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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: thokue63 am 03. August 2023, 12:03:16

Titel: Widerspruch,,Nur,,teilweise einlegen?!
Beitrag von: thokue63 am 03. August 2023, 12:03:16
Hallo,
ich habe gegen das Versorgungsamt exakt 12J. ein Verfahren geführt. Nach damaligen Widerspruch,Klage vorm Sozialgericht(mit teilweiser Abhilfe der Klage)Berufung vorm LSG(der Restanspruch des Klägers der SG-Klage sollte eingeklagt werden) welche ich nach 2 Jahren zurück genommen habe, wurde mir nach 12 J.ein Bescheid erteilt welcher aus dem Urteil resultierte.
Durch den Bescheid wurde mir eine Nachzahlung x,y für 12 Jahre gezahlt. Allerdings gibt es für mein Rechtsempfinden formelle Fehler im Bescheid.

Nun meine eigentliche Frage....kann man gegen diesen Bescheid auch nur teilweise Widerspruch einlegen?
Denn immerhin will ich ja meine Nachzahlung aus dem Bescheid nicht rechtlich in Frage stellen, sondern nur einige formelle dinge geändert haben.
Warum ein Bescheid der nach Urteil erlassen wird, wieder inhaltlich Fallstricke hat, erschliesst sich mir eh nicht?!
Titel: Aw: Widerspruch,,Nur,,teilweise einlegen?!
Beitrag von: Sheherazade am 03. August 2023, 12:09:25
Zitat von: thokue63 am 03. August 2023, 12:03:16sondern nur einige formelle dinge geändert haben.

Als da wären?
Titel: Aw: Widerspruch,,Nur,,teilweise einlegen?!
Beitrag von: thokue63 am 03. August 2023, 12:59:39
Ein Satz wäre:,,Ein Anspruch auf weitere Leistungen besteht nicht,,

Ein Bescheid/Verwaltungsakt hat bestimmend zu sein..und nicht Wischi/Waschi besteht nicht..
Das Urteil hat die zusätzlichen möglichen Leistungen weder benannt noch im einzelnen abgelehnt, da sie auch nicht Teil der Klagebegründung waren. Somit ist die Aussage einfach vorweggenommen quasi...
Und trotzdem entstehen gerade durch den teilweisen Klageerfolg,Folgeleistungen!

Zweiter Satz:Die Versorgungsbezüge waren von Amts wegen nach§__ SGB X.....in Verb. mit...

Es wurde kein § benannt...soll ich mir den ausdenken??!
Titel: Aw: Widerspruch,,Nur,,teilweise einlegen?!
Beitrag von: Sheherazade am 03. August 2023, 13:12:27
Natürlich kannst du gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben. In der erforderlichen Begründung stehen dann die Punkte, denen du widersprichst.