Es gibt ja inländische und ausländische Tagesgeldkonten
Auszahlungen Am Ende des Jahres, vierteljährlich und monatlich.
Meldet ihr direkt eine Eröffnung den JC ?
Oft ist es so das diese Prozente nur 6 Monate gegeben werden und man das Konto ja dann wieder kündigt
Bei dem Markt ist das eher ein Hoppen (Neukundenangebote).
Der 100 € Freibertag für Kapitalerträge im Jahr ist aber kalenderjährlich oder ? Ich hoffe ihr wisst was ich meine.
Und was ist mit der Versicherungspauschale ? Die gilt doch nur bei Erwerbseinkommen ?
Der Freibetrag für Kapitalerträge i. H. v. 100 € bezieht sich auf ein Kalenderjahr.
Die monatliche Versicherungspauschale (30 €) wird auf jegliches Einkommen angewandt. Bei Erwerbseinkommen steckt sie allerdings schon im Grundfreibetrag (100 €) mit drin.
Also könnte man dieses Jahr theoretisch noch diese 100 € ausschöpfen
Entscheident wird wohl das Gutschriftsdatum sein
Was ist denn bei Tagesgeldkonten mit monatlicher Auschüttung. Setzt das die 100 € im Jahr ausser Kraft ? Sprich mit der monatlichen Versicherungspauschale in Höhe von max 30 EUR
Das wären ja 30 x 12 = 360 EUR
Theoretisch max. sogar 460 € im Kalenderjahr:
30 x 12 + 100 = 460
Ob das Wertstellungsdatum (Valuta) oder das Buchungsdatum fürs SGB II relevant ist, müsste ich auch erst recherchieren. Oft stimmt beides jedoch überein oder (bei mancher Auslandsbank) wird gar nicht unterschieden in der Kontotransaktionsübersicht.
Die Versicherungspauschale steht einem aber nur 1 x pro Monat für sämtliche Einkommen zu.
Und bei vierteljährlicher Auszahlung (alle 3 Monate) wenn da die Gutschrift auch unter 30 € ist greifft ja die Versicherungspauschale genau so ?
Wenn manm sonst kein Einkommen hat dürfte das ja gehen
Ja, sicher. Die Versicherungspauschale greift natürlich auch bei vierteljährlicher Zinsausschüttung und unabhängig davon, ob die Gutschrift kleiner oder größer als 30 € ist.
Stellt sich nur die Frage nach den Jobcenter Umgang
Da würde ich sagen einfach alles an Unterlagen aufbewahren, auch bei Kündigung und Aufbewahrung des Abschlußkontoauszuges. Das Geld ja ja sowieso wieder aufs Jobcenter bekannte Girokonto bei Bedarf.
Und sonst ? Steuern ? (Abteltungsteuer) wird bei deutschen Insituten direkt abgeführt
Wer das nicht will muss ein Freistellungsaaufstrag stellen
Zitat von: NRWMaster am 15. August 2023, 11:36:17Meldet ihr direkt eine Eröffnung den JC ?
Ich mache es nicht, weil es eh nur umgeschichtetes Geld vom Tagesgeldkonto ist.
Auf ein Festgeldkonto bei der selben Bank.
Zinsen gibt es erst im August 2024, da ist der nächste WBA auch schon durch.
Da werde ich nur das Festgeldkonto, bei der Anlage VM mit rein schreiben.
Dann muss ich die Zinsen erst beim übernächsten WBA eintragen.
Zitat von: NRWMaster am 15. August 2023, 16:47:40Wer das nicht will muss ein Freistellungsaaufstrag stellen
Den habe ich eh schon da es nur eine Bank ist, brauche ich da auch nichts Aufteilen.
Wann ist konkret eine Steuerklärung fällig ?
Mit Freistellungserklärung entfällt diese auch?
Zitat von: NRWMaster am 15. August 2023, 17:20:18Mit Freistellungserklärung entfällt diese auch?
Wenn du nicht Steuerpflichtig bist, dann musst du auch keine machen.
