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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Carus0810 am 03. August 2023, 10:58:38

Titel: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Carus0810 am 03. August 2023, 10:58:38
Hallo folgender Sachverhalt, da ich meine Wohnung ja im Dezember 22 räumen musste weil ich den Prozess wegen Kündigung Eigenbedarf verloren habe, sitze ich seither sozusagen auf der Straße bzw von einem bekannten zum anderen
Das Sozialamt woher ich Grundsicherung beziehe hat mich nun aufgefordert umgehend Name sowie Anschrift meines Anwalts zu geben der mich in der Räumung vertreten hat. Das Sozialamt wolle den Anwalt befragen wie das damals abgelaufen ist und den Schriftverkehr haben.
Meine Frage darf der Anwalt überhaupt mit irgendjemandem über seine Fälle und Mandanten reden oder sogar Schriftverkehr herausgeben?
Gruß
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 03. August 2023, 12:07:56
Das Sozialamt wollte doch schon im Mai den Schriftverkehr deines Anwalts haben. Hast du nichts weiter unternommen seitdem?
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Carus0810 am 03. August 2023, 12:11:24
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2023, 12:07:56Das Sozialamt wollte doch schon im Mai den Schriftverkehr deines Anwalts haben. Hast du nichts weiter unternommen seitdem?
Doch nur nun möchte man den Anwalt selber kontaktieren
Und daher die Frage ob er überhaupt gegenüber dem Amt Auskünfte über mich oder zurückliegende Verfahren machen darf
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 03. August 2023, 12:15:37
Verstehe ich nicht. Wenn das Sozialamt bereits den Schriftverkehr hat, haben die auch die Kontaktdaten deines Anwalts.

Was genau steht in dem Schreiben vom Sozialamt, das du jetzt (oder wann?) bekommen hast?
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Carus0810 am 03. August 2023, 12:19:55
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2023, 12:15:37Verstehe ich nicht. Wenn das Sozialamt bereits den Schriftverkehr hat, haben die auch die Kontaktdaten deines Anwalts.

Was genau steht in dem Schreiben vom Sozialamt, das du jetzt (oder wann?) bekommen hast?
Damals wollte man das Urteil , die Kündigung und meinen Schriftverkehr haben , welchen ich gesendet habe
Nun steht im Schreiben wortwörtlich
Teilen sie mir umgehend Name und Anschrift des Rechtsanwalts mit um die übermittelten Schreiben zu überprüfen und weitere Schriftstücke des Anwalts anzufordern
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 03. August 2023, 12:38:18
Immer noch unlogisch. Im Urteil sollte der Anwalt als dein Vertretungsberechtigter genannt sein.

Irgendwas ist da nicht koscher, es scheint mir, du hältst da was hinter dem Berg. Den Eindruck hat das Sozialamt offenbar auch.
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Carus0810 am 03. August 2023, 12:40:17
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2023, 12:38:18Immer noch unlogisch. Im Urteil sollte der Anwalt als dein Vertretungsberechtigter genannt sein.

Irgendwas ist da nicht koscher, es scheint mir, du hältst da was hinter dem Berg. Den Eindruck hat das Sozialamt offenbar auch.
Steht ja auch trotzdem kam dieser Brief und ich möchte nur wissen ob das überhaupt geht ohne meine Schweigepflichts Entbindung?
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Sensoriker am 03. August 2023, 12:55:13
Will das Amt tatsächlich nur Name und Anschrift deines RA haben oder wollen die eine Schweigepflichtsentbindung von dir?

Wobei meines erachtens dem Amt die Unterlagen nichts angehen. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung zahlen sie keine KDU mehr und fertig, da ist es eigentlich völlig irrelevant warum man aus der Wohnung geflogen ist.
Es sei denn du hast falsche Angaben gemacht bezüglich dem Zeitpunkt und hast weiter KDU bezogen.
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 03. August 2023, 13:09:54
Zitat von: Sensoriker am 03. August 2023, 12:55:13Es sei denn du hast falsche Angaben gemacht bezüglich dem Zeitpunkt und hast weiter KDU bezogen.

Irgendwas scheint der TE nicht offen legen zu wollen, kann man schon hier (https://hartz.info/index.php/topic,131536.msg1577908.html#msg1577908) erkennen.

