Hallo, ich beziehe seit 2018 ALG 2 und habe damals meinen Notgroschen nicht mit angegeben und jetzt steht der Weiterbewilligungsantrag vor der Tür und ich würde gerne wissen ob ich jetzt nachträglich meinen Notgroschen mit angegeben kann. Gibt es dann Konsequenzen? LG
Wer soll mit diesen dürftigen Infos etwas Konkretes dazu sagen können?
Kurz und allgemein: Wenn der "Notgroschen" nur so groß ist, dass du ihn seit dem letzten WBA plausibel hättest ansparen können, sehe ich kein Problem.
Kommt drauf an wo sich der Notgroschen befindet. Konto, Sparbuch, Kopfkissen. Bei Notgroschen unterm Kopfkissen brauchst du dir keinen Kopf machen. Wer soll darüber Bescheid wissen? Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein Leistungsbescheid für 5 Jahre - respekt :grins:
Bis zu 15.000 € darfst du an Vermögen haben - Ansonsten sehe ich, was @Milla & @Bedingungsloses_GE geschrieben haben ebenso.... Es kommt halt darauf an, wieviel es ist und weiter, ob du nachweisen kannst, woher du das ggf. hast. (Nicht, daß die damit kommen, daß du das erst kürzlich verdient oder geschenkt bekommen hast!)
LG RF
Zitat von: Bärchen71 am 18. August 2023, 14:05:55beziehe seit 2018 ALG 2 und habe damals meinen Notgroschen nicht mit angegeben und jetzt steht der Weiterbewilligungsantrag vor der Tür
Nee eher der hier
:troll:
Ich glaube nicht das es ein Wochenendtroll ist.
seit 22 angemeldet und drei Beiträge spricht da dagegen.
MfG FN
Okay, danke für die Antworten.
Wenn du seit 2018 über Vermögen verfügst, dass nicht angegeben wurde, zählt auch die Grenze von damals.
Alter x 150 Euro + 750 Euro.
Wenn der Wert überschritten wurde, sind Leistungen zu Unrecht erbracht worden.
Um welche Summe geht es und wie alt bist du?
Die Grenzen sind bei weitem nicht überschritten. Nicht mal annähernd. Trotzdem belastet es mich und ich würde gerne wissen ob ich meinen Notgroschen noch im Nachhinein legalisieren kann.
Kann man dir vielleicht sagen, wenn du die Fragen mal beantwortest.
Zitat von: Milla am 18. August 2023, 15:50:48Kommt drauf an wo sich der Notgroschen befindet. Konto, Sparbuch, Kopfkissen.
Zitat von: DerGreif am 19. August 2023, 07:21:39Um welche Summe geht es und wie alt bist du?
Meinen Notgroschen auf dem Sparbuch, den ich sonst nie beim Weiterbewilligungsantrag angegeben habe, musste wegen Anlage VM dieses Mal auch offen gelegt werden. Waren um die 300 Euro und wurden anstandslos hingenommen. Keine Ahnung wieviel Kohle du wo auch immer gebunkert hast. Sag mal an.
Es geht bei mir um ca 1000 Euro bar unter dem Kopfkissen und ich bin über 50 und ich werde die jetzt einfach angeben und dann sehen was passiert. Die Anlage VM habe ich seit 2018 jetzt zum ersten Mal.
Lass es mit dem angeben. Das bringt blos unnötige Fragen und zusätzlichen Ärger.
Zitat von: Bärchen71 am 19. August 2023, 17:35:191000 Euro bar
Zitatunter dem Kopfkissen
... bist du doof...? (nicht bös gemeint!!!)
Halt den Ball ruhig und vergiss, diese Summe (extra) anzugeben... - Du bist weit unter irgendwelchen Grenzen...
Diese VM ist lediglich eine Momentaufnahme /-dokumentation.
Diese Summe spar ich dir in max. 12 Monaten allein aus Wechselgelder beim Einkaufen zusammen...!
LG RF
Zitat von: Bärchen71 am 19. August 2023, 17:35:19Es geht bei mir um ca 1000 Euro bar unter dem Kopfkissen und ich bin über 50 und ich werde die jetzt einfach angeben und dann sehen was passiert. Die Anlage VM habe ich seit 2018 jetzt zum ersten Mal.
Was soll passieren, wenn du tatsächlich seit 2018 keine Anlage VM hattest? Du gibst jetzt bei Barvermögen 1000€ und gut ist es. Bei Rückfragen hast du dir das Bargeld eben in der Zeit zusammengespart.