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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: muc089 am 21. August 2023, 19:28:04

Titel: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 21. August 2023, 19:28:04
Mein Bewilligungszeitraum läuft am 31.08.23 ab. Am 15.06. hat sich die Zuständigkeit meines Jobcenters geändert, also habe ich den Weiterbewilligungsbescheid beim neuen Jobcenter eingereicht. Nach dem Antrag sollte ich noch meine Kontoauszüge der vergangenen drei Monate nachreichen, was ich natürlich auch getan habe. Dort ist ersichtlich, dass ich zur Deckung von Umzugskosten und anderen unerwarteten Ausgaben einige persönliche Gegenstände auf eBay und Facebook verkauft hatte, was ich im Begleitschreiben auch erklärt habe.

Nun soll ich natürlich die Anzeigen und all sowas ebenfalls nachreichen, das ist zwar nervig, aber das bekomme ich noch irgendwie hin. Auch wenn es einfach nach Schikane stinkt. Egal.

Worum es mir aber eigentlich geht: Ich soll nun auch die Kontoauszüge für den Zeitraum vom 01.09.22 bis zum 31.05.23 nachreichen. Also für den Zeitraum, in dem meine Ansprüche vom anderen Jobcenter bereits geprüft und die Leistungen bewilligt worden sind.

Muss ich die tatsächlich alle nochmal nachreichen? Für diesen Zeitraum gab es doch bereits einen Bewilligungsbescheid des anderen Jobcenters.

Was macht es überhaupt für einen Sinn, Kontoauszüge von damals zu prüfen, wenn es um meinen ganz aktuellen Weiterbewilligungsbescheid geht und die dazu angeforderten Auszüge bereits vorliegen? Kann der neue Sachbearbeiter einfach mal eben Kontoauszüge für irgendeinen Zeitraum nachverlangen? Muss ich dieser Aufforderung nachkommen?

Danke schon mal.


Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: a_good_heart am 22. August 2023, 10:14:38
Welcher Grund wurde denn für diese Datenerhebung genannt?
Am besten wäre es, wenn das Schreiben hier anonymisiert eingestellt werden würde... :yes:

Wenn kein Grund genannt wurde, könnte man in etwa so antworten:
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Ihre Forderung von Kontoauszügen/Datenerhebung vom xx.xx.xxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem o.g. Schreiben fordern Sie von mir Kontoauszüge für den Zeitraum vom 01.09.22 bis zum 31.05.23.
Lt. Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R, dürfen Kontoauszüge nur der letzten 3 Monate gefordert werden. Siehe dazu auch das Rundschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 14.12.2020 an die Geschäftsführungen der Jobcenter.
Wozu also konkret benötigen sie abweichend davon die Kontoauszüge für den oben genannten Zeitraum?

Ich weise Sie darauf hin, dass sie lt. § 67a Abs. 3 SGB X verpflichtet sind, mir den konkreten Grund für ihre Datenerhebung zu nennen. Der pauschale Hinweis auf meine Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I reicht dazu generell nicht aus, da es sich dabei nur um die Rechtsgrundlage handelt, jedoch nicht um den ebenfalls zu nennenden erforderlichen Grund der Datenerhebung. Ohne Nennung des konkreten Grundes kann ich nicht erkennen und prüfen, ob tatsächlich eine Mitwirkungspflicht besteht, oder ob es sich um eine unzulässige Datenerhebung handelt.
In der derzeitigen Form, ohne Benennung des konkreten Grundes, ist ihre Datenerhebung jedenfalls unbegründet und damit unzulässig.
Sollten Sie weiterhin unbegründet Daten erheben wollen, oder solche, die nicht erforderlich oder unzulässig sind, werde ich sofort den zuständigen Datenschutzbeauftragen darüber informieren.


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Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 22. August 2023, 15:51:50
Vielen Dank schon mal, auch für das Antwort schreiben.

Das Schreiben des Sachbearbeiters habe ich angehängt. Er verlangt unter anderem weitere Nachweise für die von mir korrekt und ehrlich angegebenen Verkäufe und die damit verbundenen Zahlungen, was ich durchaus noch akzeptieren kann.

Aber eben auch Kontoauszüge für den vorherigen Bewilligungszeitraum, ohne Angabe expliziter Gründe.

Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. August 2023, 15:49:14
muc089

Zitat von: muc089 am 22. August 2023, 15:51:50Er verlangt unter anderem weitere Nachweise für die von mir korrekt und ehrlich angegebenen Verkäufe und die damit verbundenen Zahlungen, was ich durchaus noch akzeptieren kann.
selbst das ist zu viel des Guten; denn was wenn man nicht nachweisen kann das es lediglich eine Vermögensumwandlung war.
Also auch dass > was ich im Begleitschreiben auch erklärt habe.< ruhig nochmal unten im Antwortschreiben erwähnen.

Ansonsten würde ich das Muster von a_good_heart
dem JC zukommen lassen.
Evtl. noch ergänzen das es um einen schon lange bewilligten Zeitraum handelt und du sicher keinen Sozialleistungsbetrug unternimmst und das dies der einzige Grund für so eine Datenerhebung wäre.

MfG FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 23. August 2023, 16:49:41
Besten Dank nochmal.

Mir widerstrebt es zwar, mich gleich von Beginn an mit dem neuen SB anzulegen, aber ich möchte mir einerseits nichts unterstellen lassen und andererseits mir nicht den ganzen Aufwand antun müssen, den er da so verlangt. Von daher werde ich dem Ganzen höflich und sachlich widersprechen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. August 2023, 15:49:14selbst das ist zu viel des Guten; denn was wenn man nicht nachweisen kann das es lediglich eine Vermögensumwandlung war.
Also auch dass > was ich im Begleitschreiben auch erklärt habe.< ruhig nochmal unten im Antwortschreiben erwähnen.

Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 23. August 2023, 17:51:05
Eine letzte Frage noch, auch wenn mir die wahrscheinlich niemand definitiv beantworten kann -- aber was meint ihr:

Mein Bewilligungszeitraum endet am 31.08. und der Neue beginnt folglich am 01.09. Auf die Weiterbewilligung warte ich nach wie vor. Die Unterlagen soll ich aber bis zum 04.09. einreichen. Kann ich davon ausgehen, dass der SB meinen WBA pünktlich bewilligt und den ganzen Firlefanz nachgereicht haben möchte? Oder sitzt er so lange auf dem WBA, bis er alles beisammen hat? Was dann hieße, dass sich das noch länger verzögert, vor allem wenn ich widerspreche, oder?
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sheherazade am 23. August 2023, 18:10:42
Mal eine Verständnisfrage: Kann es sein, dass der Bewilligungsbescheid vom vorherigen Jobcenter nur vorläufig war?
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 23. August 2023, 18:54:28
Zitat von: Sheherazade am 23. August 2023, 18:10:42Mal eine Verständnisfrage: Kann es sein, dass der Bewilligungsbescheid vom vorherigen Jobcenter nur vorläufig war?

Nein, das wer er nicht. Ich bin (u.a. auch aus gesundheitlichen Gründen) leider schon mehrere Jahre im Bezug von Bürgergeld, die Bescheide wurden jeweils jährlich ausgestellt. Da gab es auch nie irgendwelche Probleme -- bis ich jetzt auf Grund der neuen Anschrift einem anderen JC zugewiesen wurde.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 24. August 2023, 15:32:29
Uff, jetzt weiß ich auch nicht. Abwarten, ob der Bescheid noch kommt? Jetzt schon widersprechen und riskieren, längere Zeit ohne das Geld auskommen zu müssen? Keine Ahnung. Ich weiß halt nicht, wie ich die Frist zum 04.09. werten soll.

Warum muss das mit denen immer so ein K(r)ampf sein?!
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sheherazade am 24. August 2023, 16:27:27
Zitat von: muc089 am 24. August 2023, 15:32:29Uff, jetzt weiß ich auch nicht. Abwarten, ob der Bescheid noch kommt? Jetzt schon widersprechen und riskieren, längere Zeit ohne das Geld auskommen zu müssen?

Das, was man dir geraten hat, da hinzuschicken, ist kein Widerspruch.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. August 2023, 17:09:57
Zitat von: muc089 am 21. August 2023, 19:28:04Am 15.06. hat sich die Zuständigkeit meines Jobcenters geändert, also habe ich den Weiterbewilligungsbescheid beim neuen Jobcenter eingereicht.
Neues JC neuer Antrag, da muss alles neu angegeben werden.

Somit kann jetzt auch noch gar kein WBA gestellt werden.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. August 2023, 18:53:15
muc089

Zitat von: muc089 am 23. August 2023, 17:51:05Oder sitzt er so lange auf dem WBA, bis er alles beisammen hat? Was dann hieße, dass sich das noch länger verzögert, vor allem wenn ich widerspreche, oder?
Das ist ganz leicht zu beantworten,
bis der SB das geforderte hat macht er nichts.

Und der Abgabetermin ist ja eindeutig schon für ein rechtzeitiges bearbeiten zu spät.
und wenn noch ein Mitwirkungsschreiben kommt würde mich das auch nicht wundern.

Lies dich da mal ein:
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)

MfG FN

Zitat von: muc089 am 23. August 2023, 16:49:41Mir widerstrebt es zwar, mich gleich von Beginn an mit dem neuen SB anzulegen,
das hat mal so gar nichts mit anlegen zu tun.
Lass es dir gefallen und du brauchst dich nicht wundern wenn das "so" weitergeht.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 25. August 2023, 01:57:40
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. August 2023, 17:09:57
Zitat von: muc089 am 21. August 2023, 19:28:04Am 15.06. hat sich die Zuständigkeit meines Jobcenters geändert, also habe ich den Weiterbewilligungsbescheid beim neuen Jobcenter eingereicht.
Neues JC neuer Antrag, da muss alles neu angegeben werden.

Somit kann jetzt auch noch gar kein WBA gestellt werden.

Das war hier aber nicht der Fall, und es wurde von beiden Jobcenter bestätigt, dass ein WBA gestellt werden müsste und zwar dann eben beim neuen JC. Das war auch nie das Thema.

Der SB hat diesen ja schließlich auch akzeptiert und er ist quasi in Arbeit, nur dass er eben jetzt nochmal diese Nachforderungen gestellt hat.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 25. August 2023, 03:01:30
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2023, 18:53:15Das ist ganz leicht zu beantworten,
bis der SB das geforderte hat macht er nichts.

Und wenn ich jetzt erst mal widerspreche, macht er erst recht erst mal nichts, nehme ich an. Oh Mann, da habe ich ja mal wieder etwas vor mir. Wenn ich jetzt erst mal widerspreche, bin ich mir ziemlich sicher, dass er das erst mal nicht akzeptiert. Ich gehe zwar davon aus, dass ich letzten Endes Recht bekomme, aber bis dahin stehe dann ohne Geld da. So eine elende nervige Sch...

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2023, 18:53:15das hat mal so gar nichts mit anlegen zu tun.
Lass es dir gefallen und du brauchst dich nicht wundern wenn das "so" weitergeht.

Das ist mir selbstverständlich klar und ich lasse mir von denen grundsätzlich nichts gefallen und habe ich auch nie. Es ärgert mich nur, dass ich gleich mal an so jemanden geraten bin, der mir das Leben schwer machen will. Da jammern sie, sie wären überarbeitet und unterbesetzt und überhaupt -- aber für solche dummen Schikanen finden sie immer Zeit.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 25. August 2023, 04:06:17
Zitat von: Sheherazade am 24. August 2023, 16:27:27
Zitat von: muc089 am 24. August 2023, 15:32:29Uff, jetzt weiß ich auch nicht. Abwarten, ob der Bescheid noch kommt? Jetzt schon widersprechen und riskieren, längere Zeit ohne das Geld auskommen zu müssen?

Das, was man dir geraten hat, da hinzuschicken, ist kein Widerspruch.

Okay, vielleicht habe ich es auch falsch verstanden oder mich falsch ausgedrückt -- aber für mich bedeutet das letztendlich nichts anderes, als dass ich seiner Aufforderung zur Mitwirkung widerspreche. Wie würdest du das bezeichnen?

Im Grunde ist es aber eigentlich egal, wie wir's nennen. Es geht halt nur darum, dass ich seiner Aufforderung erst mal nicht nachkomme und er belegen soll, warum er all diese zusätzlichen Informationen einfordert. Wie auch immer die korrekte Bezeichnung für dieses Vorgehen auch sein mag.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Lina am 25. August 2023, 08:11:09
@muc089

Hast Du denn viele Einnahmen in den letzten Monaten gemacht? Das JC fordert von Dir weitere Kontoauszüge weil es den konkreten Verdacht hat, dass Du auf Grund Deiner eBay und Facebook Verkäufe (so hast Du selbst die Zahlungseingänge auf Deinem Konto erklärt) Leistungsmissbrauch begangen hast. Nimm Dir lieber einen Anwalt und bleib cool. Wenn es keine nennenswerten Zahlungseingänge gibt, würde ich die geforderten Kontoauszüge vorlegen.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. August 2023, 14:04:59
muc089

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 03:01:30Und wenn ich jetzt erst mal widerspreche, macht er erst recht erst mal nichts, nehme ich an. Oh Mann, da habe ich ja mal wieder etwas vor mir. Wenn ich jetzt erst mal widerspreche, bin ich mir ziemlich sicher, dass er das erst mal nicht akzeptiert.
Okay ja das ist schon bedenklich und nicht so unwahrscheinlich.

Ich habe das Muster nochmal angeschaut. Da solltest du dann um dem SB aufzuzeigen das er nicht "drum rum kommt und schluddern kann" noch eine Ergänzung dazu schreiben.
Deswegen auch die verlinkte Leistungspflicht.

und ganz am Schluss noch,
dass wenn dein Antrag nicht zeitgleich nach § 17 SGB 1 bearbeitet und bewilligt wird du weitere rechtliche Schritte einleiten wirst und einen EA beim SG stellst.
Und wenn du noch einen draufsetzen willst schreibst du noch das
ZitatKommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.
aus dem Leistungsratgeber dazu
 
Zumindest dass:
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
und zusätzlich (für den Fall das kein zusätzliches Einkommen bei dir zufliest kannst du das kursive ja weglassen.)
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II  im Anrechnungsmonat kommt.

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 01:57:40Das war hier aber nicht der Fall, und es wurde von beiden Jobcenter bestätigt, dass ein WBA gestellt werden müsste und zwar dann eben beim neuen JC. Das war auch nie das Thema.
könnte es jetzt werden wenn du das Schreiben abschickst.

Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 25. August 2023, 18:03:48
Vielen Dank, Fettnäpfchen, für diesen ausführlichen und hilfreichen Kommentar.

Nur weil hier mehrfach spekuliert wurde, ob ich einen komplett neuen Antrag hätte stellen müssen, nochmal eine Erklärung der Situation.

Während meines letzten (noch bis zum 31.08. geltenden) Bewilligunszeitraums habe ich meine Wohnung verloren (die Gründe dafür tun nichts zur Sache) und wurde quasi über Nacht obdachlos. Das war Mitte Juni. Da ich zum Zeitpunkt meiner Vorsprache in meinem zuständigen JC bereits (gezwungenermaßen) ausgezogen war, verwies man mich an das Amt für Wohnen und Migration. Dort wurde mir die Unterbringung in einem Wohnheim gewährt. Damit verbunden war aber auch ein Wechsel der Zuständigkeit beim JC -- allerdings wurde ich nicht der Filiale gleich ums Eck vom Wohnheim zugewiesen, sondern dem maßlos überforderten JC, das dem Amt für Wohnen und Migration angeschlossen ist. So ziemlich das schlimmste JC in ganz München.

Dabei gab es erst mal eine gewisse Verwirrung zwischen den beiden Filialen, aber letztendlich hat das alte JC meine Akte an das neue übermittelt und ich wurde dort direkt übernommen. Der neue zuständige SB ließ mir einen Änderungsbescheid zukommen und sorgte auch dafür, dass die nächste Zahlung meiner Leistungen vom neuen JC korrekt und pünktlich ausgeführt wurde. Zeitgleich mit der Übernahme meiner Akten wurde ich außerdem aufgefordert meinen WBA beim neuen JC einzureichen, was ich Anfang August auch getan habe.

Daraufhin folgte dann eben die erste Aufforderung zur Mitwirkung (Kontoauszüge der letzten drei Monate), der ich wie beschrieben umgehend nachgekommen bin. Und darauf wiederum folgte die nächste, in der er nun all die anderen Informationen nachgereicht haben wollte.

Bei den rund zehn Verkäufen handelte es sich übrigens um Taschenmesser, jeweils im Bereich von 50,- bis 150,- Euro sowie einmalig um einen etwas größeren Betrag, als ich meinen Instagram Accountnamen verkauft habe. Alles keine absurden Beträge, nicht unangemessen viele Verkäufe, keine gewerblichen Aktivitäten oder sonst irgendwas.

Ich hoffe, das trägt nachträglich nochmal zum besseren Verständnis der Situation bei.

Und vielen Dank an alle, die bislang so hilfreich kommentiert haben.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 17:03:39
muc089

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 18:03:48nochmal eine Erklärung der Situation.
Passt schon.
Manchmal hat man den Eindruck das die Münchner es anders machen als üblich oder eben Vorschrift. Aber egal das Ergebnis zähl für dich.
Und da hat man schon negativeres als dein Thema gehabt.

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 18:03:48Bei den rund zehn Verkäufen handelte es sich übrigens um Taschenmesser, jeweils im Bereich von 50,- bis 150,- Euro sowie einmalig um einen etwas größeren Betrag, als ich meinen Instagram Accountnamen verkauft habe.
nichts anderes als eine Vermögensumwandlung.
Hoffentlich kommen die nicht auf die Schnapsidee du hättest die Messersammlung beim VM Antragsbogen angeben müssen.
Wie das mit dem Namensverkauf gesehen wird  :weisnich:

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 27. August 2023, 18:09:49
Okay, E-Mail ist raus. Mal sehen, was man mir dann demnächst als Antwort präsentiert.  :weisnich:
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 29. August 2023, 16:58:56
So, heute kam dann per E-Mail folgende Antwort:

ZitatSehr geehrter Herr XXXXXXX,

die Kontoauszüge vom 01.09.2022 bis zum 31.05.2023 muss ich überprüfen um festzustellen ob auch in diesem Zeitraum bereits derartige Transaktionen vorgelegen haben. Die Abgabefrist endet am 04.09. Sollten die geforderten Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, muss ich einen Versagungsbescheid erlassen. Gegen diesen können Sie dann gerne Widerspruch einlegen. Unsere Rechtsbehelfsstelle wird den Sachverhalt dann prüfen.


Mit freundlichen Grüßen

Herr XXXXXXX
Leistungssachbearbeitung SGB II

Tja, da sitz' ich jetzt nun und weiß nicht, was ich machen soll. Es gab durchaus auch in den Monaten davor Verkäufe persönlichen Eigentums über eBay bzw. Kleinanzeigen, aber was tut das zur Sache und wie rechtfertigt das sein Verhalten?

