Guten Tag alle zusammen!
Ich habe gelesen, dass das Schonvermögen erst ein Jahr nach dem Bezug geprüft wird.
Stimmt das?
Vielen Dank!
Pepe
Wüsste ich jetzt so nicht. Bei Erstantrag eine Anlage VM und bei jedem Weiterbewilligungsantrag auch eine.
Zitat von: Pepe el Perez am 03. August 2023, 13:22:37Ich habe gelesen, dass das Schonvermögen erst ein Jahr nach dem Bezug geprüft wird.
Stimmt das?
Es gilt ein Jahr Karrenzzeit ab Beginn des Bezuges. Hier hat man ein höheres Schonvermögen (40.000 für den Antragsteller und 15.000 für jede weitere Person)
Nach Ablauf des ersten Jahres gilt dann nur noch 15.000 pro Person.
Natürlich wird auch bei Erstantrag das Vermögen geprüft um festzustellen, ob die o.g. Werte über- oder unterschritten werden.
Danke an Sheherazade und an Den Greifen! :))
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Hilfe.
ich bin 63 Jahre alt, selbstständig, habe aber leider 0€ Einkommen seit über 5 Jahren. Ich habe eine Eigentumswohnung (63 m2) vermietet und ein Vermögen von 85.000€ - das ich aber als Sicherheit benötige, um meine spätere Rente von 830€ aufzustocken.
Kann ich bitte Bürgergeld beantragen?
Vielen Dank
Pepe el Perez
Zitat von: Pepe el Perez am 18. August 2023, 16:40:29ich bin 63 Jahre alt, selbstständig, habe aber leider 0€ Einkommen seit über 5 Jahren. Ich habe eine Eigentumswohnung (63 m2) vermietet und ein Vermögen von 85.000€ -
Das Vermögen übersteigt tatsächlich die Vermögensfreigrenze. Und du hast doch Einkommen, aus Vermietung der Eigentumswohnung. Wohnst du selbst zur Miete? Wovon hast du 5 Jahre lang gelebt, deine Krankenversicherung bezahlt?
@Pepe: Wie viele Jahre warst du denn insgesamt selbstständig? Könnte gut sein, dass du unter Berücksichtigung des allgemeinen Vermögensfreibetrages und einer angemessenen Altersvorsorge Bürgergeld bekommst und deine Rücklagen komplett behalten darfst.
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/buergergeld-rente-und-altersvorsorge
Pepe el Perez
Es stellt sich auch die Zusatzfrage ob du alleine lebst oder nicht!
aus dem Link von Bedingungsloses_GE
das einzige was da als Anhaltspunkt passen würde ist die Nummer
Zitat8.
Was gilt als ,,angemessene" Altersversorgung bei Selbständigen?
und was da steht ist zumindest für mich unglaubwürdig.
Man kann sein VM umschichten wenn mehrere Personen zur BG gehören, deswegen die Frage/Feststellung oben
wenn man allein ist kann man das überhängige VM in eine geschützte Altersvorsorge nach § 5 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert sind anlegen.
MfG FN
"Für 2023 ergibt sich damit auf Grundlage der aktuell vorliegenden, noch vorläufigen Daten ein Freibetrag von 8000 Euro multipliziert mit der Zahl der Jahre mit hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit." (Quelle: Link aus #6)
@Fettnäpfchen: Dein Unglauben in allen Ehren, aber hier geht es nun mal um Fakten, und zwar für Selbstständige.
Diese oben verlinkte Website ist als seriös bekannt (guck ruhig nach, wer dahintersteckt). Aber wenn du eine Suchmaschine nutzt, finden sich durchaus weitere, in verständlichem Normal-Deutsch geschriebene Quellen.
Wer es eher juristisch komplizierter mag, für den ist ein Blick in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II hilfreich.
Bedingungsloses_GE
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 18. August 2023, 19:25:59@Fettnäpfchen: Dein Unglauben in allen Ehren, aber hier geht es nun mal um Fakten, und zwar für Selbstständige.
