Hallo zusammen
Ich habe zwar schon gesucht , aber keine klare Antwort gefunden auf die Schnelle.
Ich möchte in 2 Tagen für 8 Tage ans Meer um mich etwas zu erholen vom ganzen Alltagsstress der letzten Monate.
Reicht es aus wenn ich eine Ortsabwesenheit melde vom-bis ?
Werden die Leistungen gekürzt?
Muß ich warten bis der SB dem zustimmt?
Die Frage kann man so nicht beantworten.
Bist Arbeitslos, Aufstocker? Vollzeit?
Zitat von: Ottokar am 18. Juli 2023, 12:40:55Die Frage kann man so nicht beantworten.
Bist Arbeitslos, Aufstocker? Vollzeit?
@ottokar in der Überschrift steht Aufstocker :zwinker:
Sylvergirl
Bei Aufstockern gibt es Unterschiede.
Nachzulesen in:
Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0)
MfG FN
Im letzten, gar nicht so alten Beitrag der TE steht was von selbständiger Tätigkeit.
Entschuldigt bitte das noch Infos fehlten.
Ich bin Selbstständig und bekomme noch einen Teil ergänzend dazu. Betreut werde ich deshalb von einer Abteilung für Selbstständige im Jobcenter.
Haribo
Zitat von: Haribo am 18. Juli 2023, 17:21:02und bekomme noch einen Teil ergänzend dazu.
Dann gilt unteres
ZitatSo lange man seinen eigenen Bedarf jedoch nicht decken kann, unterliegt man weiterhin allen Pflichten des SGB II.
Aber wenn du morgen fahren willst würde ich keine schlafenden Hunde wecken.
Unter Umständen kann das ja auch mit deiner Selbstständigkeit zu tun haben, Kartenzahlungen solltest du aber nicht tätigen!
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2023, 17:04:57Sylvergirl
Bei Aufstockern gibt es Unterschiede.
Nachzulesen in:
Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0)
MfG FN
Sorry, wenn ich das in den Thread schreibe: Das (siehe Link) bedeutet doch, wenn mein Einkommen meinen eigenen Bedarf
nicht deckt, ich bin gar kein Aufstocker?
Wie heißt das denn dann, was man ist? :sad: :scratch:
Ich bin auch seit Jahren Aufstocker und habe eigentlich noch nie eine Ortsabwesenheit gemeldet. Praktisch meldet sich mein Vermittler einmal im Jahr telefonisch um zu fragen ob alles gut ist, oder etwas geklärt werden müsste. Eingeladen wurde ich noch nie während ich Ausdrucke. Du wirst also bei 8 Tage wohl nicht auffallen.
Natürlich kann man da sagen, dass es anders geregelt ist und man müsste dieses oder jenes tun. Aber ich sehe es eher pragmatisch. Ich bekomme vom Jobcenter rund 10 Euro im Monat und arbeite für mein Geld. Wenn ich Urlaub habe, dann habe ich Urlaub und es ist eine Sache zwischen mir und dem Arbeitgeber ob ich arbeite und vor Ort bin, oder Urlaub habe und nicht da bin.
Es kommt natürlich darauf an wie viel Leistung du bekommst. Bei meinen 10 Euro wäre das Risiko sehr gering. BTW wenn jemand Vollzeit arbeitet, dann wäre vermutlich ohnehin die Sicht eines Gerichtes bei einem Streit interessant.
Zitat von: Hary am 19. Juli 2023, 13:47:54Bei meinen 10 Euro
Wie 10€ im Monat Bürgergeld? Wäre da Wohngeld nicht voteilhafter? Oder meinst du 10€ Regelsatz plus KdU?
Zitat von: Sheherazade am 19. Juli 2023, 14:09:51Wie 10€ im Monat Bürgergeld? Wäre da Wohngeld nicht voteilhafter? Oder meinst du 10€ Regelsatz plus KdU?
Ja es sind tatsächlich nur rund 10 Euro inkl. KdU. Wohngeld wären in der Tat ein paar Euro mehr, aber praktisch würde ich alleine durch den Wegfall der GEZ Befreiung dann ein Minus machen.