Bin ich überhaupt verpflichtet, Kontoauszüge so lang aufzuheben bzw. diese irgendwo herzubekommen, wenn ich sie nicht mehr habe?

Der Monat neigt sich dem Ende, mein Konto ist leer und er sitzt dadurch quasi am längeren Hebel, aber jetzt einfach nachgeben und irgendwie all die alten Kontoauszüge herbekommen müssen, das will ich irgendwie auch nicht.

Hat jemand einen Tipp, wie ich hier weiter vorgehen könnte?
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Rotti am 29. August 2023, 17:11:44
Zitat von: muc089 am 29. August 2023, 16:58:56Tja, da sitz' ich jetzt nun und weiß nicht, was ich machen soll. Es gab durchaus auch in den Monaten davor Verkäufe persönlichen Eigentums über eBay bzw. Kleinanzeigen, aber was tut das zur Sache und wie rechtfertigt das sein Verhalten?
Die vergangenen Verkäufe dürften gar nicht mehr relevant sein wichtiger sind da die Verkäufe wo dieses Jahr die 30 überschreiten, da könnte dann gewerblicher Verkauf angenommen werden.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 29. August 2023, 17:42:16
Zitat von: Rotti am 29. August 2023, 17:11:44Die vergangenen Verkäufe dürften gar nicht mehr relevant sein wichtiger sind da die Verkäufe wo dieses Jahr die 30 überschreiten, da könnte dann gewerblicher Verkauf angenommen werden.

Natürlich sind es keine 30, eher vielleicht 10-12 oder so, und die habe ich ihm auch gelistet und erklärt.

Ich verstehe beim besten Willen nicht, warum es für die Entscheidung zur Weiterbewilligung nach all den Jahren nun auf einmal relevant sein soll, ob ich im *vergangenen* Bewilligungszeitraum ein paar persönliche Gegenstände verkauft habe.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 30. August 2023, 16:05:21
Uff, sieht so aus, als hätte niemand einen Tipp für mich, wie ich hier weiter vorgehen soll und die Uhr tickt. Der Kühlschrank ist leer, das Konto auch und ich bin psychisch mittlerweile echt angeschlagen. Darüber hinaus hängt auch meine Unterbringung im Wohnheim von der WB ab. Von daher bin ich fast versucht, ihm diese bescheuerten Kontoauszüge zu schicken. In dem gesamten Zeitraum gab es ohnehin nur eine Verkaufsaktion, daraus kann er mir wohl kaum einen Strick drehen.

Andererseits widerstrebt es mir extrem, dem Kerl jetzt nachzugeben und ihn quasi "gewinnen" zu lassen. Außerdem hat er in seiner Mail keinerlei Rechtsgrundlage für sein Vorgehen genannt. Er schreibt lediglich, er "müsste feststellen, ob auch in diesem Zeitraum bereits derartige Transaktionen vorgelegen haben". Warum muss er das und worauf basiert er seine Forderung? Keine Ahnung. Wegen so einem Firlefanz jetzt einen Anwalt einzuschalten, macht auch keinen rechten Sinn. Es ist einfach nur so zum Kotzen, dass ich mich nach all den Jahren jetzt auf einmal mit so einem kleinkarierten Erbsenzähler herumärgern muss, der meint, er müsste mich jetzt gängeln und drangsalieren. Aber ich kann's mir auch nicht wirklich leisten, das allzu lange hinauszuziehen.Was für Mist.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sheherazade am 30. August 2023, 16:31:12
Zitat von: muc089 am 30. August 2023, 16:05:21Andererseits widerstrebt es mir extrem, dem Kerl jetzt nachzugeben und ihn quasi "gewinnen" zu lassen. Außerdem hat er in seiner Mail keinerlei Rechtsgrundlage für sein Vorgehen genannt. Er schreibt lediglich, er "müsste feststellen, ob auch in diesem Zeitraum bereits derartige Transaktionen vorgelegen haben". Warum muss er das und worauf basiert er seine Forderung?

Das wurde dir schon geschrieben.
Zitat von: Lina am 25. August 2023, 08:11:09Das JC fordert von Dir weitere Kontoauszüge weil es den konkreten Verdacht hat, dass Du auf Grund Deiner eBay und Facebook Verkäufe (so hast Du selbst die Zahlungseingänge auf Deinem Konto erklärt) Leistungsmissbrauch begangen hast.

Wobei hier nicht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs im Vordergrund steht, sondern die Prüfung nach Einkünften aus gewerblichen Verkäufen.

Ich an deiner Stelle hätte die Kontoauszüge schon vor 10 Tagen hingeschickt, erst recht, wenn du nichts zu verbergen hast wie du hier schreibst.
Zitat von: muc089 am 30. August 2023, 16:05:21In dem gesamten Zeitraum gab es ohnehin nur eine Verkaufsaktion, daraus kann er mir wohl kaum einen Strick drehen.

Du kannst es natürlich auch weiter aussitzen - deine Entscheidung.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: a_good_heart am 30. August 2023, 17:56:35
Wenn morgen vom JC keine Kohle aufs Konto geht, dann kommt sowieso erst mal nix. Also würde ich abwarten, ob morgen eine Zahlung eingeht. Dann kann man weiter sehen...
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Rotti am 30. August 2023, 18:11:12
Zitat von: muc089 am 21. August 2023, 19:28:04Worum es mir aber eigentlich geht: Ich soll nun auch die Kontoauszüge für den Zeitraum vom 01.09.22 bis zum 31.05.23 nachreichen. Also für den Zeitraum, in dem meine Ansprüche vom anderen Jobcenter bereits geprüft und die Leistungen bewilligt worden sind.
6 Monate könnte ich noch verstehen, aber länger nicht, ohne Schonvermögen würde ich die Kontoauszüge nachreichen, um schnell wieder an Geld zu kommen und einen Vorschuß für die Miete gleich mit beantragen.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 30. August 2023, 18:14:40
Bringt alles nichts, denn wie gesagt ist die Unterbringung hier im Wohnheim (deshalb kein Mietvorschuss notwendig) an den WBA gekoppelt, und wenn der nicht kommt, kann ich Ende der Woche unter der Brücke schlafen.

Also fange ich jetzt mal an, alle anderen Daten aus den Auszügen zu schwärzen und sende sie ihm dann eben zu. Kotzt mich dennoch total an, dieser ganze Mist. Ständig wird einem irgendetwas unterstellt, ständig muss man sich von denen schikanieren lassen. Nur weil manche dieser SB ständige auf so einem Powertrip sind. Was für ein ... ach egal.

Danke jedenfalls an alle, die sich hier an dem Thread beteiligt haben.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. August 2023, 18:26:58
muc089
 
Es gibt ja einen vorgefertigten Widerspruch >https://hartz.info/index.php/topic,4721.0.html
ob das JC sich da drauf beruft ob die Angabe im Schreiben ausreichend als Grund ist und ob das dann stimmt  :weisnich:

Aber wenn ich schon lese dass du unter der Brücke landen wirst dann ist es wohl besser der Forderung nachzukommen.

MfG FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 31. August 2023, 03:17:08
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. August 2023, 18:26:58muc089
 
Es gibt ja einen vorgefertigten Widerspruch >https://hartz.info/index.php/topic,4721.0.html
ob das JC sich da drauf beruft ob die Angabe im Schreiben ausreichend als Grund ist und ob das dann stimmt  :weisnich:

Aber wenn ich schon lese dass du unter der Brücke landen wirst dann ist es wohl besser der Forderung nachzukommen.

MfG FN

Den Widerspruch habe ich ihm ja bereits zukommen lassen, daraufhin kam dann nur diese lapidare E-Mail. Ohne echte Begründung, ohne Nennung einer Rechtsgrundlage. Wäre ich derzeit nicht so dermaßen in der Bredouille würd eich es weiter ausfechten, aber das kann ich mir momentan leider nicht erlauben.

Ich hätte zwar gute Lust ihm bei der Zusendung der Auszüge zumindest zu sagen, was ich von ihm und seinem unangemessenen und ungerechtfertigten Vorgehen halte, aber auch das werde ich mir dann wohl lieber sparen. Vergessen werde ich es aber nicht.

Jetzt geht's aber erst mal darum, die nächsten Tage zu überstehen und (halbwegs) pünktlich meine Leistungen zu erhalten. Bringt jetzt alles nichts.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 01. September 2023, 13:20:07
Kurzes Update: Es gibt kein Update.

Inzwischen zwei Tage seitdem ich die Kontoauszüge per Mail eingereicht habe. Keine Rückantwort, kein Bescheid im digitalen Postfach, keine Zahlung der Leistungen. Ich hab' die Nase echt so voll von diesem Mist.

Wenigstens war die freundliche Dame vom Amt für Wohnen und Migration so nett, mir eine vorläufige Verlängerung für den Aufenthalt im Wohnheim auszustellen, so dass meine Unterkunft vorerst gewährleistet ist.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. September 2023, 13:37:07
muc089

Zitat von: muc089 am 01. September 2023, 13:20:07Kurzes Update: Es gibt kein Update.
Vllt. doch Zeit zum Klagen  :nea:

Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

MfG FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 01. September 2023, 14:47:53
Ich warte jetzt noch den Montag ab, das Wochenende komme ich schon irgendwie klar. Hat sich bis dann nichts getan, werde ich mal beim Anwalt anfragen. Der ist Experte für Sozialrecht und hat mir vor Jahren schon mal sehr kompetent und erfolgreich weitergeholfen. Damals sah es fast so aus, als hätte alleine schon seine Präsenz sehr schnell zu einem für mich positiven Ergebnis geführt.

Das macht den ganzen zusätzlichen psychischen Stress allerdings auch nicht besser.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 04. September 2023, 15:16:27
Zweites Update: Bis heute kam vom JC nichts. Gar nichts. Heute wäre ja der letzte Tag seiner gesetzten Frist. Könnte also morgen noch etwas kommen, aber darauf warte ich jetzt nicht mehr.

Anwalt ist im Urlaub, ich habe kurz mit einer Vertretung gesprochen, morgen dann also zum Sozialgericht und einen Antrag stellen und dann sehen, wie es weitergeht. Was für ein elender Mist, und alles nur weil dieser Depp auf meine Kosten seinen Powertrip ausleben möchte.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 05. September 2023, 11:35:13
Drittes Update: Bis heute nichts vom Jobcenter. Mittlerweile dafür Konto leer, Kühlschrank leer, Rücklastschriften laufen ein, Kein Geld für Zuzahlungen für Medikamente, ganz zu schweigen von Hygieneartikeln und anderen Dingen.

Heute dann also beim Sozialgericht vorgesprochen und einen Eilantrag gestellt. Der kann jetzt auch erst mal bis zu einer Woche dauern. Von wegen Eil und so.

Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich per Briefpost, da muss man sich nicht wundern. Auf meine Frage, ob man das nicht  auch per E-Mail machen könnte, um den Vorgang zu beschleunigen, haben die beiden Kollegen dort erst mal überrascht geschaut und dann gelacht. Okay, alles klar.

Es wundert mich echt nicht mehr, dass in jedem Jobcenter inzwischen fast mehr Security herumlungert, als es dort Sachbearbeiter gibt. Nach all diesem Mist würde ich dem Kerl auch zu gern an die Gurgel gehen. :teuflisch:
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 05. September 2023, 14:40:17
Zitat von: muc089 am 05. September 2023, 11:35:13und einen Eilantrag gestellt. Der kann jetzt auch erst mal bis zu einer Woche dauern. Von wegen Eil und so.
Doch das ist sogar sehr "Eil"... meine jüngste Klage ist bereits seit 10.22 am, laufen (wg. Anerkennung auf 5/5 KdU, da mein Sohn "(vopm JC) festgestellter Weise" nicht mehr bei uns wohnt!)

LG RF
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 05. September 2023, 17:10:44
Zitat von: Rettungsfuzzy am 05. September 2023, 14:40:17
Zitat von: muc089 am 05. September 2023, 11:35:13und einen Eilantrag gestellt. Der kann jetzt auch erst mal bis zu einer Woche dauern. Von wegen Eil und so.
Doch das ist sogar sehr "Eil"... meine jüngste Klage ist bereits seit 10.22 am, laufen (wg. Anerkennung auf 5/5 KdU, da mein Sohn "(vopm JC) festgestellter Weise" nicht mehr bei uns wohnt!)

Ja, ich weiß natürlich, dass die Mühlen der Justiz sonst sehr langsam mahlen. Ich hatte mir nur angesichts der Situation mehr erhofft, das ist alles. :zwinker:
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 06. September 2023, 16:06:07
Keine Ahnung, ob noch jemand mitliest, aber für mich ist das hier inzwischen wie ein Tagebuch. :mail:

Jedenfalls hat's mich letzte Nacht in den Fingern gejuckt und ich habe dem SB eine Mail geschrieben, in der ich mein Unverständnis über sein willkürliches Verhalten ausgedrückt sowie darauf hingewiesen habe, dass ich am Vormittag einen Eilantrag beim Sozialgericht gestellt hatte.

Auch darauf kam keine Antwort und auch sonst hat sich nichts getan. Er ignoriert mich komplett, auch den angedrohten Versagungsbescheid hat er bislang nicht erstellt. Selbst wenn er krank wäre oder was auch immer müsste ja eine Vertretung mal reagieren, oder nicht?! Was soll das hier für ein Spiel sein?

Der EA läuft ja, aber macht es Sinn, parallel dazu auch nochmal jemanden direkt beim JC anzusprechen? Einen Vorgesetzten oder eine für so etwas zuständige Dienststelle? Oder soll ich einfach laufen lassen und schauen, was der EA bringt? Langsam wird es halt wirklich extrem eng.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. September 2023, 19:06:46
Zitat von: muc089 am 06. September 2023, 16:06:07Keine Ahnung, ob noch jemand mitliest, aber für mich ist das hier inzwischen wie ein Tagebuch. :mail:
Doch
aber im Moment kann man ja nichts neues dazu schreiben.
Abwarten mehr ist nicht.

Allerhöchstens wenn du dass:
Zitat von: muc089 am 06. September 2023, 16:06:07Jedenfalls hat's mich letzte Nacht in den Fingern gejuckt und ich habe dem SB eine Mail geschrieben,
gemacht hast
hättest du vllt eine Kopie dem RA des JC zulassen sollen.
Aber ob das wirklich weiterhilft  :weisnich:

MfG FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 06. September 2023, 20:27:51
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. September 2023, 19:06:46hättest du vllt eine Kopie dem RA des JC zulassen sollen.

Ich wüsste nicht mal, wie ich den oder die erreichen könnte. Oder einen Vorgesetzten oder irgendjemanden, der mir tatsächlich weiterhelfen könnte.

Spätestens seit Corona gibt es ja keinerlei Informationen zu den einzelnen Mitarbeitern, keine direkten Durchwählen oder sonstige Kontaktmöglichkeiten. Und alles, was zentral läuft, endet im Nirvana.

Im Nachhinein ärgert's mich echt, dass ich so korrekt und ehrlich war. Es wäre einfach gewesen, die Verkaufsaktionen zu verschleiern, aber da ich der Überzeugung war und bin, ich hätte korrekt gehandelt, habe ich eben alles angegeben und erklärt. Das wird mir für die Zukunft eine Lehre sein.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 07. September 2023, 00:06:09
Zitat von: muc089 am 06. September 2023, 20:27:51Im Nachhinein ärgert's mich echt, dass ich so korrekt und ehrlich war. Es wäre einfach gewesen, die Verkaufsaktionen zu verschleiern, aber da ich der Überzeugung war und bin, ich hätte korrekt gehandelt, habe ich eben alles angegeben und erklärt. Das wird mir für die Zukunft eine Lehre sein.
Die Einnahmen aus dem Verkauf wären auch ohne Begleitschreiben aus den Kontoauszügen aufgefallen. Offenbar wollte man nur sehen, ob es regelmäßige Einnahmen gab, daher die Frage nach dem Kontoauszügen der vorherigen Monate.
Es wäre nicht einfacher gewesen, die Verkaufsaktionen zu verschleiern, sondern einfacher die vorherigen Kontoauszüge einzureichen, auf denen ja nichts belastendes gewesen ist.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 07. September 2023, 15:39:17
Zitat von: september23 am 07. September 2023, 00:06:09Die Einnahmen aus dem Verkauf wären auch ohne Begleitschreiben aus den Kontoauszügen aufgefallen. Offenbar wollte man nur sehen, ob es regelmäßige Einnahmen gab, daher die Frage nach dem Kontoauszügen der vorherigen Monate.
Es wäre nicht einfacher gewesen, die Verkaufsaktionen zu verschleiern, sondern einfacher die vorherigen Kontoauszüge einzureichen, auf denen ja nichts belastendes gewesen ist.

Ich hätte die Verkäufe einfach nicht über mein Girokonto laufen lassen können und hätte mir den ganzen Murks erspart. Ist aber jetzt auch egal, denn darum geht's letztendlich nicht. Und die Frage nach den vorherigen Kontoauszügen war reine Willkür und entbehrte jeglicher Rechtsgrundlage.

Trotzdem habe ich die  anderen Kontoauszüge ja innerhalb der Frist nachgereicht und dennoch ignoriert mich der SB seitdem. Heute ist der 07. und ich habe buchstäblich nichts zu essen im Haus und kein Geld auf dem Konto. Dieses Verhalten ist schlichtweg inakzeptabel. Wenn du hier so tun möchtest, als wäre das meine eigene Schuld, dann ist das ziemlich daneben.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. September 2023, 18:10:43
muc089

Zitat von: muc089 am 06. September 2023, 20:27:51Ich wüsste nicht mal, wie ich den oder die erreichen könnte. Oder einen Vorgesetzten oder irgendjemanden, der mir tatsächlich weiterhelfen könnte.
Mit Briefpost und da schreibt man auf das Kuvert

An JC .....
z.Hd. Rechtsabteilung/ oder RA des JC oder ähnliches
Plz.  Ort

MfG FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 07. September 2023, 19:58:29
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. September 2023, 18:10:43muc089

Zitat von: muc089 am 06. September 2023, 20:27:51Ich wüsste nicht mal, wie ich den oder die erreichen könnte. Oder einen Vorgesetzten oder irgendjemanden, der mir tatsächlich weiterhelfen könnte.
Mit Briefpost und da schreibt man auf das Kuvert

An JC .....
z.Hd. Rechtsabteilung/ oder RA des JC oder ähnliches
Plz.  Ort


Hmmh, kann ich natürlich mal versuchen, auch wenn's irgendwie nach einem Schuss ins Blaue anmutet. Und Briefpost ja auch immer eine ganz flotte Methode ist. ;)

Aber was soll's, ich hab' echt nichts mehr zu verlieren, also kann ich das auch noch machen. Und sollte sich am Montag immer noch nichts ergeben haben, marschiere ich persönlich ins JC und verlasse den Laden nicht, bevor der Vorgang nicht geklärt ist. Was anderes fällt mir inzwischen auch nicht mehr ein. Ich kämpfe mittlerweile buchstäblich ums Überleben, so übertrieben dramatisch das auch klingen mag.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 07. September 2023, 21:11:29
Oh Mann, ich lach mich tot. Über meine eigene Dummheit. :lachen:

Da setze ich mich gerade hin und will anfangen, das von FN vorgeschlagene Schreiben zu tippen -- da fällt mir ein, dass ich ja gar keinen Drucker habe, um das auszudrucken. Na gut, dann schreibe ich das eben "old school" mit der Hand. Einen einzigen Kugelschreiber hätte ich immerhin noch -- aber kein Briefpapier. :wand: Ich bin vielleicht ein Depp.

