Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lana am 01. August 2023, 09:56:36

Titel: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Lana am 01. August 2023, 09:56:36
Hallo, ich habe Einnahmen aus online-Umfragen nicht angegeben... wird das jetzt Sozialbetrug?
Oder gibt es für diesen Zufluss auch einen Freibetrag.
Habe ansonsten Null-Vermögen, bin krank und habe Schulden.

Danke für eine Antwort!
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 01. August 2023, 10:31:20
Kommt auf den Betrag an.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Lana am 01. August 2023, 10:36:51
waren mal 75 Euro... dann zwei monte nix... dann 30 Euro... wieder monate nix
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: 180 am 01. August 2023, 11:08:32
Hast du einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und jetzt werden Kontoauszüge verlangt aus denen die Einnahmen hervorgehen oder steht bald ein WBA an?

Ansonsten Gras über die Sache wachsen lassen und es einfach beruhigt vergessen.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Lana am 01. August 2023, 11:22:19
Ja, habe ich schon gestellt und nun verlangen Sie 3 Monate Auszüge. Wenn sie jetzt Sozialbetrug vermuten... wollen Sie wahrscheinlich noch mehr!?

Und gibt es Freibeträge für Nicht arbeitende Empfänger... oder...?  leider kann ich auch im Internet nichts ganz genaues dazu finden - ich habe nämlich gelesen:

"Grundsätzlich sind 100 Euro monatliches Nettoeinkommen anrechnungsfrei"

Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. August 2023, 15:08:22
Lana

Zitat von: Lana am 01. August 2023, 11:22:19"Grundsätzlich sind 100 Euro monatliches Nettoeinkommen anrechnungsfrei"
da steht sicher bei Erwerbseinkommen dabei.
Und das ist es nur wenn dem JC die Tätigkeit bekannt ist.

Zitat von: Lana am 01. August 2023, 10:36:51waren mal 75 Euro... dann zwei monte nix... dann 30 Euro... wieder monate nix
vs
Zitat von: Lana am 01. August 2023, 11:22:19verlangen Sie 3 Monate Auszüge
und in dem Zeitrahmen der drei Monate?

Danach kann man weitersehen welche Antwort passt.

Zitat von: Lana am 01. August 2023, 11:22:19Wenn sie jetzt Sozialbetrug vermuten... wollen Sie wahrscheinlich noch mehr!?
auf jeden Fall mehr als die gesetzl. drei Monate Kontoauszüge.
Kam schon Post vom JC?

MfG FN
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Lana am 01. August 2023, 15:43:48
Sorry, ich verstehe nicht wie man das mit dem Zitieren macht.

Was heißt vs?

In den drei Monaten tauchen 65 Euro auf... wenn nochmal 3 Monate verlangt werden tauchen nochmal 30 Euro auf... dann bin ich wohl tot....

Post vom Jobcenter habe ich noch nicht erhalten... geht mir gar nicht gut... wenn ich so einen Strafantrag bekomme kann ich wohl einpacken...
Ich danke dir schon mal für deine Hilfe!
Grüße
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 01. August 2023, 16:09:19
Zitat von: Lana am 01. August 2023, 11:22:19Und gibt es Freibeträge für Nicht arbeitende Empfänger...


10-,€ pro Monat für unregelmäßige Einnahmen.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. August 2023, 16:20:16
Lana

Zitat von: Lana am 01. August 2023, 15:43:48Post vom Jobcenter habe ich noch nicht erhalten... geht mir gar nicht gut... wenn ich so einen Strafantrag bekomme kann ich wohl einpacken...
Mach dir nicht zu große Sorgen da kommt erst mal eine Anhörung und wenn das soweit ist stellst du die anonymisiert hier ein.
Und wegen der "Kleinbeträge" wird es sicher nicht so schlimm wie sie könnten.

Zitat von: Lana am 01. August 2023, 15:43:48Sorry, ich verstehe nicht wie man das mit dem Zitieren macht.

Was heißt vs?
vs ist versus also das eine gegen das andere oder so ähnlich.
ist im Sport gang und gebe (Bavern München vs such dir was raus)
und
wenn du etwas zitieren willst markierst du das mit der Maus und dann erscheint (meistens) im Textfeld unten rechts > Zitat einfügen. Manchmal muss es öfter versucht werden oder mehr Text markiert werden das zu viel kann man dann ja raus löschen.