Lass das mit dem Wohngeld nochmal nachrechnen, das hat sich seit diesem Jahr geändert.
Seit 01.07.2023 benötigt jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Genehmigung der Ortsabwesenheit.
Davon gibt es nur eine Ausnahme: die Abwesenheit aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Dazu hätte ich auch eine kurze Frage :flag:
Ich bin auch Aufstockerin, selbstständig, Reisegewerbe.
Mein SB ist der Meinung, ich brauche eine Erlaubnis zur OA
, obwohl eindeutig berufsbedingt mit Gewinnerzielungsabsicht.
Habe dazu auch nichts gefunden im Netz. :weisnich:
Zitat von: sun66 am 19. Juli 2023, 20:49:19Ich bin auch Aufstockerin, selbstständig, Reisegewerbe.
Alle "Dienstreisen" kannst du ohne jegliche Bewilligung machen. Ansonsten reicht es, wenn du 1x täglich deinen Briefkasten leerst.
So lange du deine EC-Karte nicht weiter entfernt hast und dem Blockwart Nachbarn nichts von deinen Reisen erzählst, musst du das nicht so genau nehmen - das JC muss es dir zweifelsfrei nachweisen (ohne dein Geständnis oder Beweise).
Ich sehe es gerade erst, dass du selbständig im Bereich Reisen bist. Was bietet du dort an? Wäre dein Urlaub wirklich privat, oder ist es eher eine Probe eines Angebotes, welches du vielleicht deinen Kunden anbieten willst in Zukunf? Vielleicht ist es aber auch dass kennenlernen neuer Regionen, die du deinen Kunden später empfehlen willst... Also es ist alles dehnbar 😄
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 18. Juli 2023, 19:11:45Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2023, 17:04:57Bei Aufstockern gibt es Unterschiede.
Nachzulesen in:
Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0)
... wenn mein Einkommen meinen eigenen Bedarf nicht deckt, ich bin gar kein Aufstocker?
Wie heißt das denn dann, was man ist? :sad: :scratch:
Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Aufstocker ist die allgemeine Bezeichnung für Menschen die aufgrund zu geringen Lohnes vom Amt finanziell unterstützt werden.
Ein echter Aufstocker der nur mit dem Amt zu tun hat weil er in einer BG/HG eingegliedert ist aber selber soviel verdient das er nichts vom Amt bekommt.
Aufstocker bleibt da der Oberbegriff.
Ein Schelm wer schlimmes denkt :zwinker:
MfG FN
Aufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.
Und die Regeln dazu werden immer bekloppter
Also bin ich kein Aufstocker sondern Ergänzer? Dann würde diese Regel mit dem abmelden ja für uns die ergänzen nicht zählen oder?
Zitat von: Hary am 21. Juli 2023, 12:06:45Also bin ich kein Aufstocker sondern Ergänzer? Dann würde diese Regel mit dem abmelden ja für uns die ergänzen nicht zählen oder?
:grins: Schön wär's.
Allerdings werde ich in meinem Bescheid explizit darauf hingewiesen, d. ich OA beantragen muss.
Hallo BigMama
bin neugierig und wissbegierig......
Zitat von: BigMama am 20. Juli 2023, 14:33:45Aufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.
Ist das JC Jargon mit dem Ergänzer ?
oder ist Aufstocker Forum Jargon ?
.....und kann man das auch irgendwo nachlesen,
denn Ergänzer lese ich heute das erste Mal.
MfG FN
Zitat von: BigMama am 20. Juli 2023, 14:33:45Aufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.
:lachen:
Die alltagssprachliche Verwendung: Vielfach werden Erwerbstätige ,,Aufstocker" genannt, wenn ihr Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht und sie darum zusätzlich Bürgergeld erhalten.
ZitatAufstocker
Definition: Personen, die zusätzlich zu Arbeitslosengeld auch Bürgergeld erhalten
Auch: umgangssprachlicher Begriff für Erwerbstätige, die ihren Lohn mit Bürgergeld ergänzen
In manchen Fällen reicht Arbeitslosengeld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In solchen Fällen können Arbeitslose zusätzlich Bürgergeld beziehen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezeichnet arbeitslose Erwerbsfähige, die zur Existenzsicherung beide Leistungen beziehen, als Aufstocker.
