Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sensoriker am 04. August 2023, 18:30:26

Titel: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Sensoriker am 04. August 2023, 18:30:26
Moin zusammen.
Ich bin inzwischen schon seit über 2 Jahren durchgehend AU. Das wird sicherlich auch noch länger gehen.
Heute erreichte mich eine Einladung für nächste Woche um einen Koop abzuschließen.

Kann überhaupt eine Koop abgeschlossen werden wenn man schon so lange AU ist und wohl auch bis auf weiteres bleibt?
Und wenn ja auf was sollte ich beim Koop achten?

EM-Rente wurde mal beantragt = abgelehnt. Erwerbsfähigkeit laut DRV 3-6 Stunden mit zig Einschränkungen.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Milla am 04. August 2023, 19:02:44
Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich schneller wieder gesund fühlt, als die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht, darf auch zur Arbeit gehen. Man ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Krankschreibung von der Arbeit fernzubleiben – und darf selbst entscheiden, ob man vorzeitig in der Lage ist zu arbeiten.

Ob das auch für das JC gilt und was die damit machen - keine Ahnung. Sollte es dennoch zum Koop kommen würde ich als 1. Ziel Wiederherstellung der Gesundheit vereinbaren.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: jens123 am 04. August 2023, 19:22:13
Im günstigsten Fall wäre das sinnlos, im anderen rechtswidrig. Wenn du AU bist, stehst du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Es kann ja sachlich garnichts vereinbart werden, weil krank. Es bleibt abzuwarten bis Arbeitsfähigkeit wieder vorliegt, bevor überhaupt geklärt werden kann, was in Frage kommt. Nach so langer AU erst recht. Das einzige was das JC derzeit real machen kann, wäre dich aufzufordern, einen neuen Rentenantrag zu stellen. Selbst eine Vorstellung beim Ärztlichen Dienst bringt faktisch null, solange man AU ist.

Man sollte genau prüfen, ob das Erscheinen hier überhaupt gefordert werden kann, 1) weil AU und 2) weil der genannte Vorstellungsgrund "Kooperationsplan" von vorn herein unsinnig und nicht umsetzbar oder vorgeschoben ist. Bei so einem Termin ist klar, dass der Vermittler Gesundheitsthemen ausdiskutieren will, die ihn nichts angehen. Ich würde bei einem Termin garnichts sagen und auf die AU verweisen. Deren Ende nunmal offen ist, weil Keiner eine Glaskugel hat. Der JC-Mensch kann sich ja aussprechen, ist sein gutes Recht.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Hary am 05. August 2023, 11:44:19
Zitat von: jens123 am 04. August 2023, 19:22:13Man sollte genau prüfen, ob das Erscheinen hier überhaupt gefordert werden kann, 1) weil AU und 2) weil der genannte Vorstellungsgrund ...
Eine AU bedeutet nicht, dass man einen Termin nicht wahrnehmen muss. Vor allem bei langen Krankschreibungen wird man sich nicht ewig drücken können. Bei einer akuten Erkrankung wie einem Infekt der ansteckend ist, oder man wirklich nicht dass Haus verlassen kann ist es natürlich klar. Wenn sich aber jemand fiktiv den Arm gebrochen hat, dann kann er natürlich AU sein, da er in seinem Beruf so nicht arbeiten kann. Trotzdem kann er Termine wahrnehmen.

Ein Kooperationsplan macht schon Sinn, da hier beide Seiten Ziele festlegen können. Ich hatte damals auch noch eine Eingliederungsvereinbarung, in der meine Aufgabe war die Gesundheit weiter zu stabilisieren und als Ziel die Förderung einer Arbeit stand. Das klappte wunderbar. Am Ende hatte ich 1 Jahr Erwerbsunfähigkeit, meine Ruhe um gesund zu werden und im Anschluss bin ich direkt in eine geförderte Beschäftigung, die nun seit 5 Jahren ohne Förderung besteht.

Aber man kann natürlich auch alles negativ sehen und die Mitarbeiter ist der größte Feind. Nur kommt man so nicht weiter.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. August 2023, 12:50:35
Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 04. August 2023, 18:30:26Kann überhaupt eine Koop abgeschlossen werden wenn man schon so lange AU ist und wohl auch bis auf weiteres bleibt?
Das weiß ich leider nicht. Kann mir aber vorstellen das es machbar ist da so ein KooP keine rechtliche Wirkung hat im Gegensatz zu einer damaligen EinV/Einv VA. (da wird auch nichts "abgeschlossen" sondern s. unten*
Kannst ja mal im Anhang nachschauen ob es die gesundheitliche Situation verhindern kann so einen Plan zu bekommen, ich habe da nichts in Erinnerung was darauf hinweist

Zitat von: Sensoriker am 04. August 2023, 18:30:26Und wenn ja auf was sollte ich beim Koop achten?
und was es zu beachten gibt
* so gut wie nichts außer das du dich gleich mit einbringen solltest was aber auch ignoriert werden kann da es kein Mitsprachrecht für eLB`s gibt.
steht da dann auch dabei.