Meine Zweifel sind dergestalt das man ja im SGB 2 Bezug gerne mal eingeschränkt ist was andere Gesetze angeht.
Schön wenn du Recht hast da habe ich sicher nichts dagegen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Zitathierbei ist für jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, in dem keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden,
sind ja doch einige Einschränkungen
und
zumindest zu meiner Zeit der Selbstständigkeit konnte man sich max drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien.
Da komme ich dann auf drei Jahre in denen ich, nach dieser Berechnung gehe, auf das was nicht anrechenbares VM wäre.
Aber bevor ich mich mit meinem Halbwissen zu weit in "Gewässer" begebe von denen ich keine Ahnung habe schreibe ich besser nichts mehr zu dem Thema.
MfG FN
Hallo Sheherazade,
Danke!
Ja, Du hast natürlich recht: Ich habe ein Einkommen aus der Vermietung meiner Eigentumswohnung von 414.-€.
Ich wohne selber zur Miete (690.-€) .
Ich hatte ein gewisses Kapital für meine Selbständigkeit angespart.
Krankenversichert bin ich als freier Autor zur Zeit noch bei der Künstlersozialkasse (KSK). Die Selbständigkeit hat überhaupt nicht funktioniert und jetzt versuche ich, von dem Rest meiner Ersparnisse über die Runden zu kommen.
Zitat von: Pepe el Perez am 21. August 2023, 11:57:11Die Selbständigkeit hat überhaupt nicht funktioniert und jetzt versuche ich, von dem Rest meiner Ersparnisse über die Runden zu kommen.
Dann wirst du das erstmal ohne Bürgergeld schaffen müssen. Es ist nicht logisch, dass du eine angemessene Eigentumswohnung vermietest und für eigenen Wohnraum eine teurere Miete bezahlst. Die Eigentumswohnung ist durch die Vermietung nicht als Vermögen geschützt. Als selbstbewohntes Eigentum wäre sie es. Was spricht dagegen, die Eigentumswohnung selbst zu beziehen und dann mal scharf nachzurechnen, inwieweit das mit dem Altersschonvermögen, wie von dem User Bedingungsloses_GE, geschrieben dann passt?
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 18. August 2023, 17:58:24@Pepe: Wie viele Jahre warst du denn insgesamt selbstständig? Könnte gut sein, dass du unter Berücksichtigung des allgemeinen Vermögensfreibetrages und einer angemessenen Altersvorsorge Bürgergeld bekommst und deine Rücklagen komplett behalten darfst.
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/buergergeld-rente-und-altersvorsorge
Hallo Bedingungsloses_GE,
Danke für den Link!
Dort steht bezogen auf meine Fragestellung: "Für 2023 ergibt sich auf Grundlage der aktuell vorliegenden, noch vorläufigen Daten ein Freibetrag von 8000 Euro multipliziert mit der Zahl der Jahre mit hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit. Wer zum Beispiel 20 Jahre selbstständig tätig ist, für den wird damit aktuell ein für die Alterssicherung vorgesehenes Vermögen im Wert von 160.000 Euro als angemessen angesehen."
Ich war insgesamt 12 Jahre selbstständig (1992-1997 und von 2018 bis jetzt = 5 Jahre).
12 x 8.000.-€ = 96.000.-€.
Dementsprechend darf ich also mein angespartes Geld von 85.000.-€ für meine Rente komplett behalten. So richtig?
Dank erneut!
@Pepe:
ZitatIch war insgesamt 12 Jahre selbstständig (1992-1997 und von 2018 bis jetzt = 5 Jahre).
12 x 8.000.-€ = 96.000.-€.
Das wäre allein das geschützte Altersvorsorgevermögen resultierend aus deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit. Hinzu käme ggf. weiteres geschütztes Altersvorsorgevermögen sowie das allgemeine Schonvermögen i. H. v. 15.000 €, im ersten Jahr seit Beginn des Bürgergelds sogar 40.000 €.
