Das Jobcenter übernimmt beim Bürgergeld die Kosten für eine Wohnung, wenn diese als angemessen gilt. Das Landessozialgericht Brandenburg-Berlin urteilte jetzt, dass dies auch für Mieten gilt, die für Sozialwohnungen erhoben werden und nicht (allein) nach dem örtlichen Mietspiegel bemessen werden darf?
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-wohnkosten-anhand-der-realitaet-definieren
			
			
			
				Wegweisendes und gutes Urteil. Jetzt bleibt abzuwarten, inwieweit sich andere LSG und irgendwann vllt. einmal das BSG dazu positionieren. Der enorme Druck auf dem Wohnungsmarkt wird ja sicher noch länger anhalten.