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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Räuberweib am 05. August 2023, 14:33:52

Titel: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: Räuberweib am 05. August 2023, 14:33:52
Erst mal ein fröhliches MOIN in die Runde... Hier schreibt Euch das Räuberweib aus dem schönen Niedersachsen.

Seit 2014 bekomme ich volle Erwerbsminderungsrente und Grusi. Bisher ohne Probleme.

Doch nach der letzten NK/BK Abrechnung (06/2023) für meine Wohnung (45 qm) weigert sich der Landkreis die um 100,-- € angehobenen Heizkosten zu zahlen. Diese Erhöhung wurde dem LK bereits im Februar 2023 mitgeteilt, worauf ich die Antwort bekam... Man wolle erstmal die NK/BK Abrechnung für 2022 abwarten.

Meine Miete bisher:
Grundmiete: 206,-- €
Nebenkosten: 58,-- €
Heizkosten bisher: 66,-- €

Neue Heizkosten ab August 2023 = 166,--
€.

Das Guthaben aus der NK/BK Abrechnung (71,23 €) zahlt mir mein Vermieter jetzt natürlich nicht aus, da mein Mietkonto ja im SOLL steht.

Der Landkreis hat aber das Guthaben bereits einbehalten.

Somit fehlt mir dieses Geld diesen Monat.

Im Moment bin ich einfach nur ratlos...
Titel: Aw: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: Sheherazade am 05. August 2023, 15:22:07
Zitat von: Räuberweib am 05. August 2023, 14:33:52Doch nach der letzten NK/BK Abrechnung (06/2023) für meine Wohnung (45 qm) weigert sich der Landkreis die um 100,-- € angehobenen Heizkosten zu zahlen. Diese Erhöhung wurde dem LK bereits im Februar 2023 mitgeteilt, worauf ich die Antwort bekam... Man wolle erstmal die NK/BK Abrechnung für 2022 abwarten.

DU hast also die NK-Abrechnung im Juni eingereicht und die weigern sich immer noch? Schriftlich? Mit welcher Begründung?
Titel: Aw: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: Räuberweib am 05. August 2023, 16:39:22
Moin...

Der Landkreis wollte eine Begründung des Vermieters haben, warum die Heizkosten  ab August 2023 um 100,-- € erhöht werden. Diese Begründung hat mein Vermieter am selben Tag noch per Mail an den Sachbearbeiter geschickt.

Wie erwähnt gab es diese Ankündigung schon im Februar 2023 und diese liegt dem Sachbearbeiter vor.

Seit dem ist nichts passiert...
Der Sachbearbeiter ist in Urlaub.
Titel: Aw: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: Sheherazade am 05. August 2023, 16:52:38
War meine Frage zu ungenau?

Zitat von: Räuberweib am 05. August 2023, 14:33:52Diese Erhöhung wurde dem LK bereits im Februar 2023 mitgeteilt, worauf ich die Antwort bekam... Man wolle erstmal die NK/BK Abrechnung für 2022 abwarten.

Man wollte die NK-Abrechnung 2022 abwarten, weil auch erst dann die angekündigte Erhöhung tatsächlich da ist bzw. ab August. Diese Abrechnung hast du seit Juni oder Juli. Hast du die NK-Abrechnung dann eingereicht? Ich nehme es mal an, sonst wüsste der Landkreis ja nichts von der Erstattung.

Der Sachbearbeiter wird wohl kaum seit Juni im Urlaub sein, außerdem sollte er eine Vertretung haben.

Zitat von: Räuberweib am 05. August 2023, 14:33:52Der Landkreis wollte eine Begründung des Vermieters haben, warum die Heizkosten  ab August 2023 um 100,-- € erhöht werden. Diese Begründung hat mein Vermieter am selben Tag noch per Mail an den Sachbearbeiter geschickt.
Und das war wann?
Titel: Aw: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: Räuberweib am 05. August 2023, 17:12:24
Habe gerade die Unterlagen noch mal raus geholt:

NK Abrechnung war am 07.07.23 in der Post... Ging am selben Tag an den Landkreis raus (per Mail).

Neuer Leistungsbescheid kam am 19.07.23... Begründung für die Erhöhung der Heizkosten ging am selben Tag an den Landkreis (per Mail)

So... jetzt passt es.

Und NEIN... Der Sachbearbeiter hat keine Vertretung.
Titel: Aw: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: Sheherazade am 05. August 2023, 17:55:17
OK, so ist das Bild schon klarer. Die weigern sich also nicht, die Erhöhung zu zahlen, die haben das nur nicht rechtzeitig vor dem Zahllauf bearbeitet. Wann soll der Sachbearbeiter wiederkommen?
Titel: Aw: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: Räuberweib am 05. August 2023, 19:13:07

"Neuer Leistungsbescheid kam am 19.07.23... Begründung für die Erhöhung der Heizkosten ging am selben Tag an den Landkreis (per Mail)"

Nein... Sie haben es einfach nicht gezahlt, weil sie noch die Begründung haben wollten.

Dadurch fehlen mir jetzt die 71,23 € Guthaben aus meiner NK Abrechnung.

Die hat der Landkreis natürlich gleich einbehalten.

Er kommt am 14.08. aus dem Urlaub.
Titel: Aw: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: Schmidtchen am 06. August 2023, 08:17:30
Du bezahlst bisher 66 Euro an Heizkosten und hast aus der Heiz- und Betriebskostenabrechnung ein Guthaben von 71 Euro?

Da finde ich die Forderung deines Vermieters, die Vorauszahlungen drastisch zu erhöhen, schon sportlich.
Das geht so nicht, erhöhen kann man beispielsweise, wenn es zu Nachzahlungen kam und dann auch nur im angemessenen Rahmen.
100 Euro mehr ist vollkommen überzogen, da solltest du dich mit deinem Vermieter auseinandersetzen, der Landkreis wird das nicht zahlen.

Und die Erstattung steht dir auch zu, dein Konto ist aufgrund des Wunschdenkens deines Vermieters nicht im Soll.
Titel: Aw: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: Sheherazade am 06. August 2023, 09:05:47
Deshalb hat der Landkreis wohl auch eine Begründung für die Erhöhung haben wollen. Die mich, ehrlich gesagt, auch sehr interessieren würde im Hinblick auf die seit Februar bzw. März greifende Energiepreisbremse. Auch, warum er diese Begründung nicht schon in der Ankündigung im Februar drin hatte und warum er jetzt diese Begründung direkt an den Landkreis gesendet hat anstatt zu seiner Mietvertragspartnerin.
Titel: Aw: Heizkostenerhöhung wird nicht gezahlt
Beitrag von: hko am 06. August 2023, 10:12:25
Wir hatten im vergangenen Jahr ein gleiches Problem. Der Vermieter verlangte eine kräftige Erhöhung der Heizkosten-Vorauszahlung. Wir haben haben sein Schreiben an das Jobcenter weitergegeben und folgende Antwort erhalten:
Wir weisen darauf hin, dass eine Erhöhung der Vorauszahlung unabhängig von einer Jahresabrechnung nicht zulässig sein dürfte.
§560 Absatz 4 BGB lautet: "Sind die Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen."
Da zu diesem Zeitpunkt eine erhebliche Rückzahlung aus der Abrechnung vorlag, dürfte die Erhöhung durch den Vermieter nicht wirksam sein. Wir können die Erhöhung daher nicht berücksichtigen.
Wir haben diese Schreiben an den Vermieter weitergegeben, der darauf auf die Erhöhung verzichtet hat.

Gruß hko