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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filip2610 am 24. Juli 2023, 09:38:37

Titel: Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht – welche Gründe werden akzeptiert?
Beitrag von: Filip2610 am 24. Juli 2023, 09:38:37
Bei einer vom Jobcenter angeordneten medizinischen Untersuchung durch den medizinischen Dienst des Jobcenters wird vom Jobcenter typischerweise eine Schweigepflichtentbindung des eigenen Arztes verlangt. Weiß jemand, mit welcher Begründung für eine Nachtabgabe einer Schweigepflichtentbindung man am ehesten Akzeptanz beim Jobcenter und ggf. beim Sozialgericht findet? Also hat jemand einen Tipp, welche Begründung für die Nichtangabe am ehesten akzeptiert wird? Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis! :sehrgut:

PS: Nach meiner persönlichen Erfahrung kann eine Nichtentbindung von der Schweigepflicht zu einer vom ersten zuständigen Sozialgericht gedeckten Teilleistungsentziehung durch das Jobcenter führen, auch der folgende Artikel beschreibt das Problem, bitte dies erst lesen, bevor wieder behauptet wird, dass es das Problem in der Praxis nicht gäbe, dem ist nicht so:

http://inge-hannemann.de/ja-nein-vielleicht-der-aerztliche-dienst-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-deren-gesundheitsfragebogen-und-schweigepflichtentbindungserklaerungen/
Titel: Aw: Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht – welche Gründe werden akzeptiert?
Beitrag von: Sheherazade am 24. Juli 2023, 09:52:10
Muss man einen Grund angeben? Wenn ja, würde ich den Grund angeben, den ich habe.
Titel: Aw: Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht – welche Gründe werden akzeptiert?
Beitrag von: 180 am 24. Juli 2023, 09:54:12
Wenn du selbst aussagekräftige Befunde, Berichte, etc. zusammen mit dem Gesundheitsfragebogen einreichst oder zum persönlichen Termin beim Gutachter mitbringst, sollte das ausreichen.
Dabei kannst du selektiv vorgehen: Entweder die "schlimmen" oder "harmlosen" Sachen vergessen - je nachdem, was dein Ziel der Begutachtung ist...


Wichtig ist auch dein Ziel der Begutachtung: Möchtest du eine Abschiebung zum Sozialamt oder EMR erreichen oder verhindern?
Titel: Aw: Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht – welche Gründe werden akzeptiert?
Beitrag von: Phil_N am 24. Juli 2023, 11:18:22
Zitat von: Filip2610 am 24. Juli 2023, 09:38:37Also hat jemand einen Tipp, welche Begründung für die Nichtangabe am ehesten akzeptiert wird? Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis!

Das lässt sich schlichtweg nicht pauschal sagen. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Menschen haben ja je nach Lebensumständen ganz unterschiedliche Gründe. Am sinnvollsten ist es in der Regel, den wahren Grund anzugeben. Warum willst du denn keine Entbindung zulassen?
Titel: Aw: Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht – welche Gründe werden akzeptiert?
Beitrag von: Milla am 24. Juli 2023, 12:29:09
Ich würde generell einer Endbindung der Schweigepflicht nicht zustimmen. Wenn das Amt der Meinung ist eine Zweitmeinung des Gesundheitszustandes einzuholen, sollte das unabhängig erfolgen.
Titel: Aw: Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht – welche Gründe werden akzeptiert?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2023, 15:37:12
Filip2610

Zitat von: Filip2610 am 24. Juli 2023, 09:38:37Bei einer vom Jobcenter angeordneten medizinischen Untersuchung durch den medizinischen Dienst des Jobcenters wird vom Jobcenter typischerweise eine Schweigepflichtentbindung des eigenen Arztes verlangt. Weiß jemand, mit welcher Begründung für eine Nachtabgabe einer Schweigepflichtentbindung man am ehesten Akzeptanz beim Jobcenter und ggf. beim Sozialgericht findet? Also hat jemand einen Tipp, welche Begründung für die Nichtangabe am ehesten akzeptiert wird? Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis!
Das Problem gibt es erst seit 2017 als der Praxisleitfaden geändert wurde davor war es tatsächlich freiwillig und konnte nicht sanktioniert werden.
Das wurde dahingehend geändert das man es zwar nicht muss aber wenn man es nicht macht kann sanktioniert werden.

Ein Schelm wer schlimmes denkt soll es doch nur eine Verbesserung sein, allerdings nur als Erleichterung für die entspr.. Behörde sei es wegen Optimierung
oder Neugier
oder Sanktionsmöglichkeit,
dass kann sich jeder selber raus suchen bzw. denken.

Als Begründung würde eigtl., m.M.n. nur zählen,
dass man eine Untersuchung wegen Aktualität gegenüber der Aktenlage vorzieht
oder es ein geringerer Aufwand wäre da keine aktuellen Befunde vorliegen
oder man wegen Misstrauen gegenüber dem SB keine Daten beim entspr.. Amt abgeben will,
letzteres muss GUT begründbar sein z.B.: durch schon vorgefallene "Ungerechtigkeiten".

MfG FN
Titel: Aw: Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht – welche Gründe werden akzeptiert?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Juli 2023, 15:54:13
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2023, 15:37:12als der Praxisleitfaden geändert wurde

Vermutlich der vom JC?

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2023, 15:37:12aber wenn man es nicht macht kann sanktioniert werden

Dann wäre ich sehr schnell mit Widerspruch und evtl. dann Gericht.

Grundsätzlich kann dich keiner dazu zwingen, eine Schweigepflichtentbindung abzugeben.

Völlig Egal bei wem.

Ob es Sinn macht diese komplett zu Verweigern, muss man selbst Entscheiden.

Selbst habe ich z.B. bei der Knappschaft, bestimmte Ärzte davon entbunden.
Ähnlich würde ich es wohl auch DIREKT beim ÄD machen.
Titel: Aw: Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht – welche Gründe werden akzeptiert?
Beitrag von: Filip2610 am 28. Juli 2023, 09:46:50
Danke für die Informationen.

Zu den beiden Fragen: Ich weiß nicht, ob irgendwelche staatlichen Stellen hier mitlesen, deshalb möchte ich hier nicht alles schreiben.
Titel: Aw: Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht – welche Gründe werden akzeptiert?
Beitrag von: jens123 am 28. Juli 2023, 19:59:52
Die Schweigepflichtentbindung ist immer freiwillig, eine Ablehnung muss deshalb nicht begründet werden. Ich habe diese nie unterschrieben. Ein "Nicht-Entbindung" existiert nicht. Man kann auch eine eigene schreiben, z. B. für einen bestimmten Arzt und zeitlich begrenzt. Vorlagen gibt es massig im Internet. Was keine gute Idee wäre, den Gesundheitsfragebogen völlig zu ignorieren (hier also nicht mal allgemeine Angaben zur Person zu machen) und vor allem nicht zur Untersuchung zu gehen.

Grundsätzlich muss der Ärztliche Dienst mit dem arbeiten, was er zur Verfügung hat. Manche bringen einfach ein Attest von ihrem Arzt zur Untersuchung mit. Ich weiß auch durch eine Akteneinsicht, dass das Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung nicht automatisch dazu führt, dass davon Gebrauch gemacht wird. Die arbeiten und urteilen so, wie sie lustig sind.

Das Ding von Frau Hannemann ist aus 2018, fraglich ob das alles noch aktuell ist.