Guten Tag allerseits,
auf dem Jobcenter wurde mir gesagt, dass falls man zu einem Bewerbungstermin anreisen muss, immer nur die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel übernommen werden. Heisst das, wenn ich mit dem Auto fahre, dies aber teurer als die Zugfahrkarte ist, ich gar nichts erstattet bekommen oder bekomme ich eine Erstattung in der Höhe, die die Zugfahrkarte kosten würde?
Grüße
P.
Von welcher Entfernung reden wir hier?
Zitat von: Sheherazade am 17. Juli 2023, 11:34:10Von welcher Entfernung reden wir hier?
320 Kilometer
Einfache Strecke? Das ist ja ziemlich weit ausserhalb des ortsnahen Bereichs. Da würde ich mir vorher die Fahrtkosten genehmigen lassen.
Zitat von: Sheherazade am 17. Juli 2023, 11:38:31Einfache Strecke? Das ist ja ziemlich weit ausserhalb des ortsnahen Bereichs. Da würde ich mir vorher die Fahrtkosten genehmigen lassen.
Ja, einfache Strecke, wurde mit dem SB auch schon besprochen und bei der Gelegenheit wurde mir gesagt, dass die Fahrt mit der Bahn am günstigsten wäre und falls ich mit dem Auto fahren würde, man dies nicht genehmigen könne. Daher die Frage, ob ich gänzlich auf den Fahrtkosten sitzen bleibe, wenn ich mit dem Auto fahre.
Warum hast du nicht gleich im Gespräch gefragt?
Bahnfahrten bekommt man gegen Vorlage der Fahrkarte erstattet. Ohne Fahrschein als Nachweis wird es wohl keine Erstattung geben.
Das JC hat damit erstmal garnix zu tun. Erster Ansprechpartner sollte hier der Arbeitgeber sein.
In erster Linie trägt grundsätzlich der Arbeitgeber alle Kosten wenn er dich zum Bewerbungsgespräch einlädt, außer er hat das von vornherein bei der Einladung ausgeschlossen.
https://www.ingenieur.de/karriere/bewerbung/wer-zu-einem-vorstellungsgespraech-eingeladen-wird-sollte-die-fahrtkosten-erstattet-bekommen/
So siehts aus, für die Erstattung der Reisekosten ist der Arbeitgeber zuständig bei dem man sich beworben hat. (§670 BGB)
Bei Arbeitgebern die die Erstattung ausschließen, würde ich nicht arbeiten wollen.
Wenn die schon zu geizig sind die Reisekosten zu erstatten, wie soll es dann erst beim Lohn/Gehalt aussehen?
Sorry - kann ich mir gerade nicht verkneifen:
:offtopic: Es gab mal Zeiten (noch gar nicht sooo lange her), da war man -bei 3-stelliger Bewerbungsmenge- froh überhaupt erstmal eingeladen zu werden :grins:
LG RF
Zitat von: Harald53 am 17. Juli 2023, 19:46:40So siehts aus, für die Erstattung der Reisekosten ist der Arbeitgeber zuständig bei dem man sich beworben hat. (§670 BGB)
Bei Arbeitgebern die die Erstattung ausschließen, würde ich nicht arbeiten wollen.
Wenn die schon zu geizig sind die Reisekosten zu erstatten, wie soll es dann erst beim Lohn/Gehalt aussehen?
Kann man so pauschal nicht sagen. Meine Arbeitgeberin schließt solche Kosten auch aus und doch werden die Tarifverträge peinlich genau eingehalten. Bei etwa 15.000 Angestellten kann man sich ungefähr vorstellen, welche Bewerberflut vorhanden ist und was das für zusätzliche Kosten verursachen würde.
Zitat von: plushundert am 17. Juli 2023, 11:31:39auf dem Jobcenter wurde mir gesagt, dass falls man zu einem Bewerbungstermin anreisen muss, immer nur die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel übernommen werden
Diese Aussage ist nachweislich falsch.
Mangels anderer Regelungen sind hier §§ 4 und 5 BRKG anzuwenden.
Bei Nutzung von ÖPNV sind danach die Kosten des regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse zu erstatten und mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen.
Bei Nutzung von KFZ sind 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke zu erstatten, höchstens jedoch 130 Euro, wobei nicht die kürzeste sondern die zweckmäßigste Verbindung zählt.