Jobcenter zahlt nicht für Hunde
Stuttgart (dpa). Wer sich einsam fühlt und zum Beispiel an einen Hund als Begleiter denkt, der bekommt für Kauf und Haltung des vermeintlich «besten Freundes des Menschen» kein Geld vom Jobcenter. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Beschluss entschieden. «Der Wunsch nach Tierhaltung begründet keinen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters», teilte das Gericht mit. Ein Hund gehöre auch nicht zum Existenzminimum. Ein Langzeitarbeitsloser aus dem Rems-Murr-Kreis hatte vom Jobcenter Geld für Anschaffung und Haltung eines Hundes gefordert - auf Lebenszeit. Er brauche einen Begleithund «als soziale Unterstützung während und insbesondere nach der Corona-Pandemie, um die schweren Folgen sozialer und finanzieller Isolation zu kompensieren», hatte er Mann laut LSG argumentiert. Außerdem sorge ein Hund für eine feste Tagesstruktur und diene ihm «als Familienersatz». Das Tier ermögliche es zudem, soziale Kontakte zu knüpfen.
https://www.sueddeutsche.de/wissen/tiere-jobcenter-zahlt-nicht-fuer-hunde-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230731-99-630847
Zitat von: PeterHeu1 am 01. August 2023, 00:06:12Ein Hund gehöre auch nicht zum Existenzminimum
genauso wenig wie soziale teilhabe bzw.kontakte..