Hallo
Ich bin neu und habe kein plan wo ich meine frage stellen soll.
Ich beziehe im Dezember volles Bürgergeld, im Augenblick aufstockend zum Arbeitslosengeld 1 .
So da ich keinen minijob machen möchte... ist ja Schwachsinn von 520€ bleiben mir 184€ nein danke .
Ich würde gern eine geringfügige Tätigkeit ausüben max. 6240€ im Jahr.
Max 70 Tage im Jahr.
Max. 520€ im Monat. So das mir nichts abgezogen wird.
Was muss dann im Arbeitsvertrag stehen ?
So das mir nichts abgezogen wird und das JC so anerkennt . Ich habe 37 Jahre durchmalocht das reicht mir .
Bitte um Antwort oder Tipps
Zitatda ich keinen minijob machen möchte
ZitatIch würde gern eine geringfügige Tätigkeit ausüben
Ist doch dasselbe :scratch:
Anrechnungsfrei sind die vollen 520 € nur für Schüler/Studenten. Für dich gelten dieselben Freibeträge wie für jeden anderen eLB.
Bei Ehrenamt wäre die Pauschale bis 250 € mtl. anrechnungsfrei.
ZitatSchwachsinn von 520€ bleiben mir 184€ nein danke .
Nach einiger Zeit Bürgergeldbezug wirst du wohl feststellen, dass knapp 200€ zusätzlich zum Bürgergeld sehr viel mehr sind als ausschließlich Bürgergeld.
So viel zum lapidaren ,,Nein danke"
Zitat von: Heimdall am 28. Juli 2023, 07:32:39ist ja Schwachsinn von 520€ bleiben mir 184€ nein danke .
Der Steuerzahler wird das bestimmt anders sehen. Davon abgesehen kannst du deine Tätigkeit jetzt nicht so einfach kündigen. Du bist verpflichtet deine Bedürftigkeit zu verringern. Wenn du nun selber kündigst um deine Arbeitszeit oder Einkommen zu verringern, dann mehr sich so etwas "selbst herbeigeführte Bedürftigkeit". Bedeutet das Jobcenter wird dich sanktionieren oder zukünftig die Leistung nur so zahlen, wie dein Anspruch mit dem Einkommen gewesen wäre.
Zitat von: Hary am 28. Juli 2023, 10:20:43Davon abgesehen kannst du deine Tätigkeit jetzt nicht so einfach kündigen.
Er hat doch keine Beschäftigung, TE ist im ALGI und Bürgergeldbezug.
Zitat von: Sheherazade am 28. Juli 2023, 10:39:23Zitat von: Hary am 28. Juli 2023, 10:20:43Davon abgesehen kannst du deine Tätigkeit jetzt nicht so einfach kündigen.
Er hat doch keine Beschäftigung, TE ist im ALGI und Bürgergeldbezug.
Richtig :grins:
Ich würde gern etwas dazuverdienen klar .
Aber von 520€ sind 100€ Selbstbehalt. Von 420€ sind 80% weg fakt ist nunmal das ich 84€ dazuverdiene.
Na ja ...
Eine geringfügige Tätigkeit laut Paragraph 8 Abs.1aSGB IV gilt nicht als Einkommen was auf das Bürgergeld angerechnet wird .
bei § 8 geht es um steuerpflichtigkeit usw. und hat NICHTS!!!!! mit der Anrechnung auf Bürgergeld zu tun
Solltest Du dem Jobcenter unterstehen, bleiben von 520€ lediglich 184€ anrechnungsfrei
solltest Du dem Sozialamt unterstehen (SGBXII) bleiben Dir sogar nur 156€ anrechnungsfrei.
d.h.
bei Rentnern die arbeiten, bleiben weniger, das ist so geregelt, da laut Regierungen in Deutschland Rentner möglichst schnell verrecken sollen, insbesondere wenn sie arm sind. Wo kommen wir dahin, wenn Rentner arbeiten und tatsächlich durch den Lohn länger leben können!
Diese Regelung besteht allerdings schon seit Jahrzehnten!!!! (d.h. auch bei 16 Jahren Merkel-Regierung)
Oh je ist verwirrend alles.
Danke.
Man liest so viel z.b. das Bürgergeld Bezieher auch eine inflationsprämie bekommen was aus meiner Sicht auch logisch ist .
Warum sollen auch nur Arbeitnehmer davon etwas haben ... die anderen haben die gleichen Kosten.
Auf einer anderen Seite wird dem widersprochen Na ja.
Was ist nun Wirklichkeit.
Zitat von: Quinky am 28. Juli 2023, 11:10:53bei Rentnern die arbeiten, bleiben weniger, das ist so geregelt, da laut Regierungen in Deutschland Rentner möglichst schnell verrecken sollen, insbesondere wenn sie arm sind. Wo kommen wir dahin, wenn Rentner arbeiten und tatsächlich durch den Lohn länger leben können!
Ich bin Rentner, über 70, kerngesund und quietschfidel. Ich arbeite, weil es mir Spass macht, die Langeweile vertreibt und mir die Rente aufbessert. Und ich habe nicht vor, zu verrecken vorzeitig. Und ich weiss mich mit hunderttausenden Rentnern solidarisch.
Man darf ja durchaus dumm sein, muss es aber nicht allen zeigen.
Zitat von: Heimdall am 28. Juli 2023, 07:32:39Ich würde gern eine geringfügige Tätigkeit ausüben
...
So das mir nichts abgezogen wird.
Unmöglich. Jedes Einkommen wird berücksichtigt.
Zitat von: Heimdall am 28. Juli 2023, 10:46:56Eine geringfügige Tätigkeit laut Paragraph 8 Abs.1aSGB IV gilt nicht als Einkommen was auf das Bürgergeld angerechnet wird .
Wo hast du denn diesen Unfug her.
Zitat von: terrier am 28. Juli 2023, 13:07:03Zitat von: Quinky am 28. Juli 2023, 11:10:53bei Rentnern die arbeiten, bleiben weniger, das ist so geregelt, da laut Regierungen in Deutschland Rentner möglichst schnell verrecken sollen, insbesondere wenn sie arm sind. Wo kommen wir dahin, wenn Rentner arbeiten und tatsächlich durch den Lohn länger leben können!
Ich bin Rentner, über 70, kerngesund und quietschfidel. Ich arbeite, weil es mir Spass macht, die Langeweile vertreibt und mir die Rente aufbessert. Und ich habe nicht vor, zu verrecken vorzeitig. Und ich weiss mich mit hunderttausenden Rentnern solidarisch.
Man darf ja durchaus dumm sein, muss es aber nicht allen zeigen.
Wie schön das du mit Weisheit übersät bist .
Die ganzen Aussagen las ich im Netz .
Du bist so schlau und weise .
Respekt.
Zitat von: Heimdall am 29. Juli 2023, 07:59:28Wie schön das du mit Weisheit übersät bist .
Die ganzen Aussagen las ich im Netz .
Du bist so schlau und weise .
Respekt.
Solch herablassende Großkotzigkeit kommt gar nicht gut an.