Hallo zusammen,
ich hatte vorgestern meinen neuen Termin, dieses Mal bei einem anderen SB, er hat mich wohl vorübergehend "abgegeben", da er mit mir nicht klar kam bzw. nicht weiß, wie er weiter mit mir verfahren möchte.
Mit dabei: Zwei Bewerbungsmappen, aktuelle Bewerbungsliste mit Status dazu
Die Fragen fand ich ziemlich einengend, so dass ich gar nicht wusste, was ich sagen soll bzw. wie darauf reagieren, weil ich dann Angst hatte, das mir eine Eskalation vor Ort "droht", wenn ich es verneine. Hier sind sie:
__________
1.
Können Sie sich vorstellen bei Firma XY zu arbeiten?
Können Sie sich vorstellen, bei McDonalds zu arbeiten?
(Darf man hier verneinen oder ist das dann schon Ablehnung von Angeboten, etc.?)
2.
Möchten Sie am jobcenter digital e-service teilnehmen? Sie sollten das dringend tun. So sind wir besser im Kontakt, können uns kurzfristig jederzeit absprechen. Wir würden nicht verstehen, wenn Sie das ablehnen, denn Sie wollen ja schnell in Arbeit, oder?
(Das klang auch wieder so, als ob es verpflichtend sei. Ich habe die Befürchtung, dass dann noch mehr Erfolgsdruck entsteht.)
3.
Möchten Sie eine Umschulung als Pfleger machen, können Sie sich das vorstellen? Wir unterstützen Sie da voll?
(Auch hier das gleiche Spiel wie bei Nummer 1: Es wurde ganz viel aufgezählt, ob ich mir das und das vorstellen kann).
4.
Geht es Ihnen nicht auch so, dass Sie endlich in Arbeit gehen wollen, unabhängig sind, das muss Sie doch nerven, oder?
Wie sehr brennen Sie dafür, einen Job zu finden? Machen Sie dann nach einer Absage voller Tatendrang weiter oder nehmen Sie das eher auf die leichte Schulter?
(Mehr als Reden, dass man einen Job finden möchte und die Bewerbungsliste vorzeigt, reicht denen einfach nicht, jetzt geht es über die Psychoschiene: "Wir sehen, Sie wollen einen Job, wir verstehen nicht, dass Sie keine Maßnahme wollen. Warum nehmen Sie das nicht an?"- Anmerkung von mir: Befürchtung, dass dann noch mehr Druck da ist - Kann man das so dem SB sagen à la: "Ich fühle mich jetzt schon sehr unter Druck gesetzt und das würde sich dann noch erheblich steigern, wenn ich eine Betreuung annehme."?)
5.
Gibt es gesundheitliche oder psychische Leiden, die wir wissen sollten? Hindert Sie irgendetwas daran, produktiver zu werden?
(In der Tat gibt es / gab es psychische Leiden, deshalb ist es mir ja wichtig, auf eigene Faust meine Bewerbungen zu schreiben bzw. meinen richtigen Job zu finden, ohne dass das JC da mit reingreift. Einen meiner letzten Jobs kündigte ich sogar selbst auf ärztliche Rat vom Psychologen (Überforderung, leichtes Burn-Out, zu viele Leute am Arbeitsplatz), damit ich nicht in die Sperrfrist für ALG I falle (das Ding müsste das JC sogar in ihrer Akte haben). Wäre es da besser, mit offenen Karten zu spielen, was die Psyche angeht, und das man deshalb eben nicht jeden Job machen kann? Ich befürchte, dass man dann zum Amtsarzt gejagt wird oder in ein Coaching, Arbeit mit sozialer Betreuung von denen oder mehr noch, dass man überredet wird, sich ganz vom JC abzumelden, Richtung Rente - was ja nicht sein soll. Ich kann und will arbeiten, es ist lediglich eine Frage der Belastung. Kurzum: Sollte man bei der Psyche mit offenen Karten spielen, damit die den Druck wirklich raus nehmen oder wird es dann noch heftiger, da dann die Psychotermine und -anweisungen kommen?)
Schlussfrage vom SB:
Wie fanden Sie das Gespräch heute? War es informativ für Sie? Fühlen Sie sich in die Ecke gedrängt? Fühlen Sie sich überfordert? War es gut für Sie?
(Was soll man denn da darauf antworten, ohne dass es gegen einen verwendet wird: Am liebsten hätte ich gesagt, dass ich mich total in die Ecke gedrängt fühle, ebenso überfordert und dass meine Absichten mit Bewerbungen (hatte ich dabei) und Bewerbungsliste völlig ignoriert werden.)
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Meine Gretchenfrage jetzt: Soll ich reinen Tisch mit der Psyche machen und alles erzählen oder weiterhin dafür kämpfen und beharren, mich selbst zu bewerben, mit Stellen, wo ich sehe, dass diese zu mir passen, ohne dem JC von meiner "Einschränkung" zu erzählen, ohne Hilfe von denen? Wie sehr "hängt" sich dann das JC in die Psychogeschichte mit rein? Fahren die runter oder stellen sie die Weichen neu und geben richtig Dampf?
Viel Text, trotzdem danke.
Kurz und knapp: Wie hättet ihr die Fragen beantwortet?
Die Hautpfrage ist die Gretchenfrage. ;-)
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:021.
