In dem Urteil des LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022 (https://www.beispielklagen.de//Urteile/2022_06_26_L_6_AS_120_17_Protokoll_und_Urteil.pdf) waren die Konzepte für den Märkischen Kreis von 2013/2014; 2015/2016; sowie ein Nachbesserungsversuch zum Konzept 2017 vom Oktober 2019 als nicht schlüssig ausgeurteilt worden.
Diese Entscheidung wirkt weiter. Inzwischen zeigt ein weiteres konkretes Beispiel, dass sowohl das Jobcenter Märkischer Kreis als auch die Grundsicherung kein Konzept mehr anwenden können.
Inzwischen wurde etliche anhängig gemachte KDU -Klagen beim Sozialgericht Dortmund nachgearbeitet und nachgezahlt.
Die vielleicht wichtigste Erkenntnis aus dem gesamten Skandal: ohne sorgfältige Prüfung der Rohdaten wären die Fehler im Konzept nicht ans Licht gekommen.
lokalkompass (https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/jobcenter-und-grundsicherung-gemeinsam-beim-kdu-betrug-durch-irrefuehrung_a1879166)
klage162 (https://www.beispielklagen.de/klage162.html)