Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Downlife97 am 30. Juli 2023, 08:07:55

Titel: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Downlife97 am 30. Juli 2023, 08:07:55
Hallo alle zusammen,

ich habe mir die Weisung vom 15.5 zum Thema Weiterbewilligungsantrag mal angesehen und bin etwas irritiert.

Auf der einen Seite heißt es

"Eine grundsätzliche Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge sowie
einer Kontenübersicht folgt aus § 60 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I,
sowohl für den Erst- als auch für den Weiterbewilligungsantrag."

Auf der anderen Seite heißt es widerrum

"Im Einzelfall kann von der Dauer (drei Monate)
abgewichen werden. Dabei ist eine Verkürzung oder Verlängerung
möglich. Eine Verlängerung ist insbesondere dann angezeigt, wenn
Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch bestehen. Die Verkürzung
oder auch der komplette Entfall der Vorlagepflicht kommt zum Bei-
spiel bei einem längeren Leistungsbezug ohne Änderungen in Be-
tracht."

Was ich daran widersprüchlich finde ist vorallem, im oberen Teil des Textes spricht man von einer Pflicht zu Abgabe von Kontoauszügen, im unteren Teil jedoch liest sich das als ob man eine Wahl hätte und nicht perse welche Vorlegen müsste.

Ich selbst weiß wie ich das zu nehmen habe aber wie gehts da bitte Menschen die neu in dieses System rein kommen?

Vor allem, Ab wann ist man Langzeitarbeitslos? Und warum hat das Jobcenter vorallem bei Langzeitarbeitslosen so viel vertrauen?






Titel: Aw: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Sheherazade am 30. Juli 2023, 08:55:09
Das heißt doch eigentlich nicht mehr, als dass man bei Erst- und Weiterbewilligungsantrag keine Kontoauszüge mitschicken MUSS, ausser es wird schon im Voraus (fast immer bei Erstanträgen) oder im Nachhinein (desöfteren bei Weiterbewilligungsanträgen) verlangt.
Titel: Aw: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2023, 10:15:55
Downlife97

Ersteres ist gesetzl. geregelt
und zweiteres für mehr als drei Monate braucht es einen Grund z.b. Genannter Mißbrauch
und der Rest ist wohl als Ausrede damit die SB`s abgesichert sind wenn keine Auszüge gefordert werden, also die Ermessensentscheidung

Zitat von: Downlife97 am 30. Juli 2023, 08:07:55Vor allem, Ab wann ist man Langzeitarbeitslos?
In der Regel war ist nach einem Jahr ein Langzeitarbeitsloser.
Ich war es schon ab dem ersten Tag.
Als ich Post vom JC bekam stand das da schon drin. Und der Grund war wohl das ich davor länger als 5+1 Selbstständig war und dadurch keinen Anspruch auf ALG 1 hatte.

MfG FN 
Titel: Aw: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Sheherazade am 30. Juli 2023, 11:27:00
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2023, 10:15:55In der Regel war ist nach einem Jahr ein Langzeitarbeitsloser.

In der Regel nach Auslaufen des ALGI-Anspruchs.
Titel: Aw: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Juli 2023, 17:03:06
Zitat von: Downlife97 am 30. Juli 2023, 08:07:55mal angesehen und bin etwas irritiert.
Das ist eigentlich nichts neues, finde da nichts Irritierendes.

Bei mir sind es z.B. immer die letzten 5 Wochen, steh auch gleich so mit dabei.

Macht jedes JC anders und da, auch nicht bei allen gleich.
Titel: Aw: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Ottokar am 31. Juli 2023, 11:19:25
Das SGB II beinhaltet keine Definition von "Langzeitarbeitslosigkeit".
Lt. Weisungen der BA (u.a. zu § 16e und f SGB II) ist das Vorliegen von "Langzeitarbeitslosigkeit" anhand der Vorschrift des § 18 SGB III zu prüfen.
Danach sind Langzeitarbeitslose solche Arbeitslosen, die mindestens seit einem Jahr arbeitslos sind.
Dabei zählt die tatsächliche und nicht die statistische Arbeitslosigkeit (vgl. § 18 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 und 3 SGB III).
Titel: Aw: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Downlife97 am 01. August 2023, 09:15:24
Zitat von: Ottokar am 31. Juli 2023, 11:19:25Das SGB II beinhaltet keine Definition von "Langzeitarbeitslosigkeit".
Lt. Weisungen der BA (u.a. zu § 16e und f SGB II) ist das Vorliegen von "Langzeitarbeitslosigkeit" anhand der Vorschrift des § 18 SGB III zu prüfen.
Danach sind Langzeitarbeitslose solche Arbeitslosen, die mindestens seit einem Jahr arbeitslos sind.
Dabei zählt die tatsächliche und nicht die statistische Arbeitslosigkeit (vgl. § 18 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 und 3 SGB III).

Wenn ich das so lese, frage ich mich auch wieso die Leistungsabteilung so überfordert ist, selbst hier und das obwohl ich schon eher ländlich wohne...ist zwar ne Stadt aber es handelt sich um gerade mal 2855 Menschen die Arbeitslos sind...und dennoch ist die Leistungsabteilung heftig überfordert...woran liegt das?...die Menschen die ich kennengelernt habe in der Leistungsabteilung, wirkten alle als wären sie fertig mit den Nerven.
Titel: Aw: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Ottokar am 01. August 2023, 13:33:27
Zitat von: Downlife97 am 01. August 2023, 09:15:24woran liegt das?
:weisnich:

In den Leistungsabteilungen, die ich von Innen kennengelernt habe, war immer jede Menge Zeit für diverse Kaffee- und Zigarettenpausen. Also an Überarbeitung kann es nicht liegen.
Was allerdings generell Stress verursacht, sind fehlende Fachkenntnisse. Das würde jedem so gehen, der nicht weis, was er mit den Informationen anfangen soll.
Titel: Aw: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. August 2023, 14:12:40
Zitat von: Downlife97 am 01. August 2023, 09:15:24Wenn ich das so lese, frage ich mich auch wieso die Leistungsabteilung so überfordert ist, selbst hier und das obwohl ich schon eher ländlich wohne...i
:mocking:
muss ja wie würde es denn ausschauen wenn die ganz tiefenentspannt sind und klagen das sie nicht ausgelastet sind.

Aber vllt. sind sie ja auch wegen internen Anweisungen gestresst weil sie es eigtl. besser wissen bzw dagegen handeln müssen.
Wie sagte der JC RA mal zu mir als er mich bei einer Akteneinsicht kennenlernen wollte.
Ich weiß ja das sie im Recht sind aber wenn ich Ihnen Recht gebe fragt mein Chef mich ob ich meinen Job nicht kenne (im Sinne von wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe) und schließlich bleibt mir ja der (kostenlose)Klageweg offen.

MfG FN
Titel: Aw: Findet ihr die Weisung für den WBA nicht auch etwas widersprüchlich?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. August 2023, 17:35:26
Zitat von: Downlife97 am 01. August 2023, 09:15:24woran liegt das?
Hier haben die auch sehr gut zu tun.

Auch weil immer noch ständig neue Ukrainer dazu kommen.

Dann die ständigen Erhöhungen und Änderungen bei der Miete und Einkommen.

Ist ja nicht so wenn einmal der Bescheid raus ist, ist erst mal Ruhe.

Dazu noch die Ab und Neuanmeldungen der Leute.