Sag doch, kann ich erst sagen, wenn entsprechendes Angebot.
Auch ein Nein kann keine Folgen haben.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:022.
Ist auch kein muss, haste eben Angst um deine Daten oder dir steht nicht jeden Tag ein PC zur Verfügung.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:023.
Dafür muss man schon eine gewisse Eignung haben, ein Nein kann keine Folgen haben.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:024.
Kommt eben darauf an was du machen kannst, wie Alt z.B. usw.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:025.
Wenn eh schon bekannt, kann man es grob Erwähnen, aber keine Einzelheiten dazu.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Schlussfrage
Weder noch, Neutral eben.
Danke Dir schon einmal, kurz, knapp, gut. ;-)
Zu 1.
Wenn die Frage genau so gestellt wurde, darfst du auch "Nein!" sagen... Vorstellen und tatsächlich können ist nicht das selbe.
Zu 2.
...wäre meine Antwort: Ja, können "Sie" gerne machen... - Allerdings habe ich mangels Zugangsmöglichkeit leider keine Möglichkeit das zu nutzen, es sei denn, Sie möchten mir einen PC mit Internetanschluß finanzieren.
Zu 3.
kommt auf deine Fähigkeiten und Bereitschaft u.a. Senioren zu pflegen (auch Windeln zu wechseln usw.) und emotionalen Streß auszuhalten (Streit/Diskussionen mit unverständlichen Bewohnen / Ggf. Ableben von Bewohnern usw.) an!
Es ist nicht in der Hauptsache immer so, aber auch daß musst du können, was nicht jede(r) kann - Ich habe da schon einige kommen & wieder gehen sehen.
Zu 4.
Die/Der SB ist ja witzig... Den würde ich glatt fragen ob er Mediziner mit Fachrichtung Psychologie ist, oder woher er wissen will, wie ich bei einer Absage emotional reagiere?
Zu 5.
siehe zu 4.
Meine Schlußfrage wäre, ob sie/er ein absoluter Neuling ist und keine Vorstellung davon hat, was sie/er da betreibt?
---
Reinen Tisch mit deiner Psyche machen brauchst und solltest du nur med. Personal gegenüber - also einem Psychologen, Arzt bzw. einer Psychologin, Ärztin.
Otto-Normal-Bürger neigen zuweilen zu Schubladendenken nach der Art "Stell dich nicht so an!".
Inwieweit die/der SB sich in deine Psychogeschichte mit reinhängt, ist schwer zu beurteilen... Sie/Er darf aber grundsätzlich nur soweit, wie du es erlaubst...
"Das geht Sie nichts an!" - Punkt.
In wie weit sie/er sich daran hält, oder auch nicht, wird leider die spannende Frage bleiben.
Im Zweifel würde ich darauf mit Wehemenz beharren!
(Das habe ich auch, weil ich (aufgrund der Psyche meiner Frau) z.Zt. nur noch eingeschränkt arbeiten kann!)
Was Sie/Er machen kann (so wars auch bei mir):
Sie/Er kann bzw. müsste dich zum Med. Dienst schicken... Die Psychologin bzw. der Psychologe wird dich dann zu einem Interview einladen um mit dir über deine Probleme/Störungen zu sprechen...
Aber selbst dann wird dein(e) SB keine Details erfahren (Ärztliche Schweigepflicht), sonder nur einen Bericht, ob und in wieweit welche Arbeit für dich zumutbar ist.
Der/Dem SB gegenüber darfst du gerne darauf beharren, dich auf Stellen selbst zu bewerben, die du findest.
Du kannst aber deiner/deinem SB gerne dazu auffordern, dir Stellenangebote zu zusenden, welche nach deiner Beschreibung zu dir passen!
Danke auch Dir.
Zitat von: Rettungsfuzzy am 24. August 2023, 18:12:39Du kannst aber deiner/deinem SB gerne dazu auffordern, dir Stellenangebote zu zusenden, welche nach deiner Beschreibung zu dir passen!
Genau das ist der Punkt: Das wird gefühlt schon tausend Mal heruntergebetet: "Wir SB haben nicht so viel Ahnung von der Vermittlung, aber dafür haben wir unsere Experten, unsere Programme unsere Maßnahmen. Da bekommen Sie Vollversorgung, die haben Kontakt zu Arbeitgebern, etc. und die können Ihnen wirklich helfen, wir nicht so." - Doch wie schon geschrieben, habe ich die Befürchtung, dass der Druck dann noch mehr ansteigt und völlig über meinen Kopf entschieden wird.
Ähm, von welchem SB reden wir hier? - Jobvermittlung oder Leistungsabteilung???
Bei ersterem antworte doch einfach "Sie wissen doch, welche Stellen in Frage kommen und welche nicht und diese Fragerei (zu 1. & 3.) ist absolut unnötig!" ...gefolgt von... "Dann sollen ihre Experten ( :lachen: ) doch mal endlich die von mir genannten Merkmale in ihre ach so tollen Programme & Vollversorgung eingeben, damit ihr mich wieder loswerdet...!
Bei letzterem ist es sogar noch einfacher (o.g. gilt gilt dann nicht, weil nicht nötig/kann er nicht!): "Wen die Vermittlung nicht ihr Job ist, ist ihre Fragerei von vornherein völlig Irrelevant!!!"
