Hallo zusammen.
Ich habe demnächst einen Termin zur 'aktuellen beruflichen Situation'.
Hat jemand von Euch schon einen Kooperationsplan bekommen?
Wie läuft das ab?
Vorort wird dieser besprochen und muß dann nicht unterschrieben werden?
Gibt es demnach kein 'nehme ich erst mal mit und lese ich mir durch'?
Grüße
Wie es im JC (in gemeinsamen Einrichtungen von BA und Kommune) ablaufen soll, kannst du diesem Dokument (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-p15-potenzialanalyse-und-kooperationsplan_ba044231.pdf) entnehmen.
Der Kooperationsplan unterscheidet sich deutlich von der bisheringe Eingliederungsvereinbarung, da er nicht unterschrieben wird und keine Rechtsfolgenbelehrung enthält. Daher kann aus ihm heraus nicht sanktioniert werden.
Der Kooperationsplan soll mehr auf Kooperation und weniger auf Zwang setzen, wie es bei der EinV stärker der Fall war. Wenn du dich nicht an den Kooperationsplan hälts, können allerdings Verwaltungsakte erlassen werden, in denen dann mit Rechtsfolgenbelehrung steht, was du tun sollst (z. B. eine Maßnahme antreten).
Mehr dazu habe ich hier schonmal geschrieben (https://hartz.info/index.php/topic,132059.msg1584116.html#msg1584116).
@ Phil_N: Vielen Dank für die Antwort.
Die beiden Links hatte ich gelesen.
Ich habe weitere Fragen:
1. Kann ich einen Kooperationsplan im nachhinein ändern bzw. anpassen?
2. Zitat aus Link #2: 'Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder.. .'; wie kann solch eine Kooperation nicht zustande kommen?
Noch eine Frage an alle:
Gibt es Sachen, die auf gar keinen Fall im Kooperationsplan enthalten sein sollten?
Grüße
Ich bekomme meinen in zwei Wochen, diese Woche bekam ich dafür erste Infos.
Da es ja ein Kooperationsplan ist, habe ich überlegt, einfach schon meine eigene Version davon zu schreiben, also was ich möchte und wie ich es mir vorstellen kann, das umzusetzen.
Aber soweit ich meine SB's kenne, wird das ignoriert und irgendetwas genommen, was ihnen passt.
Wehren à la "Nein, ich möchte nicht, dass das dort steht, sondern das und das." kann man sich im Gespräch bestimmt nicht (Weiterbildungen / Art der Jobrechcheren, etc.)
Anders gesagt: Wird darin formuliert, dass man 30 Bewerbungen im Monat schreiben soll, dann hat das wohl so zu sein......
Mein letzter Termin ist nun schon wieder 2 Jahre her.
Bei mir ist ja die RV für Wiedereingliederung zuständig.
Da stellt sich mir die Frage, darf es da überhaupt einen Kooperationsplan geben?
das Thema ruht eigentlich schon längere Zeit
Hansejunge
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 16:35:25Wird darin formuliert, dass man 30 Bewerbungen im Monat schreiben soll, dann hat das wohl so zu sein......
nein das geht nicht da spricht schon die Deckelung für die Erstattung dagegen
und noch anderes
Kopfbahnhof
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. August 2023, 17:05:17Bei mir ist ja die RV für Wiedereingliederung zuständig.
wenn das so ist hat das JC die Füße still zu halten.
MfG FN
Mein Kurzstatement: Der KOOP ist die reinste Farce!
Es soll auf nett, vertrauensvoll, offen und gleichrangig gemacht werden, der "Kunde" soll Privates in den KOOP mit reinnehmen, er soll Vertrauen und Zuversicht zu genau jenen Leuten im JC haben, die zuvor gefühlt genau das Gegenteil waren: Der "Feind" (im JC) wird zum Freund und Vertrauten dank des KOOP.
"Wir sind nett und freundlich, helfen, wo wir nur können für Dich - aber wehe, Du machst Dein eigenes Ding und hälst Dich nicht daran, dann knallt es."
Kurzum: Das Konstrukt des KOOP erinnert mich sehr stark an die Gesprächsstrategien der SB im JC: Freundlich und nett, damit der "Kunde" möglich viel von sich preisgibt und uns vertraut. Und wenn er nicht spurt, dann zeigen wir, wer der wahre Chef ist.
Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 16:45:32Mein Kurzstatement: Der KOOP ist die reinste Farce!
Ich dachte, du hast noch gar keinen? :scratch:
Zitat von: Sheherazade am 25. August 2023, 16:54:44Ich dachte, du hast noch gar keinen? :scratch:
Aber ich habe das Infomaterial für "Kunden", für Mitarbeiter (fachliche Weisungen) und mein Bauchgefühl. ;-)
Hansejunge,
Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 16:45:32"Wir sind nett und freundlich, helfen, wo wir nur können für Dich - aber wehe, Du machst Dein eigenes Ding und hälst Dich nicht daran, dann knallt es."
Letztendlich erhältst du einen Verwaltungsakt mit RFB, wenn das Jobcenter die "Vereinbarungen auf Augenhöhe" durchsetzen will. Noch was, mein AV ist heute keineswegs netter als zu Zeiten, als es noch Hartz 4 hieß. Es ist und bleibt ein Verhältnis, das nix mit Augenhöhe zu tun hat. Ich bin gespannt was von der Freiwilligkeit bleibt, die permanent betont wird.
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2023, 19:09:10wenn das so ist hat das JC die Füße still zu halten.
Ja ist schon seit ca. 6 Jahren so.
Ja bei der alten EGV war es so, da steht nur Bla Bla drin wie, für Wiedereingliederung ist die RV zuständig, fertig.
Wie das dann mit den neuen Ding ist, habe ich noch nicht richtig raus bekommen :sad:
Vermutlich kommt deswegen nix mehr, letzte (Alibi) EGV ist ja schon lange Erledigt.
Zitat von: Felixxx am 25. August 2023, 17:11:58Es ist und bleibt ein Verhältnis, das nix mit Augenhöhe zu tun hat.
Und diese "Freiwilligkeit" wie sie immer betont wird beim KOOP - keine Rechtsfolgen - sind auch nur ein Witz. Nichts verändert sich: "Früher" gab es die RFB, befolgte man die nicht, gab es erst den Anhörungsbogen, danach dann die Sanktion. Mit dem KOOP und einem Verstoß kommt dann die Aufforderung mit RFB, dann der 2. Verstoss, dann der Anhörungsbogen und dann die Sanktion. Wenn ich es richtig verstehe, hat man also lediglich einen Versuch "mehr", ansonsten ist alles gleich. (?)
Meine Meinung, eine echte Verbesserung ist das Bürgergeld nicht Hansejunge.
Ich bin sehr gespannt, ob und wie dann die Klagewege / Klagewellen aussehen werden, bzw. die Aktenzeichen der Gerichtsurteile oder worauf man sich beruft, wenn Widersprüche der Verwaltungsakte abgelehnt werden. Das Ding ist nicht Fisch, nicht Fleisch, ein Schwamm par excellence.