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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 19. Juli 2023, 14:53:00

Titel: Darf das Pflegegeld bei Schulden gepfändet werden?
Beitrag von: selbiger am 19. Juli 2023, 14:53:00
Der Bundesgerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung festgelegt, dass Pflegegeld nicht gepfändet werden darf, selbst wenn die pflegende Person verschuldet ist. Das Urteil (Aktenzeichen: IX ZB 12/22) stellt klar, dass Pflegegeld kein Entgelt für erbrachte Leistungen ist, sondern eine materielle Anerkennung und somit vor Pfändung geschützt ist.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/urteil-darf-das-pflegegeld-bei-schulden-gepfaendet-werden

das währe nen ding wenn..solange es den leuten zu leicht gemacht wird sich zu verschulden..tja.. :weisnich: allein welche mehtoden die sich einfallen lassen um es den leuten so leicht wie möglich zu machen..und die fadenscheinlichen angebote erstmal..in meinen augen soll nur der haftbar gemacht werden der auch die schulden gemacht hat..das ist das einzig richtige..und wenn der schuldner verstirbt..C'est la vie