- Gerade da brauchst du dir absolut keinen Kopf machen... Es geht sie/ihn nichts an - Punkt!
Leistungsabt. ist für die Anträge & Zahlung der (Zusatz)Leistungen zuständig, nicht für den Job. Und: Kürzungen in Form von Sanktionen o.ä. kann sie/er (soweit ich weiß - man möge mich gerne berichtigen!) nicht ohne die entsprechende Arbeitsanweisung der Jobvermittlung.
LG RF
Hansejunge
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 18:33:43"Wir SB haben nicht so viel Ahnung von der Vermittlung,
Dann beschwere ich mich beim Vorgesetzten das unfähiges Personal für mich zuständig ist......
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Wie fanden Sie das Gespräch heute? War es informativ für Sie? Fühlen Sie sich in die Ecke gedrängt? Fühlen Sie sich überfordert? War es gut für Sie?
schlecht weil sie mir ein schlechtes Gewissen einreden wollen
nein das wusste ich alles schon
dafür ist mir das selbe schon zu oft mit Ihren Vorgängern passiert (
bis auf eine die hat wirklich versucht zu helfen)
nein eher missverstanden
Definieren sie gut
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2023, 19:05:32schlecht weil sie mir ein schlechtes Gewissen einreden wollen
nein das wusste ich alles schon
dafür ist mir das selbe schon zu oft mit Ihren Vorgängern passiert (bis auf eine die hat wirklich versucht zu helfen)
nein eher missverstanden
Definieren sie gut
Ich hatte auf diese letzte Frage einfach mit "Informativ" geantwortet und zeigte auf das Material, welches man mir alles mitgab. Bei dem neuen SB muss ich noch mehr in Deckung gehen, der hat die bessere "Psychospielchenschulung". ;-)
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02ich hatte vorgestern meinen neuen Termin, dieses Mal bei einem anderen SB, er hat mich wohl vorübergehend "abgegeben", da er mit mir nicht klar kam bzw. nicht weiß, wie er weiter mit mir verfahren möchte.
Ist der neue irgendein besonderer wie Reha-AV oder Fallmanager? Oder ein ganz normaler Arbeitsvermittler.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Können Sie sich vorstellen bei Firma XY zu arbeiten?
Ich sehe kein Problem damit, das ehrlich zu beantworten. Wenn man nein sagt, sollte man das aber natürlich begründen können.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Können Sie sich vorstellen, bei McDonalds zu arbeiten?
Ich kann mir vorstellen, dass das JC eine Anfrage von McDonalds bekam, dass die mehrere Arbeitskräfte suchen. Daher vermutlich die Frage. Wenn du es dir nicht vorstellen kannst, würde ich das auch sagen und alternativ sagen, was du dir vorstellen kannst.
Zu sagen, dass du dir bestimmte Arbeiten nicht vorstellen kannst, andere hingegen schon, ist legitim. Wenn der AV dann erklärt ,,Sie müssen alles in Ihrer Macht stehende tun, um in Arbeit zu kommen", sollte man aber ein paar griffige Gründe dafür haben, warum man bei XYZ nicht arbeiten will.
Solange du dich regelmäßig bewirbst und das auf Verlangen auch nachweist, musst du keine Angst vor einer Sanktion haben, nur weil du im Gespräch verneint hast, irgendeinen Job bei Firma XYZ annehmen zu wollen.
Eine Sanktion kann nur dann erfolgen, wenn du einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung erhältst und dich daraufhin dann – ohne wichtigen Grund – nicht bewirbst. Allein aufgrund des Gespräches, ohne Angebot einer konkreten Stellen, schriftlich mit RfB, wird keine etwaigen Sanktion Bestand haben.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Möchten Sie am jobcenter digital e-service teilnehmen? Sie sollten das dringend tun. So sind wir besser im Kontakt, können uns kurzfristig jederzeit absprechen. Wir würden nicht verstehen, wenn Sie das ablehnen, denn Sie wollen ja schnell in Arbeit, oder?
Ich selbst würde das machen und habe es selbst auch gemacht, als ich arbeitslos war. Es ist für dich dann einfach, digital über das Jobcenter Portal Dokumente einzureichen und deinen AV zu kontaktieren, wenn du willst. Es ist ein Angebot, mehr nicht. Das JC Digital ist nur ein erleichterter Kommunikationsweg, mehr nicht.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Möchten Sie eine Umschulung als Pfleger machen, können Sie sich das vorstellen? Wir unterstützen Sie da voll?
Wenn du dir das nicht vorstellen kannst, sag das ehrlich. Das wäre mein Tipp.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Geht es Ihnen nicht auch so, dass Sie endlich in Arbeit gehen wollen, unabhängig sind, das muss Sie doch nerven, oder?
Das ist eine Standardfrage, um dich zu "motivieren", indem positive Dinge aufgezählt werden, die sich durch Arbeit ergeben können. Ich selbst habe von solchen ,,Phrasen" meist eher Abstand genommen, da jeder halbwegs intelligente Mensch ja selbst weiß, dass Arbeit, sofern hinreichend bezahlt, Unabhängigkeit vom JC bedeutet.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Wie sehr brennen Sie dafür, einen Job zu finden? Machen Sie dann nach einer Absage voller Tatendrang weiter oder nehmen Sie das eher auf die leichte Schulter?
