Hallo,
Im Oktober bekam ich meine Nebenkostenabrechnung .
Das erste Mal musste ich 300,00€ nachzahlen und ab November 42,00€ mehr Nebenkosten bezahlen.
Weder die 300,00€ noch die 42,00€ wurden vom Amt bezahlt.
Bei der Erhöhung sagt das JC ich müsste schriftlich beibringen ab welchen Monat die Kosten erhöht wurden ( steht auf der Nebenkostenabrechnung "ab nächsten Monat")
Bei der Nebenkostenbetrag wollte das Amt eine Mietbescheinigung ausgefüllt haben und Nachweise für Lohnkosten usw vom Vermieter.
Die Mietbescheinigung wäre falsch ausgefüllt und der Vermieter gibt die Rechnungen nicht raus.
( bei der günstigen Miete und Wohnungsknappheit möchte ich dem nicht zu oft anfragen)
Nun meine Frage : eigentlich hat das JC ja vom Vermieter die Mietbescheinigung bekommen müsste das nicht reichen?
Superarm
Zitat von: Superarm am 21. August 2023, 21:52:22Nun meine Frage : eigentlich hat das JC ja vom Vermieter die Mietbescheinigung bekommen müsste das nicht reichen?
Ohne irgendetwas schriftliches vom JC zu dem Thema kann man nicht wirklich einen Ratschlag geben.
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Was die Mitbescheinigung angeht wüsste ich nicht wie dioe dem JC helfen soll denn es liegt doch sicher eine Bescheinigung oder der MV vor. Wird ja schon beim Erstantrag verlangt.
MfG FN