Wer Bürgergeld bezieht, darf ein Auto besitzen, óhne dass dies als Vermögen gilt, wenn das Auto ,,angemessen ist". Als ,,angemessen" gilt ein privater Verkaufswert bis zu 15.000 Euro. Das ist doppelt so hoch wie zuvor bei Hartz IV. Damals wurden bereits PKWs mit einem Wert uüber 7.500 Euro als Vermögen gerechnet.
https://www.gegen-hartz.de/news/auch-buergergeld-bezieher-duerfen-ein-auto-haben