Auf die Methode ist auch der Zitierte gleich mit aufgeführt wie es laut Nutzungsbedingungen sein soll und auch für alle Hilfreich ist damit jeder weiß wer gemeint ist.
und was das
einstellen angeht > Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wort und § genau abtippen.
Kleiner Leitfaden: Dateianhänge für das Forum anonymisieren.  (http://hartz.info/index.php?topic=84286.0)

MfG FN
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Lana am 01. August 2023, 16:47:46
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. August 2023, 16:20:16Mach dir nicht zu große Sorgen da kommt erst mal eine Anhörung und wenn das soweit ist stellst du die anonymisiert hier ein.
Und wegen der "Kleinbeträge" wird es sicher nicht so schlimm wie sie könnten.

Lieb von dir... aber wenn sie 2 /3 Jahre rückverfolgen sehen sie das ich das immer mal gemacht habe und 20  oder 15 Euro eingenommen habe... ich glaube nicht das es noch gut wird, macht mir große Angst... Ich Idiot...

Für deine Tipps Danke ich Dir sehr - LG

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 01. August 2023, 16:09:1910-,€ pro Monat für unregelmäßige Einnahmen.

Dankeschön für die Info! Grüße
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Hary am 01. August 2023, 20:17:10
Im Prinzip sind leistungsrelevante Tatsachen anzugeben. Wenn du unter deinem Freibetrag bleibst, dann ist es ja nicht relevant.

Spannend ist aber die Frage, ob es sich dabei um Einkommen handelt, oder es eine Aufwandsentschädigung darstellt. Ich fülle beim Entscheiderclub auch regelmäßig Umfragen aus. Alle paar Monate lasse ich mir das Guthaben Mal als Amazon Gutschein auszahlen. Aber viel verdient man damit ja nicht. Manchmal habe ich zehn Euro in zwei Monate zusammen, Mal erst nach einem Jahr. Sehr selten dass Mal Studien dabei sind wo man 10-30 Euro bekommt.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: götzb am 01. August 2023, 23:21:50
Wenn diese Prämie in Amazon Gutscheinen ausgezahlt wird, müssen diese nicht angegeben werden.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: amare am 02. August 2023, 01:10:34
Ich habe auch mal Geld "dazu verdient"...das haben die dann auf einen Kontoauszug gesehen und haben mich deswegen mal eingeladen.Mitbringen sollte ich meine Kontoauszüge.Ich weiß nun aber nicht mehr ob nur für drei Monate oder länger..Sie fragte mich wie viel ich im Durschnitt pro Monat "einnehme".Ich sagte dass dies unterscheidlich ist.Darauf erwiderte sie,dass solange es nicht über 100 Euro sind,ist alles gut.Sie hat das im PC eingetragen und gut war.

Solange du belegen kannst,dass du immer unter den 100 Euro warst,sollte alles gut sein...mache Dir keinen Stress

Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Lana am 02. August 2023, 08:59:27
Zitat von: Hary am 01. August 2023, 20:17:10Im Prinzip sind leistungsrelevante Tatsachen anzugeben. Wenn du unter deinem Freibetrag bleibst, dann ist es ja nicht relevant.

Spannend ist aber die Frage, ob es sich dabei um Einkommen handelt, oder es eine Aufwandsentschädigung darstellt. Ich fülle beim Entscheiderclub auch regelmäßig Umfragen aus. Alle paar Monate lasse ich mir das Guthaben Mal als Amazon Gutschein auszahlen. Aber viel verdient man damit ja nicht. Manchmal habe ich zehn Euro in zwei Monate zusammen, Mal erst nach einem Jahr. Sehr selten dass Mal Studien dabei sind wo man 10-30 Euro bekommt.
Aber das bin ich ja nicht, wie ich jetzt gelesen habe, hat man ja nur 10,00 Euro Freibetrag... und es ist ja Einkommen... Aufwandentschädigung glaube ich nicht. Ich bin einfach blöd.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Hary am 02. August 2023, 09:04:09
Zitat von: götzb am 01. August 2023, 23:21:50Wenn diese Prämie in Amazon Gutscheinen ausgezahlt wird, müssen diese nicht angegeben werden.
Doch, müsste man auch. Es wäre nur in der Praxis nur schwierig herauszufinden. Selbst wenn bekannt wird, dass regelmäßig Gutscheine bei Amazon eingelöst werden, dann müsste der Nachweis erbracht werden dass man die Gutscheine nicht selber gekauft hat. Vermutlich wäre es möglich herauszubekommen von wo ein Gutschein kommt. Praktisch ist für Frage, ob du ein Aufwand wegen wenigen Euro betrieben wird und ob Amazon da sehr kooperativ wäre.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Lana am 02. August 2023, 09:08:16