Was die Frage nun genau soll, kann ich dir nicht sage. Ich glaube nicht, dass da irgendeine tieferliegende Strategie hinter steckt. Ich vermute eher, dass der Vermittler einfach ein paar Fragen stellt, die er im Rahmen einer Beratungsschulung kennengelernt hat.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02"Ich fühle mich jetzt schon sehr unter Druck gesetzt und das würde sich dann noch erheblich steigern, wenn ich eine Betreuung annehme."
Was meinst du mit ,,Betreuung annehmen"? eine rechtliche Betreuung? Gibt es Gründe, warum das bei dir nötig sein könnte? Z. B. psychische Probleme? Wenn ja – und wenn die erheblich sind – kann eine Betreuung eine klare Entlastung sein.
Rechtliche Betreuung gibt es für Menschen, die zeitweilig nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dabei wird zwischen unterschiedlichen ,,Sorgen" unterschieden, für die das Amtsgericht einen Betreuer bestellen kann, wie etwa Finanzielles und Behörden-Angelegenheiten, Wohnangelegenheiten, gesundheitliche Angelegenheiten etc.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Gibt es gesundheitliche oder psychische Leiden, die wir wissen sollten? Hindert Sie irgendetwas daran, produktiver zu werden?
Meine eigene Erfahrung sowohl als Arbeitsloser wie auch als Arbeitsvermittler ist, dass ich immer am besten Gefahren bin dadurch, dass ich dem Gegenüber ,,klaren Wein" eingeschenkt habe, also ehrlich und offen war. Wenn es bei dir Gründe gibt, dass du bestimmte Sachen psychisch bedingt nicht machen kannst, wäre es doch nur sinnvoll, dem JC das mitzuteilen, damit das berücksichtigt werden kann.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02. Einen meiner letzten Jobs kündigte ich sogar selbst auf ärztliche Rat vom Psychologen (Überforderung, leichtes Burn-Out, zu viele Leute am Arbeitsplatz), damit ich nicht in die Sperrfrist für ALG I falle (das Ding müsste das JC sogar in ihrer Akte haben).
Wenn du mit sowas wie zu vielen Menschen am Arbeitsplatz, mit Stress, Lautstärke oder was auch immer Probleme hast und sogar in ärztlicher Behandlung warst/bist, ist es doch absolut in deinem Interesse, das dem JC zu sagen. Nur dann kann das im Integrationsplan berücksichtigt werden. Dann weiß der Vermittler, dass du bestimmte Arbeiten in bestimmten Bereichen gesundheitlich bedingt nicht kannst.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Wäre es da besser, mit offenen Karten zu spielen, was die Psyche angeht, und das man deshalb eben nicht jeden Job machen kann?
Ja, auf jeden Fall. Ich kann über die Leute, die hier im Forum dazu anraten, in Interaktion mit dem JC möglichst nichts zu sagen, nur den Kopf schütteln. Je mehr du offen über deine Probleme berichtest, desto mehr können die berücksichtigt werden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das JC nicht länger versucht, dich in Bereiche zu vermitteln, die für dich nicht in Frage kommen.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Ich befürchte, dass man dann zum Amtsarzt gejagt wird oder in ein Coaching, Arbeit mit sozialer Betreuung von denen oder mehr noch, dass man überredet wird, sich ganz vom JC abzumelden, Richtung Rente - was ja nicht sein soll.
Wenn du sagst, dass du aus gesundheitlichen Gründen etwas nicht kannst, dann wird das JC dafür recht bald einen Beleg in Form eines Gutachtens oder einer sonstigen ärztlichen Stellungnahme haben wollen. Deine alleinige Behauptung reicht nicht aus. Dein Leiden muss dir bescheinigt werden. Von daher gilt: Ja, alsbald dürfte ein ärztliches Gutachten eingeleitet werden.
Auch diesbezüglich meine ich: Das ist doch in deinem Interesse. Wenn du in Behandlung bist und wenn es Unterlagen darüber gibt, kannst du deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Dann kann ein Gutachten nach Aktenlage erstellt werden, so dass du sehr wahrscheinlich gar nicht zum Amtsarzt hin musst. Um nach Aktenlage entscheiden zu können, muss deine Akte aber natürlich irgendwelche Infos enthalten. Wenn du ärztlicherseits gar keine Dokumente hast, wird der Amtsarzt dich begutachten.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Ich kann und will arbeiten, es ist lediglich eine Frage der Belastung. Kurzum: Sollte man bei der Psyche mit offenen Karten spielen, damit die den Druck wirklich raus nehmen oder wird es dann noch heftiger, da dann die Psychotermine und -anweisungen kommen?)
Es gibt im JC keinerlei Anweisungen, psychisch Kranke irgendwie besonders zu traktieren. Wenn deine Belastungsstörung nachgewiesen ist, wird sicher auch niemand versuchen, dem mit einem Coaching Herr zu werden. Denn Coaching richtet sich an Gesunde. Daher mein Tipp: Spiel mit offenen Karten.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Wie fanden Sie das Gespräch heute? War es informativ für Sie? Fühlen Sie sich in die Ecke gedrängt? Fühlen Sie sich überfordert? War es gut für Sie?