Die alltagssprachliche Verwendung dieses Begriffs weicht davon ab: Vielfach werden Erwerbstätige ,,Aufstocker" genannt, wenn ihr Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht und sie darum zusätzlich Bürgergeld erhalten. Informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr zu geringes Einkommen mit Bürgergeld ergänzen können. Die BA bezeichnet diese Leistungsempfänger als Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/aufstocker
"Ergänzer" kennt die BA nicht, jedenfalls handelt es sich nicht um einen offiziellen Terminus: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon
Der Begriff stammt aus einem Bericht des ZDF vom 29.03.2018: Web-Archiv (https://web.archive.org/web/20180613185606/https://www.zdf.de/nachrichten/heute/hartz-iv-trotz-job-wenn-der-lohn-einfach-nicht-reicht-100.html)
Der offizielle Terminus ist "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)" und in Abgrenzung dazu "Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF)".
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/aufstocker (https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/aufstocker)
:flag:
Na das ging ja flott(er) als gedacht.
Dann bleib ich mal bei Aufstocker
und
:danke: an euch Beide!
MfG FN
Zitat von: Ottokar am 21. Juli 2023, 14:14:43"Ergänzer" kennt die BA nicht, jedenfalls handelt es sich nicht um einen offiziellen Terminus:
Dieses mal hast du den Text etwas überlesen.
Die BA bezeichnet diese Leistungsempfänger als
Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Zitat von: Sensoriker am 21. Juli 2023, 14:38:26Die BA bezeichnet diese Leistungsempfänger als Ergänzer
Tut sie nicht. Der Begriff findet sich aktuell in keinem offiziellen Dokument der BA.
Der Artikel des ZDF ist übrigends älter als der Eintrag im Lexikon der BA.
Es würde mich nicht wundern, wenn der Autor dieses Eintrages sich beim Artikel bedient hätte.
Zitat von: Ottokar am 22. Juli 2023, 13:16:53Tut sie nicht. Der Begriff findet sich aktuell in keinem offiziellen Dokument der BA.
Das steht so auf der Seite der Arbeitsagentur.
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/aufstocker
Letzte Zeile
Ich kann lesen.
Dass das dort steht, ändert nichts an der Tatsache, dass dieser Begriff sich aktuell in keinem offiziellen Dokument der BA findet.
Auch mir ist er seit 2005 in keinem Dokument der BA untergekommen, und das waren hunderte.
Stattdessen verwendet(e) selbst die BA intern den Begriff "Aufstocker" für erwerbstätige Leistungsbezieher, die Jobcenter tun dies ohnehin.
Ich kenne die Unterscheidung zwischen Aufstocker und Ergänzern von JC Mitarbeitern.
In deren Jobcentern wird nach dieser Begrifflichkeit unterschieden.
Das hat dort auch u.a. organisatorische Gründe. In einigen JC werden Aufstocker gesondert betreut im Bereich Markt und Integration, da für diesen Personenkreis keine EGL erbracht werden dürfen.
Bei Ergänzern sieht das anders aus. Diese werden regulär betreut, da für sie EGL in Frage kommen.
Zitat von: BigMama am 22. Juli 2023, 13:53:31Ich kenne die Unterscheidung zwischen Aufstocker und Ergänzern von JC Mitarbeitern.
Natürlich wird zwischen diesen Personengruppen unterschieden, aber nicht mit diesen Begrifflichkeiten - wobei ich da natürlich nur für die JC und AfA sprechen kann, die ich selber kenne. Und natürlich in Bezug auf die offiziellen Dokumente der BA und JC.
Zitat von: Ottokar am 22. Juli 2023, 13:55:40Zitat von: BigMama am 22. Juli 2023, 13:53:31Ich kenne die Unterscheidung zwischen Aufstocker und Ergänzern von JC Mitarbeitern.
