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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: MonTotoBay am 16. August 2023, 16:18:08

Titel: Sachbearbeiter ignoriert alle Kommunikationen - Umzug in ein anderes bundesland
Beitrag von: MonTotoBay am 16. August 2023, 16:18:08
Guten Tag

Ich hatte soeben im Juli einen Weiterbildungskurs beendet und wurde dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen 555 km enfernt. Darauf beantragte ich für die Fahrtkosten, Übernachtungskosten und für Frisör und Bekleidung, dieses musste ich dem Sachbearbeiter regelrecht aus der Nase ziehen, da er meinte das er sich dafür "aus dem Fenster hängen musste", dieses hat er dann den Tag bevor bewilligt.

Mir wurde die Stelle angeboten und Startdatum für den 01 Oktober 2023 gesetzt, dass hatte ich dann dem Sachbearbeiter mitgeteilt und er war auch froh darüber.

Am nächstem Tag habe ich ihm dann eine Umzugsgenehmigungsschreiben geschickt, da ich dachte, dieses vorab haben zu müssen um dann Kosten einholen zu können für ein Umzugsunternehmen, da mein Ehemann blind ist und wir quasi überhaupt kein Netzwerk haben um uns beim Umzug zu helfen. Der SB rief mich dann an und teilte mir mit, das ich hinziehe könnte wo ich wollte und nicht das JC dafür eine Genehmigung austellen müsste und ich einfach drei Umzugsunternehmen raussuchen soll und es ihm schicken soll.

Dann am Tag danach, hatte ich ihm dann, eine Aufstellung von drei Wohnungsbesichtungsterminen für die folgende Woche; die dazu ensteheneden Fahrtkosten und Übernachtungskosten für eine Nacht geschickt.

Der SB rief mich dann ungehend an und sagte in einer lauten Stimme, was ich mir eigentlich denke das, dass JC einfach für alles aufkommt? Er sagte mir dann, das er dieses nicht genehmigen würde, da nach seiner Meinung ich schon zuviel gestatten bekommen habe und das ich ihn langsam wütend mache.

Darauf erwähnte ich, das ich nur noch schriftlich kommunizieren möchte. Darauf meinte der SB, ich gehe jetzt erstmal in den Urlaub für 3 Wochen und meine Kollegin hat auch sehr viel zu tun und er glaube nicht ob dieses bearbeitet werden würde. Ich wahr total geschockt, weil die ganze Zeit über habe ich mich ruhig verhalten.

Das Problem ist nun, habe ich diese drei Wohnungsbesichtigungstermine, die schnell zusammenkommen sind und auch für meinen blinden Ehemann geeignet sind, da Rheinland-Pfalz nicht sehr viele barrierefreie Wohnungen hat. Alle Wohnungen sind einzugsbereit am 01 Oktober 2023 und von privaten Vermietern.

Das Dilemma ist, das ich diese Termine nicht umbuchen kann, da noch andere Bewerber dort sein werden.

Heute hatte ich versucht die Stellvertretung des SB zu erreichen bei email, übers Portal, übers Telefon, da das JC geschlossen ist. Keine Antwort.

Ich weiß jetzt nicht was ich machen kann durch das JC?

Könnte wir zu diesen Wohnungsbesichtigungsterminen hinfahren und dann danach eine Erstattung der gesamten Kosten beantragen?

Wenn einer der Wohnung uns angeboten würde, könnten wir dann zusagen oder müssten wir das durch das JC machen?

Die finanzielle Lage sieht so aus, das wir das JC brauchen um die Mieten hier in Sachsen zu bezahlen für die drei Monate (wegen Wohnungskündigungfrist) und könnten könnten vielleicht die Monatsmiete für die neue Wohnung bezahlen durch eine CC und dann würde mein Gehalt und das Blindengeld die nächste Miete decken. Eine Kautionsversicherung müssen wir abschliessen, da das neue JC wahrscheinlich sehr lange braucht um dieses zu genehmigen.

Laut unserem Mietvertrag in Sachsen müssen wir renovieren beim Auszug (wir sind hier erst letzten Dezember eingezogen), dafür muss ich auch Renovierungskosten beantragen, oder?

Entschuldigung das alles vielleicht nicht so Schritt bei Schritt erklärt ist, aber meinen Nerven sind ziemlich dünn  :heul: und weiß wirklich nicht wie nun vorzugehen ist?

Kann mir jemand bitte mitteilen Schritt für Schritt was ich machen kann und was ich beantragen kann, da ich nicht diese neue Stelle verlieren möchte.