MfG FN
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42
Zitat von: Hary am 05. August 2023, 11:44:19Eine AU bedeutet nicht, dass man einen Termin nicht wahrnehmen muss. Vor allem bei langen Krankschreibungen wird man sich nicht ewig drücken können.
Ich sehe nirgends, dass ich was gegen den Termin geschrieben hätte. Und ohne meine Erkrankungen zu kennen, ist es ziemlich anmaßend zu schreiben man drücke sich bei längerer AU. Mein Arzt schreibt mich nicht aus Langeweile immer AU.

Mir geht es einzig um den Koop. Mit dem Termin habe ich keine Probleme.

Zitat von: Hary am 05. August 2023, 11:44:19Ich hatte damals auch noch eine Eingliederungsvereinbarung, in der meine Aufgabe war die Gesundheit weiter zu stabilisieren
Und wenn das nicht funktioniert, kassiert man dann eine Sanktion weil man sich nicht an den Koop gehalten hat ??
 

Zitat von: jens123 am 04. August 2023, 19:22:13Das einzige was das JC derzeit real machen kann, wäre dich aufzufordern, einen neuen Rentenantrag zu stellen
Macht keinen Sinn, weil ich die Voraussetzungen nicht mehr erfülle.


Zitat von: Fettnäpfchen am 05. August 2023, 12:50:35Kannst ja mal im Anhang nachschauen ob es die gesundheitliche Situation verhindern kann so einen Plan zu bekommen, ich habe da nichts in Erinnerung was darauf hinweist
Ich finde dazu auch nichts, daher hier die Nachfrage.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. August 2023, 12:50:35und was es zu beachten gibt. so gut wie nichts außer das du dich gleich mit einbringen solltest
Mir ist in meinem Fall der Sinn des Koop nicht klar. Ich habe auch keinen Plan was da rein oder nicht rein sollte.
Ich habe keine Lust nachher eine Sanktion zu kassieren, weil dort Sachen drin stehen auf die ich selber kaum Einfluss nehmen kann.


Ich versuche ja schon lange gesundheitlich wieder auf die Beine zu kommen, nur leider haben meine Erkrankungen da so ihren eigenen Kopf.
Es ist nervenaufreibend wenn man langsam Fortschritte macht und dann von einem Moment auf den anderen wieder um Monate zurückgeworfen wird.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Sheherazade am 05. August 2023, 13:48:08
Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42
Zitat von: Hary am 05. August 2023, 11:44:19Ich hatte damals auch noch eine Eingliederungsvereinbarung, in der meine Aufgabe war die Gesundheit weiter zu stabilisieren
Und wenn das nicht funktioniert, kassiert man dann eine Sanktion weil man sich nicht an den Koop gehalten hat ??

Wohl kaum, wurde ja auch oftmals schon in den Eingliederungsvereinbarungen so festgehalten ohne Konsequenzen bei Nichtgesundung. Sichert dich aber auch etwas ab, mit diesem Punkt kann man dir eben nicht alles an Stellenangeboten aufdrücken.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Greywolf08 am 05. August 2023, 14:49:27
Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42
Zitat von: jens123 am 04. August 2023, 19:22:13... wäre dich aufzufordern, einen neuen Rentenantrag zu stellen
Macht keinen Sinn, weil ich die Voraussetzungen nicht mehr erfülle.
Doch, es macht Sinn.
Der Rententräger kann feststellen, ob du dauerhaft erwerbsunfähig bist oder nicht.
Bei ersterem erfüllst du vielleicht nicht mehr die Wartezeiten für eine Erwerbsminderungsrente, aber dann ist das Sozialamt für dich zuständig und nicht mehr das Jobcenter.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Sensoriker am 06. August 2023, 14:33:49
Zitat von: Greywolf08 am 05. August 2023, 14:49:27Der Rententräger kann feststellen, ob du dauerhaft erwerbsunfähig bist oder nicht

