Hallo alle zusammen, mich würde mal interessieren wie genau das mit den Sanktionen/Leistungsminderung abläuft!
Es sind ja maximal 30% möglich.
Nehmen wir mal an, jemand bekommt eine Maßnahme und sagt direkt nein danke, das möchte ich nicht und weigert sich diese anzutreten, dann werden 10% bei der ersten Ablehnung gemindert für einen Monat.
Soweit so gut, aber wie sieht es aus, wenn man nach einem Monat wieder antanzen muss, und wieder dieselbe Maßnahme machen soll und wieder ablehnt?
Sind dann direkt 20% fällig oder kann man für ein und dieselbe Maßnahme nur einmal sanktioniert werden?
Anderes Beispiel, der Fallmanager sagt ich soll 5 Bewerbungen im Monat schreiben, mach es aber nicht, sind dann direkt 30% möglich, da 5 Bewerbungen nicht gemacht wurden und die ersten 3 sanktioniert werden?
Anders gefragt, wie schnell kann man die 30% Leistungsminderung bekommen?
Fallmanager sagt, machen sie eine Maßnahme, und ich sag nein = 10%, dann sagt er bewerben sich sich dann 5x im Monat, und ich sag wieder nein, dann direkt 20% beim selben Termin möglich?
Zu guter Letzt, eine Bedarfs Gemeinschaft mit 2 Personen, Person 1 macht alles mit, und Person 2 nicht, wird dann nur der Anteil von Person 2 gemindert oder von beiden?
Hallo,
niemals offen etwas verweigern. Besser "Ja" sagen, nichts machen und hinterher leugnen, dass es diese Aufforderung gab und man "ja" gesagt hat.
Der SB kann das Gegenteil nicht beweisen, so lange es keine schriftliche Zuweisung mit RFB gibt.
Wenn du zwei separate Zuweisungen mit RFB zur Maßnahme erhältst, sind theoretisch auch 10% für 1 Monat und 20% für 2 Monate als Sanktion möglich.
Es gibt effektivere Taktiken um Maßnahmen loszuwerden: Zur Maßnahme erscheinen, aber nichts unterschreiben, sondern einstecken und zur Prüfung mitnehmen. Maximal die Hausordnung unterschrieben wieder abgeben - alles bleibt bei dir zu Hause. Viele Maßnahmen erledigen sich so von selbst.
Zu den Bewerbungen:
Die Pflicht x Bewerbungen pro Monat zu schreiben besteht nur, wenn es in einer EGV oder einem Verwaltungsakt als Pflicht steht. Nach 6 Monaten sind EGV/VA abgelaufen und damit bedeutungslos.
Ohne EGV/VA mit der Pflicht x Bewerbungen pro Monat zu schreiben reicht es, wenn du "stets bemüht bist" - also gelegentlich mal vergeblich die Stellenanzeigen anschauen ist ausreichend.
Beim Kooperationsplan kann es erst Sanktionen geben, wenn in diesem Plan eine Bewerbungspflicht steht, du die ignorierst und dann eine Aufforderung zur Einhaltung des Kooperationsplans (mit RFB) erhältst. Wenn du dich dann erneut (trotz Aufforderung mit RFB) nicht ausreichend bewirbst, kann es eine Sanktion geben.
Ob du bei 5 Bewerbungen 0 oder 4 erfüllst, ist egal - es kann nur eine Sanktion dafür geben (im nächsten Monat kann es eine neue Sanktion geben, wenn du wieder dagegen verstößt).
Es kann immer nur der Täter sanktioniert werden. Die anderen Mitglieder in der BG dürfen dafür nicht bestraft werden.
Dirk
Zitat von: lappa am 28. Juli 2023, 15:18:17Ohne EGV/VA mit der Pflicht x Bewerbungen pro Monat zu schreiben reicht es, wenn du "stets bemüht bist" - also gelegentlich mal vergeblich die Stellenanzeigen anschauen ist ausreichend.
genauer erklärt heißt dass
Du musst dich zwar bewerben aber es darf von Dir kein Nachweis darüber gefordert werden, bzw du musst so einer Forderung nicht nachkommen aber entsprechend begründen.
MfG FN
Danke für die Erklärungen :)