Sinnvolle Ratschläge kann man hier nicht geben, das Sozialamt benimmt sich in der Regel nicht ohne Grund wie ein Bluthund.
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Carus0810 am 03. August 2023, 13:48:34
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2023, 13:09:54
Zitat von: Sensoriker am 03. August 2023, 12:55:13Es sei denn du hast falsche Angaben gemacht bezüglich dem Zeitpunkt und hast weiter KDU bezogen.

Irgendwas scheint der TE nicht offen legen zu wollen, kann man schon hier (https://hartz.info/index.php/topic,131536.msg1577908.html#msg1577908) erkennen.

Sinnvolle Ratschläge kann man hier nicht geben, das Sozialamt benimmt sich in der Regel nicht ohne Grund wie ein Bluthund.
Es geht nicht um was zu verschleiern, sondern darum diese Wohnung hatte ich 14 Jahre lang , 12 Jahre ohne Sozialleistungen usw. Durch eu Rente bin ich in den Mist geraten. Es war weder eine städtische geförderte Wohnung oder soziale Wohnung. Dann kam Trennung von Frau dazu und kurz danach Ankündigung des Verkauf der Wohnung an Verwandtschaft des Vermieter
Und meine Sachbearbeiterin macht mir seit Beginn solche Probleme, von Kürzung wegen Stromkosten in Grundsicherung bis das man mir keinen neuen Amtsarzt Termin verschaffen will das ich wieder arbeiten kann
Dann sollte ich Kfz Unterlagen einreichen obwohl Auto des Vaters ist
Kontoauszüge der Kinder bringen und nun diese Sache mit das man selber den Anwalt kontaktieren möchte
Ich habe null mietschulden und der ex Vermieter hat nach Räumung mich nicht in die Wohnung gelassen um meine Möbel sowie persönliche Dinge zu sichern . Erst 2 Tage vor Ablauf der gesetzlichen 30 Tage hat er mich in die Wohnung gelassen so das ca70% aller Möbel nicht geholt werden konnten inkl Küche
Alles wurde einfach entsorgt
Der Vermieter der die Wohnung nach 12 Jahren als ich dort wohnte war Hauptkommissar und hat seine Kontakte ausgenutzt das ich überall verloren habe
Warum muss ich obwohl alles nachgewiesen ist meine eu Rente mit 99 Euro Kontoauszüge usw was mich berechtigt zur Grundsicherung, solche Dinge als Mitwirkung machen?
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 03. August 2023, 14:07:31
Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 13:48:34Warum muss ich obwohl alles nachgewiesen ist meine eu Rente mit 99 Euro Kontoauszüge usw was mich berechtigt zur Grundsicherung, solche Dinge als Mitwirkung machen?

Weil das Sozialamt ja offenbar irgendwelche Kosten übernommen hat, die aus der Wohnungsräumung und deren Folgen entstanden sind.
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Carus0810 am 03. August 2023, 14:53:35
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2023, 14:07:31
Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 13:48:34Warum muss ich obwohl alles nachgewiesen ist meine eu Rente mit 99 Euro Kontoauszüge usw was mich berechtigt zur Grundsicherung, solche Dinge als Mitwirkung machen?

Weil das Sozialamt ja offenbar irgendwelche Kosten übernommen hat, die aus der Wohnungsräumung und deren Folgen entstanden sind.
Also kosten aus der Räumung und deren folgen hat das Sozialamt noch übernommen, keinerlei Lager oder Anwalt usw hat das Sozialamt gehabt, nur die kdu 2 Jahre lang solange ich dort war , 12 Jahre vorher habe ich alles selber gezahlt
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Sensoriker am 03. August 2023, 15:54:34
Nochmal die Frage geht es hier um eine Schweigepflichtsentbindung?

Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 14:53:35Also kosten aus der Räumung und deren folgen hat das Sozialamt noch übernommen
Ich denke mal es wird damit was zu tun haben.

Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 10:58:38Das Sozialamt wolle den Anwalt befragen wie das damals abgelaufen ist
Ich bezweifele, dass das die Begründung für die Forderung ist. Da müsste schon was genaueres zu stehen warum sie das haben wollen.

Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 13:48:34Erst 2 Tage vor Ablauf der gesetzlichen 30 Tage hat er mich in die Wohnung gelassen so das ca70% aller Möbel nicht geholt werden konnten inkl Küche
Alles wurde einfach entsorgt
Hast du vielleicht jetzt eine neue Wohnung und hast irgendwas beantragt?
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. August 2023, 15:58:39
Zitat von: Sheherazade am 03. August 2023, 12:38:18Irgendwas ist da nicht koscher
Richtig, vermutlich die ganze Geschichte.

Kein Amt darf meinen Anwalt befragen bzw. Schriftverkehr von ihm Verlangen.
Der hat absolute Schweigepflicht dazu.

Max. das Urteil der Räumungsklage kann das Amt haben.

Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 10:58:38Meine Frage darf der Anwalt überhaupt mit irgendjemandem über seine Fälle und Mandanten reden oder sogar Schriftverkehr herausgeben?
NEIN
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Carus0810 am 03. August 2023, 19:00:02
Zitat von: Sensoriker am 03. August 2023, 15:54:34Nochmal die Frage geht es hier um eine Schweigepflichtsentbindung?

Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 14:53:35Also kosten aus der Räumung und deren folgen hat das Sozialamt noch übernommen
Ich denke mal es wird damit was zu tun haben.

Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 10:58:38Das Sozialamt wolle den Anwalt befragen wie das damals abgelaufen ist
Ich bezweifele, dass das die Begründung für die Forderung ist. Da müsste schon was genaueres zu stehen warum sie das haben wollen.

Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 13:48:34Erst 2 Tage vor Ablauf der gesetzlichen 30 Tage hat er mich in die Wohnung gelassen so das ca70% aller Möbel nicht geholt werden konnten inkl Küche
Alles wurde einfach entsorgt
Hast du vielleicht jetzt eine neue Wohnung und hast irgendwas beantragt?
Sorry iPhone hat falsch geschrieben Räumung etc. hat Sozialamt nichts gekostet hat keinerlei Kosten gehabt weder Einlagerung gar nichts denn war Berliner Räumung habe alles selber gemacht
Und nein Schweigepflicht Entbindung wurde nicht gefordert einfach im Brief das ich umgehend Anschrift des Anwalts mitteilen soll da das an sich dort weitere Informationen und Unterlagen holen möchte
Habe keine neue Wohnung laut Aussage des Amt sind alle Städtischen Wohnung aufgrund ukrainischer Flüchtlinge reserviert, habe vor über 1.5 Monaten wohnberechtigungs Schein beantragt aber noch nicht erhalten
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. August 2023, 17:58:05
Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 19:00:02wohnberechtigungs Schein beantragt aber noch nicht erhalten
Der garantiert dir aber auch keine Wohnung.
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: skeptiker12 am 16. August 2023, 18:57:53
Zitat von: Carus0810 am 03. August 2023, 10:58:38Hallo folgender Sachverhalt, da ich meine Wohnung ja im Dezember 22 räumen musste weil ich den Prozess wegen Kündigung Eigenbedarf verloren habe, sitze ich seither sozusagen auf der Straße bzw von einem bekannten zum anderen
Das Sozialamt woher ich Grundsicherung beziehe hat mich nun aufgefordert umgehend Name sowie Anschrift meines Anwalts zu geben der mich in der Räumung vertreten hat. Das Sozialamt wolle den Anwalt befragen wie das damals abgelaufen ist und den Schriftverkehr haben.
Meine Frage darf der Anwalt überhaupt mit irgendjemandem über seine Fälle und Mandanten reden oder sogar Schriftverkehr herausgeben?
Gruß
Ich verstehe das Problem nicht.
Der Anwalt weiß selbst, was er dem Sozialamt mitteilen darf und was nicht.
Einfach die Anschrift des Rechtsanwaltes dem Sozialamt mitteilen und fertig.
Titel: Aw: Anwaltliche Schweigepflicht gegenüber Sozialamt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. August 2023, 16:51:49
Zitat von: skeptiker12 am 16. August 2023, 18:57:53Einfach die Anschrift des Rechtsanwaltes dem Sozialamt mitteilen und fertig.
Wozu?

Es gibt ein Urteil, dass kann man vorlegen.
Genauso hätte es sein können, dass es dazu gar keinen Anwalt gibt.

Das Sozi Amt geht es somit gar nichts an, ob Anwalt ja oder nein.