Immer mehr Jobcenter kommen mit der Bearbeitung von Bürgergeldanträgen und Widersprüchen nicht mehr hinterher. Leidtragende sind die Leistungsberechtigten, die teilweise Wochen und Monate auf die Bearbeitung warten müssen. Betroffene können aber mit einer Untätigkeitsklage die Behörde zu einer Entscheidung zwingen. Über einen Widerspruch muss das Jobcenter auch bei Personalmangel innerhalb der gesetzlichen Frist entscheiden.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-urteil-personalmangel-im-jobcenter-rechtfertigt-keine-untaetigkeit
sollte man aber auch gleich auf allen ebenen erweitern..
war schon immer so das diese Ausrede nicht gilt.
So lange es Sinnlosenzwangsgespräche gibt, so lange gibt es kein Personalmangel.
Zitat von: götzb am 09. August 2023, 16:10:03So lange es Sinnlosenzwangsgespräche gibt
Zumindest bei uns, sind die Drastisch zurück gegangen.
Oft muss man nicht mal mehr jedes Jahr Antraben.
Hier sind sie auf jeden Fall völlig Überlastet und können nur noch, dass wichtigste (Leistungen) Bearbeiten.
Hat doch auch was gutes die vielen Ukrainer, welche nach wie vor Täglich dort Ankommen.
Schlecht allerdings ist dann auch, braucht jemand dringend Hilfe, sieht es Dunkel aus.