Natürlich wird zwischen diesen Personengruppen unterschieden, aber nicht mit diesen Begrifflichkeiten - wobei ich da natürlich nur für die JC und AfA sprechen kann, die ich selber kenne.
Diese Personengruppen werden in den mir bekannten Jobcentern auch mit diesen Begrifflichkeiten unterschieden.
Es ist auch nicht notwendig gesonderte Dokumente für diese beiden Personengruppen vorzuhalten. Der größte Unterschied liegt in den Zuständigkeiten. Für Aufstocker ist die BA zuständig was den Integrationsprozess betrifft und für die Ergänzer ist das JC zuständig.
Ich finde es immer wieder unglaublich amüsant, wie man über Wortklaubereien sinnlos diskutieren kann. Ob man das Aufstocker und Ergänzer nennt ist egal. Das Geld reicht nicht zum Leben aus und man bekommt noch was obendrauf.
Anderes Beispiel: Ob man arbeitslos, arbeitssuchend oder ohne Beschäftigung ist, ist auch völlig irrelevant. Sicher kann man in alles was hineininterpretieren oder schön formulieren, ändert aber nichts an der Tatsache oder am Ergebnis.
Wenn du tiefer in der Materie wärst, wüsstest du, dass die Unterscheidung in vielerlei Hinsicht einen großen Unterschied machen kann.
Wieder ein Thema geschreddert aber egal
hauptsache was gelernt.
Ortsabwesenheit Aufstocker oder Ergänzer macht einen gewaltigen Unterschied, daher kein Geschredder
Zitat von: BigMama am 20. Juli 2023, 14:33:45Aufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.
Stimmt. Jedenfalls kann ich bestätigen, dass das in den Jobcentern auch so war, wo ich gearbeitet habe (damals gab es aber noch kein Bürgergeld, das war einfach ALG II).
Und in der Tat ist der Unterschied bedeutsam, wie du auch schon geschrieben hast. Denn bei uns war es so, dass "Kunden", die ALG I mit ALG II aufstocken musste, komplett von der Agentur für Arbeit betreut wurden. Wer hingegen zusätzlich zur Arbeit ALG II bekam, wurde von uns (Jobcenter) "betreut".
Allerdings muss ich fairerweise sagen, dass es selbst im Jobcenter Mitarbeiter gibt, die die Ausdrücke "Aufstockung" und "Ergänzung" durcheinanderbringen. Umgangssprachlich nennen manche JC-Arbeitsvermittler ihre "Kunden", die zusätzlich zum Arbeitsentgelt noch Bürgergeld erhalten, durchaus "Aufstocker", obwohl das eigentlich der falsche Terminus ist. Ich selbst habe das am Anfang auch falsch gemacht/betitelt.
ZitatAufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.
Arbeitet ein Aufstocker der Alg1 oder BG bekommt etwa nicht?
Was sind dann Leute die ihre Rente aufbessern? Aufbesserer? Oder Rentner die ergänzende Sozialhilfe beziehen? Ergänzer? Ok, dann wäre eine Hausfrau auch nicht arbeitslos, sondern Leiterin eines Familienunternehmens, was man so auch in den Lebenslauf reinschreiben sollte, damit es besser ausschaut.
Zitat von: Milla am 23. Juli 2023, 08:47:39ZitatAufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.
Arbeitet ein Aufstocker der Alg1 oder BG bekommt etwa nicht?
Das steht nicht "oder" sondern "und".
Zitat von: BigMama am 22. Juli 2023, 16:09:08Wenn du tiefer in der Materie wärst, wüsstest du, dass die Unterscheidung in vielerlei Hinsicht einen großen Unterschied machen kann.
Jetzt fang aber nicht auch noch an, Aufstocker und Ergänzer zu gendern! :ironie:
Die Unterscheidung in Aufstocker und Ergänzer macht zudem gar keinen Sinn, denn für Aufstocker ist die AfA und für Ergänzer das JC zuständig. Insofern ist diese ganze Diskussion, die du hier vom Zaun gebrochen hast, vollkommen sinnlos.
