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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Schneeglöckchen am 19. Juli 2023, 17:36:54

Titel: Nichterscheinen bei einem Termin / Minderung - wie lange können sie das?
Beitrag von: Schneeglöckchen am 19. Juli 2023, 17:36:54
Hallo Zusammen,

heute lag eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch im JC im Briefkasten. Bei diesem Termin soll die aktuelle berufliche Situation (Selbständigkeit) besprochen werden.
Bei Nichteinhaltung ohne wichtigen Grund wird mit 10% Minderung für einen Monat gedroht.

Hierzu habe ich ein paar Fragen an Euch ...
Sollte man tatsächlich nicht dorthin gehen, bekäme man 10% Minderung für einen Monat - soweit klar. Aber können/dürfen die dann direkt im nächsten Monat darauf 20% Minderung durchsetzen oder käme nach eurer Erfahrung nach eher wieder ein neues Schreiben mit einer Einladung zum Gespräch (wie oben) und dann dort der Androhung von 20% bei Nichteinhaltung?
Wenn ich dreimal nicht erscheine (z.B.) kämen 30% Minderung, aber praktitsch nach diesen drei Monaten, könnten Sie mir die Leistungen gänzlich streichen? Ich meine, man hat eine selbständige Tätigkeit aufgenommen und man hat damit bereits signalisiert, das man durchaus arbeiten möchte und das Ziel ist vom JC wegzukommen, aber manchmal braucht es halt etwas Zeit um dies zu erreichen.

Und wie lange dürften/könnten sie diese Minderung insgesmat durchziehen?  :scratch:

Eine andere Frage hierzu ist, ob man höflich aber bestimmt daraufhin weisen kann, das man diesen Termin aus den und den Gründen nicht einhalten kann, man sich aber anbietet dieses Thema am Telefon zu erörtern?

Fakt ist, man kennt seine eigene berufliche Situation durchaus sehr gut und meiner Meinung nach reicht es aus, diese am Telefon zu erörtern, dafür muss ich nicht persönlich dort erscheinen.  :weisnich:
Titel: Aw: Nichterscheinen bei einem Termin / Minderung - wie lange können sie das?
Beitrag von: 180 am 19. Juli 2023, 17:49:13
Theoretisch darf für jeden verpassten Termin 10% für einen Monat sanktioniert werden und maximal 30% je Monat.

Aber das JC könnte früher oder später rechtswidrig die Leistungen vorläufig einstellen. Das ist zwar ein Gesetzesverstoß, aber das interessiert nicht jeden SB. Dann müsstest du zur persönlichen Lebendmeldung am Empfang vom JC erscheinen. Dort einfach ein kurzes Schreiben einreichen gegen Empfangsbestätigung, dass die Leistungseinstellung rechtswidrig ist und sofort aufzuheben ist.
Ansonsten musst du es per Eilverfahren vor dem Sozialgericht erzwingen, dass das JC die Leistungen wieder zahlt.
Titel: Aw: Nichterscheinen bei einem Termin / Minderung - wie lange können sie das?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2023, 17:51:07
Schneeglöckchen

Bei 30 % ist Schluss aber wenn du bei 20% landest und es ist noch eine 10 % Sanktion in der Warteschlange bist du wieder bei 30 %.
usw usf .....

Zitat von: Schneeglöckchen am 19. Juli 2023, 17:36:54aber praktitsch nach diesen drei Monaten, könnten Sie mir die Leistungen gänzlich streichen?
Nein
ausser es geht dann um das Thema Leistungseinstellung aus anderen Gründen.

Zitat von: Schneeglöckchen am 19. Juli 2023, 17:36:54Eine andere Frage hierzu ist, ob man höflich aber bestimmt daraufhin weisen kann, das man diesen Termin aus den und den Gründen nicht einhalten kann, man sich aber anbietet dieses Thema am Telefon zu erörtern?
Wenn du Termine hast haben diese Termine Vorrang und du kannst dem JC den Vorschlag des Telefongespräches gerne machen ob es darauf eingeht  :weisnich:

Alternativ stellt man dem JC einen Termin der nicht mit deiner Selbstständigkeit und deren Tätigkeitszeiten kollidiert.

Zitat von: Schneeglöckchen am 19. Juli 2023, 17:36:54Fakt ist, man kennt seine eigene berufliche Situation durchaus sehr gut und meiner Meinung nach reicht es aus, diese am Telefon zu erörtern, dafür muss ich nicht persönlich dort erscheinen.
Das interessiert doch keinen beim JC die haben den Auftrag dich einzuladen. Wenn sie es übertreiben kannst du dich an den Vorgesetzten wenden.

MfG FN