Moin,
Erstausstattung für Schreibtisch und Stuhl wurde abgelehnt. Das Kind ist aus dem Ausland zur Mutter gezogen und benötigt natürlich beides. Besteht ein Anspruch?
Schüler?
Im hiesigen JC wird argumentiert, dass man Hausaufgaben auch durchaus am Esstisch machen kann.
Zitat von: Nö am 11. August 2023, 08:27:28Schüler?
Im hiesigen JC wird argumentiert, dass man Hausaufgaben auch durchaus am Esstisch machen kann.
Ja, das kenne ich auch. Ich würde dennoch einen Widerspruch schreiben und darin deutlich machen, dass es fürs erfolgreiche Lernen und für die Entwicklung des Kindes essenziell ist, dass ein eigener Schreibtisch angeschafft wird. Das Kind braucht Ruhe im eigenen Zimmer, um effektiv zu lernen und Aufgaben zu erledigen. Bildung wird so hoch gehängt, da darf es an sowas eigentlich nicht scheitern.
Sorry, das ist viel heiße Luft. Kinder lernen auf unterschiedlichste Arten gut.
Die einen brauchen, die anderen dagegen Umgebungsgeräusche.
Urteil Sozialgericht Berlin vom 15.02.2012 – S 174 AS 28285/11 WA
Wenn dem Kind im Haushalt kein Platz zur Verfügung steht, sprich, im Haushalt gibt es keinen Tisch und Stuhl, an den es sich setzen kann, könnend die Kosten für einen gebrauchten Tisch übernommen werden.
Zitat von: TG am 11. August 2023, 06:55:13Das Kind ist aus dem Ausland zur Mutter gezogen
Wie alt ist das Kind?
Zitat von: Sheherazade am 11. August 2023, 09:04:48Wie alt ist das Kind?
Sie ist 14 Jahre und hat 3 nicht schulpflichtige Geschwister.
Zitat von: TG am 11. August 2023, 09:35:12Sie ist 14 Jahre und hat 3 nicht schulpflichtige Geschwister.
Wie lange schon in Deutschland? Ein eigenes Zimmer für sie ist vorhanden bzw. wo soll der Schreibtisch samt Stuhl dann stehen?
Vielleicht nicht ganz unwichtig für einen möglichen Widerspruch: Wie wurde der Antrag begründet?
Sie ist seit Juni bei ihrer Mutter.
Begründung des Antrages: Schreibtisch und Stuhl sind nicht vorhanden, werden aber dringend benötigt, damit das Kind einen Arbeitsplatz für die Schule hat.
Nein, einen eigenen Raum hat sie nicht.
Zitat von: TG am 11. August 2023, 17:27:08Nein, einen eigenen Raum hat sie nicht.
Dann dürfte es auch der Esstisch der Familie tun, wenn sie noch nicht mal einen eigenen Raum zum Lernen hat (ich frage mich wirklich, wieso man bei der Konstellation einen Schreibtisch braucht). Die Kleinen werden dann zum Spielen ins Kinderzimmer gebracht. Hat bei uns früher auch gut funktioniert.
Deshalb vermutlich auch die Ablehnung des Jobcenters, die Begründung hattest du ja nicht genannt.
>> Begründung des Antrages: Schreibtisch und Stuhl sind nicht vorhanden, werden aber dringend benötigt, damit das Kind einen Arbeitsplatz für die Schule hat.<<
Bei der Ablehnung war keine Begründung dabei.
Der Schreibtisch kann im Elternschlafzimmer stehen.
Hallo, wir bekommen vom sozialamt das Geld. Ich habe das Schreiben wegen eines Schreibtische für unseren Sohn als Anhang angefügt, ist das Schreiben so korrekt?
Habe bedenken, daß etwas falsch ist.
Da ich die Vorlage von hier genommen habe und das aber ans Jobcenter gerichtet ist. Wäre super wenn ich eine kurze Rückmeldung bekommen würde.
Danke
frenschi
Das Urteil kenne ich nicht.
Einen Antrag kannst du stellen, ob er bewilligt wird sieht man dann.
Im SGB 2 wird gerne darauf verwiesen das es reicht am Küchentisch seine Hausaufgaben zu verrichten.
Und das Schreiben finde ich ausreichend.
Und das nächste mal solltest du dich an die Nutzungsbedingungen halten und einen eigenen Thread eröffnen und nicht in einem anderen Thread.
MfG FN
Zitat von: TG am 11. August 2023, 06:55:13Moin,
Erstausstattung für Schreibtisch und Stuhl wurde abgelehnt. Das Kind ist aus dem Ausland zur Mutter gezogen und benötigt natürlich beides. Besteht ein Anspruch?
ich hatte erst kürzlich bei jemanden Ukraine einen neuen original verpackten Ikea Tisch gekauft, den die gar nicht brauchten da wird zugewiesen ohne zu fragen.