Und es wird sich hier auch niemand vorschreiben lassen, im SGB II statt den Begriff Aufstocker nun den Begriff Ergänzer zu verwenden, denn damit kann außerhalb von JC und AfA keiner was anfangen. Deshalb benutzt selbst die BA in Ihren Metadaten nur den Begriff "Aufstocker" für Anzeigen und Suchanfragen.
Für "Ergänzer" wird von Suchmaschinen genau 1 Ergebnis gefunden, der Eintrag im Lexikon der BA, den es so erst seit September 2020 gibt.
Aber es kann ja jeder mal selbst beim nächsten Termin seinen SB im JC fragen, was denn der Unterschied zwischen Aufstocker und Ergänzer ist.
ZitatUnd es wird sich hier auch niemand vorschreiben lassen, im SGB II statt den Begriff Aufstocker nun den Begriff Ergänzer zu verwenden, denn damit kann außerhalb von JC und AfA keiner was anfangen.
Danke Ottokar, das wollte ich hören. :sehrgut: :grins:
Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 09:28:35Jetzt fang aber nicht auch noch an, Aufstocker und Ergänzer zu gendern! :ironie:
Was du damit aussagen willst, erschließt sich mir nicht.
Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 09:28:35Insofern ist diese ganze Diskussion, die du hier vom Zaun gebrochen hast, vollkommen sinnlos.
Es wurde hier eine Aussage getroffen, dass es Aufstocker und "echte Aufstocker" gibt.
Daraufhin kam mein Beitrag zu Ergänzern und Aufstockern.
Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 09:28:35Und es wird sich hier auch niemand vorschreiben lassen, im SGB II statt den Begriff Aufstocker nun den Begriff Ergänzer zu verwenden, denn damit kann außerhalb von JC und AfA keiner was anfangen.
Das habe ich an keiner Stelle getan. Das ist eine Interpretation von dir. Der Hinweis auf eine Unterscheidung ist kein Vorschreiben.
Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 09:28:35Für "Ergänzer" wird von Suchmaschinen genau 1 Ergebnis gefunden, der Eintrag im Lexikon der BA, den es so erst seit September 2020 gibt.
Wenn du etwas umfangreicher gesucht hättest, dann hättest du diese Folie von Harald Thome gefunden. Im Bereich Zahlen, Daten, Fakten findest du das hier:
Aufstocker und Ergänzer bei Harald Thome (https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/BA_FH/Factsheet_Grundsicherung.pdf)
Das war ganz leicht zu finden unter den Begriffen Harald Thome Aufstocker Ergänzer.
Glückwunsch zur 2. Fundstelle des Begriffes "Ergänzer" im weltweiten Internet.
BTW ... Das ist keine Folie von Harald Thome, sondern eine Mitteilung der Pressestelle der BA von März 2022.
In den aktuellen SGB II Folien von Harald Thome findet sich der Begriff "Ergänzer" nicht, nur "Aufstocker".
Zitat von: BigMama am 23. Juli 2023, 11:09:00Das habe ich an keiner Stelle getan. Das ist eine Interpretation von dir. Der Hinweis auf eine Unterscheidung ist kein Vorschreiben.
Was genau wolltest du dann mit
Zitat von: BigMama am 22. Juli 2023, 16:09:08Wenn du tiefer in der Materie wärst, wüsstest du, dass die Unterscheidung in vielerlei Hinsicht einen großen Unterschied machen kann.
zum Ausdruck bringen außer: "benutze die richtigen Worte, sonst kann dies zu gravierenden Nachteilen führen"?
Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 13:37:49BTW ... Das ist keine Folie von Harald Thome, sondern eine Mitteilung der Pressestelle der BA von März 2022.
Was auf der Seite von Harald Thome zu finden ist.
Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 13:37:49Glückwunsch zur 2. Fundstelle des Begriffes "Ergänzer" im weltweiten Internet.
Gehen dir die Argumente aus, dass du sarkastisch werden musst?
Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 13:37:49Was genau wolltest du dann mit
ZitatWenn du tiefer in der Materie wärst, wüsstest du, dass die Unterscheidung in vielerlei Hinsicht einen großen Unterschied machen kann.
zum Ausdruck bringen außer: "benutze die richtigen Worte, sonst kann dies zu gravierenden Nachteilen führen"?