  Zitat von: amare am Heute um 01:10:34 [Erweitern]
    Ich habe auch mal Geld "dazu verdient"...das haben die dann auf einen Kontoauszug gesehen und haben mich deswegen mal eingeladen.Mitbringen sollte ich meine Kontoauszüge.Ich weiß nun aber nicht mehr ob nur für drei Monate oder länger..Sie fragte mich wie viel ich im Durschnitt pro Monat "einnehme".Ich sagte dass dies unterscheidlich ist.Darauf erwiderte sie,dass solange es nicht über 100 Euro sind,ist alles gut.Sie hat das im PC eingetragen und gut war.

    Solange du belegen kannst,dass du immer unter den 100 Euro warst,sollte alles gut sein...mache Dir keinen Stress


Info aus dem Netz: "Bei jedem Bürgergeldempfänger werden die ersten 100 Euro Hinzuverdienst nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Von dem Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt, bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei."

Ja heißt das jetzt doch 100 Euro darf man dazu verdienen oder doch nur wenn man einen Job hat?



Das hört sich ja traumhaft an wie es bei dir gelaufen ist... ich glaube nicht das es bei mir so läuft, weil ich es nicht vorher angegeben habe... und nur der Versuch sich durch Sozialhilf zu bereichern ist ja schon strafbar...
Und das mit den 100 Euro habe ich ja auch gedacht, das man die dazu verdienen darf, sonst hätte ich das ja nicht gemacht... aber anscheinend ist das nur so wenn man einen Job hat...
Ich kann meinen Stress vor Angst gar nicht runter schrauben... wenn man angeklagt wird deswegen... Polizei, Prozeß, Bußgeld... ein Wahnsinn.
Wünschte es würde so laufen wie bei dir...
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: götzb am 02. August 2023, 13:36:35
Zitat von: Hary am 02. August 2023, 09:04:09
Zitat von: götzb am 01. August 2023, 23:21:50Wenn diese Prämie in Amazon Gutscheinen ausgezahlt wird, müssen diese nicht angegeben werden.
Doch, müsste man auch.

Die Anrechnung von Einkommen in Geldeswert gibt es seit 2016 nicht mehr, bzw. nur noch dann, wenn dieses Einkommen Ausmaße annimmt, die den ungekürzten Leistungsbezug nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Lana am 02. August 2023, 14:17:55
Zitat von: götzb am 02. August 2023, 13:36:35Die Anrechnung von Einkommen in Geldeswert gibt es seit 2016 nicht mehr

Verstehe den Sinn jetzt nicht so ganz... kannst du nochmal erklären? Danke!
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 02. August 2023, 15:56:31
Zitat von: Lana am 02. August 2023, 09:08:16Ich kann meinen Stress vor Angst gar nicht runter schrauben... wenn man angeklagt wird deswegen... Polizei, Prozeß, Bußgeld... ein Wahnsinn.


Sooo viel Geld ist das jetzt auch wieder nicht, dass es gleich so laufen wird.
Ich denke, Du wirst Dich auf jeden Fall erklären müssen, da würde ich mich einsichtig zeigen, nicht dran gedacht ... so was in der Art.
Zurückzahlen wirst Du es schon müssen, denke ich, aber nicht mit Gericht usw. 
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: DerGreif am 02. August 2023, 16:34:42
100 Euro Freibetrag gibt es auf ERWERBSeinkommen.
Diese Umfragen zählen nicht dazu. Daher bist du unter 100 Euro nicht "safe"

Außerdem ist es nicht im Ermessen des Leistungsempfängers zu entscheiden, was leistungsrelevant ist oder nicht. Daher schnellstens nachmelden, dann könnte noch die Bagatellgrenze von 50 Euro gelten.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: götzb am 02. August 2023, 16:38:55
Zitat von: Lana am 02. August 2023, 14:17:55
Zitat von: götzb am 02. August 2023, 13:36:35Die Anrechnung von Einkommen in Geldeswert gibt es seit 2016 nicht mehr

