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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 01:13:50

Titel: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 01:13:50
Hallo,

eine Person wohnte leicht oberhalb der KDU. Diese sollte umziehen und was günstigeres finden.
Sie stellte sie auf mehrere Wartelisten. Über Jahre hat sich nichts ergeben.
Dann wurde auf einer Liste zu sofort etwas frei.

Der alte Vermieter akzeptiert keine Nachmieter und will die gesamte Kündigungsfrist von 3 Monate ausnutzen. Nun entstehen 3 Monate doppelte Mietzahlungen.

Hätte derjenige die Wohnung nicht zu sofort angenommen, hätte er weiter selber mehr aus eigener Tasche zahlen müssen.

Der Umzug wurde genehmigt. Kaution als Darlehn, Umzug und erste doppelte Mietzahlung wurde bereits bewilligt.

Was denkt ihr?

Titel: Aw: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Juli 2023, 09:10:16
Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 01:13:50Was denkt ihr?

Das in Zeiten von Wohnungsknappheit eine Einigung mit dem Vermieter zur vorzeitigen Übergabe der Wohnung möglich sein sollte.
Titel: Aw: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 20. Juli 2023, 09:57:33
Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 01:13:50Was denkt ihr?


Hätte schlechter laufen können mit dem JC.
Titel: Aw: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Juli 2023, 12:56:03
Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 01:13:50eine Person wohnte leicht oberhalb der KDU.
Dass das alles nicht nötig gewesen wäre und das JC
oder auch das Grundsicherungsamt
die vollen Kosten hätte weiterhin übernehmen müssen wenn es nur leicht über der Angemessenheitsgrenze gelegen hat.
Deswegen gibt es ja die Kostensenkungsaufforderung und die entsprechenden Möglichkeiten dagegen vorzugehen,
auch wenn man uU vor das SG müsste.

Lies Dir mal das folgende durch und beachte beim weiterführenden Link besonders das rot geschriebene.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass (weiterlesen...)

Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 01:13:50Nun entstehen 3 Monate doppelte Mietzahlungen.
Das muss halt beantragt werden wobei die vollen drei Monate schon heftig sind und u.U. nicht so leicht bewilligt werden.
Doppelmieten bei Umzug: In der Regel vom Jobcenter zu ... (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fsozialberatung-kiel.de%2F2011%2F07%2F07%2Fdoppelmieten-bei-umzug-in-der-regel-vom-jobcenter-zu-ubernehmen-2%2F&ei=jLTDVOXpMa6P7AauyYGABA&usg=AFQjCNGRPJUdmj0tJkYrDmXtxFPoBGILFw&bvm=bv.84349003,d.ZGU&cad=rja)
da ein Monat bewilligt wurde müsste man das Schreiben lesen können und dann evtl. einen Widerspruch gegen diesen Bescheid schreiben.

MfG FN
Titel: Aw: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 23:52:40
Eventuell gibt es ein kleines Missverständnis.

1. Es gab eine Aufforderung die Miete zu senken.
2. Die Behörde zahlte 100€ darüber, der Leistungsempfänger ebenfalls 100€. Somit kostete die Miete 200€ oberhalb der KDU.
3. Die Person hat über ein Jahr so gelebt, und Wohnungen gesucht. Leider nichts bekommen. Der Zustand wurde immer schlimmer.
4. Der Mietvertrag wurde vorher eingereicht und genehmigt.
5. Es wurde halt zu sofort eine Wohnung frei.


@Sheherazade, Der Vermieter, ist sehr alt und sehr rechthaberisch. Er will alles in Ruhe machen. Sich nach 3 Monaten die Wohnung anschauen und dann entscheiden wie es weitergeht.

@Leeres Portemonnaie, das stimmt. =)

@Fettnäpfchen, Im Schreiben steht: "Die Kaution wird als Darlehen gewährt. Die Umzugskosten und die Kosten der doppelten Mietzahlung werden als Beihilfe übernommen." Ich werd da mal widersprechen und mal schauen, wie es weitergeht. Dann soll das Gericht sonst am Ende entscheiden, ob es Geld gibt oder nicht.

