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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: schnuki am 18. Juli 2023, 20:22:43

Titel: Heizkostennachzahlung
Beitrag von: schnuki am 18. Juli 2023, 20:22:43
Hallo,

Erhalte Grundsicherung wegen Erwerbsminderung nach dem SGB XII vom Sozialamt.

habe bei der Stadtwerke gekündigt und dann eine Endabrechnung erhalten, und dies weißt eine Nachzahlung auf von 626 €. habe eine 2 Zimmer Wohnung mit 58 Qm für 1 Person, habe eine Nachtspeicherheizung.

und mein Verbrauch ist vom 01.01 - 31.05.2023 für HT: 317 KWH und NT: 3.364 KWH.
muss das Sozialamt eine Nachzahlung übernehmen? und wenn ja bis wieviel maximal ?
Titel: Aw: Heizkostennachzahlung
Beitrag von: Greywolf08 am 18. Juli 2023, 21:40:33
Das kann dir wohl keiner hier beantworten. Sind bei den 626 € auch dein Haushaltsstrom dabei? Wenn ja, müsste der rausgerechnet werden.
Ansonsten reich die Abrechnung beim Sozi ein. Wieviel sie übernehmen werden sie dir dann mitteilen.
Titel: Aw: Heizkostennachzahlung
Beitrag von: schnuki am 19. Juli 2023, 08:56:38
Hallo,

ja ist Haushaltsstrom dabei, ca. 317 KWH. Habe die Rechnung von der Stadtwerke per E-Masil im Sozialamt eingereicht. wielange dürfen sie sich eigentlich zeit lassen für bearbeitung von Heizkostennachzahlung ?
Titel: Aw: Heizkostennachzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2023, 17:15:10
schnuki

Zitat von: schnuki am 19. Juli 2023, 08:56:38wielange dürfen sie sich eigentlich zeit lassen für bearbeitung von Heizkostennachzahlung ?
Zeitgleich also in dem Monat in dem sie die Abrechnung erhalten haben. Ist da nicht anders als bei ALG 2.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
eines davon im Zitat aber da gibt es noch mehrere Urteile:
Zitat- Urteil vom 22.03.2010, Az. B 4 AS 62/09 R:
Heizkostennachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat.
(vgl. Urteile vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R und vom 16.05.2007, B 7b AS 40/06 R)

MfG FN