Ich verblöde inzwischen offenbar auch noch total. Naja, dann bleibt es eben beim "Sitzstreik" am Montag.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 07. September 2023, 22:45:25
Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 15:39:17
Zitat von: september23 am 07. September 2023, 00:06:09Die Einnahmen aus dem Verkauf wären auch ohne Begleitschreiben aus den Kontoauszügen aufgefallen. Offenbar wollte man nur sehen, ob es regelmäßige Einnahmen gab, daher die Frage nach dem Kontoauszügen der vorherigen Monate.
Es wäre nicht einfacher gewesen, die Verkaufsaktionen zu verschleiern, sondern einfacher die vorherigen Kontoauszüge einzureichen, auf denen ja nichts belastendes gewesen ist.

Ich hätte die Verkäufe einfach nicht über mein Girokonto laufen lassen können und hätte mir den ganzen Murks erspart. Ist aber jetzt auch egal, denn darum geht's letztendlich nicht. Und die Frage nach den vorherigen Kontoauszügen war reine Willkür und entbehrte jeglicher Rechtsgrundlage.

Trotzdem habe ich die  anderen Kontoauszüge ja innerhalb der Frist nachgereicht und dennoch ignoriert mich der SB seitdem. Heute ist der 07. und ich habe buchstäblich nichts zu essen im Haus und kein Geld auf dem Konto. Dieses Verhalten ist schlichtweg inakzeptabel. Wenn du hier so tun möchtest, als wäre das meine eigene Schuld, dann ist das ziemlich daneben.
Da hast Du was herausgelesen, was ich nicht geschrieben habe.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 07. September 2023, 23:44:50
Zitat von: september23 am 07. September 2023, 22:45:25Da hast Du was herausgelesen, was ich nicht geschrieben habe.

Nur weil du es nicht wortwörtlich geschrieben hast, heißt noch lange nicht, dass du es eventuell so gemeint hast. Mag schon sein dass ich es dennoch fehlinterpretiert habe, aber es klang einfach sehr danach. Aber was soll's, dann weiß ich auch nicht, was du eigentlich sagen wolltest und warum überhaupt. Wirklich Sinn hat's für mich auch nicht gemacht, ist aber auch absolut egal.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 08. September 2023, 09:07:29
Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 23:44:50Nur weil du es nicht wortwörtlich geschrieben hast, heißt noch lange nicht, dass du es eventuell so gemeint hast.
hab ich nicht, aber danke für Deine Belehrung, dass man Dinge anders meinen kann, als man es sagt.

Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 23:44:50Mag schon sein dass ich es dennoch fehlinterpretiert habe, aber es klang einfach sehr danach.
Has Du ja. Man kann danach auch einfach annehmen, wenn der andere Dir sagt, dass es weder so geschrieben noch so gemeint war und aufhören unterstellend zu sein.

Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 23:44:50Aber was soll's, dann weiß ich auch nicht, was du eigentlich sagen wolltest und warum überhaupt. Wirklich Sinn hat's für mich auch nicht gemacht, ist aber auch absolut egal.
wenn es Dir so egal wäre, würdest Du nicht nochmal geschrieben haben.

Der Sinn: Du meintest, Deine Ehrlichkeit sei ein Problem gewesen, ich schrieb, dass eine Buchung so oder so aufgefallen wäre. Sicher kannst Du, wie Du schreibst, das nächste Mal Barzahlung wählen, dann hast Du das Problem nicht. Rechtlich wäre das zwar nicht in Ordnung, aber das ist nicht das Thema hier.

Wünsche Dir, dass sich das schnell klären lässt und Du die Auszahlung bekommst. :coffee:
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. September 2023, 17:33:11
muc089

Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 19:58:29Und Briefpost ja auch immer eine ganz flotte Methode ist. ;)
Falls du tatsächlich mal in die Verlegenheit kommst mit normalen Schreiben deinem JC etwas zukommen zu lassen dann wähle die Methode die relativ sicher ist.

Zumindest wenn du am Empfang keinen Eingangsstempel auf die Kopie des betreffenden Schreibens bekommst.
Nämlich:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 09. September 2023, 03:24:51
Das ist mir schon alles klar, Danke dennoch für die Tipps.

Aber wie ich vor kurzem feststellen musste, ist ein Brief leider derzeit keine Option. (Siehe hier: https://hartz.info/index.php?msg=1587723 )

Also werde ich am Montag (immerhin schon der 11. des Monats) persönlich vorsprechen und versuchen, die Angelegenheit direkt vor Ort geregelt zu bekommen. Mein Plan ist es, irgendwie zum Teamleiter vorzudringen, um das Ganze eine Stufe höher anzusetzen. Auf jeden Fall werde ich mich nicht abwimmeln lassen, bevor nicht eine Lösung für das Debakel gefunden worden ist.

Des Weiteren ziehe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB in Betracht, aber das hat für mich derzeit keine echte Priorität.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 13. September 2023, 11:21:47
Mal wieder Zeit für ein Update.

Leider war ich die letzten Tage mit einer Darminfektion flachgelegen, also habe ich es erst heute ins Jobcenter geschafft. Dort wurde ich letztendlich am Schalter abgewimmelt. Nachdem ich meinen Fall geschildert hatte, wollte ich eigentlich mit einer Teamleitung sprechen, um den Vorgang zu klären. Das ginge keinesfalls, wurde mir durch die Sprechanlage zugekrächzt. Stattdessen druckte mir die Dame einfach die letzte Aufforderung zur Mitwirkung aus und meinte, das wäre der letzte Stand der Dinge und ich müsste diese Unterlagen noch nachreichen. Oh Mann.

Also erklärte ich ihr nochmals, dass ich die Bescheide bereits eingereicht und auch erklärt habe, warum ich bestimmte eingeforderte Informationen nicht nachreichen kann -- weil sie eben nicht mehr existieren. Anzeigentexte, Chatverläufe etc. Ganz abgesehen davon, dass mir immer noch niemand gesagt hat, warum ich das tun sollte und was die Rechtsgrundlage für all diese Forderungen ist. Ihre Antwort darauf war nur, ich müsste dann eben beweisen, dass diese Informationen nicht mehr existieren. Ich soll also beweisen, dass etwas *nicht* existiert?! Was stellen die da für Leute ein?!

Nachdem es also überhaupt nicht weiterging, wollte ich zumindest mit dem SB sprechen, wen ich schon mal da bin, und die Sache mit ihm persönlich abklären. Also telefoniert sie kurz mit ihm und meint dann nur salopp, ihm "wären die Hände gebunden und er könnte da jetzt auch nichts machen" und außerdem hätte ich ja einen Eilantrag beim SG gestellt, also kann der Antrag eh nicht bearbeitet werden. Häh?! Wieso sollte ihn mein Antrag daran hindern, den Bescheid zu erstellen? Sobald er das tut, kann ich den Antrag ja ohnehin zurücknehmen. Ich sehe hier keinen direkten Zusammenhang.

Der langen Rede kurzer Sinn: Die haben mich komplett abgewimmelt, der ver***** SB hat sich nicht blicken lassen und wollte nicht mal kurz mit mir sprechen und ich kann bleiben, wo der Pfeffer wächst.

Ich weiß jetzt echt nicht mehr weiter. Rücklastschriften, leerer Kühlschrank und vor allem ist die Unterbringung hier im Wohnheim gefährdet. Der Sinn der Sache war, mich vor der Obdachlosigkeit zu bewahren und jetzt schubsen die mich da regelrecht hinein. Keine Ahnung, was ich noch machen soll, außer vom Balkon zu springen. Mir fällt nichts mehr ein.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 13. September 2023, 14:37:49
Okay, heute (nach meiner persönlichen Vorsprache im JC) kam dann auch mal wieder eine E-Mal vom SB mit folgendem Wortlaut:

ZitatSehr geehrter Herr XXXXX,

wie in unserem Schreiben vom 21.08.2023 mitgeteilt, werden noch folgende Unterlagen benötigt:

- Transaktionsverlauf Apple Pay vom 01.06.2023 bis zum 21.08.2023

- Transaktionsverlauf der Coinbase Wallet vom 01.06.2023 bis zum 21.08.2023

- Verkaufsanzeigen aller getätigten Verkäufe

All diese Unterlangen existieren und können von Ihnen beschafft werden. Anstatt diese Unterlagen einzureichen, haben Sie jedoch den rechtlichen Weg über das Gericht gewählt. Der Fall liegt nun bei unserer Rechtsabteilung die sich im Austausch mit dem zuständigen Gericht befindet. Ich warte auf eine Rückmeldung über die Entscheidung. Bis dahin kann ich nicht abschließend über Ihren Antrag entscheiden. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig als auf die Entscheidung des Gerichts zu warten oder die geforderten Unterlagen einzureichen.

Letztendlich stellt er sich also nach wie vor quer, begründet seine Forderung durch keinerlei Rechtsgrundlage oder begründeten Verdacht gegen mich und ist auch noch beleidigt, weil ich es gewagt habe, den Rechtsweg zu suchen.

Mein Antwort war wohl alles andere als diplomatisch, aber ganz ehrlich -- das ist mir jetzt auch wurscht.

ZitatHerr XXXX,

wie in unserem Schreiben vom 21.08.2023 mitgeteilt, werden noch folgende Unterlagen benötigt:

- Transaktionsverlauf Apple Pay vom 01.06.2023 bis zum 21.08.2023

- Transaktionsverlauf der Coinbase Wallet vom 01.06.2023 bis zum 21.08.2023
- Verkaufsanzeigen aller getätigten Verkäufe

All diese Unterlangen existieren und können von Ihnen beschafft werden.


Das ist einfach eine absolut impertinente Behauptung, auch schon deshalb, weil Sie mich damit der Lüge bezichtigen! Ich habe Ihnen bereits erklärt, dass einige dieser Unterlagen NICHT mehr existieren und das auch entsprechend dargelegt. Hier nochmal ein Auszug aus meiner Mail vom 27.08.2023, die ich im Anhang erneut beigefügt habe:

- Transaktionsverlauf Apple Pay vom 01.09.2022 bis zum 21.08.2023

Hierbei handelt es sich um eine virtuelle Debitkarte, die sich extern aufladen lässt. Die dazu notwendige Kontonummer gebe ich bei Verkäufen an, um mein Girokonto vor eventuellen Betrugsangriffen zu schützen. Die bezahlten Beträge buche ich dann auf mein reguläres Girokonto ab. Den damit verbundenen Verlauf ersehen Sie entsprechend aus den bereits eingesandten Kontoauszügen.

- Transaktionsverlauf der Coinbase Wallet vom 01.09.2022 bis zum 21.08.2023

Hier handelte es sich um eine einzelne bzw. einmalige Transaktion. Da Verkäufe von Accountnamen stets in Kryptowährungen abgeschlossen werden, habe ich dafür ein Konto bei Coinbase eingerichtet. Diesen Account habe ich nach Beendigung der Transaktion gelöscht, da ich dafür keine weitere Verwendung hatte.

- Verkaufsanzeigen aller getätigten Verkäufe

Auch hier ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Sie diese benötigen, aber es ist mir ohnehin nicht möglich, diese nachzureichen, da sie größtenteils nicht mehr existieren. Bei Facebook ist es üblich, das Angebot nach dem Verkauf zu löschen, um die Übersichtlichkeit zu bewahren und bei eBay liegt mir lediglich eine Liste der Transaktionen vor.

Anstatt diese Unterlagen einzureichen, haben Sie jedoch den rechtlichen Weg über das Gericht gewählt.

Anstatt mir einen auf dem SGB basierenden Grund zu nennen, warum Sie all diese Informationen benötigen, haben Sie jedoch nur einfach aggressiv und willkürlich geantwortet, das wäre nunmal so und mir mit einem Versagungsbescheid gedroht. Und mich anschließend seitdem ignoriert.

Selbstverständlich habe ich angesichts Ihrer absoluten Willkür dann den Rechtsweg gewählt, was sollte ich denn sonst tun? Anzeigentexte herbeizaubern? Einen Coinbase Account vorlegen, der nicht mehr existiert?

Eventuell kann ich innerhalb der App der virtuellen Kreditkarte Transaktionen zu den Apple Pay Zahlungen abrufen, aber das war's auch schon.

Der Fall liegt nun bei unserer Rechtsabteilung die sich im Austausch mit dem zuständigen Gericht befindet. Ich warte auf eine Rückmeldung über die Entscheidung. Bis dahin kann ich nicht abschließend über Ihren Antrag entscheiden. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig als auf die Entscheidung des Gerichts zu warten oder die geforderten Unterlagen einzureichen.

Das ist mir wie bereits etliche Male erklärt ohnehin nur bedingt möglich. Es wäre auch überhaupt nicht so weit gekommen, wenn Sie nicht auf Biegen und Brechen Ihr Powerplay durchsetzen wollten, um Informationen einzufordern, die für die Weiterbewiligung nicht notwendig sind. Zumindest sind Sie nach wie vor eine Erklärung schuldig geblieben, warum sie es denn doch sein sollten. Aber die scheint es auch nicht zu geben, sonst hätten Sie sie ja wohl genannt.

Wie jetzt also mehrfach gesagt, kann ich versuchen, die Transaktionen der virtuellen Kreditkarte zu listen, die anderen beiden Punkte kann ich schlichtweg nicht erfüllen. Sollte das ausreichen, werde ich versuchen, diese Liste zu generieren.


(Original hier: https://www.dropbox.com/s/b9ovtidrjp8wyoc/JC%20an%20mich.pdf?dl=0 )
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 13. September 2023, 17:42:27
Hui, heute gibt's gleich drei Updates zum Preis von einem.

Eine weitere E-Mail des SB ist gerade eingetrudelt.
 :zensiert:

Letztendlich ist es also tatsächlich so, dass mir eigentlich gewerbliche Aktivitäten und somit Sozialbetrug unterstellt. Aber was soll's. Wie ich ihm zum inzwischen fünften Mal erklären soll, dass der Coinbase Account geschlossen ist und ich keinen Zugriff mehr darauf habe, weiß ich allerdings auch nicht.

ZitatSehr geehrter Herr XXXX,

ich bin als Sachbearbeiter dazu verpflichtet, die Quelle Ihrer erhaltenen Überweisungen zu ermitteln. Für mich könnten die von ihren generierten Umsätze auch einen gewerblichen Ursprung haben. Sie sagen es handelt sich hierbei um Privatverkäufe. Hierüber benötige ich einfach Nachweise, die ich in der Akte dokumentieren kann. Das hat nichts damit zu tun, dass ich Sie der Lüge bezichtige. <Ja ne, is' klar> Wir sind eine Behörde und benötigen für jeden Sachverhalt Nachweise. Ihre Aussage alleine ist hierfür nicht ausreichend, es sei denn das Gericht trifft hierüber eine gegenteilige Entscheidung.

Bei jedem mir bekanntem Bezahlsystem gibt es einen Transaktionsverlauf. Auch bei Apple Pay und Coinbase Wallet . Siehe hier: https://support.apple.com/de-de/HT212786 und hier https://help.coinbase.com/en/contact-us/support-faq/coinbase/how-to-view- your-balance-and-transactions

Auf ebay sind die Verkaufsanzeigen bis zu 2 Jahre auffindbar. Siehe hier:
https://www.ebay.de/help/selling/listings/ihre-verkauften-artikel-finden? id=4108#:~:text=W%C3%A4hlen%20Sie%20in%20Mein%20eBay,verkauften%20Artikel %20angezeigt%20werden%20sollen.

Da Sie nicht nachvollziehen können, weshalb ich diese Unterlagen benötige, kann ich es Ihnen gerne erläutern. <ach was, jetzt auf einmal> Es geht ja darum nachzuweisen, dass es sich bei ihren Umsätzen um Privatverkäufe handelt. Dies könnte man ganz einfach anhand der Verkaufsanzeigen nachvollziehen. Auch anhand des Verwendungszwecks, den die Käufer bei den Bezahlungen über Apple Pay und Coinbase Wallet angegeben, könnten Rückschlüsse gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Herr XXXX
Leistungssachbearbeitung SGB II
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 14. September 2023, 07:44:28
Zitat von: muc089 am 13. September 2023, 17:42:27...
Letztendlich ist es also tatsächlich so, dass mir eigentlich gewerbliche Aktivitäten und somit Sozialbetrug unterstellt.
Nein, das ist es letztendlich nicht. Er schreibt, dass die Verkäufe gewerblichen Charakter haben könnten und betont dieses Wort genauso.

Eine Unterstellung würde lauten: "Ich gehe davon aus, dass..." oder "Sie handeln gewerblich..."

Er greift Dich nicht persönlich an, sondern weist auf den Sachverhalt hin. Er schreibt auch, dass er als Behörde diese Nachweise benötigt, so ein Gericht nicht zu anderer Auffassung gelangt.

Waren diese Gegenstände, die Du verkauft hast in Anzahl oder Art auffällig? Also wenn man 30 alte Schallplatten verkauft, ists klar, das kann man im Besitz gehabt haben.
Wenn es aber 5 DVD-Spieler sind, eher nicht. So als Beispiel.

Du könntest darlegen, wieso das nicht möglich ist, oder einen Nachweis dieser Stellen, dass es nicht möglich ist, nachdem Du den account geschlossen hast. Denn er schreibt selbst, dass seines Wissens nach ein Zugriff z.B. beim Verkaufsportal bis zu 2 Jahre später möglich sei. Er schreibt Dir die Links dazu.

Nur als Hinweis: Hast Du mit Absicht Deinen Namen im Dokument ungeschwärzt gelassen?

Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. September 2023, 13:01:49
muc089

Zitat von: september23 am 14. September 2023, 07:44:28Nur als Hinweis: Hast Du mit Absicht Deinen Namen im Dokument ungeschwärzt gelassen?
Ich hab es mal gemeldet. Entweder wird es nachgeschwärzt oder gelöscht. Man wird sehen.

MfG FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40
Zitat von: september23 am 14. September 2023, 07:44:28
Zitat von: muc089 am 13. September 2023, 17:42:27...
Letztendlich ist es also tatsächlich so, dass mir eigentlich gewerbliche Aktivitäten und somit Sozialbetrug unterstellt.
Nein, das ist es letztendlich nicht. Er schreibt, dass die Verkäufe gewerblichen Charakter haben könnten und betont dieses Wort genauso.

Eine Unterstellung würde lauten: "Ich gehe davon aus, dass..." oder "Sie handeln gewerblich..."

Er greift Dich nicht persönlich an, sondern weist auf den Sachverhalt hin. Er schreibt auch, dass er als Behörde diese Nachweise benötigt, so ein Gericht nicht zu anderer Auffassung gelangt.