Das wäre ich ja wenn ich unter 1000 EUR bleibe
Aber das stellt sich gar nicht weil ich ja im Jobcenter Freibeträge bleibe und damit weit drunter
Ich hab halt nur gesehen das es die Möglichkeit gibt direkt die Steuer (25%) abzuführen
VIele ausländische Banken haben das nicht. Sie müssten eine deutsche Zweigniederlassung haben da gibts auf jeden Fall nochmal ein Unterschied
Hab heute so ein Tagesgeldkonto eröffnet mit Zweigniederlassung in DE
Werde dann auch den Freistellngsauftrag machen
Wenn du eine Gutschrift (Bonus) bekommst (wie z.B. bei Stromverträgen, Wechselbonus) wurd immer versucht ihn anzurechnen, sofern er ausgezahlt wurde, als auf dem Konto auftaucht!
Das ist nochmal was anderes als Kapitalertrag auf Tagesgeldkonten
Schon! Aber wie ich ihn verstanden habe, ging es um den Bonus für die Eröffnung eines TG-Kontos!
Sogenannte (befristete) "Bonuszinsen" für Neukunden, wie es bei etlichen Banken zu sehen ist, werden ebenfalls als Kapitalerträge behandelt.
Sollte aber tatsächlich ein separater Bonus für die Neueröffnung eines Kontos gezahlt werden, würde der Freibetrag für Kapitalerträge dafür freilich nicht angewandt werden. Es blieben dann beim SGB 2 aber immer noch die Versicherungspauschale sowie die Bagatellfreigrenze (30/10 €/Monat). Leute im SGB 12 würden einen Bonus dagegen immer vollständig auf ihre Leistung angerechnet bekommen. (Diskriminierung).
Zitat von: NRWMaster am 15. August 2023, 17:30:11VIele ausländische Banken haben das nicht. Sie müssten eine deutsche Zweigniederlassung haben da gibts auf jeden Fall nochmal ein Unterschied
Bei ausländischen Kapitalerträgen, also wenn weder Kapitalertragssteuer abgeführt wird noch ein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, mußt du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben - egal wie hoch die Kapitalerträge sind.
Wo steht das? Valide Quelle?
Bisher dachte ich immer, dass man in solchen Fällen keine ESt-Erklärung abzugeben braucht, wenn man ohnehin weit unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (10.908 € für 2023) bleibt und somit eh keine ESt bezahlen muss. Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen nach SGB 12 etc. bleiben dabei sogar komplett außen vor; sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Die ausländischen Kapitalerträge aus mehr als 100 Staaten sind den dt. Steuerbehörden zudem bekannt.
Ich meine, ich wäre damals bei der Konteneröffnung darauf hingewiesen worden, kann aber tatsächlich nichts mehr dazu finden. Von daher nehme ich das erstmal zurück.
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 18. August 2023, 11:19:02Sogenannte (befristete) "Bonuszinsen" für Neukunden, wie es bei etlichen Banken zu sehen ist, werden ebenfalls als Kapitalerträge behandelt.
Sollte aber tatsächlich ein separater Bonus für die Neueröffnung eines Kontos gezahlt werden, würde der Freibetrag für Kapitalerträge dafür freilich nicht angewandt werden. Es blieben dann beim SGB 2 aber immer noch die Versicherungspauschale sowie die Bagatellfreigrenze (30/10 €/Monat). Leute im SGB 12 würden einen Bonus dagegen immer vollständig auf ihre Leistung angerechnet bekommen. (Diskriminierung).
Ist die Bagatellgrenze nicht mittlerweile bei 50,00 EUR/Monat beim SGB II ?
§ 40 Abs. 1 SGB II
Dein erwähnter § bezieht sich auf etwas anderes.
Der Freibetrag für Kapitalerträge (100€ p. a.), die Bagatellfreigrenze (10€ p. M.) sowie die Versicherungspauschale (30€ p. M.) werden in der Bürgergeld-Verordnung geregelt.
Die meisten TG Konten lassen sich ja per Freistellungsaufrag regeln
Nun gibt es aber auch Anbieter im Ausland wo kein Freistellungsauftrag möglich ist. Das heisst man muss selbständig eine Steuererklärung abgeben. Und da frage ich mich gerade ob da überhaupt eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt das heisst ein Abruf vom Jobcenter mit Zinserträgen anschlägt.