Das ist in meinen Augen eine gute Frage. Der AV will das wisse, um seine Beratung entsprechend ausrichten zu können. Daher würde ich darauf ehrlich antworten.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Am liebsten hätte ich gesagt, dass ich mich total in die Ecke gedrängt fühle, ebenso überfordert und dass meine Absichten mit Bewerbungen (hatte ich dabei) und Bewerbungsliste völlig ignoriert werden.
Dann würde ich an deiner Stelle das genau so sagen.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Meine Gretchenfrage jetzt: Soll ich reinen Tisch mit der Psyche machen und alles erzählen oder weiterhin dafür kämpfen und beharren, mich selbst zu bewerben, mit Stellen, wo ich sehe, dass diese zu mir passen, ohne dem JC von meiner "Einschränkung" zu erzählen, ohne Hilfe von denen? Wie sehr "hängt" sich dann das JC in die Psychogeschichte mit rein? Fahren die runter oder stellen sie die Weichen neu und geben richtig Dampf?
Wie schon mehrfach gesagt: Meine Erfahrung als EX-AV, EX-Fallmanager und Ex-Arbeitsloser ist, dass weniger intensiv versucht wird, dich zu vermitteln, wenn deine gesundheitlichen Probleme im JC bekannt sind. Dann hat der AV nämlich einen Grund, den er seinem Vorgesetzten gegenüber angeben kann, wenn der fragt, warum du trotz Hochschulabschluss so lange arbeitslos bist. Ich würde mit offenen Karten spielen. Du profitierst davon.
Zitat von: Phil_N am 24. August 2023, 19:13:55Eine Sanktion kann nur dann erfolgen, wenn du einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung erhältst und dich daraufhin dann – ohne wichtigen Grund – nicht bewirbst.
ergänzend dazu
– ohne wichtigen Grund –
wäre wenn der VV überhaupt nicht passend ist was ja bei einem Personal dass so agiert
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 19:11:32zeigte auf das Material, welches man mir alles mitgab.
auch nicht verwunderlich wäre.
Soll ich raten ob das "Material" mit Maßnahmen zu tun hat
also Umschulung zum Pfleger
und vllt. noch andere Maßnahmen die sie noch voll kriegen müssen und natürlich das du in eine "Tagesstruktur" zurück findest
MfG FN
@ Phil:
Vielen lieben Dank für die Zeilen.
Und nein, ich bin nicht in Behandlung oder Betreuung (mit Betreuung beim JC meinte ich Arbeitgeberservice, etc. Man kümmert sich um mich mit Stellen.). Meine psych. Behandlung endete sehr erfolgreich, 2016. Aber eben im Hinblick darauf, dass ich mich immer im Auge behalten muss, wenn etwas zu viel ist, dann ist es zu viel. Punkt. Und das habe ich ja selbst gut im Blick, kann also bei Stellenangeboten gut beurteilen ob es passt oder nicht bzw. nachfragen bzgl. Stundenzahl, Firmengröße, etc. Deshalb war es mir seit jeher wichtig, die Jobsuche selbst zu übernehmen. - Deshalb möchte ich auch keine Betreuung vom JC: Ich weiß selbst, was zu mir passt. Das weiß kein SB oder Arbeitgeberservice, etc.
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2023, 19:36:55Soll ich raten ob das "Material" mit Maßnahmen zu tun hat
- Bewerbungstraining
- Kooperationsplan
- E-Service jobcenter.digital
;-)
Meine Bedenken zur offenen Psychoakte sind halt nach wie vor:
Alter SB > kam mit mir nicht klar > neuer SB: Fragt nach Einschränkungen Psycho/Physo > Idee: Aussortieren, da nicht vermittelbar (nach einem halben(!) Jahr Bewerbung schreiben) > also EU-Rente für ihn und fertig, weg isser.
Mir wäre es halt wichtig, dass ich selbst entscheiden kann bzw. ablehnen, wenn das JC sagt: "Für Sie ist die EU-Rente genau das richtige, diese müssen Sie jetzt nehmen."
Hier möchte ich sagen: "Nein, will ich nicht, ich will richtig arbeiten, aber selbst gucken, was zu mir passt." - Und ich kann ja auch mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten.
(Ich sehe gerade, dass ich die EM-Rente auch gar nicht bekommen würde, weil ich die Voraussetzungen (Beitragsjahre) nicht erfülle.)
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 21:48:53Mir wäre es halt wichtig, dass ich selbst entscheiden kann bzw. ablehnen, wenn das JC sagt: "Für Sie ist die EU-Rente genau das richtige, diese müssen Sie jetzt nehmen."
Bloß gut, das nicht das JC über Erwerbsunfähigkeit entscheidet, sondern der Rententräger.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 21:48:53(Ich sehe gerade, dass ich die EM-Rente auch gar nicht bekommen würde, weil ich die Voraussetzungen (Beitragsjahre) nicht erfülle.)
Wenn der Rententräger dich für Erwerbsunfähig hält, spielt es keine Rolle, ob du die Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllst. Dann landest du halt ohne Umweg direkt im SGB XII.
Aber so wie ich dich einschätze, wird auch der Rententräger deiner Meinung sein und dich für erwerbsfähig halten.
Da kann das JC noch so sehr versuchen dich als erwerbsunfähig hinzustellen.