Titel: Aw: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Juli 2023, 14:08:00
PaulHilft

Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 23:52:40@Fettnäpfchen, Im Schreiben steht: "Die Kaution wird als Darlehen gewährt. Die Umzugskosten und die Kosten der doppelten Mietzahlung werden als Beihilfe übernommen." Ich werd da mal widersprechen und mal schauen, wie es weitergeht. Dann soll das Gericht sonst am Ende entscheiden, ob es Geld gibt oder nicht.
Das solltest du lieber nicht machen!

Das passiert wenn man ohne den tatsächlichen Fakten Nachfragen einstellt dann bekommt man Antworten die dann doch nicht passen.

Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 01:13:50eine Person wohnte leicht oberhalb der KDU
200.- Euro ist wirklich etwas anderes als leicht darüber!

Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 23:52:402. Die Behörde zahlte 100€ darüber, der Leistungsempfänger ebenfalls 100€. Somit kostete die Miete 200€ oberhalb der KDU.

Was heisst zahlte denn bei Dir?
Bis zur Kostensenkung oder darüber Hinaus
Ersteres wäre glaubhaft.
Darüber hinaus also nach dem Einsetzen der Kostensenkung wäre unglaubwürdig.

Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 23:52:403. Die Person hat über ein Jahr so gelebt, und Wohnungen gesucht.
Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 01:13:50Über Jahre hat sich nichts ergeben.
Was denn jetzt?

Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 23:52:404. Der Mietvertrag wurde vorher eingereicht und genehmigt.
Dann dürfte die Whg in der Angemessenheit liegen und das Amt übernimmt die kompletten KdUH ansonsten würde es keine Genehmigung zur Anmietung geben.

Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 23:52:40"Die Kaution wird als Darlehen gewährt. Die Umzugskosten und die Kosten der doppelten Mietzahlung werden als Beihilfe übernommen."
Die Kaution gibt es immer nur als Darlehen, aber auch nur wenn die Whg. in der Angemessenheit liegt. Liegt die Whg. darüber gibt es auch kein Kautionsdarlehen.

Die Umzugskosten und die doppelte Mietzahlung muss sogar übernommen werden wenn es vorher das Verfahren der Kostensenkungsaufforderung gegeben hat, allerdings gilt auch hier wieder die neue Whg. muss in der Angemessenheit liegen.

MfG FN
Titel: Aw: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Juli 2023, 17:10:55
Zitat von: PaulHilft am 20. Juli 2023, 01:13:50Was denkt ihr?
Das du hier leider völlig gegenteilige Aussagen machst.

Das JC kommt mit einer Monatsmietenübernahme schon sehr entgegen.
Mir ist nichts bekannt, dass  2 oder sogar 3 Doppelmieten Übernommen werden.(max. im extremsten Einzelfall)

Wenn der VM so die Entscheidung getroffen hat, kann man schwer etwas dagegen tun.

Allerdings kann man ihn auch etwas dazu zwingen, indem man Nachmieter stellt.
Das Argument sich die Wohnung 3 Monate Ansehen zu müssen, klappt nicht immer.

Vor allem in Gegenden, wo extremer Wohnungsmangel ist.
Titel: Aw: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juli 2023, 17:40:08
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Juli 2023, 17:10:55Allerdings kann man ihn auch etwas dazu zwingen, indem man Nachmieter stellt.

Nein, diesen Zwang für den Vermieter gibt es nicht. Er KANN Nachmietervorschläge akzeptieren, er MUSS aber nicht.
Titel: Aw: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Juli 2023, 18:27:42
Zumindest kann man es Versuchen, es gibt auch schon Urteile die in diese Richtung gehen.
Wo es Mietern nicht unbedingt Zumutbar ist, 3 volle Monate Miete zahlen zu müssen.

Kommt eben auf den genauen Fall an, aber Unmöglich ist es nicht.

https://www.mietrechtsiegen.de/nachmieter-rechtslage-fuer-mieter-und-vermieter/

Titel: Aw: 3 Monate doppelte Mietzahlung? So möglich?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2023, 18:37:12
Man kann auch mit dem neuen Vermieter verhandeln und im ersten, vielleicht noch zweiten Monat nur die Nebenkosten zahlen, damit man nicht die volle Doppelbelastung hat. Wenn der neue Vermieter die Wohnung schnell wieder loswird, klappt das meist.