Waren diese Gegenstände, die Du verkauft hast in Anzahl oder Art auffällig? Also wenn man 30 alte Schallplatten verkauft, ists klar, das kann man im Besitz gehabt haben.
Wenn es aber 5 DVD-Spieler sind, eher nicht. So als Beispiel.

Du könntest darlegen, wieso das nicht möglich ist, oder einen Nachweis dieser Stellen, dass es nicht möglich ist, nachdem Du den account geschlossen hast. Denn er schreibt selbst, dass seines Wissens nach ein Zugriff z.B. beim Verkaufsportal bis zu 2 Jahre später möglich sei. Er schreibt Dir die Links dazu.

Nur als Hinweis: Hast Du mit Absicht Deinen Namen im Dokument ungeschwärzt gelassen?



Selbstverständlich schreibt er es nicht wortwörtlich aus, aber aus meiner Sicht ist es durch diese Aussage impliziert, auch wenn er drumherum formuliert. Aber egal. Er hätte das auch von Anfang an sagen können, anstatt willkürlich und aggressiv zu antworten, wie er es getan hatte. Und du darfst es natürlich gerne anders und zu seinen Gunsten interpretieren.

Und nein, wie schon wiederholt erklärt, waren es über mehrere Monate hinweg so 10-12 Taschenmesser aus meiner persönlichen Sammlung, zum Teil sogar ohne Originalverpackung, also eher unprofessionell. Im Wert jeweils so zwischen 40,- und 120,- Euro. Warum ich diese überhaupt verkauft habe, hatte ich auch bereits erklärt.

Seine Links sind zum Teil komplett nutzlos und zeugen von mangelndem Wissen der Materie, aber das ist ohnehin nicht das Thema.  Nur weil er schreibt, dass es möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass das tatsächlich so ist. Und ich habe dargelegt, warum etwas nicht mehr möglich ist, wir drehen uns hier jetzt im Kreis, also belassen wir's dabei.

Nein, ich dachte eigentlich, ich hätte alle Namen und Mailadressen geschwärzt, aber ehrlich gesagt ist es mir jetzt auch nicht mehr wichtig.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 14. September 2023, 17:46:37
Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Selbstverständlich schreibt er es nicht wortwörtlich aus, aber aus meiner Sicht ist es durch diese Aussage impliziert, auch wenn er drumherum formuliert. Aber egal. Er hätte das auch von Anfang an sagen können, anstatt willkürlich und aggressiv zu antworten, wie er es getan hatte. Und du darfst es natürlich gerne anders und zu seinen Gunsten interpretieren.
Im Gegensatz zu Dir habe ich nichts interpretiert. Du interpretierst und bist regelrecht unterstellend und wirfst mir vor, dass ich mich dem nicht anschließe.

Wollte Dir aber nur helfen, denn Du hast nichts davon, wenn Du Aggression und Co liest, die nicht zu lesen ist. Aber gut, dann halt nicht.

Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Und nein, wie schon wiederholt erklärt, waren es über mehrere Monate hinweg so 10-12 Taschenmesser aus meiner persönlichen Sammlung, zum Teil sogar ohne Originalverpackung, also eher unprofessionell. Im Wert jeweils so zwischen 40,- und 120,- Euro. Warum ich diese überhaupt verkauft habe, hatte ich auch bereits erklärt.
Es war nur eine Frage.

Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Seine Links sind zum Teil komplett nutzlos und zeugen von mangelndem Wissen der Materie, aber das ist ohnehin nicht das Thema.  Nur weil er schreibt, dass es möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass das tatsächlich so ist. Und ich habe dargelegt, warum etwas nicht mehr möglich ist, wir drehen uns hier jetzt im Kreis, also belassen wir's dabei.
wie genannt, sollte nur eine Hilfe sein

Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Nein, ich dachte eigentlich, ich hätte alle Namen und Mailadressen geschwärzt, aber ehrlich gesagt ist es mir jetzt auch nicht mehr wichtig.
Da stand Dein Name. Auch dieser Hinweis war nur eine Hilfe.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: besserwessi am 14. September 2023, 18:32:52
Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Und nein, wie schon wiederholt erklärt, waren es über mehrere Monate hinweg so 10-12 Taschenmesser aus meiner persönlichen Sammlung, zum Teil sogar ohne Originalverpackung, also eher unprofessionell. Im Wert jeweils so zwischen 40,- und 120,- Euro. Warum ich diese überhaupt verkauft habe, hatte ich auch bereits erklärt.

Es gibt durchaus die Auffassung und es ist meines Wissens in ähnlichen Fällen auch schon von den Gerichten so geurteilt worden, dass bei einem solchen Vorgehen bereits ein gewerbliches Handeln vorliegen könnte. Du hättest dieser Meinung folgend, die ich übrigens nicht teile, Deine Sammlung als Konvolut bzw. als ganzes Verkaufen müssen.

Zum Problem für Dich könnte werden, dass du zum einen über mehrere Monate hinweg und zum anderen Deine Sammlung einzeln veräußert hast, darin könnte man sowohl eine Regelmäßigkeit, wie auch eine Giwinnerzielungsabsicht sehen, die ein gewerbliches Handeln begründen könnten. 

Hast Du auch andere Gegenstände in dieser Zeit verkauft oder nur die Messer?  Hast Du durch den Verkauf einen Gewinn erzielt?
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 14. September 2023, 23:56:44
Zitat von: besserwessi am 14. September 2023, 18:32:52
Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Und nein, wie schon wiederholt erklärt, waren es über mehrere Monate hinweg so 10-12 Taschenmesser aus meiner persönlichen Sammlung, zum Teil sogar ohne Originalverpackung, also eher unprofessionell. Im Wert jeweils so zwischen 40,- und 120,- Euro. Warum ich diese überhaupt verkauft habe, hatte ich auch bereits erklärt.

Es gibt durchaus die Auffassung und es ist meines Wissens in ähnlichen Fällen auch schon von den Gerichten so geurteilt worden, dass bei einem solchen Vorgehen bereits ein gewerbliches Handeln vorliegen könnte. Du hättest dieser Meinung folgend, die ich übrigens nicht teile, Deine Sammlung als Konvolut bzw. als ganzes Verkaufen müssen.

Zum Problem für Dich könnte werden, dass du zum einen über mehrere Monate hinweg und zum anderen Deine Sammlung einzeln veräußert hast, darin könnte man sowohl eine Regelmäßigkeit, wie auch eine Giwinnerzielungsabsicht sehen, die ein gewerbliches Handeln begründen könnten. 

Hast Du auch andere Gegenstände in dieser Zeit verkauft oder nur die Messer?  Hast Du durch den Verkauf einen Gewinn erzielt?

Es waren tatsächlich nur einige Taschenmesser und Gewinn habe ich keinen erzielt, da es sich einerseits um eine Vermögensumwandlung gemäß SGB gehandelt hat und ich die meisten Artikel ohnehin unter Preis verkauft habe.

Und auch das habe ich nur auf Grund der immer noch aktuellen Notsituation getan.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 15. September 2023, 01:20:14
Zitat von: september23 am 14. September 2023, 17:46:37Im Gegensatz zu Dir habe ich nichts interpretiert. Du interpretierst und bist regelrecht unterstellend und wirfst mir vor, dass ich mich dem nicht anschließe.

Wollte Dir aber nur helfen, denn Du hast nichts davon, wenn Du Aggression und Co liest, die nicht zu lesen ist. Aber gut, dann halt nicht.

Vielleicht willst du das tatsächlich und vielleicht denkst du auch, das würdest du tun, aber ich habe bislang keinen deiner Beiträge als hilfreich empfunden. Eher im Gegenteil. Für mich kommt das stets überheblich und besserwisserisch rüber, auch wenn es vielleicht nicht so gemeint ist und/oder du das selbst gar nicht erkennst.

Das betrifft auch sonst bislang keinen anderen Kommentator. Von daher belassen wir es doch einfach bei "Aber gut, dann halt nicht.". Danke.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 15. September 2023, 17:04:52
Okay, falls jemand diese Farce noch mitverfolgt, so ging's weiter:

Ich habe über etliche Umwege so ziemlich alle Nachweise zusammenbekommen, die er noch haben wollte. Zum Teil musste ich dazu irgendwelche Supportmitarbeiter anbetteln, mir diese Infos zu schicken, aber letztendlich hatte ich es dann eigentlich. Alles eingereicht und den SB gebeten, den WBA endlich zu bearbeiten. Dann kam das hier: https://www.dropbox.com/scl/fi/fax99bf7rb7pvsnffv5c4/EKS-WTF.pdf?rlkey=nx1pdlbvauktetqvhsuvd37jv&dl=0

ZitatSehr geehrter Herr XXXX,
 
unserer Ansicht nach erzielen Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Bitte füllen Sie deshalb die Anlage EKS für die Monate September 23 bis Februar 24 aus. Geben Sie bitte insbesondere an, welche Ein- und Ausgaben Sie für diesen Zeitraum erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
 
Herr XXXX
Leistungssachbearbeitung SGB II


Ich kann einfach nicht mehr. Ich bin körperlich und mental komplett ausgezehrt, nicht nur durch diesen Disput mit dem JC sondern auch durch all die anderen Dinge, die derzeit auf mich einprasseln und mein Leben zu Hölle machen, all die diversen Fronten, an denen ich derzeit tagtäglich zu kämpfen habe.

Ich weiß beim besten Willen einfach nicht mehr, was ich noch tun kann und soll. Ich weiß auch nicht, wie zur Hölle ich diesen völlig unbegründeten Verdacht widerlegen soll. Ich habe absolut alles getan, was von mir verlangt wurde und dann sowas. Wie zur Hölle soll ich denn noch belegen, dass es keine gewerbliche Tätigkeit war, sondern rein private Verkäufe persönlichen Eigentums aus meiner Sammlung, die ich aus einer extremen Notsituation heraus schweren Herzen zum Teil aufgelöst habe? Ich weiß es nicht. Ich weiß es einfach nicht.

Ich habe den SB mehrmals aufgefordert, den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch zu klären, weil das eventuell einfacher und effizienter wäre, als alle paar Tage E-Mails auszutauschen, aber das hat er bislang ignoriert.

Der Monat ist halb rum und ich ernähre mich von Almosen (Lebensmittel, nicht Geld), die ich bei Freunden bekomme und sitze zum 01.10. buchstäblich auf der Straße, weil die Unterbringung im Heim an die Bewilligung gebunden ist.

Mir fällt nichts mehr ein, ich bin nur noch frustriert und erschöpft und habe absolut keinen Plan mehr. Wenn ich wegen so etwas nun auch noch diesen Heimplatz verliere, dann sollen sie mich mit den Füßen voran heraustragen, mir reicht's.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sheherazade am 15. September 2023, 17:13:53
Zitat von: muc089 am 15. September 2023, 17:04:52Ich weiß beim besten Willen einfach nicht mehr, was ich noch tun kann und soll.

Fülle die vorausschauende EKS aus (Einnahmen 0€ und Ausgaben 0€, vorausgesetzt, du hast nicht auch im September schon was verkauft) und reich die ein.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 15. September 2023, 18:43:37
Zitat von: Sheherazade am 15. September 2023, 17:13:53
Zitat von: muc089 am 15. September 2023, 17:04:52Ich weiß beim besten Willen einfach nicht mehr, was ich noch tun kann und soll.

Fülle die vorausschauende EKS aus (Einnahmen 0€ und Ausgaben 0€, vorausgesetzt, du hast nicht auch im September schon was verkauft) und reich die ein.

Aber was genau soll das bringen? Ich habe die EKS tatsächlich meiner Antwortmail beigefügt, aber bei Art der gewerblichen Tätigkeit dick und fett 'KEINE!' draufgeschrieben und alles andere gestrichen. Aber an sich sollte man eine EKS ja nur ausfüllen, wenn man tatsächlich selbstständig tätig ist, was bei mir nicht der Fall ist. Fülle ich sie also komplett aus, würde ich letztendlich eingestehen, dass ich es doch bin und nur für die Zukunft keine Einnahmen erwarte. Und das ist schlichtweg falsch und einfach nicht wahr!

Ich war nicht und bin nicht selbstständig tätig, also sollte ich auch keine EKS ausfüllen müssen. Eine vollständig ausgefüllte EKS wäre ein Eingeständnis einer gewerblichen Tätigkeit, die es nie gab. Und so, wie sich der mittlerweile auf mich eingeschossen hat, macht das alles doch auch keinen Unterschied mehr. Das ist echt die Hölle und ich weiß absolut nicht mehr, was ich noch tun soll, um ihm klarzumachen und zu beweisen, dass es sich nicht um eine gewerbliche Aktivität gehandelt hat.


P.S. Mein eBay Konto besteht seit 2012 und ich habe in dieser Zeit ganze 31 Artikel verkauft. Wie kann man daraus auf einen gewerblichen Account bzw. gewerbliche Aktivität schließen?!?

https://www.dropbox.com/s/n6070s3sx0eidz5/Bildschirmfoto%202023-09-15%20um%2018.47.47.png?dl=0

https://www.dropbox.com/scl/fi/kdutvy4psxku7y0gibe8d/Bildschirmfoto-2023-09-15-um-18.59.10.jpeg?rlkey=ee9xkpdf790gb8egcqt19w8zu&dl=0
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Bimba161 am 15. September 2023, 20:44:58
Naja, wenn neue Sachen verkauft werden, kann es schon passieren, dass der SB von einer selbstständigen Tätigkeit ausgeht. Als Erstes würde ich die 4 anderen Auktionen mal rausnehmen.
Würde nicht gut aussehen, wenn noch was neues, neues dazu kommt.
Wird aber bestimmt zu spät sein, davon existiert ein Bildschirmfoto schon in Deiner Akte.
Das wird dann als nächstes kommen.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 15. September 2023, 22:30:15
Zitat von: Bimba161 am 15. September 2023, 20:44:58Naja, wenn neue Sachen verkauft werden, kann es schon passieren, dass der SB von einer selbstständigen Tätigkeit ausgeht. Als Erstes würde ich die 4 anderen Auktionen mal rausnehmen.
Würde nicht gut aussehen, wenn noch was neues, neues dazu kommt.
Wird aber bestimmt zu spät sein, davon existiert ein Bildschirmfoto schon in Deiner Akte.
Das wird dann als nächstes kommen.


Ich habe aber keine neuen Produkte verkauft, sondern gebrauchte -- wenn auch neuwertige -- Artikel aus meinem Besitz. Sobald ich das Teil auspacke, die Verpackung wegwerfe und in meine Vitrine lege, ist es kein neues Produkt mehr. Auch wenn es später verkaufe und anmerke, dass es sich in einem neuwertigen Zustand befindet. Das ist keine gewerbliche Aktivität.

Die anderen noch verbleibenden Auktionen habe ich ja auch schon vor Monaten eingestellt, die waren damals schon drin und sind eben nicht verkauft worden. Auch das ändert nichts an der Tatsache, dass ich absolut nicht selbstständig oder gewerblich tätig bin und dies eine reine Unterstellung des Sachbearbeiters ist, ohne dass er dafür tatsächlich Beweise vorlegen könnte. Aber im Gegensatz zu mir muss er das ja nicht, da reicht dann einfach mal die Behauptung, dass so wäre und ich muss dann dagegen ankämpfen.

Übrigens sind alle meine Verkäufe mit folgendem Hinweis gekennzeichnet:
"Dies ist ein Privatverkauf. Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."   Das dürfte ich als gewerblicher Verkäufer nicht.

https://www.dropbox.com/scl/fi/admn5wniwuv47dt077wmy/Buck-726-Mini-Spitfire-schwarz-eBay.pdf?rlkey=cv9o4uk78q5rd8wakip3cai1n&dl=0
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sheherazade am 16. September 2023, 09:11:40
Zitat von: muc089 am 15. September 2023, 18:43:37Aber was genau soll das bringen?

Das man dir endlich deine Leistungen bewilligt. Im übrigen kann man (aus steuerrechtlicher Sicht) auch Einnahmen aus nicht gewerblicher Tätigkeit haben, z. B. bei einem Hobby.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 16. September 2023, 17:05:03
Zitat von: Sheherazade am 16. September 2023, 09:11:40
Zitat von: muc089 am 15. September 2023, 18:43:37Aber was genau soll das bringen?

Das man dir endlich deine Leistungen bewilligt. Im übrigen kann man (aus steuerrechtlicher Sicht) auch Einnahmen aus nicht gewerblicher Tätigkeit haben, z. B. bei einem Hobby.

Wie gesagt wäre das aus meiner Sicht ein Eingeständnis, gewerblich tätig zu sein, was ich nunmal nicht bin und nicht war.

Und es sind keine Einnahmen, sondern eine schlichte Vermögensumwandlung gemäß SGB. Das hat mir auch der RA telefonisch bestätigt. Ich habe auch keinerlei Gewinn erzielt, da ich die Artikel auf Grund der Dringlichkeit alle unter Preis verkauft habe.

Es waren private Verkäufe persönlichen Eigentums und nicht mal allzu viele. Und da es sich nicht um gewerbliche Aktivitäten bzw. eine selbstständige Tätigkeit gehandelt hat, macht die EKS auch keinen Sinn.

Nochmal ganz klar: Ich habe nichts Unrechtes getan. Ich habe gegen keine Gesetze verstoßen und keine Vorschriften missachtet. Ich bin meiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang und darüber hinaus nachgekommen. Ich habe Kontoauszüge, Screenshots und andere Informationen eingereicht. Ich habe auch nichts zu verstecken, da alles gesetzeskonform und korrekt abgelaufen ist. Gäbe es etwas zu verstecken, dann hätte ich das getan und wäre jetzt nicht in dieser komplett absurden Situation.

Wie gesagt besteht der (als privat gekennzeichnete) eBay Account seit 2012 und ich habe gerade mal 31 Artikel in dieser Zeit verkauft. In gut 11 Jahren! Was soll denn das für ein Gewerbe sein?! Auch habe ich keine Mehrfachartikel, also mal fünf Stück davon und dann fünf Stück hiervon. Alles Einzelstücke aus meiner Vitrine oder Schublade. In jedem Angebot ein Hinweis darauf, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt. Dilettantische Fotos der Messer auf einem Handtuch oder Bettlaken under Filzuntersetzer. Wieso zu Hölle kann man darauf kommen, das wären professionelle gewerbliche Verkäufe?!

Der SB hat sich auf mich eingeschossen und sobald ich eine seiner Forderungen erfüllt habe, kommt er mit einer neuen um die Ecke. Ich habe jetzt einige Käufer gebeten, mir ein kurzes Statement zu schreiben, dass es auch aus ihrer Sicht und auf Grund unserer Kommunikation um private Verkäufe gebrauchter Artikel gehandelt hat, es keine Umverpackung gab, kein Rechnung oder sonst etwas das auf gewerblichen Verkauf deuten würde. Ob das was bringt, weiß ich auch nicht. Ansonsten bleibt mir immer noch der Sturzflug vom Balkon, denn ich kann einfach nicht mehr.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sheherazade am 16. September 2023, 17:11:22
Zitat von: muc089 am 16. September 2023, 17:05:03macht die EKS auch keinen Sinn.

