Wir erinnern uns: Frau K. musste nach der Trennung vom Kindesvater aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, weil dieser sie aus der Wohnung geklagt hatte. Notgedrungen zog Frau K. mit ihren beiden Kindern zunächst in eine städtische Obdachlosenunterkunft, um mit den Kindern vorerst nicht auf der Straße leben zu müssen.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-alleinerziehende-mutter-mit-kindern-im-obdachlosenheim-der-aerger-mit-dem-jobcenter-hoert-nicht-auf