Danke












Titel: Aw: Sachbearbeiter ignoriert alle Kommunikationen - Umzug in ein anderes bundesland
Beitrag von: Sheherazade am 16. August 2023, 16:22:00
Erstattet das Jobcenter Fahrtkosten inklusive Übernachtungskosten zu Wohnungsbesichtigungen?  :schock:
Titel: Aw: Sachbearbeiter ignoriert alle Kommunikationen - Umzug in ein anderes bundesland
Beitrag von: MonTotoBay am 16. August 2023, 17:01:57
Ja, wenn es unzumutbar ist am gleichen Tage zurückzureisen, wie in meinem Falle, Hinfahrt sechs Stunden, Termin und Rückfahrt sechs Stunden.
Titel: Aw: Sachbearbeiter ignoriert alle Kommunikationen - Umzug in ein anderes bundesland
Beitrag von: Sheherazade am 16. August 2023, 17:26:10
Zitat von: MonTotoBay am 16. August 2023, 16:18:08Könnte wir zu diesen Wohnungsbesichtigungsterminen hinfahren und dann danach eine Erstattung der gesamten Kosten beantragen?

Es bleibt dir wohl nichts anderes übrig.

ZitatWenn einer der Wohnung uns angeboten würde, könnten wir dann zusagen oder müssten wir das durch das JC machen?

Natürlich könnt ihr zusagen, ist nur fraglich ob du den Mietvertrag schon unterschreiben solltest.

Ja, es ist wirklich viel durcheinander, zumal du felsenfest davon überzeugt bist, dass das Jobcenter das alles so bezahlt wie du dir das denkst.
Titel: Aw: Sachbearbeiter ignoriert alle Kommunikationen - Umzug in ein anderes bundesland
Beitrag von: MonTotoBay am 16. August 2023, 17:31:41
Zitat von: Sheherazade am 16. August 2023, 17:26:10
Zitat von: MonTotoBay am 16. August 2023, 16:18:08Könnte wir zu diesen Wohnungsbesichtigungsterminen hinfahren und dann danach eine Erstattung der gesamten Kosten beantragen?

Es bleibt dir wohl nichts anderes übrig.

ZitatWenn einer der Wohnung uns angeboten würde, könnten wir dann zusagen oder müssten wir das durch das JC machen?

Natürlich könnt ihr zusagen, ist nur fraglich ob du den Mietvertrag schon unterschreiben solltest.

Ja, es ist wirklich viel durcheinander, zumal du felsenfest davon überzeugt bist, dass das Jobcenter das alles so bezahlt wie du dir das denkst.
Laut § 22 Abs. 6 SGB II übernimmt das Jobcenter aber auch Wohnungsbeschaffungskosten. Allerdings setzt das Selbsthilfe voraus. Aufwendungen, die notwendig sind, um eine geeignete Wohnung finden und anmieten zu können, werden als Bedarf anerkannt. Dazu zählen:

    Beschaffung von Tageszeitungen mit Wohnungsmarkt
    Internet- und Telefongebühren für die Recherche und telefonischen Anfragen
    Kosten für eigene Suchinserate in Tageszeitungen
    Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
    Übernachtungskosten bei mehr als tagesweit entfernten Wohnungsangeboten, wenn vor Ort kein hinreichender Wohnraum verfügbar ist
Titel: Aw: Sachbearbeiter ignoriert alle Kommunikationen - Umzug in ein anderes bundesland
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 16. August 2023, 17:53:57
Die neue Wohnung jedenfalls muss dem neuen JC vorgelegt werden zwecks Genehmigung, nicht dem jetzigen.
Titel: Aw: Sachbearbeiter ignoriert alle Kommunikationen - Umzug in ein anderes bundesland
Beitrag von: Sheherazade am 16. August 2023, 18:16:13
Zitat von: MonTotoBay am 16. August 2023, 17:31:41Laut § 22 Abs. 6 SGB II übernimmt das Jobcenter aber auch Wohnungsbeschaffungskosten.

Da steht aber auch "können" (und das nur bei vorheriger Zusicherung) nicht "müssen".
Titel: Aw: Sachbearbeiter ignoriert alle Kommunikationen - Umzug in ein anderes bundesland
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. August 2023, 20:07:36
MonTotoBay

Zitat von: MonTotoBay am 16. August 2023, 16:18:08Kann mir jemand bitte mitteilen Schritt für Schritt was ich machen kann und was ich beantragen kann, da ich nicht diese neue Stelle verlieren möchte.
Als erstes solltest du selber kontrollieren ob die Whg in den Angemessenheitskriterien liegt die am neuen Wohnort gelten.
https://www.harald-thome.de/informationen.html

Als nächstes musst du schauen dass du beim JC die von dir beantragten Kosten übernommen werden. Einen Grund und damit auch die Notwendigkeit des Umzuges sind eindeutig und wenn die Whg. angemessen ist muss das JC bewilligen.
Das ganze am besten über den 17er §
ZitatVon
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Will das JC nicht dann drohe mit dem SG und einer EA
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug

soviel für heute mein Essen ist fertig.....

MfG FN