Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NRWMaster am 15. August 2023, 11:36:17

Titel: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 15. August 2023, 11:36:17
Es gibt ja inländische und ausländische Tagesgeldkonten
Auszahlungen Am Ende des Jahres, vierteljährlich und monatlich.

Meldet ihr direkt eine Eröffnung den JC ?

Oft ist es so das diese Prozente nur 6 Monate gegeben werden und man das Konto ja dann wieder kündigt
Bei dem Markt ist das eher ein Hoppen (Neukundenangebote).

Der 100 € Freibertag für Kapitalerträge im Jahr ist aber kalenderjährlich oder ? Ich hoffe ihr wisst was ich meine.

Und was ist mit der Versicherungspauschale ? Die gilt doch nur bei Erwerbseinkommen ?
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 11:48:55
Der Freibetrag für Kapitalerträge i. H. v. 100 € bezieht sich auf ein Kalenderjahr.

Die monatliche Versicherungspauschale (30 €) wird auf jegliches Einkommen angewandt. Bei Erwerbseinkommen steckt sie allerdings schon im Grundfreibetrag (100 €) mit drin.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 15. August 2023, 12:03:09
Also könnte man dieses Jahr theoretisch noch diese 100 € ausschöpfen

Entscheident wird wohl das Gutschriftsdatum sein


Was ist denn bei Tagesgeldkonten mit monatlicher Auschüttung. Setzt das die 100 € im Jahr ausser Kraft ? Sprich mit der monatlichen Versicherungspauschale in Höhe von max 30 EUR

Das wären ja 30 x 12 = 360 EUR
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 12:06:33
Theoretisch max. sogar 460 € im Kalenderjahr:

30 x 12 + 100 = 460

Ob das Wertstellungsdatum (Valuta) oder das Buchungsdatum fürs SGB II relevant ist, müsste ich auch erst recherchieren. Oft stimmt beides jedoch überein oder (bei mancher Auslandsbank) wird gar nicht unterschieden in der Kontotransaktionsübersicht.

Die Versicherungspauschale steht einem aber nur 1 x pro Monat für sämtliche Einkommen zu.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 15. August 2023, 12:13:06
Und bei vierteljährlicher Auszahlung (alle 3 Monate) wenn da die Gutschrift auch unter 30 € ist greifft ja die Versicherungspauschale genau so ?

Wenn manm sonst kein Einkommen hat dürfte das ja gehen
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Bedingungsloses_GE am 15. August 2023, 12:16:44
Ja, sicher. Die Versicherungspauschale greift natürlich auch bei vierteljährlicher Zinsausschüttung und unabhängig davon, ob die Gutschrift kleiner oder größer als 30 € ist.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 15. August 2023, 12:20:05
Stellt sich nur die Frage nach den Jobcenter Umgang

Da würde ich sagen einfach alles an Unterlagen aufbewahren, auch bei Kündigung und Aufbewahrung des Abschlußkontoauszuges. Das Geld ja ja sowieso wieder aufs Jobcenter bekannte Girokonto bei Bedarf.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 15. August 2023, 16:47:40
Und sonst ? Steuern ? (Abteltungsteuer) wird bei deutschen Insituten direkt abgeführt
Wer das nicht will muss ein Freistellungsaaufstrag stellen
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. August 2023, 16:55:14
Zitat von: NRWMaster am 15. August 2023, 11:36:17Meldet ihr direkt eine Eröffnung den JC ?
Ich mache es nicht, weil es eh nur umgeschichtetes Geld vom Tagesgeldkonto ist.

Auf ein Festgeldkonto bei der selben Bank.

Zinsen gibt es erst im August 2024, da ist der nächste WBA auch schon durch.
Da werde ich nur das Festgeldkonto, bei der Anlage VM mit rein schreiben.

Dann muss ich die Zinsen erst beim übernächsten WBA eintragen.

Zitat von: NRWMaster am 15. August 2023, 16:47:40Wer das nicht will muss ein Freistellungsaaufstrag stellen
Den habe ich eh schon da es nur eine Bank ist, brauche ich da auch nichts Aufteilen.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 15. August 2023, 17:20:18
Wann ist konkret eine Steuerklärung fällig ?

