Hallo,
ich habe eine Ausreisesperre und kann deshalb nicht nach Deutschland zurueck reisen.
Wie kann ich in Deutschland ein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht anstrengen?
Besten Dank.
Wieso willst du ein Gerichtsverfahren in Deutschland vor dem Sozialgericht anstreben?
Du bist in Chile, ohne die Möglichkeit nach Deutschland zu kommen. Das JC ist schlichtweg nicht für deine Problematik zuständig. Du hast keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Da steht aber im Konsulargesetz etwas anderes.
Egal.
Laut Verwaltungsgericht Berlin "koennte" ein Sozialgericht zustaendig sein.
Gibt aber kein Urteil bis jetzt.
Was steht denn im Konsulargesetz hierzu?
Und wie kommt das Verwaltungsgericht zu der Annahme, dass das Sozialgericht hierfür zuständig sein könnte?
Und in welchem Zusammenhang steht das mit einem JC?
Zitat von: BigMama am 21. Juli 2023, 20:22:47Was steht denn im Konsulargesetz hierzu?
Paragraf 6 Absatz 5
Zitat von: BigMama am 21. Juli 2023, 20:22:47Und wie kommt das Verwaltungsgericht zu der Annahme, dass das Sozialgericht hierfür zuständig sein könnte?
Das lies mich ein Schreiben "erahnen", weil es da so drin stand.
Zitat von: BigMama am 21. Juli 2023, 20:22:47Und in welchem Zusammenhang steht das mit einem JC?
Das Buergergeld laeuft doch nur uebers Jobcenter.
Dort habe ich es zumindest mal beantragt, aber da keine Unterlagen von der Botschaft eingereicht worden sind, ist es natuerlich abgelehnt worden.
Du musst u.a. deinen gewöhnlichen Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt in Deutschland haben um Bürgergeld zu erhalten.
So weit ich weiss wird der Lebensmittelpunkt selbst gewaehlt.
Und ich bin in Deutschland gemeldet.
Die Meldeadresse ist hierbei irrelevant. Es zählt der Lebensmittelpunkt, den du offenbar vor ein paar Jahren nach Chile verlegt hast. Und da du diesen gerade nicht frei wählen kannst, da du nicht ausreisen darfst, hast du auch keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Wieso darfst du nicht ausreisen?
Richterliche Anweisung
Warum habe ich dann Deiner Meinung nach keinen Anspruch, wenn es so im Konsulargesetz steht?
Da steht nichts von SGB II sondern SGB XII. Das ist was ganz anderes und hat nichts mit dem Jobcenter bzw Bürgergeld zu tun.
Dann scheine ich da etwas sehr falsch verstanden zu haben.
Aber danke, dass Du mich darauf hingewiesen hast.
Was mache ich dann?
Wer ist dann zustaendig?
Das ist das Sozialamt.
Ich kann nur raten wie die Antragstellung aus Chile verläuft. Ich vermute, du musst den Antrag über das Konsulat stellen.
Und wo ist da der Unterschied???
In
https://hartz.info/index.php/topic,132024.0.html
habe ich schon beschrieben, dass ich da nix mehr bekomme.
Der Antrag für das Sozialamt in Deutschland wird vermutlich über das Konsolat gestellt werden müssen.
Du hast mich missverstanden.
Ist dann das Sozialgericht nicht zustaendig?
Ja, wenn das Sozialamt ablehnt, kannst du Widerspruch einlegen und wenn der zurückgewiesen wird, kannst du Klage beim SG einreichen.
Das Konsulatsgesetz besagt auch, dass die Hilfe abgelehnt werden kann, wenn festgestellt wird, dass der Hilfesuchende frühere Hilfen missbraucht hat.
Du hast angeblich schon Hilfe vom Konsulat bekommen, die urplötzlich eingestellt wurde. Das passiert für gewöhnlich nicht einfach so.
Entweder verschweigst du hier wichtige Details oder du trollst hier ein bisl rum.
In meinem Fall hat das Konsulat "abgelehnt" und ich habe Klage im Verwaltungsgericht eingereicht, so wie es im Rechtsbehelf stand.
Warum schreibt das Verwaltungsgericht dann, das "vielleicht" das SG zustaendig ist?
Zitat von: Sensoriker am 21. Juli 2023, 21:50:45Das Konsulatsgesetz besagt auch, dass die Hilfe abgelehnt werden kann, wenn festgestellt wird, dass der Hilfesuchende frühere Hilfen missbraucht hat.
Du hast angeblich schon Hilfe vom Konsulat bekommen, die urplötzlich eingestellt wurde. Das passiert für gewöhnlich nicht einfach so.
Entweder verschweigst du hier wichtige Details oder du trollst hier ein bisl rum.
Tut mir leid, wenn ich mir noch nicht die Muehe gemacht habe, hier das Schreiben rein zu stellen.
Ich mache das zwar ungern, aber wenn Du sogar meine Schriftwechel lesen willst, dann hier
https://politik-sind-wir.net/threads/dringender-hilferuf-an-anwaelte.19348/
und zur Botschaft habe ich hier auch noch ein paar Infos
https://politik-sind-wir.net/threads/oeffentlich-dienstaussichtsbeschwerde-gegen-deutsche-botschaft-in-chile.20146/
Zitat von: BigMama am 21. Juli 2023, 22:00:16Was genau hast du beim Konsulat beantragt?
Wie nennt sich diese Leistung?
Kannst du das Schreiben des Verwaltungsgerichts mal hochladen?
https://politik-sind-wir.net/threads/die-34-kammer-vom-berliner-verwaltungsgericht-ist-mit-4-urteilen-im-jahr-so-ueberlastet-wie-noch-nie.21489/post-2055636
"Rechtsschutz gegenüber dem Sozialhilfeträger, wenn dieser die Auslandssozialhilfe verweigert, ist jedoch im Zweifel beim hier zuständigen Sozialgericht zu suchen."
Was genau hast du beim Konsulat beantragt?
Wie nennt sich diese Leistung?
Kannst du das Schreiben des Verwaltungsgerichts mal hochladen?
Nachtrag:
Das ist ne Menge Lesestoff und ich habe (noch) nicht alles gelesen.
Aber habe ich das richtig verstanden, dass du Chile nicht verlassen darfst weil du mit internationalem Haftbefehl gesucht wirst? Und ist es auch korrekt, dass du zwei Jahre bereits die Hilfe des Konsulats in Anspruch genommen hast, die nur für eine vorübergehende Notlage gedacht ist?
@BigMama
Bevor du hier weiter schreibst solltest du das andere mal wenigstens grob überfliegen, dann hat sich das hier schnell erledigt.
Zitat von: Sensoriker am 21. Juli 2023, 23:09:21@BigMama
Bevor du hier weiter schreibst solltest du das andere mal wenigstens grob überfliegen, dann hat sich das hier schnell erledigt.
Waere ja schoen, wenn es sich mal "erledigen" wuerde.
Aber so lange es keinen Richterspruch gibt, ist das schwierig.