Doch, in diesem deinem Fall schon, nämlich das man dir nach Abgabe der EKS (als Weg des geringsten Widerstandes) endlich deine Leistungen bewilligt. Du kannst sicherlich weiterhin auf deiner Meinung bzw. auf deinem Recht bestehen, ist aber zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Bimba161 am 16. September 2023, 18:16:50
Irgendwie ist da so ein kleiner Denkfehler drinnen.
Mitgliedschaft seit 2012 in den letzten 6 Monaten / 12 Verkäufe mit min. 1000,- Euro macht so im Monat locker 180,- Euro. Egal was seit ca. 11 Jahren war, die letzten 6 Monate zählen und die Messer (ich habe keine 16 Messer und sollte es eine Sammlung sein, ist jetzt meine Meinung, werden mit Sicherheit nicht die wertvollsten verkauft, die werden behalten, ob so was als Vermögen gemeldet werden muss, keine Ahnung) wurde auch alles als "NEU sonstiges" verkauft (mal bei Link nach links oben schauen), dass wird der Knackpunkt sein. Wo kommen 12 neue Messer + 4 neue Messer die noch zum Verkauf stehen her. Könnte ja sein das die "Selbstständigkeit" er beginnt, dann noch Verkäufe über Facebook, irgendwas mit Bitcoin und eine noch grössere Summe von einem Account.
Ich würde im Laufschritt zum RA rennen, der SB hat Dich am Haken und lässt Dich auch nicht mehr los,
auch wenn allles was er schreibt nett klingt, der sammelt nur.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 16. September 2023, 20:06:44
Zitat von: Sheherazade am 16. September 2023, 17:11:22
Zitat von: muc089 am 16. September 2023, 17:05:03macht die EKS auch keinen Sinn.

Doch, in diesem deinem Fall schon, nämlich das man dir nach Abgabe der EKS (als Weg des geringsten Widerstandes) endlich deine Leistungen bewilligt. Du kannst sicherlich weiterhin auf deiner Meinung bzw. auf deinem Recht bestehen, ist aber zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend.


Wieso sollten die mir denn dann die Leistungen bewilligen? Wenn ich quasi heimlich selbstständig tätig gewesen wäre? Und dann würden sie womöglich das Ganze als Einkünfte verbuchen und eine Rückzahlung verlangen!?

Ich bin und war nunmal nie selbstständig oder gewerblich tätig, also braucht es keine EKS. Die ist explizit für Selbstständige oder Gewerbetreibende und das bin ich nicht. Das ist Fakt und keine Meinung.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 16. September 2023, 21:50:47
Zitat von: Bimba161 am 16. September 2023, 18:16:50Irgendwie ist da so ein kleiner Denkfehler drinnen.
Mitgliedschaft seit 2012 in den letzten 6 Monaten / 12 Verkäufe mit min. 1000,- Euro macht so im Monat locker 180,- Euro. Egal was seit ca. 11 Jahren war, die letzten 6 Monate zählen und die Messer (ich habe keine 16 Messer und sollte es eine Sammlung sein, ist jetzt meine Meinung, werden mit Sicherheit nicht die wertvollsten verkauft, die werden behalten, ob so was als Vermögen gemeldet werden muss, keine Ahnung) wurde auch alles als "NEU sonstiges" verkauft (mal bei Link nach links oben schauen), dass wird der Knackpunkt sein. Wo kommen 12 neue Messer + 4 neue Messer die noch zum Verkauf stehen her. Könnte ja sein das die "Selbstständigkeit" er beginnt, dann noch Verkäufe über Facebook, irgendwas mit Bitcoin und eine noch grössere Summe von einem Account.
Ich würde im Laufschritt zum RA rennen, der SB hat Dich am Haken und lässt Dich auch nicht mehr los,
auch wenn allles was er schreibt nett klingt, der sammelt nur.

Da ist kein Denkfehler drin.

Es gibt bei eBay zwei Optionen: Zum einen die Option "Neu" für absolut nagelneue Produkte und "Neu -- siehe Artikelbeschreibung" -- und in dieser weise ich darauf hin, dass die Artikel lediglich "neuwertig" sind, da sie nur in der Schublade oder Vitrine lagen und nicht verwendet wurden. Das ist ein erheblicher Unterschied. Es sind also keine 12 "neuen" Messer, sondern einige, von denen ich mich eben nach langer Überlegung getrennt habe. Es gibt keine Originalverpackung, ich erstelle keine Rechnung, oder sonst irgendwas.

Ich habe heute hier auch schon in einer Antwort an Scheherezade eindeutig erklärt, was es mit all den Verkäufen auf sich hat und wie es dazu kam und diverse Punkte aufgezählt, die eigentlich klar aufzeigen, dass es keine gewerblichen Verkäufe waren. Auch die von dir angemerkte Häufung innerhalb dieser drei Monate habe ich mehrfach erklärt.

Darüber hinaus habe ich mittlerweile von fünf Käufern die schriftliche Aussage, dass es auch aus ihrer Sicht eine private Transaktion unter Sammlern war und nichts auf gewerbliche Aktivität hingewiesen hat.

Ach ja, der RA. Experten für Sozialrecht gibt es ja nicht so viele und mittlerweile habe ich eigentlich alle hier abtelefoniert und 80% von denen scheinen zu dieser Zeit in Urlaub zu sein. Absurd, aber ist offenbar so. Zwei meinten, sie wären mit Mandaten überhäuft, bei einem warte ich noch auf den Rückruf.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 17. September 2023, 12:18:09
Zitat von: muc089 am 16. September 2023, 20:06:44Ich bin und war nunmal nie selbstständig oder gewerblich tätig, also braucht es keine EKS. Die ist explizit für Selbstständige oder Gewerbetreibende und das bin ich nicht. Das ist Fakt und keine Meinung.
Da gebe ich dir völlig recht, ABER... dein SB hat nun Mal diese Meinung und sitzt letztendlich erstmal am längeren Hebel... Den musst musst du mit seinen eigenen Mitteln schlagen !!!

Also würde ich es so machen... Da du ja verpflichtet bist wahrheitsgemäße Angaben zu machen, tust du das auch einfach (ganz stumpf und doof!) - Sprich überall 0 €, 0 Personen, 0 Räume usw. eintragen und unter 5.1 z.Bsp.

Damit hast du seinem Verlangen entsprochen und deine Pflicht getan... Damit liegt es an ihm, dir nachzuweisen, daß es anders ist und du versetzt dich in die Lage ordnungsgemäß wg. Untätigkeit klagen zu können.

LG RF
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 17. September 2023, 23:22:23
Zitat von: Rettungsfuzzy am 17. September 2023, 12:18:09
Zitat von: muc089 am 16. September 2023, 20:06:44Ich bin und war nunmal nie selbstständig oder gewerblich tätig, also braucht es keine EKS. Die ist explizit für Selbstständige oder Gewerbetreibende und das bin ich nicht. Das ist Fakt und keine Meinung.
Da gebe ich dir völlig recht, ABER... dein SB hat nun Mal diese Meinung und sitzt letztendlich erstmal am längeren Hebel... Den musst musst du mit seinen eigenen Mitteln schlagen !!!

Also würde ich es so machen... Da du ja verpflichtet bist wahrheitsgemäße Angaben zu machen, tust du das auch einfach (ganz stumpf und doof!) - Sprich überall 0 €, 0 Personen, 0 Räume usw. eintragen und unter 5.1 z.Bsp.
  • Gewerbe oder Tätigkeit: "KEINE"
  • Beginn und gegebenenfalls Ende der Tätigkeit (Datum): "01.01.1900 - 01.01.1900"
  • Rechtsform des Unternehmens (zum Beispiel GmbH, KG, Ltd.): "UNBEKANNT"
  • Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort): "NICHT EXISTENT"

Damit hast du seinem Verlangen entsprochen und deine Pflicht getan... Damit liegt es an ihm, dir nachzuweisen, daß es anders ist und du versetzt dich in die Lage ordnungsgemäß wg. Untätigkeit klagen zu können.

LG RF

Den ersten Punkt (KEINE) habe ich bei der Rücksendung der EKS auch so geschrieben, alles andere einfach durchgestrichen.

Aber ich habe schlichtweg keine Zeit mehr, zu klagen und abzuwarten und was auch immer.
Die letzte Zahlung habe ich am 01.08. erhalten, Mein Konto ist auf Null, ich habe kein Bargeld, nichts zu essen, kann keine Zuzahlungen für Medikamente leisten und vieles mehr.

Darüber hinaus ist -- wie mehrfach angemerkt -- meine derzeitige Unterbringung im Wohnheim an den Bewilligungsbescheid geknüpft, da das JC diese Kosten trägt. Wenn also bis Ende des Monats kein Bescheid erlassen wird, kann ich ab dem 01.10. buchstäblich auf der Straße schlafen.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 00:09:51
Ja ok, die Situation lässt sich aber nicht wirklich ändern - zumindest nicht von dir (ggü. dem JC!)

Das einzige, was mir noch einfallen würde: Ab zum Sozialgericht (oder ist dafür das Amtsgericht zuständig?) und erwirke eine einstweilige Anordnung gegen den Rausschmiss, weil der Leistungsbescheid ein schwebendes Verfahren in Erstellung (o.s.ä.) ist!

"Die EKS hast du gem. Verlangen aber/und entgegen der Tatsache ausgefüllt. Dennoch weigert sich das JC den für den Weiterbezug des Heimplatzes notwendigen LB zeitnah auszustellen, weswegen du um eine Schutzanordnung ersuchst um eine verschärfte Notsituation (hier die Obdachlosigkeit) abzuwenden."
Hierüber dürfte, soweit ich weiß, innerhalb einer Woche entschieden werden.
Evt. geht das nur i.V.m. einer Klage als Hauptsache - dieses wäre dann (m.M.n.) eine wg. Untätigkeit gg. dem JC, die du allerdings definitiv vor dem SG stellen müsstest.

LG RF
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 15:00:53
muc089

Zitat von: Rettungsfuzzy am 17. September 2023, 12:18:09Da du ja verpflichtet bist wahrheitsgemäße Angaben zu machen, tust du das auch einfach (ganz stumpf und doof!) - Sprich überall 0 €, 0 Personen, 0 Räume usw. eintragen und unt.....
..
Ähnlich wie wenn eine HG oder VuE verlangt wird.
Diese kann auch genutzt werden wenn man belegen will das KEINE HG/Vue vorliegt.
ist eher untypisch aber wer weiß ... andersrum glaube ich nicht das SO ausgefüllt ein Schaden entstehen kann.

Die Idee kam mir auch dann hast du die schon geschrieben gehabt.

Zitat von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 00:09:51Hierüber dürfte, soweit ich weiß, innerhalb einer Woche entschieden werden.
Evt. geht das nur i.V.m. einer Klage als Hauptsache - dieses wäre dann (m.M.n.) eine wg. Untätigkeit gg. dem JC, die du allerdings definitiv vor dem SG stellen müsstest.
Die Klage wurde ja schon erhoben und das JCX hat das bekommen denn in dem angehängten Schreiben wird es vom SB erwähnt.

muc089
Sollten neue Schreiben gekommen sein dann solltest du dem SG diese auch zukommen lassen und für den Fall dass du das mit der drohenden Obdachlosikeit nicht in der Klage mit drinnen stehen hast solltest du das als dringend markieren und was dazu gehört mit dazulegen. z.B.: die Kulanz das du dort noch wohnen darfst aber nur bis...genauso wichtig wäre sogar eine Bestätigung des Heimes damit es offiziellen Charakter hat.

MfG FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 18. September 2023, 15:33:34
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 15:00:53muc089

Zitat von: Rettungsfuzzy am 17. September 2023, 12:18:09Da du ja verpflichtet bist wahrheitsgemäße Angaben zu machen, tust du das auch einfach (ganz stumpf und doof!) - Sprich überall 0 €, 0 Personen, 0 Räume usw. eintragen und unt.....
..
Ähnlich wie wenn eine HG oder VuE verlangt wird.
Diese kann auch genutzt werden wenn man belegen will das KEINE HG/Vue vorliegt.
ist eher untypisch aber wer weiß ... andersrum glaube ich nicht das SO ausgefüllt ein Schaden entstehen kann.

Die Idee kam mir auch dann hast du die schon geschrieben gehabt.

Zitat von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 00:09:51Hierüber dürfte, soweit ich weiß, innerhalb einer Woche entschieden werden.
Evt. geht das nur i.V.m. einer Klage als Hauptsache - dieses wäre dann (m.M.n.) eine wg. Untätigkeit gg. dem JC, die du allerdings definitiv vor dem SG stellen müsstest.
Die Klage wurde ja schon erhoben und das JCX hat das bekommen denn in dem angehängten Schreiben wird es vom SB erwähnt.

muc089
Sollten neue Schreiben gekommen sein dann solltest du dem SG diese auch zukommen lassen und für den Fall dass du das mit der drohenden Obdachlosikeit nicht in der Klage mit drinnen stehen hast solltest du das als dringend markieren und was dazu gehört mit dazulegen. z.B.: die Kulanz das du dort noch wohnen darfst aber nur bis...genauso wichtig wäre sogar eine Bestätigung des Heimes damit es offiziellen Charakter hat.

MfG FN

Tja, nachdem ich dem SB übers Wochenende ganze drei E-Mails geschrieben habe -- mit diversen neuen Informationen, Screenshots, Testimonials von Käufern sowie einer eidesstattlichen Versicherung meinerseits -- kam heute gar nichts. Allerdings habe ich von jemandem hier im Wohnheim gehört, dass bei denen die Computer ausgefallen sind und mal alle dort einfach wieder nach Hause geschickt haben. Von daher werden die SB heute wohl Däumchen gedreht haben.

Ach ja, und das Sozialgericht hat meinen Antrag vorläufig abgelehnt und die Begründung dafür basierte auf der absurden Erwiderung des JC darauf: Dort hatte man sich darauf berufen, dass ich die Weiterbearbeitung selbst boykottiert hätte, weil ich auf den Kontoauszügen die Ausgaben geschwärzt hatte. Etwas, das ich schon seit Jahren stets so gemacht habe und was der SB bis heute überhaupt nicht beanstandet hat! Immerhin geht es ihm ja um die Einnahmen und nicht die Ausgabe. Auch eine "Eilbedürftigkeit" sah das SG nicht für gegeben. Unfassbar.

Also habe ich gestern bei Freunden alle Informationen, Dokumente und Unterlagen, die ich habe, ausgedruckt und dazu noch ein 3-seitiges ausführliches Anschreiben und dieses heute als Widerspruch zu der Entscheidung beim SG eingereicht. Und die Uhr tickt weiter...
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 16:18:21
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 15:00:53Die Klage wurde ja schon erhoben und das JCX hat das bekommen denn in dem angehängten Schreiben wird es vom SB erwähn
Oh, ok... War mir bei dem ganzen hin und her und Wdh. nicht bewusst. - Na dann flux einen eA beim SG hinterher schieben (mit der Bestätigung des Heimplatzes).

LG RF
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 17:30:01
muc089

Allgemein was für ein Horror (Szenario)

Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 15:33:34Ach ja, und das Sozialgericht hat meinen Antrag vorläufig abgelehnt
Zitat von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 16:18:21Na dann flux einen eA beim SG hinterher schieben (mit der Bestätigung des Heimplatzes).
Ob das noch so einfach geht.
Leider kann ich das nicht beantworten. Die bloße Vermutung das dann die nächste gerichtliche Institution dran wäre wäre ja logisch. Aber Vermutung ist nicht Wissen. Und wenn dann Gute Nacht denn das dauert dann mal wirklich lange.

Und langsam wird es dann richtig eng zeitlich sowieso und wenn der SB so weitermacht....

Ob sonst noch jemand eine Lösung weiß? Zur Not wieder mal Ottokar um Mithilfe bitten ist durch mangelnde wissende und mitwirkende User ja schon fast die einzige Möglichkeit.
Klar RA gibts auch aber da einen finden der wirklich hilft ist auch schon Glücksache.

MfG FN


Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 18:03:28
.. auf jeden  :wand:  :teuflisch:

ob da jetzt noch was zu retten ist, kann ich auch nicht sagen...
Evt. erneut klagen oder die Berufung der alten Klage vor dem LSG, jetzt mit eA ???

Wenn du keinen RA hast, der die Schikane des JC erkennt, sondern nur die "Boykott-Haltung" wird wohl auch nicht viel passieren.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 18:26:57
Zitat von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 18:03:28ob da jetzt noch was zu retten ist, kann ich auch nicht sagen...
ich habs befürchtet
und .... sage ich jetzt mal so
habe ich trotz "Bauchgefühl" Ottokar benachrichtigt ob er da mal Hilfe leisten kann.

MfG FN
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. September 2023, 18:39:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 18:26:57habe ich trotz "Bauchgefühl" Ottokar benachrichtigt ob er da mal Hilfe leisten kann.
Wird wohl schwer sein.

Meiner Meinung nach fehlen hier einige Informationen.
Wenn auch das SG erst mal nicht tätig wird?
Antwort 68 macht einen schon Nachdenklich.

Das JC scheint zu Prüfen.
Allerdings müssten sie hier, wenigstens einen vorläufigen Bescheid raus geben.
Ist aber nur so von mir gedacht.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: malsumis am 18. September 2023, 18:53:41
Der TE sollte zunächst einmal alles erhebliche an Unterlagen reinstellen, zB diese "Ablehnung" des SG.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Ottokar am 18. September 2023, 19:09:59
Hier ist zu trennen:
a) der WBA ab 01.09.2023,
b) der vorherige Bewilligungszeitraum.

Für den Anspruch auf Leistungen ab 01.09.2023 ist es vollkommen egal, was vorher war, es zählt allein, was am und ab dem 01.09.2023 ist. Das hat auch das BSG in ständiger Rechtsprechung klargestellt.
Das JC kann gern prüfen, was im Zeitraum vor dem 01.09.2023 im laufenden Bürgergeldbezug war, aber es darf die Leistungsentscheidung ab 01.09.2023 nicht davon abhängig machen.
Selbst wenn auf den Kontoauszügen der letzten 3 Monate erklärungsbedürftige Gutschriften stehen, kann das JC nicht davon ausgehen, dass es sich um berücksichtigungsfähiges Einkommen handelt, welches weiterhin bezogen wird. Das JC darf das prüfen, muss aber solange vorläufig über die Leistung entscheiden. Letzteres ist eine gesetzliche Pflicht, die in § 41a Abs. 1 SGB II geregelt ist. Dabei handelt es sich sogar um eine Obliegenheitspflicht des JC, die keinen Antrag voraussetzt.
Trotzdem würde ich hier sofort einen schriftlichen Antrag auf eine vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II stellen und darauf hinweisen, dass ich mittellos bin.

