Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: seifert55 am 24. August 2023, 10:29:31

Titel: Energiepreispauschale
Beitrag von: seifert55 am 24. August 2023, 10:29:31
Hallo Forum,
ich habe als Selbstständiger und BG Beziehr eine Energiepreispauschale von 300,-- bekommen. Stimmt das hier:

Durch das Einkommenssteuergesetz wird der Betrag der Energiepreispauschale nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, bzw. als Einkommen berücksichtigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Entlastung auch bei allen Berechtigten ankommt.

Und spielt es eine Rolle wie meine Arbeitsfähigkeit im Moment ist?

Danke
S.
Titel: Aw: Energiepreispauschale
Beitrag von: Sheherazade am 24. August 2023, 10:41:37
Zitat von: seifert55 am 24. August 2023, 10:29:31Und spielt es eine Rolle wie meine Arbeitsfähigkeit im Moment ist?

Nein, nur wie hoch dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit ist. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (zu der du ja verpflichtet bist) wirst du die Energiepreispauschale angeben müssen.
Titel: Aw: Energiepreispauschale
Beitrag von: seifert55 am 25. August 2023, 18:27:49


Hallo, d.h. beim FA und auch bei der GE gebe ich diese Zahlung an, aber sie gilt gegenüber dem JC nicht als Einkommen und ich muss das nicht zurückzahlen?

Danke
S.
Titel: Aw: Energiepreispauschale
Beitrag von: Sheherazade am 26. August 2023, 08:00:21
Ich weiß zwar nicht, was GE ist, aber Nein, das ist kein Einkommen bei Sozialleistungen.
Titel: Aw: Energiepreispauschale
Beitrag von: Bedingungsloses_GE am 26. August 2023, 10:24:32
Zitat von: seifert55 am 25. August 2023, 18:27:49... aber sie gilt gegenüber dem JC nicht als Einkommen und ich muss das nicht zurückzahlen?
Alles, was du zu deiner Fragestellung wissen musst, ergibt sich aus der Gesetzesquelle, d. h. § 122 EStG:
Zitat1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.