Hallo zusammen, :smile:
ich komme gleich zum Thema, da es etwas dringend ist und mir erst jetzt jemand den Tipp mit dem Forum gegeben hat.
Nachdem ich ein halbes Jahr lang Bürgergeld bekommen habe, habe ich vor 2 Wochen wieder angefangen in Teilzeit (30h/Woche) als Servicekraft in einem Restaurant zu arbeiten. Leider habe ich meine körperliche Fitness total überschätzt, sodass ich wegen Muskelkrämpfen zum Arzt musste und bis Mittwoch krankgeschrieben wurde.
Weil ich ja nun noch in der Probezeit bin zieht der Chef diese Karte und ich treffe mich morgen Vormittag mit ihm bezüglich der Kündigung, da er zuverlässige MA brauch und ich auf Dauer dieser Arbeit nicht nachkommen kann (nachvollziehbar ist es für mich).
Da ich mich mit Kündigung in der Probezeit überhaupt nicht auskenne und mit den ganzen Behördenanträgen auch nichts falsch machen will, habe ich folgende Fragen:
1. Ich selber sollte nicht kündigen, aufgrund einer Sperre die mir drohen könnte, Richtig?
2. Bekomme ich dann wieder Bürgergeld oder muss ich mich wieder beim Arbeitsamt melden, da der Vertrag in der Probezeit aufgelöst wurde und ich insgesamt auch nur ca.30 Stunden gearbeitet habe?
3. Ich habe für diesen Monat schon das Bürgergeld erhalten, aber noch keinen Lohn vom AG. Muss ich das komplette Bürgergeld zurückzahlen, da ich ja eigentlich seit 7.7. in einem Arbeitsverhältnis bin, obwohl der Lohn für die 30 Stunden viel geringer ist als das Bürgergeld?
Hab ich noch etwas wichtiges vergessen? Oh man, Fragen über Fragen. Ich glaube ich hätte den Job nie annehmen sollen...
Ich danke euch schonmal für eure Hilfe
Vg Max
Du meldest dich sobald du Kenntnis über deine bevorstehende Arbeitslosigkeit hast beim Jobcenter Arbeitssuchend. Du bist ja noch im Leistungsbezug, daher schicke eine Veränderungsmitteilung an die Leistung. Dort sollte enthalten sein, dass du gekündigt wurdest und die Kopie der Kündigung.
Zitat von: Max0815 am 22. Juli 2023, 22:09:14Ich habe für diesen Monat schon das Bürgergeld erhalten, aber noch keinen Lohn vom AG. Muss ich das komplette Bürgergeld zurückzahlen, da ich ja eigentlich seit 7.7. in einem Arbeitsverhältnis bin, obwohl der Lohn für die 30 Stunden viel geringer ist als das Bürgergeld?
Wenn du den Lohnzugang hast, dann meldest du diesen bei der Leistung. Du wirst dann eine Anhörung bekommen, dass du zu viel Leistung bekommen hast und am Ende steht dann die Erstattung. Den Betrag den du zurückzahlen musst ist der Betrag, der über deinem Anspruch liegt. Also Regelleistung zzgl. Freibeträge. Du solltest also zur Sicherheit einfach einen Teil beiseite legen. Sicher bist du mit bisheriger Regelleistung + 100 Euro. Alles was darüber ist lege beiseite, da dieser Betrag zurückgefordert wird. Es kommen noch ein paar Euro zusätzlich, die du davon behalten kannst. Wenn du den Betrag nicht in einer Summe zahlen kannst, da du es nicht mehr hast, dann würde man die Summe von deiner Leistung zukünftig abziehen. Bedeutet du bekommst dann jeden Monat 10% weniger, bis es abgezahlt ist.
Für die Krankentage musst du Krankengeld beantragen, da es in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gibt.
Zitat von: TripleH am 23. Juli 2023, 21:22:09Für die Krankentage musst du Krankengeld beantragen, da es in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gibt.
Das hängt vom AG / Arbeitsvertrag ab. Ist nicht überall so.
Du meinst also, es gibt Arbeitgeber, die entgegen § 3 Abs. 4 Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auszahlen, den es nicht gibt?! Kenne ich keinen.
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Zitat(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen...
...
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Zitat von: Max0815 am 22. Juli 2023, 22:09:141. Ich selber sollte nicht kündigen, aufgrund einer Sperre die mir drohen könnte, Richtig?
Richtig aber dass will ja eh der AG machen, Aufhebungsvertrag auch nicht!
2. Bekomme ich dann wieder Bürgergeld oder muss ich mich wieder beim Arbeitsamt melden, da der Vertrag in der Probezeit aufgelöst wurde und ich insgesamt auch nur ca.30 Stunden gearbeitet habe?
Das JC ist wieder zuständig
3. Ich habe für diesen Monat schon das Bürgergeld erhalten, aber noch keinen Lohn vom AG. Muss ich das komplette Bürgergeld zurückzahlen, da ich ja eigentlich seit 7.7. in einem Arbeitsverhältnis bin, obwohl der Lohn für die 30 Stunden viel geringer ist als das Bürgergeld?Nein siehe Antwort 1
MfG FN