Mit Freistellungserklärung entfällt diese auch?
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. August 2023, 17:25:48
Zitat von: NRWMaster am 15. August 2023, 17:20:18Mit Freistellungserklärung entfällt diese auch?
Wenn du nicht Steuerpflichtig bist, dann musst du auch keine machen.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 15. August 2023, 17:30:11
Das wäre ich ja wenn ich unter 1000 EUR bleibe

Aber das stellt sich gar nicht weil ich ja im Jobcenter Freibeträge bleibe und damit weit drunter

Ich hab halt nur gesehen das es die Möglichkeit gibt direkt die Steuer (25%) abzuführen

VIele ausländische Banken haben das nicht. Sie müssten eine deutsche Zweigniederlassung haben da gibts auf jeden Fall nochmal ein Unterschied
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 16. August 2023, 19:27:27
Hab heute so ein Tagesgeldkonto eröffnet mit Zweigniederlassung in DE
Werde dann auch den Freistellngsauftrag machen
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Unwissender am 17. August 2023, 10:55:04
Wenn du eine Gutschrift (Bonus) bekommst (wie z.B. bei Stromverträgen, Wechselbonus) wurd immer versucht ihn anzurechnen, sofern er ausgezahlt wurde, als auf dem Konto auftaucht!
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 17. August 2023, 22:56:06
Das ist nochmal was anderes als Kapitalertrag auf Tagesgeldkonten
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Unwissender am 18. August 2023, 10:46:58
Schon! Aber wie ich ihn verstanden habe, ging es um den Bonus für die Eröffnung eines TG-Kontos!
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Bedingungsloses_GE am 18. August 2023, 11:19:02
Sogenannte (befristete) "Bonuszinsen" für Neukunden, wie es bei etlichen Banken zu sehen ist, werden ebenfalls als Kapitalerträge behandelt.

Sollte aber tatsächlich ein separater Bonus für die Neueröffnung eines Kontos gezahlt werden, würde der Freibetrag für Kapitalerträge dafür freilich nicht angewandt werden. Es blieben dann beim SGB 2 aber immer noch die Versicherungspauschale sowie die Bagatellfreigrenze (30/10 €/Monat). Leute im SGB 12 würden einen Bonus dagegen immer vollständig auf ihre Leistung angerechnet bekommen. (Diskriminierung).
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: orpheus am 18. August 2023, 11:20:26
Zitat von: NRWMaster am 15. August 2023, 17:30:11VIele ausländische Banken haben das nicht. Sie müssten eine deutsche Zweigniederlassung haben da gibts auf jeden Fall nochmal ein Unterschied

Bei ausländischen Kapitalerträgen, also wenn weder Kapitalertragssteuer abgeführt wird noch ein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, mußt du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben - egal wie hoch die Kapitalerträge sind.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Bedingungsloses_GE am 18. August 2023, 11:30:11
Wo steht das? Valide Quelle?

Bisher dachte ich immer, dass man in solchen Fällen keine ESt-Erklärung abzugeben braucht, wenn man ohnehin weit unter dem steuerlichen Grundfreibetrag  (10.908 € für 2023) bleibt und somit eh keine ESt bezahlen muss. Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen nach SGB 12 etc. bleiben dabei sogar komplett außen vor; sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Die ausländischen Kapitalerträge aus mehr als 100 Staaten sind den dt. Steuerbehörden zudem bekannt.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: orpheus am 18. August 2023, 11:57:00
Ich meine, ich wäre damals bei der Konteneröffnung darauf hingewiesen worden, kann aber tatsächlich nichts mehr dazu finden. Von daher nehme ich das erstmal zurück.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 28. August 2023, 20:48:43
Zitat von: Bedingungsloses_GE am 18. August 2023, 11:19:02Sogenannte (befristete) "Bonuszinsen" für Neukunden, wie es bei etlichen Banken zu sehen ist, werden ebenfalls als Kapitalerträge behandelt.

Sollte aber tatsächlich ein separater Bonus für die Neueröffnung eines Kontos gezahlt werden, würde der Freibetrag für Kapitalerträge dafür freilich nicht angewandt werden. Es blieben dann beim SGB 2 aber immer noch die Versicherungspauschale sowie die Bagatellfreigrenze (30/10 €/Monat). Leute im SGB 12 würden einen Bonus dagegen immer vollständig auf ihre Leistung angerechnet bekommen. (Diskriminierung).

Ist die Bagatellgrenze nicht mittlerweile bei 50,00 EUR/Monat beim SGB II ?

§ 40 Abs. 1 SGB II
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: Bedingungsloses_GE am 29. August 2023, 11:04:39
Dein erwähnter § bezieht sich auf etwas anderes.

Der Freibetrag für Kapitalerträge (100€ p. a.), die Bagatellfreigrenze (10€ p. M.) sowie die Versicherungspauschale (30€ p. M.) werden in der Bürgergeld-Verordnung geregelt.
Titel: Aw: Tagesgeldkonten
Beitrag von: NRWMaster am 29. Januar 2024, 18:48:17
Die meisten TG Konten lassen sich ja per Freistellungsaufrag regeln

Nun gibt es aber auch Anbieter im Ausland wo kein Freistellungsauftrag möglich ist. Das heisst man muss selbständig eine Steuererklärung abgeben. Und da frage ich mich gerade ob da überhaupt eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt das heisst ein Abruf vom Jobcenter mit Zinserträgen anschlägt.