Ob man die Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes vom SG hier mittels Beschwerde (beim Sozialgericht oder dem Landessozialgericht) anfechten oder stattdessen einen neuen Antrag stellen sollte, kann ich so nicht beantworten. Dazu müsste ich den vollständigen Inhalt des Antrages sowie den des Abweisungsbeschlusses des SG kennen.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 18. September 2023, 19:28:03
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 17:30:01Ob das noch so einfach geht.
Leider kann ich das nicht beantworten. Die bloße Vermutung das dann die nächste gerichtliche Institution dran wäre wäre ja logisch. Aber Vermutung ist nicht Wissen. Und wenn dann Gute Nacht denn das dauert dann mal wirklich lange.


Zitat von: Kopfbahnhof am 18. September 2023, 18:39:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 18:26:57habe ich trotz "Bauchgefühl" Ottokar benachrichtigt ob er da mal Hilfe leisten kann.
Wird wohl schwer sein.

Meiner Meinung nach fehlen hier einige Informationen.
Wenn auch das SG erst mal nicht tätig wird?
Antwort 68 macht einen schon Nachdenklich.

Das JC scheint zu Prüfen.
Allerdings müssten sie hier, wenigstens einen vorläufigen Bescheid raus geben.
Ist aber nur so von mir gedacht.


Mir ist nicht wirklich klar, was es da seit über sechs Wochen zu prüfen gibt. Ich habe wirklich alle erdenklichen Nachweise erbracht, dass es sich weder um eine selbstständige noch um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ich weiß einfach nicht, mehr, was noch!?

Zitat von: malsumis am 18. September 2023, 18:53:41Der TE sollte zunächst einmal alles erhebliche an Unterlagen reinstellen, zB diese "Ablehnung" des SG.

Okay, kann ich auch gerne machen. Hier das Schreiben des SG:

https://www.dropbox.com/scl/fi/hi5tucxviphaq8dhj3x8x/Sozialgericht-M-nchen.pdf?rlkey=7ad1aetzxewyyiu3b3qq83lj8&dl=0

Und hier das Schreiben des JC ans SG, auf das sie die vorläufige Ablehnung beruft:

https://www.dropbox.com/scl/fi/qrrsa9r5nmtl50u6f1ebf/Jobcenter-M-nchen-Orleansplatz-11-81667-M-nchen.pdf?rlkey=mxjzs9d4yrxrz62zeig3l1k0q&dl=0

Ich möchte hier nochmals und zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass ich zu diesem Zeitpunkt bereits *alle* nachgeforderten Dokumente und Informationen eingereicht hatte sowie etliche zusätzliche, die belegen, dass es sich nie um eine gewerbliche Tätigkeit gehandelt hat.

Unter anderem habe ich beim JC mittlerweile all das eingereicht:

- Weiterbewilligungsantrag vom 08.08.23 zum 01.09.23

- Kontoauszüge seit September 2022

- Übersicht Apple Pay Transaktionen (virtuelle Kreditkarte)

- Liste der eBay Verkäufe im beanstandeten Zeitraum

- Screenshots des eBay Accounts, die klar zeigen, dass der Account als "privat" gekennzeichnet wird, dass in den vergangenen 13 Jahren lediglich 31 Artikel darüber verkauft worden sind und dass jedes Angebot mit einem ausdrücklichen Hinweis versehen ist, dass es sich um einen Privatverkauf handelt

- Screenshots, die zeigen, dass selbst meine Produktfotos absolut unprofessionell auf Bettlaken, Handtüchern oder Filzuntersetzern gemacht wurden

- Vom Coinbase Support erstellte Übersicht der Transaktionen meines ehemaligen Accounts

- schriftliche Testimonials diverser Käufer, die bestätigen, dass die Verkäufe privater Natur waren und die bereit sind, dies auch offiziell zu bestätigen, in welcher Form auch immer

- Eine eidesstattliche Versicherung, dass ich in den vergangenen 15 Jahren zu keinem Zeitpunkt selbstständig oder gewerblich tätig war und es auch derzeit nicht bin

Was denn noch?!? Ich weiß es einfach nicht.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sensoriker am 18. September 2023, 20:02:45
Sorry, aber ich finde das ganze schon etwas merkwürdig.
Unterbringung im Wohnheim, aber Messer im Wert von weit über 1000,- rumliegen? Du hast ja auch laut eigener Aussage nur einige aus deiner Sammlung verkauft und damit hast du schon über 1000,- € eingenommen?? (Sogar unter Wert verkauft)
Sammlung bei Antrag mit angegeben? Könnte sonst schwierig werden mit der Behauptung Vermögensumwandlung.
Einen etwas größeren Betrag aus dem verkauf des Instagram Accountnamens. Wäre schon mal Einkommen und keine Vermögensumwandlung. Einnahmen gemeldet?
Dann reichst du bei Gericht auch noch fast vollständig geschwärzte Kontoauszüge ein und erwartest, dass das Gericht zu deinem Gunsten urteilt.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 18. September 2023, 20:22:37
Zitat von: Sensoriker am 18. September 2023, 20:02:45Sorry, aber ich finde das ganze schon etwas merkwürdig.
Unterbringung im Wohnheim, aber Messer im Wert von weit über 1000,- rumliegen? Du hast ja auch laut eigener Aussage nur einige aus deiner Sammlung verkauft und damit hast du schon über 1000,- € eingenommen?? (Sogar unter Wert verkauft)
Sammlung bei Antrag mit angegeben? Könnte sonst schwierig werden mit der Behauptung Vermögensumwandlung.
Einen etwas größeren Betrag aus dem verkauf des Instagram Accountnamens. Wäre schon mal Einkommen und keine Vermögensumwandlung. Einnahmen gemeldet?
Dann reichst du bei Gericht auch noch fast vollständig geschwärzte Kontoauszüge ein und erwartest, dass das Gericht zu deinem Gunsten urteilt.

Meine Güte, was soll denn daran so merkwürdig sein?! Und wie hätten mich die paar Messer vor der Unterbringung im Wohnheim deiner Ansicht nach bewahren sollen? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Die Unterbringung im Heim erfolgte erst vor kurzem und *nachdem* ich zuvor die beanstandeten Artikel verkauft hatte. Es ist nicht so, als hätte ich in diesem Dreckloch hier Vitrinen und Schubladen vollen schöner Gegenstände herumstehen.

Ich hatte in meiner Sammlung über die Jahre rund 80-100 Taschenmesser angesammelt. Als mir dann klar war, dass ich demnächst aus der Wohnung fliegen würde, habe ich vorsorglich einige davon (etwa 12-14) abverkauft, um die Durststrecke nach dem erzwungenen Auszug zu überbrücken. So musste ich unter anderem einige Tage im Hotel wohnen, essen, Wäsche kaufen und einiges mehr. Dafür sollte das Geld herhalten. Nach dem Einzug ins Heim wiederum musste ich mich mit Haushaltswaren eindecken, Handtücher und Reinigungsmittel kaufen und vieles mehr. Auch das ging alles von diesem Geld weg. Das war und ist meiner Ansicht nach absolut legitim und hat absolut nichts mit einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit zu tun.

Und warum sollte der Verkauf meines IG Accounts keine Vermögensumwandlung sein? Ich war im Besitz eines Accounts, der Account gehörte mir. Dann habe ich ihn verkauft. Wo soll hier das Problem sein? Ganz davon abgesehen, dass der SB in seiner Argumentation darauf keinerlei Bezug nimmt. Und auch das kein Hinweis auf eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit ist.

Und die Auszüge, die ich ursprünglich dem JC und dann dem Gericht eingereicht hatte, waren nicht "vollständig geschwärzt", sondern lediglich in Bezug auf die Zahlungseingänge. Etwas, das ich seit Jahren schon so gemacht habe und das noch nie jemand beanstandet hat selbst der aktuelle SB hat das bis heute nicht getan, da er lediglich auf die Zahlungseingänge fokussiert ist! Wieso also sollte ausgerechnet das jetzt ein ausreichender Grund zur Ablehnung sein?
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 18. September 2023, 20:36:53
Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 15:33:34...Dort hatte man sich darauf berufen, dass ich die Weiterbearbeitung selbst boykottiert hätte, weil ich auf den Kontoauszügen die Ausgaben geschwärzt hatte. Etwas, das ich schon seit Jahren stets so gemacht habe und was der SB bis heute überhaupt nicht beanstandet hat! Immerhin geht es ihm ja um die Einnahmen und nicht die Ausgabe.
Wenn der SB aufgrund der Unterlagen ausschließen möchte, dass ein gewerbliches oder gewerbsmäßiges Handeln vorliegt, können Ausgaben durchaus eine Relevanz haben.
Möglicherweise war dies mit ein Grund für die Ablehnung des SG.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 18. September 2023, 21:29:04
Zitat von: september23 am 18. September 2023, 20:36:53
Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 15:33:34...Dort hatte man sich darauf berufen, dass ich die Weiterbearbeitung selbst boykottiert hätte, weil ich auf den Kontoauszügen die Ausgaben geschwärzt hatte. Etwas, das ich schon seit Jahren stets so gemacht habe und was der SB bis heute überhaupt nicht beanstandet hat! Immerhin geht es ihm ja um die Einnahmen und nicht die Ausgabe.
Wenn der SB aufgrund der Unterlagen ausschließen möchte, dass ein gewerbliches oder gewerbsmäßiges Handeln vorliegt, können Ausgaben durchaus eine Relevanz haben.
Möglicherweise war dies mit ein Grund für die Ablehnung des SG.

Und warum hat er dies nicht umgehend beanstandet und zur Sprache gebracht? Oder danach? Oder irgendwann bisher? Die Schwärzungen waren so lange nicht Thema, bis ich den EA beim SG gestellt hatte und auch dann nur von der Rechtsabteilung des JC, aber nach wie vor nicht durch den SB. Für mich war das eine reine Ablenkung durch das JC und das SG hat's gefressen. Das eigentliche Thema blieb unberücksichtigt. Ist aber inzwischen auch egal, weil wir ja eigentlich schon weiter sind. Nur nicht da, wo's hingehen sollte.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Bimba161 am 18. September 2023, 22:59:23
Weiter bist Du noch lange nicht.
Das wird noch zu Sprache kommen, ich hatte schon gesagt der sammelt, genauso hatte ich mit meiner Vermutung recht, die Messser auf die man verzichten kann, werden verkauft, warum auch immer.
Es müssten dann ja noch mindest 65-85 Messer da sein, gehe auch mal davon aus, irgendwann bei Antragstellung nicht als Vermögen angegeben, dass flieg Dir jetzt alles um die Ohren.
Und es wird immer noch nicht verstanden und Deine 4 Auktionen laufen auch noch, gut Du brauchst Geld, nur ist ein weitere Verkauf der richtige Weg?
Genauso so machen, wie Ottokar es empfohlen hat.
Kleine Problem wäre mittellos, bei mindest 65 Messer (ich gehe jetzt mal von den Wertvollen aus, hast ja mal eins für ca. 245,- Euro verkauft, wären dass mindestens ca. 16.000,- Euro), so wird der SB rechnen.
Es wird sich wie ein Aal gewunden, auch hier im Forum, es kommen immer nur brockenweise weitere Informationen und alles schön geredet, wenn alles so schön ist, sag es doch einfach dem SB und vergess diesmal die mindestens 65 Messer nicht. Mit der Ausgabenschwärzung will er nur sehen, ob Deine verkauften Messer kürzlich erst erworben wurden, das ist ja vermutlich nicht (hoffe ich, sonst haste evtl. noch das Finanzamt am Allerwertesten), auch mal ein Auge auf das neue Plattform-Steuertransparenzgesetz werfen, bis dahin ist es ja auch nicht mehr viel.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: malsumis am 18. September 2023, 23:18:54
Nur weil du bisher Glück hattest mit den Schwärzungen und das bis jetzt anstandslos geduldet wurde, kannst du nicht daraus herleiten, dass du im Recht bist und ein Anrecht darauf hast, das weiterhin zu tun. Und da es sich um Sozialleistung handelt, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, kannst du nicht einfach Zahlungseingänge schwärzen. Das müsste wohl selbsterklärend sein.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 19. September 2023, 00:31:17
Zitat von: Bimba161 am 18. September 2023, 22:59:23Weiter bist Du noch lange nicht.
Das wird noch zu Sprache kommen, ich hatte schon gesagt der sammelt, genauso hatte ich mit meiner Vermutung recht, die Messser auf die man verzichten kann, werden verkauft, warum auch immer.
Es müssten dann ja noch mindest 65-85 Messer da sein, gehe auch mal davon aus, irgendwann bei Antragstellung nicht als Vermögen angegeben, dass flieg Dir jetzt alles um die Ohren.
Und es wird immer noch nicht verstanden und Deine 4 Auktionen laufen auch noch, gut Du brauchst Geld, nur ist ein weitere Verkauf der richtige Weg?
Genauso so machen, wie Ottokar es empfohlen hat.
Kleine Problem wäre mittellos, bei mindest 65 Messer (ich gehe jetzt mal von den Wertvollen aus, hast ja mal eins für ca. 245,- Euro verkauft, wären dass mindestens ca. 16.000,- Euro), so wird der SB rechnen.
Es wird sich wie ein Aal gewunden, auch hier im Forum, es kommen immer nur brockenweise weitere Informationen und alles schön geredet, wenn alles so schön ist, sag es doch einfach dem SB und vergess diesmal die mindestens 65 Messer nicht. Mit der Ausgabenschwärzung will er nur sehen, ob Deine verkauften Messer kürzlich erst erworben wurden, das ist ja vermutlich nicht (hoffe ich, sonst haste evtl. noch das Finanzamt am Allerwertesten), auch mal ein Auge auf das neue Plattform-Steuertransparenzgesetz werfen, bis dahin ist es ja auch nicht mehr viel.


Ich verstehe ehrlich nicht gesagt, wofür ich mich hier ständig rechtfertigen muss. Vielleicht wollen mich manche auch nur einfach missverstehen oder machen sich nicht die Mühe, richtig zu lesen und zu verstehen.

Wenn ich über die Jahre, in denen ich Sozialleistungen erhalten habe, immer wieder mal etwas abzwacke, um mir etwas zu gönnen (also beispielsweise ein Messer zu kaufen), warum sollte ich das in irgendeiner Form angeben müssen? Was sollte daran nicht in Ordnung sein?

Und wenn ich dann -- aus welchem Grund auch immer -- entscheide, eines oder mehrere dieser Messer wieder zu verkaufen, warum sollten das Gewinne oder Einnahmen sein oder gar eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit darstellen und nicht eine schlichte Vermögensumwandlung?

Die meisten Messer liegen in ihrem Wert ohnehin weit unter 100,- Euro und wurden über viele Jahre angeschafft. Wie du da auf 16.000,- Euro kommst, ist mir schleierhaft. Wie so vieles andere auch, auf das du fokussierst.

Und ich winde mich auch nicht "wie ein Aal" (geht's noch?) und habe auch nichts schöngeredet, sondern auch hier stets wahrheitsgemäß die Fakten der Situation geschildert. Was habe ich denn deiner Ansicht nach schöngeredet? Und die Informationen kommen nicht brockenweise, sondern wenn sie angefragt werden, sofern ich sie nicht schon geliefert habe und die Kommentatoren das geflissentlich überlesen haben.

Warum ihr euch jetzt alle an diesen Schwärzungen festbeißt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Die ungeschwärzten Bescheide wurde schon vor langem von mir nachgeliefert. Ich habe -- wie schon mehrfach gesagt -- ALLES geforderte geliefert und noch etliches darüber hinaus!

Zitat von: malsumis am 18. September 2023, 23:18:54Nur weil du bisher Glück hattest mit den Schwärzungen und das bis jetzt anstandslos geduldet wurde, kannst du nicht daraus herleiten, dass du im Recht bist und ein Anrecht darauf hast, das weiterhin zu tun. Und da es sich um Sozialleistung handelt, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, kannst du nicht einfach Zahlungseingänge schwärzen. Das müsste wohl selbsterklärend sein.

Ich habe KEINE ZAHLUNGSEINGÄNGE geschwärzt, das habe ich doch mehrfach schon geschrieben. In diversen Beiträgen hier immer wieder. Lediglich die ZAHLUNGSAUSGÄNGE.

Ärgerlichwerweise hat sich aber in Beitrag #85 leider ein dummer Tippfehler eingeschlichen, was man aber auch daran erkennen kann, dass das Wort doppelt verwendet wird. Leider konnte ich das nicht mehr korrigieren, als ich es bemerkt hatte. Und das scheint der einzige Beitrag gewesen zu sein, den du gelesen hast.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 19. September 2023, 00:37:03
Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 21:29:04Und warum hat er dies nicht umgehend beanstandet und zur Sprache gebracht? Oder danach? Oder irgendwann bisher?
Das wird Dir hier kaum jemand beantworten können, was die Motive des SB waren.

Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 21:29:04Die Schwärzungen waren so lange nicht Thema, bis ich den EA beim SG gestellt hatte und auch dann nur von der Rechtsabteilung des JC, aber nach wie vor nicht durch den SB.
dann hat eine andere Abteilung etwas beanstandet, was dem SB bislang nicht aufgefallen ist. Das beantwortet die Frage "warum er dies nicht umgehend beanstandet und zur Sprache gebracht" hat. Er hat es nach wie vor ja nicht gemacht.

Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 21:29:04Für mich war das eine reine Ablenkung durch das JC und das SG hat's gefressen. Das eigentliche Thema blieb unberücksichtigt. Ist aber inzwischen auch egal, weil wir ja eigentlich schon weiter sind. Nur nicht da, wo's hingehen sollte.
oder das SG schließt sich anhand der Unterlagen bzw. eben nicht Unterlagen und der Schwärzungen, der Sicht des JC an, dass hier Klärungsbedarf besteht  :weisnich:

Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: malsumis am 19. September 2023, 01:29:58
Im Schreiben des JC an SG steht was von fast komplett geschwärzten Seiten. Und auch dem Gericht wurden fast vollständig geschwärzte Auszuge vorgelegt. Sollen das alles Ausgänge sein? Wie dem auch seit, ist im Prinzip irrelevant. Die Rechtsprechung hat klar geregelt, dass man grundsätzlich nur Empfänger und Verwendungszweck bei Ausgaben schwärzen darf.
Was du in deiner Schwärzungswut so alles verdeckt hast, kann keiner beurteilen.
Und dann bleiben da noch diese zahlreichen Geldeingänge aus "privaten Verkäufen", die du erklären musst.
Vielleicht ist es Zeit für Einsicht, wenn schon nicht mal das Gericht sich auf deine Seite stellt. Insbesondere wenn du angeblich nichts zu verbergen hast und vor Obdachlosigkeit stehst.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Ottokar am 19. September 2023, 11:03:06
Das Schwärzen von Gutschriften ist lt. BSG nicht zulässig, nur der Buchungstext von Ausgaben darf geschwärzt werden und auch nur in Bezug auf Religion, Parteien etc., kurz alles was unter besondere Kategorien personenbezogener Daten lt. DSGVO fällt: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html

Eine Messersammlung ist natürlich zulässig, dies sollte dann auch als Vermögen angegeben sein, so wie jede Sammlung mit einem materiellen Wert. Der Verkauf ist lediglich eine Vermögensumwandlung - außer der Verkaufsgewinn ist höher als der Einkaufsbetrag, dann ist die Differenz Einkommen.