Würde da überhaupt eine Begutachtung stattfinden wenn von vornherein feststeht, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Sheherazade am 06. August 2023, 14:40:42
Die Erwerbsunfähigkeit kann mit oder ohne Begutachtung (dann nach Aktenlage) festgestellt werden, völlig unabhängig davon ob man die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt oder nicht.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. August 2023, 15:50:33
Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42Ich finde dazu auch nichts, daher hier die Nachfrage.
Ich gehe davon aus das auch bei längerer AU der KooP geschrieben werden wird. Ansonsten wäre es in der Lesefassung drin gestanden und
Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42Ich habe keine Lust nachher eine Sanktion zu kassieren, weil dort Sachen drin stehen auf die ich selber kaum Einfluss nehmen kann.
ist nicht möglich da nichts was im Plan steht eine rechtliche Aussenwirkung hat.
Wenn dann wird erst ein extra VA dazu erlassen und da hat man dann die entsprechenden Rechtsmittel.

Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42
Zitat von: jens123
 - 04. August 2023, 19:22:13
Das einzige was das JC derzeit real machen kann, wäre dich aufzufordern, einen neuen Rentenantrag zu stellen
Macht keinen Sinn, weil ich die Voraussetzungen nicht mehr erfülle.
vs
Zitat von: Sensoriker am 04. August 2023, 18:30:26EM-Rente wurde mal beantragt = abgelehnt. Erwerbsfähigkeit laut DRV 3-6 Stunden mit zig Einschränkungen.
Kommt darauf an wie lange das her ist und ob sich dein Gesundheitszustand so verschlechtert hat dass eine erneute Antragstellung vllt. zum Erfolg führen würde.

MfG FN
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Bundspecht am 06. August 2023, 16:22:01
Zitat von: Hary am 05. August 2023, 11:44:19Ich hatte damals auch noch eine Eingliederungsvereinbarung, in der meine Aufgabe war die Gesundheit weiter zu stabilisieren


Dies hat(te) aber in einer EGV mal so gar nix verloren !
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. August 2023, 16:45:29
 :offtopic: 

:sehrgut:

Hatte ich auch über ein paar Jahre
und da sonst nichts drin stand habe ich das gerne akzeptiert.
und das schönste ist müsste man klagen wäre der Erfolg gesichert weil es eine nichtige EinV ist. :offtopic: (Ende)
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 06. August 2023, 16:58:10
Zitat von: Bundspecht am 06. August 2023, 16:22:01Dies hat(te) aber in einer EGV mal so gar nix verloren !
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. August 2023, 16:45:29Hatte ich auch über ein paar Jahre
... ich ebenfalls ... sogar bis heute: "Stabilisierung und Verbesserung der gesundheitlichen Situation in der Familie." - seit 15 J. :grins:
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Bundspecht am 07. August 2023, 10:24:14
Zitat von: Rettungsfuzzy am 06. August 2023, 16:58:10.. ich ebenfalls ... sogar bis heute: "Stabilisierung und Verbesserung der gesundheitlichen Situation in der Familie." - seit 15 J.

Ufff......Gesundheit und vor allem Familie geht dem JC mal sowas von überhaupt nix an ! Wenn sich aber veraschen lassen möchte .... bitte
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Sheherazade am 07. August 2023, 12:55:38
Es gibt aber wohl kaum einen besseren Freibrief als die Feststellung in der EGV (jetzt Koopplan), dass die Stabilisierung und Verbesserung der Gesundheit des Kunden mehr im Vordergrund steht als die Arbeitssuche. Keine Ahnung, was daran Verarsche sein soll.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Hary am 07. August 2023, 14:13:51
Zitat von: Bundspecht am 07. August 2023, 10:24:14Ufff......Gesundheit und vor allem Familie geht dem JC mal sowas von überhaupt nix an ! Wenn sich aber veraschen lassen möchte .... bitte
Naja, die Familie kann aber durchaus ein Grund sein warum du es bei der Arbeitssuche schwer hast und dann ist es gut wenn der SB Bescheid weiß. Hast du einen Partner der Pflege braucht, dann kannst du nicht Vollzeit arbeiten oder ähnliches. Wenn die Vermittlung nicht klappt, dann kann dieses Wissen darüber entscheiden ob der SB Verständnis hat und locker damit umgeht, oder ob er denkt dass jemand nur nicht möchte und die Daumenschrauben immer weiter anzieht.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. August 2023, 15:02:53
 :flag:

Für mich ist das nur ein Rechtschreibfehler denn so wie er da steht ergibt der Satz keinen Sinn:
Zitat von: Bundspecht am 07. August 2023, 10:24:14Wenn sich aber veraschen lassen möchte .... bitte
vllt. wird er ja nachgebessert

