden oder nicht?
Die Energiepreispauschale wurde 2022 versteuert. 300,00 Euro sind auf dem Steuerbescheid 2022 aufgeführt.
2023 ist die Auszahlung, die nicht bei der Grundsicherung als Einkommen angerechnet wird.
Moment, dann würden ja Angestellte benachteiligt werden da sie die Summe Netto erhalten haben und wir als Kleinunternehmer sie vollständig behalten dürfen? Das kann ich mir nicht so recht vorstellen.
PS dreimal um Rückmeldung gebeten, die Dame ist offenbar sehr gut beschäftigt. Nächste Woche einen Termin vor Ort bekommen, hoffe die können mir endlich mal Klarheit verschaffen wieso ich die 300€ nicht erhalten habe.
Zitat von: Maunzi am 15. August 2023, 13:03:29Moment, dann würden ja Angestellte benachteiligt werden da sie die Summe Netto erhalten haben und wir als Kleinunternehmer sie vollständig behalten dürfen? Das kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Ist aber so.
Vollständig behalten oder nicht hängt von der Einkommenshöhe im Kalenderjahr ab.
Nicht jeder Kleinunternehmer darf die Energiepreispauschale vollständig behalten.
Hätte ich als Kleinunternehmer mehr Gewinn erzielt oder weniger Werbungskosten geltend gemacht, hätte ich die Energiepreispauschale nicht vollständig bekommen.
Eine Benachteiligung der Angestellten sehe ich nicht.
Indirekt bekommt man sie auch dann vollständig, in Form von weniger Steuern die man zahlen musste. Du hast also entweder die vollen 300 ausbezahlt bekommen oder sparst sie indirekt von der sowieso zu zahlenden Steuer ein. In jedem Fall sind es 300. Bei Angestellten sind es je nach Steuerklasse zB nur um die 160€ gewesen.
Bei Angestellten und Kleinunternehmer gilt die Steuerprogression. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Nix damit: "In jedem Fall sind es 300". Die Steuer wird auf das Einkommen und die Energiepreispauschale bezahlt.
Zitat von: skypan am 24. August 2023, 12:49:12Bei Angestellten und Kleinunternehmer gilt die Steuerprogression. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Nix damit: "In jedem Fall sind es 300". Die Steuer wird auf das Einkommen und die Energiepreispauschale bezahlt.
bei mir hatte ich das in meiner Steuererklärung auch angegeben und von 400 € Rückerstattungen wurden 100 € ans JC einbehalten.
Gelöscht, Missverständnis.
Gab es zu der Einbehaltung ein Schreiben das erklärt wie die Summe zustande kommt?
Ich nehme an, die Erklärung wird der Steuerbescheid liefern. Einfach erklärt: Wenn man 400€ Steuern erstattet bekommt, davon die steuerfreie Energiepauschale von 300€ abzieht, resultieren die restlichen 100€ aus der Einkommenssteuererklärung. Und diese Erstattung wird wie immer vom Jobcenter auch als Einkommen angerechnet.
Ja, das ist die Anrechnung beim Jobcenter.
Beim Finanzamt ist die Berechnung meiner Meinung nach etwas detaillierter. Die Energiepauschale wird dem Jahresverdienst hinzugeschlagen. Dadurch erhöht sich die Steuerlast. Im Umkehrschluss: Ohne die Energiepauschale wäre die Steuerrückerstattung höher als 400,00 € gewesen. Die genaue Berechnung sieht man nur auf dem Jahressteuerbescheid.
Nicht jeder Kleinunternehmer bezieht ergänzend Bürgergeld.
Danke für die Erklärungen. Hab dem Bescheid widersprochen nachdem alles andere zu nix führte und siehe da: es hat geklappt :)
Also werden die 300 beim Jobcenter/Sozialamt nicht als Einkommen angerechnet bzw als Einnahme gesehen die dann mit den Ausgaben verrechnet werden muss sondern sind quasi "frei"?