Hallo,
habe mal wieder eine frage...
Es geht um den Kooperationsplan, ich beziehe Bürgergeld seit dem 01.01.2023 bis zum 31.12.23
habe aber noch kein Einladungsschreiben vom JC bekommen bezüglich Kooperationsplan?
Sollte ich mich dort Eigenständig melden oder muss ich warten????
vielen dank für eure hilfe
Warte ab, das JC wird dich zu gegebener Zeit einladen.
"Gehe nicht zum Fürst wenn Du nicht gerufen wirst".
Zitat von: tomte1946 am 01. August 2023, 23:11:39Sollte ich mich dort Eigenständig melden oder muss ich warten????
Schlafende Hunde ........ :zwinker:
Mir ist heute von einem Bekannten so ein Teil zugespielt worden. Ist gar nicht so schlimm wie ich finde. Und er wurde gefragt ob ihm das so passt.
Milla
Zitat von: Milla am 02. August 2023, 13:17:59Ist gar nicht so schlimm wie ich finde.
als EinV wäre die schon nichtig gewesen.
MfG FN
Zitat von: Milla am 02. August 2023, 13:17:59Ist gar nicht so schlimm wie ich finde. Und er wurde gefragt ob ihm das so passt.
Das ist doch auch nix Ungewöhnliches. Es war auch schon zu EinV-Zeiten so, dass in diesen Dingern selten was Schlimmes drinstand. Da aus diesen Kooperationsplänen heraus nun gar nicht sanktioniert werden kann, sind die jetzt nochmal "harmloser" als jede EinV.
Zitat von: Phil_N am 03. August 2023, 10:46:55Es war auch schon zu EinV-Zeiten so, dass in diesen Dingern selten was Schlimmes drinstand
Tja, Dumm nur , dass die meisten von den Dingern so voller Fehler waren, dass die gar nicht gültig gewesen sind :lachen: :lol: :mocking:
Zitat von: Bundspecht am 03. August 2023, 11:31:10Tja, Dumm nur , dass die meisten von den Dingern so voller Fehler waren, dass die gar nicht gültig gewesen sind :lachen: :lol: :mocking:
Das bestätigt doch nur meine These, dass in den Dinger in der Regel nichts Dramatisches stand. Arbeitsvermittler sahen die EinV oft als lästige - und bisweilen unnötige - Pflicht an. Häufig (in ca. 29 % der Fälle in gE-Jobcentern) gab es nicht mal eine rechtsgültig abgeschlossene EinV (siehe dazu hier, S. 11 f. (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2019/reformbedarf-bei-eingliederungsvereinbarungen-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1))
Die Bedeutung der EinV wird, so meine Wahrnehmung, massiv überschätzt. Dies auch insofern, als Sanktionen, z. B. bzgl. Nichtteilnahme an einer Maßnahme, für die eine Zuweisung ergeht, auch ohne EinV möglich waren.
Ich war mal Arbeitsvermittler - und für meine EinV hatte ich immer nur ein paar Textbausteine, die verwendet wurden. In vielen Fällen war die EinV völlig sinnlos (in manchen seltenen Fällen sogar kontraproduktiv), aber sie musste gemacht werden, weil der Gesetzgeber es verlangte.
Mit dem Kooperationsplan wird es, so vermute ich, ähnlich laufen. Das legen die Fachlichen Weisungen der BA zum Kooperationsplan (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-p15-potenzialanalyse-und-kooperationsplan_ba044231.pdf) ebenso nahe wie Gespräche, die ich dazu mit Ex-Kollegen geführt habe. Nur mit der Neuerung, dass aus dem Kooperationsplan - anders als aus der EinV - nicht sanktioniert werden kann.
Sanktioniert werden kann aber ja dennoch weiterhin. Es ist dafür dann nur ein Extra-Schritt mehr nötig. Von daher ist der Kooperationsplan Augenwischerei, was das Reden von der angeblichen Augenhöhe angeht. Die kann es nie geben, solange die Grundsicherung nicht sanktionslos ist.
Mal ne Frage weil das da mit dem Trägertag und Weiterbildung drin stand. Falls es dadurch zu einer Weiterbildung kommen sollte gibts doch da außer dem Fahrgeld noch extra monatliches Weiterbildungsgeld oder irre ich mich da? Glaube da irgendwas gelesen zu haben.
Ja, seit Juli erhalten Bürgergeldbezieher anrechnungsfrei 75 € pro Monat extra, wenn sie Weiterbildungsmaßnahmen besuchen, die zu keinem Berufsabschluss führen und länger als 8 Wochen dauern.
Wer an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt (dauert mehrere Monate bis zu ca. 1,5 Jahre), erhält zusätzlich Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € pro Monat. Beides gilt aber unabhängig davon, ob das im Kooperationsplan aufgeführt ist. Gleichwohl SOLL es darin vermerkt werden.
Interessante Info noch: Um dieses Geld zu erhalten, muss keinen Antrag gestellt werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Jobcenter das automatisch monatlich nachträglich auszahlen. Offizielle Infos dazu findet man z. B. hier: https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld.
Bei aller Kritik, die ich sonst teils habe, ist dieses Zusatzgeld einer der Punkte am Bürgergeldkonzept, die ich wirklich gut finde. Es macht aus motivationalen Gründen einfach viel mehr Sinn, auf Anreize statt auf Strafen zu setzen.
Ja Danke gut zu wissen, werde ich so weiterleiten. Da wird sich aber jemand freuen über zusätzliches Geld.