Hinsichtlich der geschützten Altersvorsorge für hauptberuflich Selbstständige gibt es noch eine wichtige Einschränkung lt. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II:
Zitathierbei ist für jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, in dem keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden
Bezogen auf deine Eigentumswohnung wäre wichtig zu wissen, wie hoch deren aktueller Verkehrswert ausfällt und ob sie überhaupt verwertbar ist (bei einem schwerkranken, 80-jährigen Mieter, der schon sehr lange in ihr wohnt, vermutlich nicht). Aber wie @Sheherazade in #11 schon schrieb: "Was spricht dagegen, die Eigentumswohnung selbst zu beziehen ..."
Auch Wohngeld käme vllt. in Betracht, wobei die oft angegebene Vermögenshöchstgrenze von 60.000 € nicht fix ist und zudem gar nicht im Wohngeldgesetz selbst verankert ist. Unter Umständen sind auch weit mehr als 100.000 Euro drin, dann aber vermutlich nur mit ordentlichen Argumenten, Nachweisen und Verweis auf vorliegende Rechtssprechung.
Die 85.000 € oder etwas weniger könnte man auch, ggf. gestaffelt nach Laufzeiten, in Festgeld investieren. Bei 4,15% p.a. ("CA Consumer Finance" als ein Bsp.) kommen da jährlich schon ein paar Tausender als Zinseinnahmen zusammen.
@ Sheherazade
@ Bedingungsloses_GE
Die von mir vermietete Eigentumswohnung ist nicht in derselben Stadt, wo ich arbeite... :sad: Deshalb kann ich da nicht einziehen. Und ja: Sie ist verwertbar.
Werde mir das Thema in den kommenden Tagen :scratch: erneut durchdenken.
Großes Danke auch für den Tipp mit dem Wohngeld! :ok:
Zitat von: Pepe el Perez am 21. August 2023, 14:37:55Die von mir vermietete Eigentumswohnung ist nicht in derselben Stadt, wo ich arbeite...
Oh, du bist als freier Autor ohne Einkommen an deinen derzeitigen Wohnort gebunden?
Oh, ja!
Zitat von: Pepe el Perez am 21. August 2023, 12:22:22Dementsprechend darf ich also mein angespartes Geld von 85.000.-€ für meine Rente komplett behalten. So richtig?
So einfach ist das leider nicht, lies mal den Paragraphen, den Bedingungsloses_GE empfohlen hat.
Da wird auf Anlage 1 SGB6 verwiesen; für die einzelnen Jahre werden jeweils die Durchschnittseinkommen der Jahre angesetzt, also bspw. für 1992 46.820 DM bzw. 23.938 Euro. Davon ca. 20% Rentenbeitrag wären 4.788 Euro Rücklage.
Wichtig ist aber, dass Du auch nachweisen musst, dass Du selbständig warst; ohne Gewerbeschein ohne komplett ohne Umsatz dürfte das sehr schwer werden. Aber einfach eine Selbständigkeit behaupten wird sicher nicht akzeptiert.
Gelöscht, hat sich erledigt.
Ebenfalls erledigt haben dürfte sich meine Frage: Bei nicht selbstgenutztem Eigentum, gibt´s kein Bürgergeld. Die Wohnung etc. muß erst verkauft werden - es sei denn man würde damit ein Riesenminus machen. Vielleicht gibt´s ja noch jemanden, der eine vergleichbare Frage hat(te).
Danke an alle!! :ok:
Natürlich muss man erst sein Vermögen (bis zur zulässigen Grenze) verwerten. Dazu gehört deine Eigentumswohnung, wenn sie nicht von dir selbst bewohnt wird. Warum du als freier Autor nicht in deine eigene Eigentumswohnung in einer anderen Stadt ziehen kannst, erschließt sich mir nicht.
Zitat von: Pepe el Perez am 24. August 2023, 15:03:07Ebenfalls erledigt haben dürfte sich meine Frage: Bei nicht selbstgenutztem Eigentum, gibt´s kein Bürgergeld.
Das hatte ich dir bereits in Beitrag #11 geschrieben.
Was für eine traurige Veranstaltung @ die beiden wirklich letzten Kommentare! :lachen: