Hallo,
beziehe Bürgergeld und muss für mein neues Zimmer in einer WG Kaution bezahlen.
Erhielt vom Jobcenter telefonisch folgende Auskunft:
Die Kaution in Höhe von 740€ wird als Darlehen gewährt, was ich monatlich abzahlen muss.
Dafür wird vom Bürgergeld 50€ monatlich einbehalten.
Wenn ich irgendwann erneut umziehe, und die 740€ von der jetzigen Unterkunft ausbezahlt bekomme, und ich am neuen Ort keine Kaution bezahlen muss, werden mir die 740€ im 1. Monat als Einkommen angerechnet, im 2. Monat als Vermögen.
Ist das rechtens?
Wenn ich von meinem Bürgergeld jeden Monat 50€ auf ein Sparbuch einbezahle, wird mir das Bankguthaben doch auch nicht als Einkommen angerechnet. Oder doch?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit die Kaution vom JC zu erhalten, statt als Darlehen?
Danke für eure Hilfe
Zitat von: feuerland am 14. August 2023, 08:42:29Wenn ich irgendwann erneut umziehe, und die 740€ von der jetzigen Unterkunft ausbezahlt bekomme, und ich am neuen Ort keine Kaution bezahlen muss, werden mir die 740€ im 1. Monat als Einkommen angerechnet, im 2. Monat als Vermögen.
Wer sagt denn sowas?
Ab 1.7.23 werden nur noch 5% vom Regelsatz zur Rückzahlung des Darlehen berechnet.Also ca 25 Euro statt 50 Euro.
Und wieso sollte die Ausbezahlung der Mietkaution dann als Einkommen gelten?Schließlich ist es dann dein Geld(sofern du das komplette Darlehen getilgt hast.Du hast es ja sozusagen nur "geparkt"...Daher ist es auch kein Einkommen.Das Jobcenter darf die Zahlung nicht anspruchsmindernd anrechnen. Das ist dem Vermögen zuzuordnen.
Zitat von: feuerland am 14. August 2023, 08:42:29gibt es eine andere Möglichkeit die Kaution vom JC zu erhalten, statt als Darlehen?
Kenne keine
Zitat von: feuerland am 14. August 2023, 08:42:29werden mir die 740€ im 1. Monat als Einkommen angerechnet
Blödsinn
Zitat von: amare am 14. August 2023, 11:35:50Ab 1.7.23 werden nur noch 5% vom Regelsatz zur Rückzahlung des Darlehen berechnet.Also ca 25 Euro statt 50 Euro.
Wo steht das?
2 JC Berater, 2 Meinungen :wand:
Die eine erzählt mich - obwohl sie extra nachgefragt hat, dass zurück bezahlte Kaution im 1. Monat als Einkommen angesehen wird, im 2. Monat als Vermögen.
Heute erzählt mir eine andere JC Beraterin, das stimmt nicht, zurück erstattete Kaution wird als Umsetzung von Vermögen angesehen und wird nicht als Einkommen angerechnet, aber ...
es werden monatlich 10% zur Tilgung einbehalten.
10% ... also 74€ finde ich ganz schön happig
Zitat von: feuerland am 21. August 2023, 12:35:5810% ... also 74€ finde ich ganz schön happig
10% der maßgeblichen Regelleistung, nicht von der Kautionssumme
Die 740 Euro bekommst du als Darlehen und ab Folgemonat des Zugangs des Darlehensbescheides werden monatlich 25,10 Euro als Aufrechnung von deinen Leistungen einbehalten (5% der Regelleistung). Ich gehe jetzt davon aus, dass du alleinstehend bist.
§42a Abs. 2 SGB II
Zitat2) Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt...
Zitat von: Nö am 21. August 2023, 12:56:41Zitat von: feuerland am 21. August 2023, 12:35:5810% ... also 74€ finde ich ganz schön happig
10% der maßgeblichen Regelleistung, nicht von der Kautionssumme
DerGreif hat natürlich recht. Nur noch 5% !!!