Was den verkauften Account betrifft, die Einnahmen daraus sind definitiv Einkommen, denn der Account hat dich ja nichts gekostet.

Leider hast du deinen Antrag beim SG bislang nicht eingestellt.
Aus dem Schreiben des SG vom 13.09.2023 geht hervor, dass die EA bislang nicht abgewiesen wurde, das Verfahren läuft noch. Daraus geht auch hervor, dass du unzulässige Schwärzungen (siehe oben) bei den Kontoauszügen vorgenommen hast.
Du solltest dem JC umgehend ungeschwärzte Kontoauszüge vorlegen und dem SG anschließend mitteilen, dass dem JC nunmehr ungeschwärzte Kontoauszüge vorliegen, ebenso Erklärungen und Nachweise, das es sich bei den Gutschriften um Privatverkäufe handelt, und die Prüfung des vergangenen Bewilligungszeitraums das JC nicht von der Pflicht zu einer vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II über die Weiterbewilligung entbindet.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. September 2023, 16:57:00
Zitat von: Ottokar am 19. September 2023, 11:03:06dies sollte dann auch als Vermögen angegeben sein, so wie jede Sammlung mit einem materiellen Wert.
Da wird das Problem sein, es gibt keine Nachweise mehr drüber und gemeldet wurde es auch nicht.
Weil man sich die Sammlung Stück für Stück, Aufgebaut hatte.

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 00:31:17wofür ich mich hier ständig rechtfertigen muss
Musst du hier auch nicht, sondern beim SG sowie JC.

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 00:31:17oder machen sich nicht die Mühe, richtig zu lesen und zu verstehen.
Ist aber auch nicht leicht, sondern wohl eine ziemlich verfahrene Kiste.

Ottokar hat sicher Recht, es muss wenigstens einen vorläufigen Bescheid geben.
Von irgendwas muss man ja Leben können.

Alles andere wird jetzt sicherlich, vom JC genauer Geprüft werden.
Schlecht könnte es laufen, wenn du nicht alles genauestens Nachweisen kannst.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39
Zitat von: malsumis am 19. September 2023, 01:29:58Was du in deiner Schwärzungswut so alles verdeckt hast, kann keiner beurteilen.
Und dann bleiben da noch diese zahlreichen Geldeingänge aus "privaten Verkäufen", die du erklären musst.
Vielleicht ist es Zeit für Einsicht, wenn schon nicht mal das Gericht sich auf deine Seite stellt. Insbesondere wenn du angeblich nichts zu verbergen hast und vor Obdachlosigkeit stehst.

Sagt mal Leute, geht's eigentlich noch. Was sind denn das alles für Anschuldigungen?! Schwärzungswut?! Ich habe lediglich die Infos zu den Ausgaben geschwärzt. Und nichts versteckt oder verschleiert.

Zeit für Einsicht? Was genau sollte ich denn hier einsehen?!? Und was soll der Spruch von wegen "angeblich"?!

Ich bin absolut jeder Forderung nachgekommen und habe jeden mir zur Verfügung stehenden Nachweis geliefert und Leute wie du wollen mir allen Ernstes unlauteres Vorgehen unterstellen?! Das kannst du dir echt schenken!

Zitat von: Ottokar am 19. September 2023, 11:03:06Das Schwärzen von Gutschriften ist lt. BSG nicht zulässig, nur der Buchungstext von Ausgaben darf geschwärzt werden und auch nur in Bezug auf Religion, Parteien etc., kurz alles was unter besondere Kategorien personenbezogener Daten lt. DSGVO fällt: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html

Eine Messersammlung ist natürlich zulässig, dies sollte dann auch als Vermögen angegeben sein, so wie jede Sammlung mit einem materiellen Wert. Der Verkauf ist lediglich eine Vermögensumwandlung - außer der Verkaufsgewinn ist höher als der Einkaufsbetrag, dann ist die Differenz Einkommen.

Was den verkauften Account betrifft, die Einnahmen daraus sind definitiv Einkommen, denn der Account hat dich ja nichts gekostet.

Leider hast du deinen Antrag beim SG bislang nicht eingestellt.
Aus dem Schreiben des SG vom 13.09.2023 geht hervor, dass die EA bislang nicht abgewiesen wurde, das Verfahren läuft noch. Daraus geht auch hervor, dass du unzulässige Schwärzungen (siehe oben) bei den Kontoauszügen vorgenommen hast.
Du solltest dem JC umgehend ungeschwärzte Kontoauszüge vorlegen und dem SG anschließend mitteilen, dass dem JC nunmehr ungeschwärzte Kontoauszüge vorliegen, ebenso Erklärungen und Nachweise, das es sich bei den Gutschriften um Privatverkäufe handelt, und die Prüfung des vergangenen Bewilligungszeitraums das JC nicht von der Pflicht zu einer vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II über die Weiterbewilligung entbindet.

@Ottokar Erst mal vielen Dank für deine sachlichen Kommentare und ausführlichen, informativen und hilfreichen Hinweise. Ebenso wie @Fettnäpfchen und einige andere hier.

Den Antrag auf vorläufige Entscheidung habe ich wie von dir vorgeschlagen heute schriftlich per Fax an den SB sowie an die Rechtsbehelfsstelle eingeschickt und zur Argumentation einige deiner Ausführungen zitiert.

Auf die Schwärzungen möchte ich gar nicht mehr eingehen, das macht mittlerweile keinen Sinn mehr, und ist irgendwie eskaliert. Dennoch Danke für den Hinweis.

Zitat...außer der Verkaufsgewinn ist höher als der Einkaufsbetrag, dann ist die Differenz Einkommen.

Das ist und war nie der Fall.

ZitatWas den verkauften Account betrifft, die Einnahmen daraus sind definitiv Einkommen, denn der Account hat dich ja nichts gekostet.

Den hat der SB übehaupt nicht erwähnt, er hat sich bislang komplett auf die Messer festgebissen.

Ich wüsste auch nicht, wie ich hier irgendwelche Belege liefern könnte, diese Verkäufe laufen in Messenger-Apps wie Telegram ab und werden dann von allen Seiten gelöscht. Und wenn der Gesprächspartner denn Verlauf löscht, hat man selbst auch nichts mehr. Mal sehen, wann er da noch nachhakt.

ZitatLeider hast du deinen Antrag beim SG bislang nicht eingestellt.

Das war so ein windiger fach duschkopiertes Schmierblatt, auf das ich vor Ort handschriftlich eine Begründung geschrieben habe, wie es die Mitarbeiter dort mir gesagt hatten. Im Nachhinein war mir dann klar, dass das bei weitem nicht ausreichend war, aber sie meinten, das würde völlig reichen. Schön blöd von mir, ich weiß.

Hier der besagte "Antrag", auch wenn das jetzt nicht weiterhilft:
https://www.dropbox.com/s/6m5a8u9oz26tskj/PDF-Dokument.pdf?dl=0

(Aus Seite 2 steht lediglich meine Unterschrift sowie die Liste der eingereichten Anlagen wie Kontoauszüge und bisherige Korrespondenz)

Falls es interessiert hier auch meine Erwiderung auf die Ablehnung:
https://www.dropbox.com/scl/fi/w22beavas69pi2ahwzr2z/SozGer_WS-Kopie.pdf?rlkey=k4onzl9hs7yulxr1qqd1j06xq&dl=0

ZitatDu solltest dem JC umgehend ungeschwärzte Kontoauszüge vorlegen und dem SG anschließend mitteilen, dass dem JC nunmehr ungeschwärzte Kontoauszüge vorliegen, ebenso Erklärungen und Nachweise, das es sich bei den Gutschriften um Privatverkäufe handelt, und die Prüfung des vergangenen Bewilligungszeitraums das JC nicht von der Pflicht zu einer vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II über die Weiterbewilligung entbindet.


All das habe ich schon längst getan und trete immer noch auf der Stelle. Der SB hat schon seit Tagen alles vorliegen wie auch die Rechtsbehelfsstelle und das SG. Ungeschwärzte Kontoauszüge, Übersicht der Verkäufe (insgesamt gerade mal 31 in 13 Jahren!), schriftliche Aussagen von etwa zehn Käufern die bestätigen, dass es sich um private Transaktionen gehandelt hat, eine eidesstattliche Versicherung von mir, Screenshots und Übersichten und was weiß ich noch. Alles, was ich irgendwie in die Finger bekommen kann.

Gestern war beim Jobcenter München totaler Computerausfall, da habe die also nichts gearbeitet und heute kam dann vom SB folgende Mail:

"Sehr geehrter Herr Milesevic,
 
dass Sie als privater Verkäufer auf ebay eingestuft sind, ist für uns leider unerheblich, da die Einstufung ja Sie selbst vornehmen. Auch spielt es keine Rolle wie professionell Sie als Verkäufer auftreten. Für uns ist einzig und alleine relevant ob Sie Waren einkaufen um Sie mit einer Gewinnerzielungsabsicht wieder zu verkaufen.
 
Gerne können Sie Nachweise vorlegen, die belegen, dass es sich hierbei um eine bloße Vermögensumwandlung handelt oder Sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben und Ihre Messersammlung unter Einkaufspreis verkaufen. Bitte legen Sie uns hierzu Nachweise über den Einkauf der Messer vor."


Wie um alles in der Welt soll denn so ein Nachweis aussehen? Wie soll ich beweisen, dass es sich um eine Vermögensumwandlung handelt und ich keine "Gewinnerzielungsabsicht" hatte?

Die diversen Messer habe ich über viele Jahre immer wider mal gekauft, wann immer ich es mir mal leisten konnte. Warum hätte ich denn als Privatperson die Rechnungen alles aufbewahren sollen?

Ich habe in meinem Posteingang einige Rechnungen finden können und diese eingereicht, aber langsam wird's absurd. Ich kooperiere und komme all seinen Forderungen nach und er erfindet ständig etwas Neues. Wie soll man denn beweisen, dass man etwas *nicht* getan hat?

Und soll ich jetzt allen Ernstes für jeden verkauften Artikel den OVP bzw. Marktpreis recherchieren und mit meinen erzielten Preisen vergleichen oder wie sonst kann ich diesem XXXXXXX nachweisen, dass ich verdammt noch mal zu keinem Zeitpunkt selbstständig oder gewerblich tätig war und es auch nicht bin?

Mir fällt einfach nicht mehr ein. Nichts.

Es ist schon wirklich absurd, dass in der Rechtssprechung die Unschuldsvermutung gilt, beim Umgang mit Behörden wir dem JC ist mal einfach so lange schuldig, bis man es irgendwie schafft, zu beweisen, dass man es nicht ist. Was für eine perverse verkehrte Welt.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. September 2023, 18:52:18
Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39Für uns ist einzig und alleine relevant ob Sie Waren einkaufen um Sie mit einer Gewinnerzielungsabsicht wieder zu verkaufen.
Das ist völlig Normal, die wollen nun Nachweise.
Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39soll ich jetzt allen Ernstes für jeden verkauften Artikel den OVP bzw. Marktpreis recherchieren
Vermutlich bringt es nichts, gerade bei Sammlermessern kann der Preis Extrem verschieden sein.
Ähnlich wie bei Münzen, manche machen Minus andere donnern in kurzer Zeit auf 400% Gewinn rauf.
Die sammelt man ja auch über viele Jahre.

Lässt sich nun nicht mehr Ändern dein Fehler war wohl auch, so viele Artikel in kurzer Zeit zu Verkaufen.

Zukünftig jetzt, immer alles an Nachweisen aufheben.
Seit der neuen Regelung erst recht und für alle Wichtig.

Sonst gilt man ganz schnell als Betrüger, nicht nur beim JC.

Ansonsten hoffe ich, du kommst aus der Nummer noch einigermaßen gut raus.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: malsumis am 19. September 2023, 19:10:00
Das sind keine Anschuldigungen, sondern Fakten. Sowohl JC als auch SG sprechen von fast vollständig geschwärzten Auszügen.
Aufgrund der Sachkunde beider Institutionen bin ich mehr geneigt, ihnen zu glauben, als dir. Du als Betroffener bist schlicht und einfach nicht in der Lage, die ganze Situation unbefangen und objektiv zu betrachten.
Das Schreiben vom SG ist vom 13.09. Dass du so großzügig warst, dem SG ungeschwärzte Auszüge anzubieten, geht aus deiner "Erwiderung" vom 16.09, die du erst jetzt postest. Das war ein Samstag, es sind also gerade mal zwei Werktage vergangen.
Anstatt deinen ganzen Schriftverkehr von Anfang an komplett zu posten, lieferst du, wie hier schon geschrieben wurde, brockenweise Informationen und hast dann auch noch die Dreistigkeit, sich so aufzuführen.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sensoriker am 19. September 2023, 20:00:13
Du hast eine nicht gerade kleine Messersammlung (80-100 Stück) im Wert von geschätzt (ausgehend von deinen letzten verkäufen) 8 - 10 tausend Euro.
Die hast du nicht als Vermögen beim Antrag angegeben. Angeblich über die Jahre mal gekauft. (Vom AlgII, BG??) Hast, aber keinerlei Nachweise darüber.
Du reichst fast vollständig geschwärzte Auszüge ein (Ausgaben).
Jetzt soll das JC und das Gericht dir einfach mal so glauben ohne das zu überprüfen??
(Lass mal die Selbständigkeit/gewerbliche etc außen vor) Kannst du das alles nicht nachweisen, hast du ein Problem. Dann sind das Einnahmen die anzugeben wären.

Dann soll deiner Meinung nach der Namensverkauf auch Vermögensumwandlung sein. Sei froh, dass das der SB noch nicht auf den Schirm hat. Das käme dann auch noch dazu.

Ich finde das ganze hat schon ein geschmäckle. Ich würde dir dringend anraten einen RA aufzusuchen. Vielleicht kann sie/er dir helfen irgendwie glimpflich aus der Sache raus zu kommen.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 19. September 2023, 20:43:49
Auf das unverschämte Geschreibsel einiger Kommentatoren hier , die es für angemessen halten, dabei auch noch persönlich zu werden, kann und will ich inzwischen echt nicht mehr eingehen, zumal es nur dazu dient, dass diese sich profilieren können und die eigentliche Sache nicht weiterbringt.

Wie dem auch sei, der SB wollte einen Nachweis, dass ich keine Gewinne erzielt hätte, also habe ich eine kurze Liste für ihn gemacht, die ich jetzt auch hier posten möchte. Weil's eh schon wurscht ist, vor allem für diejenigen die sich einfach mal ein Meinung von mir gebildet haben, die mit der Realität nichts gemein hat. Was soll's, hier die Liste meiner Verkäufe (11 in rund drei Monaten) und Einnahmen:

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Am 31.05.23 verkauft: Böker BHQ AKS-74 Spearpoint Black Widow
Händlerpreis: 44,95 Euro
siehe hier: https://www.boker.de/bhq-aks-74-spearpoint-black-widow-01kals44#7cb36691615862e782c49c286a233fd3

Mein erzielter Preis: 45,- Euro

Kein Verlust

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Am 01.06.2023 verkauft: Victorinox x Adidas Classic SD Solemate
Händlerpreis: 69,- Euro
siehe RG:
Bestellbestätigung 41244093 .pdf
Mein erzielter Preis: 65,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 4,- Euro

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Am 04.06.2023 verkauft: LionSteel Jack 2 Green Micarta
Händlerpreis: 173,95 Euro
Siehe hier: https://www.boker.de/jack-two-micarta-green-01ls188#7095942dba664c69af48e71cbd22f660

Mein erzielter Preis: 115,00 Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 58,95 Euro

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Am 05.06.2023 verkauft: Böker Barlow Integral Jute Micarta
Händlerpreis: 139,95 Euro (kürzlich reduziert auf 59,95 Euro)
siehe hier: https://www.boker.de/barlow-integral-jute-micarta-braun-110943#859513d2c103ef43a9a059c1ce5167e8

Mein erzielter Preis: 55,50 Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 84,45 Euro zum OVP und 4,45 Euro zum reduzierten Preis

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Am 22.06.2023 verkauft: Böker Barlow Prime EDC Schwarz
Händlerpreis: 119,95 Euro (kürzlich reduziert auf 69,95 Euro)
siehe hier: https://www.boker.de/barlow-prime-edc-schwarz-116942#d0dd890bb295ed3a59fe8cbd58399edd

Mein erzielter Preis: 44,50 Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 75,45 Euro bzw. 25,45 zum reduzierten Preis

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Am 24.06.2023 verkauft: GiantMouse Ace Biblio Micarta Burgundy
Händlerpreis: 213,- Euro
siehe hier: https://www.lamnia.com/de/p/52798/messer/giantmouse-ace-biblio-red-canvas-micarta-taschenmesser

Mein erzielter Preis: 140,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 73,- Euro

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Am 06.07.2023 verkauft: Spyderco Pacific Salt 2
Händlerpreis: 146,95 Euro (kürzlich reduziert auf 140,95 Euro)
Siehe hier: https://www.lamnia.com/de/p/52798/messer/giantmouse-ace-biblio-red-canvas-micarta-taschenmesser

Mein erzielter Preis: 95,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 51,95 zum OVP und 45,95 Euro zum reduzierten Preis

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Am 19.07.2023 verkauft: Böker Plus Urban Trapper G10
Händlerpreis: 109,95
siehe hier: https://www.boker.de/urban-trapper-g10-01bo732#2e35e11eab10e281713e7b1954a920d6

Mein erzielter Preis: 88,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 21,95 Euro

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Am 30.07.2023 verkauft: Civivi Rustic Gent Micarta Black
Händlerpreis: 89,95 Euro
siehe hier: https://www.boker.de/en/rustic-gent-micarta-black-01we383#ed2cfe28079d78331e64eec98c8ae18f

Mein erzielter Preis: 75,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 14,95 Euro

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Am 31.07.2023 verkauft: Böker Plus Kwaiken Stubby
Händlerpreis: 139,95
Siehe hier: https://www.boker.de/en/kwaiken-stubby-titanium-01bo226#d0c969f7de5685b823ca908d10cc80e0

Mein erzielter Preis: 90,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 49,95 Euro

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Am 27.08.2023 verkauft: Böker Plus Urban Trapper Petite Cocobolo
Händlerpreis: 109,95
Siehe hier: https://www.boker.de/urban-trapper-petite-cocobolo-01bo784#64b311d3dc9e5cc1c1816793a878978a

Mein erzielter Preis: 75,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 34,95 Euro


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Ist es damit nicht mehr als offensichtlich, dass ich keine Gewinne erzielt habe und das auch nie die Absicht hinter den Verkäufen war?! Es ging mir lediglich darum, gezwungenermaßen meine Finanzen kurzfristig etwas aufzustocken, um die ersten Wochen nach dem Wohnungsverlust meine Existenz zu sichern. Warum man mir daraus (sowohl im JC als mittlerweile auch hier) so verbissen einen Strick drehen wollten, ist für mich komplett unverständlich. Ich reiße mir hier auf gut Deutsch den Arsch auf (anders kann ich es nicht mehr ausdrücken), um all deren Forderungen nachzukommen und Beweise zu führen für etwas, das ich nicht getan habe.

