Hallo zusammen,
ich bin Diabetiker und habe seit über 7 Monaten diverse Probleme mit Übelkeit und Erbrechen.
Aufgrund dieser gesundheitlichen Situation, wurden Magen und Darmspiegelung gemacht wo ohne Befund war. Da die Übelkeit und Erbrechen immer noch vorhanden ist, wurde von behandelnden Chefarzt eine ambulante Behandlung empfohlen die auf autonome Neuropathie spezialisiert sind.
Für diese Behandlung muss ich mit Zug von NRW nach Hamburg fahren, wobei ich bereits einen Tag zuvor anreisen muss, da die Behandlung bereits um 8.40 Uhr am Morgen ist. Das heißt es kommt eine Unterkunft mit dazu.
Aufgrund der Tatsache daß ich Diabetiker bin und bereits Amputationen hinter mir habe, möchte ich meine Frau als Begleitperson mitnehmen, da sie im Notfall weiß wie sie handeln muss.
Mein Problem ist, das ich jetzt den einmaligen Sonderbedarf abgelehnt bekommen habe, mit der Begründung das dies nicht unabweisbar sowie besonders sei.
Hat jemand Tipps oder kann mir sagen, wie ich da weiter vorgehen kann um Hilfe zu erhalten?
Zitat von: Andre1909 am 18. Juli 2023, 16:23:57Mein Problem ist, das ich jetzt den einmaligen Sonderbedarf abgelehnt bekommen habe, mit der Begründung das dies nicht unabweisbar sowie besonders sei.
Komplett abgelehnt oder nur für deine Frau als Begleitperson? Hast du zuvor bei deiner Krankenkasse nachgefragt?
Der Bedarf wurde komplett abgelehnt.
Bei der Krankenkasse habe ich bereits nachgefragt, steht aber noch die Rückmeldung von der Krankenkasse aus.
Wenn du (noch) keine Ablehnung von der Krankenkasse hattest, war die Ablehnung vom Jobcenter (?) vorhersehbar.
Das JC ist eh der falsche Ansprechpartner.
Das die Frau von der KK da was bekommt, da habe ich auch Zweifel.
Aber die genauen Ansprüche auf was, kann man nur mit der KK klären.
Möglicherweise bekommst zumindest du da eine Unterstützung, wird wohl vom Einzelfall abhängen.
Wie schon geschrieben, das JC übernimmt hier gar nichts. Wenn dann muss das deine Krankenkasse machen.
Heute Post von der Krankenkasse bekommen. Leider wurde die Kostenübernahme abgelehnt.
Ohne Begründung?
Das ist die Ablehnung.
Jetzt muss ich mal nachfragen.
Zitat von: Andre1909 am 18. Juli 2023, 16:23:57wurde von behandelnden Chefarzt eine ambulante Behandlung empfohlen die auf autonome Neuropathie spezialisiert sind.
Was heißt denn "empfohlen", ist diese Behandlung keine kassenärztliche Leistung, für die du eine Überweisung bekommen hast?
Es liegt eine Überweisung für die ambulante Behandlung vor.
Denke einmal über den Wechsel deiner Krankenkasse nach. Meine Ex-Frau hat auch eine Stoffwechselerkrankung (PKU) und musste alle paar Monate 200 km in eine spezielle Ambulanz fahren. Wie mussten es immer selber zahlen, da die Kasse genau wie bei dir sich quer stellte. War damals die Barmer. Dann haben wir mit der AOK gesprochen betreffend einem Wechsel. Wir haben schriftlich festgehalten, dass nach dem Wechsel diese spezielle Fahrt übernommen wird. Die Krankenkassen haben für so etwas Spielraum.
Die Barmer hatte nach Kenntnis um uns zu behalten dass gleiche angeboten. Haben wir aber abgelehnt. Die Kassen liefern sich einen harten Kampf um die Mitglieder. Aber sei gewarnt, deine aktuelle Kasse wird es für nicht leicht machen zu wechseln. Als sie uns damals nicht überzeugen konnten, da hatte ich das Gefühl nicht mehr willkommen zu sein...