MfG FN
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Sheherazade am 07. August 2023, 15:55:16
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2023, 15:02:53:flag:

Für mich ist das nur ein Rechtschreibfehler denn so wie er da steht ergibt der Satz keinen Sinn:
Zitat von: Bundspecht am 07. August 2023, 10:24:14Wenn sich aber veraschen lassen möchte .... bitte
vllt. wird er ja nachgebessert

Dann ersetze "wenn" mit "wer", dann hast du deinen Sinn.
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 07. August 2023, 16:02:58
Zitat von: Bundspecht am 07. August 2023, 10:24:14Ufff......Gesundheit und vor allem Familie geht dem JC mal sowas von überhaupt nix an !
Soweit BG, offenbar wohl doch... wir werden beide ja auch regelmäßig geladen... (Auf der anderen Seite haben wir ja auch nichts zu verbergen!)
Meine Frau hat bereits ihre dritte Begutachtung hinter sich und ich musste schon 2x zum Amtspsychologen, weil die wissen wollten, ob ich nur dumm rum quatsche und mich drücke, oder ob das alles den Tatsachen entspricht. Gerade die ersten Jahre waren ein Krampf, bis das JC unsere Situation anerkannte bzw. anerkennen musste. - Bis dahin hatte das fast 10 Jahre gedauert!

:offtopic: Kurz zur Erklärung:
Meine Frau ist seit 2007 schwerstkrank: "Rezidive peranale Blutung ohne Blutiungsquelle" = Ständig maxHB <8.0 (= KH-Aufnahme (eigentlich, weil ab irgendwann geweigert.) / Spitze war 3,8g/dl = Intensivstation) trotz Höchstdosierter Eisensubstitution via Infussion (10.000i.E. Ferroinject /14T), tgl. 15.000 i.e. Heparin (da 2x Lungenembolie / Milzinfarkt in 08/2022 = Not-OP), ca. 3-4x p.a. ins KH zur EK-Gabe (im Schnitt je 3-4 Blutkonserven)... - Von der psychischen Seite mag ich gar nicht erst anfangen...!!!
So ist arbeiten kaum möglich, da meine Frau tlw. 20h/T schläft und nicht in der Lage ist, Haushalt oder Kinder zu betreuen.
Mitunter ist Sie zeitweise sogar soo schwach, daß wir außer Haus einen Rollstuhl brauchen.

LG RF
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. August 2023, 16:38:11
Zitat von: Sheherazade am 07. August 2023, 15:55:16Dann ersetze "wenn" mit "wer", dann hast du deinen Sinn.
Dann hat User Bundspecht etwas Nachholbedarf denn wer sich verarscht ist das JC selber mit einer Nichtigen EinV.
Aber du und andere die darauf angesprungen sind wissen das halt.
Ich auch  :mocking:

MfG FN
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Bundspecht am 07. August 2023, 17:10:18
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2023, 15:02:53Wenn sich aber veraschen lassen möchte .... bitt

Ups ... ich kaufe ein "R"  :schaem:
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. August 2023, 15:42:09
wenigstens nimmst du es mit Humor besser als andersrum  :grins:

MfG FN
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Sensoriker am 25. August 2023, 11:39:14
So. Nachdem der Termin wegen Krankheit vom SB 2x verschoben wurde, fand der dann doch noch gestern statt.
Viel Gerede, wenig Sinn. Er fragte immer wieder nach, was ich mir so vorstellen könne zu machen und ich ihm dann immer wieder erklärte, solange ich noch AU bin, gar nichts.
Am Ende rausgekommen ist ein Koop wo nur drin steht, dass ich einen "Antrag auf Erwerbsunfähigkeit" (steht tatsächlich genau so drin) stellen soll. Als Hauptziel Klärung der Erwerbsfähigkeit.

Eigentlich ging es ihm denke ich mal nur darum, mich irgendwie ins SGBXII zu bekommen.
Ich habe keine Ahnung was das für Nachteile mit sich bringt.
Außer, dass der 100,- Freibetrag beim Nebenjob wegfallen würde. Vermögen besitze ich schon lange nicht mehr und mein Auto kommt immer mit ach und krach über den TÜV.
Die Leistungen und KDU sind doch gleich oder übersehe ich da was wichtiges?
Titel: Aw: Kooperationsplan, schon länger AU
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. August 2023, 14:13:49
Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 25. August 2023, 11:39:14Die Leistungen und KDU sind doch gleich oder übersehe ich da was wichtiges?
Glaube das was fehlt ist die GEZ Befreiung aber selbst da bin ich mir nicht sicher.

MfG FN