Das ist inzwischen einfach nur noch absurd.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 19. September 2023, 22:01:16
Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39Es ist schon wirklich absurd, dass in der Rechtssprechung die Unschuldsvermutung gilt,
auch hier zählen Indizien und Verdachtsmomente. Zudem geht es hier nicht um Schuld oder Unschuld, sondern dem Nachweis, dass die Verkäufe nicht gewerblicher Art sind

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39beim Umgang mit Behörden wir dem JC ist mal einfach so lange schuldig, bis man es irgendwie schafft, zu beweisen, dass man es nicht ist. Was für eine perverse verkehrte Welt.
Da ist nichts verkehrt. Kein Leistungsempfänger ohne Auffälligkeiten in den Kontoauszügen wird willkürlich mit derlei Fragen und um Nachweise gebeten.

Man kann die Sicht der hier Schreibenden auch als Hilfe verstehen. Wie der Vorgang auf völlig Unbeteiligte wirkt.

Etwa
Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39Die diversen Messer habe ich über viele Jahre immer wider mal gekauft, wann immer ich es mir mal leisten konnte. Warum hätte ich denn als Privatperson die Rechnungen alles aufbewahren sollen?
je nach Zeitraum des Leistungsbezugs parallel mit den Käufen, stellt sich einem Prüfenden die Frage, wozu ein Mensch am Existenzminimum sich so viele teure Messer kaufen sollte, sobald er sich "das leisten kann".

All das ist keine Unterstellung und Du musst nichts dazu sagen. Es ist nur ein Hinweis, wie es auf eben völlig Unbeteiligte auch außerhalb des JC und einer Behörde wirken könnte.


Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Bimba161 am 19. September 2023, 22:23:39
Wenn wir schon dabei sind,
und die hier:
- LionSteel Shuffler Barlow Jack Carbon Taschenmesser
- Chaves Knives T.A.K. Taschenmesser
- LionSteel Bolus Clip Jack Taschenmesser
- "The Carter" Taschenmesser von The James Brand
- LionSteel BestMan Natural Canvas Micarta Slip-Joint Taschenmesser
- Buck 112 Ranger Taschenmesser mit Lederetui
- Luna Eco EDC
Noch mehr Verluste ?


Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sensoriker am 19. September 2023, 22:36:02
Ich glaube kaum, dass das dem SB reichen wird.
Das ist nur eine Auflistung was die Messer jetzt beim Händler kosten würden.
Keinerlei Informationen geschweige denn Nachweise wann und vor allem zu welchen Preis du die Messer gekauft hast.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 19. September 2023, 22:42:06
Weil ich offenbar masochistisch veranlagt bin und nichts besseres zu tun habe...

Zitat von: september23 am 19. September 2023, 22:01:16auch hier zählen Indizien und Verdachtsmomente. Zudem geht es hier nicht um Schuld oder Unschuld, sondern dem Nachweis, dass die Verkäufe nicht gewerblicher Art sind

Doch, darum geht es. Ich werde beschuldigt etwas getan zu haben, das ich nicht getan habe -- und soll dann beweisen, dass ich es nicht getan habe. Und dazu habe ich alles versucht, was in meinen Möglichkeiten liegt.

Zitat von: september23 am 19. September 2023, 22:01:16Man kann die Sicht der hier Schreibenden auch als Hilfe verstehen. Wie der Vorgang auf völlig Unbeteiligte wirkt.

Kannst du vielleicht. Ich sehe Sprüche wie "du windest dich wie ein Aal" oder "wenn du angeblich nichts zu verbergen hast" oder "Vielleicht ist es Zeit für Einsicht" (was genau sollte ich denn einsehen?) oder "das ganze hat schon ein geschmäckle" und etliche andere absolut nicht als Hilfe, ganz im Gegenteil. Das sind teilweise einfach nur persönliche Attacken von Menschen, die sich selbst gern reden hören, hier profilieren wollen, indem sie überall mal mitkommentieren und absolut nichts zum Thema beitragen. Du darfst das selbstverständlich gerne anders interpretieren.

Zitat von: september23 am 19. September 2023, 22:01:16je nach Zeitraum des Leistungsbezugs parallel mit den Käufen, stellt sich einem Prüfenden die Frage, wozu ein Mensch am Existenzminimum sich so viele teure Messer kaufen sollte, sobald er sich "das leisten kann".

Weil man sich auch als Leistungsempfänger ab und an etwas Schönes leisten möchte, an dem man Freude hat? Ist aber wahrscheinlich auch wieder falsch. Leute, ihr macht mir echt Spaß hier.

Und da ich in all den Jahren zuvor mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin zusammengewohnt habe und wir uns viele Kosten geteilt haben, war es gelegentlich eben auch mal möglich, Geld abzuzwacken, um sich auch mal was zu gönnen.

Und um es zum wiederholten Mal zu sagen: Die meisten dieser Messer liegen preislich zwischen 30,- und 60,- Euro, von gelegentlichen Ausnahmen abgesehen. Etliche davon sind diverse "Schweizer Taschenmesser" von Victorinox. Da geht es mehr ums Design und die Griffschalen usw., die Messer selbst liegen selten über 50,- Euro, die kleineren unter 30,- Euro. Warum hier ständig von "teuren Sammelobjekten" fabuliert wird, verstehe ich auch nicht. Weil ich eben vorwiegend diese teureren verkauft habe? Das war doch Sinn der Sache. Natürlich verkaufe ich eher die, wenn ich in kurzer Zeit etwas Geld aufstocken möchte. Selbst wenn ich dabei -- wie oben schon gezeigt -- dann Eber Verlust mache.

Und mir ist natürlich klar, dass wieder irgendjemand das alles komplett falsch versteht, aber das ist inzwischen hier ja schon Routine. Macht nur. So wie die hier:


Zitat von: Bimba161 am 19. September 2023, 22:23:39Wenn wir schon dabei sind,
und die hier:
- LionSteel Shuffler Barlow Jack Carbon Taschenmesser
- Chaves Knives T.A.K. Taschenmesser
- LionSteel Bolus Clip Jack Taschenmesser
- "The Carter" Taschenmesser von The James Brand
- LionSteel BestMan Natural Canvas Micarta Slip-Joint Taschenmesser
- Buck 112 Ranger Taschenmesser mit Lederetui
- Luna Eco EDC
Noch mehr Verluste ?

Ja, verdammt nochmal!!!

Ist dir eigentlich langweilig oder bist du tatsächlich so profilierungssüchtig, dass du hier ständig nur stänkern willst? Hättest du gerne, dass ich dir für die Verkäufe, die nicht mal der SB angefragt hat, Nachweise liefere?! Vergleich die Erlöse einfach mit Listenpreisen und schon bist du ein wenig schlauer, als du zu sein denkst.

Hast du tatsächlich nichts besseres zu tun, als meinen eBay Account zu durchforsten, weil du denkst, du könntest mir damit ans Bein pinkeln? Was zur Hölle sollen deine ständigen Sticheleien?!? Das ist echt nur noch armselig.

Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Bimba161 am 20. September 2023, 00:11:51
Armselig ?
Es gibt Bürgergeldempfänger die haben ab den 20ten so gut wie nichts mehr zu essen und
die haben nichts was verkauft werden kann und das Monat für Monat, dass ganze Jahr lang.
Listenpreise interessieren mich nicht, die Messer haben einen Erlös von über 700,- Euro erbracht
und noch Auktionen über 300,- Euro am laufen.
Willste das dem SB verschweigen, oder haste schon ?
Ich will Dir nichts Böses, mir ist das eigentlich auch alles egal.
Ich sagte schon einmal der SB sammelt und Du gibts ihm auch alles schön und reitest Dich als weiter rein.
Und das schlimmste daran ist, keinerlei Einsicht.
Übrigens, ich hätte mein Bürgergeld (auch in Deiner Situation) spätestens am 6-7 September auf dem Konto gehabt, aber nur weil der 1 ein Freitag war, sonst 3 Tage früher.
Les mal das SGB I, dann bist Du ein wenig schlauer, als Du zu sein denkst. Ich habe fertig  :zwinker:
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 20. September 2023, 01:16:46
Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 22:42:06Weil man sich auch als Leistungsempfänger ab und an etwas Schönes leisten möchte, an dem man Freude hat? Ist aber wahrscheinlich auch wieder falsch. Leute, ihr macht mir echt Spaß hier.
80-100 Messer, die anderswo genannt werden und sich aus den Unterlagen/Deinem account offenbar ergeben sind ein eher ungewöhnlicher Spaß und "was Schönes leisten". Gut, kann jeder für sich entscheiden, ist aber für jemand mit Existenzminimum eben ungewöhnlich.

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 22:42:06Und da ich in all den Jahren zuvor mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin zusammengewohnt habe und wir uns viele Kosten geteilt haben, war es gelegentlich eben auch mal möglich, Geld abzuzwacken, um sich auch mal was zu gönnen.
man gönnt sich 80 Messer, die in einer Vitrine verweilen. Ist ok. Steht jedem zu.

Die meisten Menschen und speziell mit wenig Geld würden nach dem "abzwacken" halt eher weniger daran denken, sich immer wieder neu Messer zu kaufen und das gönnen auf andere Bereiche verlagern.

Dieses ungewöhnliche und das Du die Verkäufe nicht in den vielen Jahren des accounts, sondern den letzten Monaten getätigt hast, zusammen mit bislang nicht bekannten Einkäufen (das geschwärzte), sind offenbar Anlass der Prüfung.
Du wirst nicht beschuldigt, sondern es besteht der Anschein einer gewerblichen Tätigkeit. Und der soll widerlegt werden. Vielleicht gelingt es ja, mit den nun nicht geschwärzt eingereichten Unterlagen  :weisnich:



Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Ottokar am 20. September 2023, 10:14:02
Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 20:43:49Ist es damit nicht mehr als offensichtlich, dass ich keine Gewinne erzielt habe und das auch nie die Absicht hinter den Verkäufen war?!
Ich hoffe, du hast das so auch dem JC und SG mitgeteilt, denn genau das wäre vollkommen ausreichend.
Du musst nicht nachweisen, was du damals bezahlt hast, da du die Belege nicht mehr hast. Aber du kannst anhand aktueller Preise glaubhaft machen, dass du eben kein Gewinn erzielt hast.
Was die ungeschwärzten Kontoauszüge betrifft, bist du in der Bringschuld, nur anbieten reicht nicht.
Das ER-Verfahren läuft offenbar noch und dein Antrag ist inhaltlich unschädlich, du kannst das Verfahren vor dem SG also weiter betreiben.

Zitat von: september23 am 19. September 2023, 22:01:16je nach Zeitraum des Leistungsbezugs parallel mit den Käufen, stellt sich einem Prüfenden die Frage, wozu ein Mensch am Existenzminimum sich so viele teure Messer kaufen sollte, sobald er sich "das leisten kann".
Und irgendwann sind wir dann beim Mercedesfahrer in Unterwäsche, der sein ganzes Geld fürs Auto ausgibt.
Ob der TE die Messer vom ALG II oder geschützten Vermögen gekauft hat, ist nicht bekannt. Und ob hier in der Vergangenheit ein Fall von § 24 Abs. 2 SGB II vorlag, ist rechtlich unbeachtlich.
Beides ist für den WBA unwichtig und Letzteres kann vom JC ohnehin rechtlich nicht verfolgt werden.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. September 2023, 18:00:59
Zitat von: september23 am 20. September 2023, 01:16:46halt eher weniger daran denken, sich immer wieder neu Messer zu kaufen und das gönnen auf andere Bereiche verlagern.
Du siehst es Vermutlich zu Einseitig.

Ich habe auch noch einiges Sammelzeug rum liegen, gekauft in den 90ern bis Heute. (auch Schweizer Messer)
Da gibt es meistens keinen Kaufnachweis mehr und Aktuelle Preise sind reine Sammlerpreise.

Dem JC ist nichts davon bekannt.

Warum auch Verluste kann man behalten, aber Gewinne muss man Abdrücken? NEE

Zudem schwanken manche Preise stark.

Wie hier z.B. Herrnhuter Literaturstern 44€ jetzt mind. 300€

Andersherum geht auch mal was nur mit Verlust weg.
So wie bei @TE offenbar der Fall.

Irgendwann ist man auch mal vom JC weg, dann ist es eh Egal was noch zu Hause liegt.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: september23 am 21. September 2023, 00:47:41
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. September 2023, 18:00:59
Zitat von: september23 am 20. September 2023, 01:16:46halt eher weniger daran denken, sich immer wieder neu Messer zu kaufen und das gönnen auf andere Bereiche verlagern.
Du siehst es Vermutlich zu Einseitig.
nein, sehe ich nicht. Das steht nicht, dass man das im Bezug nicht macht, sondern, dass es eher ungewöhnlich ist. Und dass die meisten Menschen im Bezug da andere Prioritäten hätten.

War eine Antwort auf "sich mal was gönnen".

Da steht auch, dass jeder das selbst entscheiden kann.

Nur, dass es halt auch erklärt, wieso man bei einer Prüfung genauer hinschaut und wie es zum Verdacht des Gewerbes gekommen sein könnte.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sheherazade am 21. September 2023, 10:06:29
Vielleicht stört den Sachbearbeiter auch gar nicht der Messerverkauf.

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 18:03:48Bei den rund zehn Verkäufen handelte es sich übrigens um Taschenmesser, jeweils im Bereich von 50,- bis 150,- Euro sowie einmalig um einen etwas größeren Betrag, als ich meinen Instagram Accountnamen verkauft habe.

Für ihn nicht greifbar wegen unklarer Rechtslage ist wohl eher der Verkauf des IG-Accounts. Denn wenn es hierfür eine größere Summe gab, hatte der Account auch schon einige Follower, anderenfalls hätte sich der Verkauf nicht gelohnt.
ZitatGrundsätzlich gilt: Nicht jeder Blogger oder Influencer muss automatisch ein Gewerbe anmelden. Wenn du beispielsweise einer künstlerischen oder journalistischen Tätigkeit nachgehst, geht man nach deutschem Recht von einer freiberuflichen Tätigkeit aus. So kann es sein, dass ein Influencer, der künstlerische Inhalte produziert, oder journalistische Inhalte teilt, keinen Gewerbeschein braucht. Als Freiberufler tätig zu sein hat den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuer zahlen und man als Freiberufler nicht unbedingt für Instagram ein Gewerbe anmelden muss.

Das ändert sich jedoch ganz schnell, wenn man nicht nur seine eigenen künstlerischen oder journalistischen Inhalte auf Instagram teilt, sondern auch Werbung für Firmen macht. Wenn du Produkte vorstellst und dafür Geld von den jeweiligen Firmen erhältst, so deutet das auf eine gewerbliche Tätigkeit hin. Werbende und werbe-ähnliche Tätigkeiten können nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten gezählt werden, sondern sind als Gewerbe einzustufen und man muss für Instagram ein Gewerbe anmelden.

In der Regel sollte man als Influencer für Instagram also ein Gewerbe anmelden. Die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist nicht immer leicht. Hier lohnt es sich, sich zu informieren, welche Berufe laut Einkommenssteuergesetz zu den freiberuflichen Tätigkeiten gezählt werden. In den meisten Fällen wird ein auf Instagram tätiger Influencer jedoch zu den Gewerbetreibenden gezählt und man muss als Influencer ein Gewerbe anmelden.
Quelle (https://www.mr-beam.org/blogs/news/als-influencer-gewerbe-anmelden-fuer-instagram) Das gilt übrigens auch für diverse andere Plattformen.

Also egal wie man es dreht oder wendet: Entweder warst du bis zum Verkauf des Accounts gewerblich oder freiberuflich tätig.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Harald53 am 21. September 2023, 13:20:00
Zitat von: Sheherazade am 21. September 2023, 10:06:29Für ihn nicht greifbar wegen unklarer Rechtslage ist wohl eher der Verkauf des IG-Accounts. Denn wenn es hierfür eine größere Summe gab, hatte der Account auch schon einige Follower, anderenfalls hätte sich der Verkauf nicht gelohnt.

Die Frage die ich mir auch noch stelle, darf und kann man den Account überhaupt verkaufen?
Ich mein das ist doch kein persönliches Eigentum sondern man hat nur ein Nutzungsrecht der Plattform erhalten.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Sheherazade am 21. September 2023, 13:27:23
Zitat von: Harald53 am 21. September 2023, 13:20:00Die Frage die ich mir auch noch stelle, darf und kann man den Account überhaupt verkaufen?

Keine Ahnung, vor ein paar Jahren wurde das untersagt vom Anbieter. Aber gerade für Instragramm-Accounts gibt es schon reguläre Accountverkaufsbörsen - eben von gewerblichen Verkäufern an gewerbliche Käufer. Werbung ist eben ein guter Markt. Spielt aber hierfür keine Rolle. Eine Rolle spielt hingegen, dass die meisten Plattformbetreiber mittlerweile eine Gewerbeanmeldung voraussetzen, die Überprüfungen werden insbesondere seit letztem Jahr recht rigide durchgeführt. Und vielleicht weiß der Jobcentermitarbeiter das ja auch.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: muc089 am 21. September 2023, 21:06:56
Okay, ich bin dann mal endgültig raus hier. Und mir hier meine ich nicht nur dieses Forum. Das macht mittlerweile alles keinen Sinn mehr. Ich meine, wofür kämpfe ich denn seit Wochen? Ich kämpfe dafür, mit dem Wohlwollen einer Behörde einige Monate länger in einer Hölle zu schmoren, aus der es kein Entrinnen gibt. Kein Perspektive, keine Aussicht auf Veränderung oder Besserung, einfach gar nichts.

Was soll den das noch für ein Leben sein, was soll daran lebenswert sein? Aus meiner Sicht absolut gar nichts und es wird Zeit, endgültig damit abzuschließen. Die Entscheidung habe ich mir lange und reiflich überlegt und der Disput mit dem JC ist nicht der Hauptgrund, sondern lediglich der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. So viele andere Dinge haben mir in den letzten Monaten gezeigt, dass es hier für mich nichts mehr gibt, nichts, das mich motivieren könnte, kein Licht am Horizont, nicht mal ein Horizont. Irgendwann reicht's einfach und so ist es wenigstens meine eigene Entscheidung und ich kann selbst bestimmen, wie und wo und wann ich ich diese Entscheidung umsetze.

Macht's gut, zumindest diejenigen von euch, die hier ernsthaft, sachlich und hilfreich kommentiert haben.

Over and out. Oder was auch immer.
Titel: Aw: Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. September 2023, 13:43:09
muc089

Auweh mach bloß kein Scheiß.
So eine Ansage bei uns in der Stadt und das so das es jeder mitbekommt  kann dich ganz schnell wegen Suizidgefahr in Sicherheitsverwahrung bringen.

Ansonsten kann man ja nur wünschen das du wieder auf die Füße kommst. Viel Glück dabei!

MfG FN