Zitat von: Rettungsfuzzy am 24. August 2023, 18:55:28Ähm, von welchem SB reden wir hier? - Jobvermittlung oder Leistungsabteilung???
Wir reden vom Jobvermittler.
Ich sollte ja auch Bewerbungen mitbringen. Dann sprach man sofort von Bewerbungstraining, ohne dass man meine Bewerbungen überhaupt angesehen hatte. Hier fragte ich nach, warum. Dann wurde gesagt, dass die "Trainingsleute" viel besser dafür geeignet sind.
Es ist leider so: Egal, was ich erzähle, mache, tue, nachweise. Es ist denen scheißegal!!! Ab in die Massnahme, ab in den Job, was auch immer, und fertig.
Es kann gut sein, daß früher oder später kommt, daß du dieses und/oder jenes beantragen sollst...!
Das geht schon allein daher, daß alle anderen (anrechenbaren) Leistungen vorrangig sind.
Aber:
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 22:11:49...dass ich selbst entscheiden kann bzw. ablehnen, wenn das JC sagt: "Für Sie ist die EU-Rente genau das richtige, diese müssen Sie jetzt nehmen."
Hier möchte ich sagen: "Nein, will ich nicht, ich will richtig arbeiten, aber selbst gucken, was zu mir passt." - Und ich kann ja auch mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten.
Das kannst du in jedem Falle!
Nehmen musst du gar nichts, bekommst halt bei o.g. lediglich entsprechend weniger Leistung vom JC (bei Bezugsberechtigung)... Und Jobs kannst du ja unabhängig immer selbstbestimmt suchen.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 22:11:49Dann sprach man sofort von Bewerbungstraining, ohne dass man meine Bewerbungen überhaupt angesehen hatte. Hier fragte ich nach, warum. Dann wurde gesagt, dass die "Trainingsleute" viel besser dafür geeignet sind.
Das habe ich auch durchgemacht... Obwohl ich in Arbeit stehe, bin ich hingegangen. 1x die Woche für 90 Min. Einzelcoaching...
Warum ich das unbedingt sollte, konnte mein Coach auch nicht beantworten. - Also haben wir nur meine Bewerbungsunterlagen auf Modernisierung geprüft und ich habe noch mitgenommen, was das Thema Online-/eMail-Bewerbung angeht und ansonsten Tee getrunken. Das war bei mir ganz entspannt
ZitatEgal, was ich erzähle, mache, tue, nachweise. Es ist denen scheißegal!!! Ab in die Massnahme, ab in den Job, was auch immer, und fertig.
Willkomen in meiner JC-Welt
Die machen, was sie wollen, ohne Rücksicht auf Verluste..."... und bist du nicht willig, so ´brauch ich Gewalt!" (Songzitat EAV)
LG RF
Zitat von: Rettungsfuzzy am 24. August 2023, 22:14:21Willkomen in meiner JC-Welt
Für das nächste Mal in zwei Wochen, Kooperationsplan!! juckt es mir wahnsinnig in den Fingern, denen den offenen Brief von dem / der / die / das aus dem JC in Dortmund auf den Tisch zu knallen:
https://harald-thome.de/files/pdf/2023/Brandbrief_Jobcenter_Dortmund.pdf
Gerne würde ich den Blick von denen sehen wollen.
- Und meine Konsequenz dafür von denen für diesen "Zwischenfall". ;-)
Ich meine, jetzt mal ehrlich: Wie "frech" darf man sein? Kann man sagen bzw. fragen "Geht es Ihnen nur um Ihre Maßnahmen". "Ich habe den Eindruck, dass es vorrangig bei Ihnen darum geht, die Menschen in Maßnahmen zu bringen und nichts anderes."? Welchen Stellenwert hat es, die Menschen in die Maßnahmen zu bringen?
Der Witz ist: Ich weiß jetzt wahrscheinlich - These -, warum ich gefragt wurde wegen des Pflegeberufes: Ich habe mal zu dem Träger recherchiert, bei dem ich das Bewerbungstraining machen soll und genau der bietet als Vollausbildung eben auch den Pfleger an, ansonsten nur Dinge wie Bewerbungen, Integration, Unternehmensgründung. etc.
UPDATE:
Es kommt sogar noch pikanter:
Ich habe gerade mit dem Ansprechpartner der Massnahme / des Bewerbungscoachings gesprochen. Der machte ganz andere Aussagen zum speziellen Angebot, welches mir ausgehändigt wurde, von wegen (lt. SB) "ein edles Einzelcoaching", "nur für auserwählte Kunden". Beides entspricht nicht der Tatsache lt. Coacher.
Man kann also zusammenfassen: Das Bewerbungstraining wird einem aufgedrückt, ohne dass jemand vom JC überhaupt auf die Bewerbungen geschaut hat / schauen will. Auf die Nachfrage dazu, wird ausweichend geantwortet, dass man selbst wenig Ahnung hätte und genau dafür die Trainings da sind. Eine Notwendigkeit zum Bewerbungstraining ist also irrelevant. Das Coaching darf auch nicht vorzeitig beendet werden vom Coacher, sondern dem muss das JC zustimmen. Ferner wird das Training / Massnahme dann beworben als etwas, was es gar nicht ist. - Dafür müsste man etwas anderes aus dem Programm auswählen, was ich dem SB dann auch mitteilen werde.
*Kopfschüttel*
1. Nein weil ...
2. nein, das benötige ich zur Zeit noch nicht
3. Nein weil ...
4. auf solche Psychospielchen würde ich mich nicht einlassen. Schulterzucken.
5. Druck hintert mich daran, produktiver zu werden. Ich kann damit nicht umgehen.
Schlussfrage: Das Gespräch war informativ, hat mich aber nicht weiter gebracht als bei ihrem Vorgänger. Ja, ich fühle mich in die Ecke gedrängt siehe 5
Deine psychische "Beschaffenheit" würde ich erstmal nicht zur Sprache bringen.
Zu deiner Nummer 16, wenn es dich tröstet
es handelt sich dabei um typisches Jobcenter Vorgehen. Ich kenne das von mindestens zwei Jobcentern, die ich kennenlernen durfte.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 22:52:43"Geht es Ihnen nur um Ihre Maßnahmen". "Ich habe den Eindruck, dass es vorrangig bei Ihnen darum geht, die Menschen in Maßnahmen zu bringen und nichts anderes."?
Auf die
ehrliche Antwort wäre ich echt gespannt.
Danke.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02digital e-service
Diesen Service, wenn man es so nennen darf, nutze ich auch.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 12:16:02Sie sollten das dringend tun. So sind wir besser im Kontakt, können uns kurzfristig jederzeit absprechen.
Kurzfristig aber auch nur, wenn du auf den Alarm reagierst, der dir eine neue Nachricht signalisiert. Du mußt also nicht sofort springen, wenn du kontaktiert wirst. Dazu bist du nicht verpflichtet. Solltest du dich für den Service entscheiden würde ich anmerken, nicht permanent über Internet zu verfügen und somit nicht sofort zur Verfügung stehen zu können. Das wirkt interessiert, lässt dir aber genug Freiraum. Zusätzlich kannst du die Vorzüge von Jobcenter digital nutzen wie zum Beispiel unkompliziert Anträge stellen u.s.w.
Hansejunge
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 19:39:18- Bewerbungstraining
- Kooperationsplan
- E-Service jobcenter.digital (https://jobcenter.digital/)
;-)
Bewerbungsmaßnahme wenn du schon eine hattest ablehnen wenn nicht auch ablehnen wegen:
Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 09:03:13ohne dass jemand vom JC überhaupt auf die Bewerbungen geschaut hat / schauen will.
und
Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 09:03:13Auf die Nachfrage dazu, wird ausweichend geantwortet, dass man selbst wenig Ahnung hätte und genau dafür die Trainings da sind.
KOOP kannst eh nichts machen. Das wird dann der RVTräger richten
und digital
nur wenn du willst. Ich würde das NIE machen.
Zum schikanieren reicht schon die Briefpost.
Zitat von: Hansejunge am 24. August 2023, 22:52:43Für das nächste Mal in zwei Wochen, Kooperationsplan!!
wie da sollst du dann weswegen schon wieder hin :schock:
Für Fahrtkosten hast du aber schon den Erstattungsantrag gestellt!!
und nochmal wegen den Maßnahmen>Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
und nichts davon wurde da gemacht dessen bin ich mir sicher wenn nicht mal Bewerbungsunterlagen angeschaut werden, übrigens hätte ich die nie mitgenommen genauso wenn ein LL verlangt wird.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. August 2023, 14:37:36wie da sollst du dann weswegen schon wieder hin :schock:
Ja. Diese Woche war das "normale" Gespräch, wie jeden Monat. In zwei Wochen ist dann die KOOP-Erstellung. Noch habe ich keine schriftliche Einladung.
Das Bewerbungstraining habe ich jetzt auch erst in Form eines Infoflyers in A4, also noch keine schriftliche "offizielle" Zuweisung, nur ein Infoblatt, was sich jeder aus dem Netz saugen kann.
Und ja, vor dem KOOP graut es mir etwas. Ich will ja vorher schon meinen eigenen schreiben, also das, was ich gerne drin hätte. Aber eine Stimme sagt mir schon, dass das gelesen wird, kurz darüber gesprochen wird und dann gesagt wird, dass das nicht so geht, weil jede Arbeit annehmen, Bewerbungstraining muss sein. Also alles, was ich so hinterfrage oder nicht möchte wird dann einfach in den KOOP reingenommen und dann war es das, à la "Was, Sie möchten am Bewerbungstraining nicht teilnehmen, das ist aber schade. Das täte Ihnen aber bestimmt gut. Wissen Sie was, wir nehmen das einfach in den KOOP mit rein, das ist besser für Sie."
So stelle ich mir das dann vor: Meine Vorschläge > Bevormundung und Ablehnung > fertig ist der KOOP.
- These Ende -
PS.: Die Bewerbungsunterlagen waren an den "empfindlichen Stellen" geschwärzt (eigene Daten), ich wurde nach einer kurzen Durchsicht gefragt, ob ich die wieder mitnehmen möchte.
Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 15:32:56Ja. Diese Woche war das "normale" Gespräch, wie jeden Monat. In zwei Wochen ist dann die KOOP-Erstellung.
Fahrtkosten zum Meldetermin beantragst du auch immer ?
Zitat von: Schnuffel01 am 25. August 2023, 18:03:44Fahrtkosten zum Meldetermin beantragst du auch immer ?
