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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: feuerland am 14. August 2023, 08:47:10

Titel: Postnachsendeantrag, wer zahlt?
Beitrag von: feuerland am 14. August 2023, 08:47:10
Hallo, habe einen vom JC genehmigten Umzug und muss/sollte einen Postnachsendeantrag stellen.

Gem. Info im Netz werden die Kosten vom JC übernommen. Gem. tel. Auskunft werden diese nicht übernommen.

Was stimmt?

Da ich schon umgezogen bin, sollte ich den Postnachsendeantrag sofort machen. Oder muss ich diesen vorher vom JC genehmigen lassen?

Danke für Hilfe
Titel: Aw: Postnachsendeantrag, wer zahlt?
Beitrag von: Unwissender am 14. August 2023, 10:40:25
Vermutlich derjenige, der es beauftragt hat! Wieso überhaupt! Schreib alle an mit denen du eine vertrag hast, oder die deine (neue) Adresse wissen müssen und fertig!
Titel: Aw: Postnachsendeantrag, wer zahlt?
Beitrag von: Sheherazade am 14. August 2023, 11:32:30
Die Kosten des Postnachsendeantrages gehören in den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten. Hinterher gibt es da eher nichts.

Zitat von: Unwissender am 14. August 2023, 10:40:25Schreib alle an mit denen du eine vertrag hast, oder die deine (neue) Adresse wissen müssen und fertig!

Genau so.
Titel: Aw: Postnachsendeantrag, wer zahlt?
Beitrag von: am 14. August 2023, 13:42:05
Idealerweise stellst du den Antrag 2-3 Wochen vor dem Umzug.
Lt. der deutschen Post AG aber mindestens 5 Tage vor Umzug.

Ich würde dafür jetzt kein Geld mehr in die Hand nehmen, mit der Ungewissheit, ob es überhaupt erstattet wird.
Dann lieber die wichtigsten Adressaten selber informieren, wie hier bereits geschrieben wurde.
Titel: Aw: Postnachsendeantrag, wer zahlt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. August 2023, 15:12:14
Zitat von: Nö am 14. August 2023, 13:42:05Dann lieber die wichtigsten Adressaten selber informieren
Auf jeden Fall die bessere Losung.

Man sollte auch Bedenken, dieser Auftrag gilt NUR für die Deutsche Post.
Die Privaten sind da nicht dabei.