Moin,
Wir sind gerade ratlos.
Mein Ex hat angeblich kein Anrecht auf Bürgergeld, weil er nicht fünf Jahre hier lebt. :sad:
Er darf ja nun ausziehen, zieht ja jetzt sogar in meine Nähe.
Nun sagen die aber er hat kein Anrecht, ins Ausland darf er aber mit dem Kind auch nicht wegen dem Urteil.
Das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt noch beim Jugendamt.
Was ist denn nun wie richtig?
Das Kind hat ja auf jeden Fall Anspruch. :smile: oder?
Gemeldet sind beide seit über einem Jahr in der Eltern-Kind Einrichtung. :mocking:
Kann jemand weiter helfen?
Liebe Grüße