Verstehe den Sinn jetzt nicht so ganz... kannst du nochmal erklären? Danke!
Weil die Gutscheine zweckgebunden sind.
Du kannst mit einen Amazon Guthaben nicht den Friseur bezahlen.
So meine Interpretation.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Hary am 02. August 2023, 17:18:21
Zitat von: DerGreif am 02. August 2023, 16:34:42Außerdem ist es nicht im Ermessen des Leistungsempfängers zu entscheiden, was leistungsrelevant ist oder nicht.
Naja, eine strafbare Handlung begeht man ja erst wenn man leistungsrelevante Dinge nicht meldet und es liegt genau so wenig im Ermessen der Behörde was relevant ist. Alles was relevant ist, steht im Gesetz. Man sollte es also wissen, wenn man es nicht sicher weiß, dann meldet man es besser.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Wolverine36 am 04. August 2023, 01:57:59
Wer also Menschen im Alg2-Bezug unterstützen will, kann dies am besten in Form von Sachgeschenken (auch Gutscheine sind Sachen) tun. Leistungsbeziehende müssen sich keine Sorge um eine Anrechnung durch das Jobcenter machen ist vom 19.11.2022.Allso soweit es geht immer Amazon Gutscheine nehmen man kann da auch Lebensmittel kaufen.Und das ja nicht aufs Konto geht sondern direckt bei Amazon landet da man ja da den Gutschein nur da einlösen kann.Muss hier aber auch schon mal geschrieben worden sein weiss nur nicht mehr wo hier.Und Sozialbetrug ist das noch lange nicht bei den mini beträgen.Zeigst die Kontoauszüge und wenn gefragt wird was das ist sagst das halt wenn Pech hast musst du das wegen Überzahlung zurück zahlen.Und ab 50,00€ ist eine Überzahlung. :lachen:  Hatte ich auch schon sehen die ja auf dem Konto wenn was von sowas eingeht.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Killertomate am 06. August 2023, 10:37:46
Das Einkommen aus den Online-Umfragen dürfte anrechnungsfrei sein mittels des monatlichen Freibetrages.

Ich war vor einigen Jahren selbst in der Situation und habe mir mit Online-Umfragen und Testkäufer ein paar Euronen dazuverdient und dies wurde über des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit angerechnet/berechnet.
Streng zu trennen ist dabei das Steuer und Sozialrecht.

Das Einkommen wird also auf 6 Monate verteilt und kann nicht angerechnet werden. Das Schlimmste was also passieren kann, ist dass man zukünftig eine Schätzung von Einnahmen aus den Umfragen für 6 Monaten vornehmen muss, wenn man das auf eigenen Namen weiter machen will. Was in solch einem Fall aber kein Hexenwerk ist. Außerdem, dass der Bewilligungszeitraum nur noch 6 Monate ist.

Sollte es zu einer Anhörung kommen würde ich daher mit der Selbständigkeit argumentieren. Was dann noch übrig bleibt wäre in schuldhaftes Unterlassen von einer leistungserheblichen Meldung, da aber faktisch kein sozialleistungrechtlicher Schaden  eingetreten ist, dürften die Folgen ausbleiben.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Hary am 06. August 2023, 12:16:06
Zitat von: Wolverine36 am 04. August 2023, 01:57:59Wer also Menschen im Alg2-Bezug unterstützen will, kann dies am besten in Form von Sachgeschenken (auch Gutscheine sind Sachen) tun.
Das funktioniert aber auch nicht in unbegrenzter Höhe. Wenn man einen edlen Spender hat, der einem jeden Monat 500 Euro oder 1.000 Euro Amazon Gutscheine zukommen lässt, dann wäre das wohl schwierig.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. August 2023, 17:37:24
Zitat von: Killertomate am 06. August 2023, 10:37:46Einkommen aus den Online-Umfragen dürfte anrechnungsfrei sein
Bei solchen Umfragen ist es eigentlich kein Problem, so was auch über Gutscheine laufen zu lassen.
Noch dazu dürften sich die Erträge davon, schwer in Grenzen halten.

Zitat von: Killertomate am 06. August 2023, 10:37:46Testkäufer
Kenne ich nur so, Produkt kaufen = Belohnung Produkt behalten + manchmal eine kleine Aufwandsentschädigung.

Alles weit weg von Einkommen, welches man Melden müsste, sollte es wirklich mal über das Konto laufen.
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Wolverine36 am 01. Oktober 2023, 04:07:51
Das geht aber nicht übers Konto der Gutschein wird direckt bei Amazon eingelöst allso woher sollen die das wissen dann.Und kann auch nur bei Amazon für käufe verwendet werden. :lachen:
Titel: Aw: Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. Oktober 2023, 16:51:22
Zitat von: Wolverine36 am 01. Oktober 2023, 04:07:51der Gutschein wird direckt bei Amazon eingelöst
Aber auch bei noch ganz viel anderen. (allein Bestchoice hat massig Möglichkeiten)

@TE ist hier eh weg.