Das interpretierst du hinein. Das habe ich jedoch nicht geschrieben.
Ich habe darauf geantwortet:
Zitat von: Milla am 22. Juli 2023, 16:01:00Ich finde es immer wieder unglaublich amüsant, wie man über Wortklaubereien sinnlos diskutieren kann. Ob man das Aufstocker und Ergänzer nennt ist egal. Das Geld reicht nicht zum Leben aus und man bekommt noch was obendrauf.
Anderes Beispiel: Ob man arbeitslos, arbeitssuchend oder ohne Beschäftigung ist, ist auch völlig irrelevant. Sicher kann man in alles was hineininterpretieren oder schön formulieren, ändert aber nichts an der Tatsache oder am Ergebnis.
Bei der Berechung der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Förderung nach § 16e oder § 16i SGB II macht es durchaus einen Unterschied, ob jemand arbeitslos oder "nur" ohne Beschäftigung ist. Ist jemand nur ohne Beschäftigung ist er nicht beim JC gemeldet, sonst wäre er vom Status her alo oder asu. Und wenn eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit nicht vorliegt, kommen bestimmte Förderinstrumente nicht zum Tragen.
Das macht unterm Strich einen entscheidenden Unterschied.
Und genau darauf bezog mich meine Aussage.
Du versuchst in meine Beiträge zu diesem Thema Inhalte hineinzuinterpretieren, die dort nicht enthalten sind.
Zitat von: BigMama am 23. Juli 2023, 13:54:58Gehen dir die Argumente aus, dass du sarkastisch werden musst?
Bei 2 - in Worten "Zwei" - Fundstellen mache ich mir überhaupt keine Sorgen, dass mir die Argumente ausgehen könnten.
Zitat von: BigMama am 23. Juli 2023, 13:54:58Das interpretierst du hinein.
Das lese ich heraus, das ist etwas Anderes.
Zitat von: BigMama am 23. Juli 2023, 13:54:58Bei der Berechung der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Förderung nach § 16e oder § 16i SGB II macht es durchaus einen Unterschied, ob jemand arbeitslos oder "nur" ohne Beschäftigung ist. Ist jemand nur ohne Beschäftigung ist er nicht beim JC gemeldet,
Ups, da ist dir wohl etwas durcheinander geraten.
Der Zustand "nur ohne Beschäftigung" ist im SGB II nicht definiert.
Arbeitslos gemeldet ist man nur als ALG Empfänger bei der AfA (§ 141 (1) SGB III), nur dort ist die Leistung auch von einer solchen Meldung abhängig und nur dort ergibt sich ein Unterscheid zwischen "arbeitslos" = ALG Anspruch oder "nur ohne Beschäftigung" = mangels arbeitslos-Meldung kein ALG Anspruch.
Das SGB II kennt hingegen keine arbeitslos Meldung als Leistungsvoraussetzung, da es sich um eine antragsbasierte einkommensabhängige Leistung handelt.
Ob jemand arbeitslos oder "nur" ohne Beschäftigung ist, hat keine Relevanz für den Bürgergeld-Anspruch.
Ob ein Leistungsempfänger im SGB II arbeitslos ist oder nicht (§ 53a SGB II), spielt lediglich bei den Eingliederungsleistungen eine Rolle und auch dort nur bedingt, da z.B. der Teilnehmer an einer Eingliederungsmaßnahme nicht als arbeitslos gilt, aber trotzdem Eingliederungsleistungen erhält.
Zitat von: BigMama am 23. Juli 2023, 13:54:58Und genau darauf bezog mich meine Aussage.
Nun fühle ich mich aber wirklich veralbert.
Das hier jeder Zusammenhang fehlt, dürfte auch dir klar sein, denn ein Ergänzer ist weder arbeitslos, noch ohne Beschäftigung.
Und das Gleichnis "arbeitslos" oder "nur ohne Beschäftigung" taugt ebensowenig, denn bei § 16e oder § 16i SGB II spielt "nur ohne Beschäftigung" überhaupt keine Rolle.