Nein.
1. Deutschlandticket
2. meistens aber mit dem Fahrrad, ca. 5 km eine Strecke
zu 1. : Das muss der SB nicht wissen
zu 2. : Falls von dir zu Hause bis zum JC auf den 5 km ein öffentliches Verkehrsmittel fährt, würde ich das nutzen und die Fahrkarten erstatten lassen
Vielleicht lädt der SB dich dann weniger ein. :weisnich: Optimal wäre natürlich ein Beistand zum Termin.
zu 1.: Doch, man sieht es auf dem Kontoauszug
zu 2.: Wieviel Geld bekommt man denn dafür? Hatte noch nie Gelder dafür beantragt, da zu 90 Prozent immer Fahrrad.
20 Cent pro km hin-und Rückweg. Alternativ Preis Fahrkarte.
Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 18:42:36Doch, man sieht es auf dem Kontoauszug
Gehst du mit dem Kontoauszug zum SB? Die Leistungsabteilung bekommt die Auszüge. Glaube nicht, daß der Vermittler da drin rum schnüffelt.
Zurück zu den Fragen des SB:
Kann man denn den SB fragen, dass man gerne mal einen Termin beim Amtsarzt hätte, mit der Bitte, dass dieser drüber schaut, wegen der Tauglichkeits aller Jobs, OHNE dass man dem SB erzählt, worum es genau geht?
Wenn, dann möchte ich meine Psychoakte nicht vor dem SB ausbreiten, sondern nur vor dem Amtsarzt. Oder bin ich gezwungen, dem SB "alles" zu erzählen, und der guckt dann ob ich einen Amtsarzt brauche oder nicht?
Offiziell also an den SB: "Sie hatten mich zuletzt gefragt, ob es psychische oder physische Einschränkungen gibt. Diese Frage möche ich sicherheitshalber gerne mit einem Amtsarzt absprechen. Mehr möchte ich dazu hier bei Ihnen im Moment nicht sagen, danke." > Möglich?
Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 11:38:36Offiziell also an den SB: "Sie hatten mich zuletzt gefragt, ob es psychische oder physische Einschränkungen gibt. Diese Frage möche ich...
Dann würde die SB genau diese Frage als "Zielfrage" an den Amtsarzt stellen.Und der würde die dem Jobcenter beantworten,analog zu dessen Auftrag. Also allgemein oder speziell.
Das kann die SB auch billiger haben. Denn Deine Frage könnte die SB mit deren Vermutungsermessen stattdessen für eine Zuweisung in eine entsprechende Maßnahme nutzen,wo dann Psychologen und Arbeitsmediziner Deine Frage mit entsprechenden Tests via einem Träger beantworten werden.wobsi das dann im Detail dem Jobcenter mitgeteilt wird.
In keinem Fall würde also das Jobcenter die Ergebnisse nicht erfahren.
Ok, man kann also nicht sagen: "Hier Amtsarzt, gucke mal drüber. Wenn es in Deinen Augen nur eine kleine Einschränkung ist, dann muss ich das nicht an die große Glocke hängen, sondern kann das selbst und eigenständig bei meiner Stellenauswahl berücksichtigen, ohne dass der SB das alles wissen muss."
Der Amtsarzt muss also dem SB die "Diagnose" mitteilen, egal wie groß oder klein die Einschränkung ist? Schade, ok.
Nein... Daten zu Diagnosen darf auch der Amtsarzt nicht bzw. nur_(untersuchungsbedingt)_an_Kollegen_&_eigenes_Personal weitergeben...!
Der SB bekommt lediglich ein Ergebnisbericht a la "Der Kunde wurde am xxx auftragsgemäß begutachtet. Unserer Untersuchungsergebnisse nach ist er für3-6 eingeschränkt Arbeitsfähig.
Die maßgeblichen Einschränkungen sind ..."
Auf unser Bitten hin haben wir das Teil in Kopie auch erhalten - Ich finde es nur gerade nicht im Ordner... Wenn ich es gesucht & gefunden habe, kann ich das ja mal hier einstellen.
LG RF
Ah ok. Der SB erfährt nur etwas von meiner Art der Tauglichkeit, aber niemals WARUM nur diese Art der Tauglichkeit.
Hansejunge
Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 15:32:56Ja. Diese Woche war das "normale" Gespräch, wie jeden Monat. In zwei Wochen ist dann die KOOP-Erstellung. Noch habe ich keine schriftliche Einladung.
Du bist aber keine u25?
Was ist der Einladungsgrund?
Mtl. wegen der Nachfrage ob du jetzt eine Änderung deiner berufl. Situation hast ist ja schon böswillig und würde ich nicht akzeptieren.
Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 15:32:56Das Bewerbungstraining habe ich jetzt auch erst in Form eines Infoflyers in A4, also noch keine schriftliche "offizielle" Zuweisung, nur ein Infoblatt, was sich jeder aus dem Netz saugen kann.
Das ist ungültig bzw. nicht korrekt ausgeführt, denn der SB muss im Vorfeld eine für dich passende Maßnahme raus suchen und nicht DU!
Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 15:32:56Und ja, vor dem KOOP graut es mir etwas. Ich will ja vorher schon meinen eigenen schreiben, also das, was ich gerne drin hätte.
Vergiß es!
Die lesen nicht mal die von Ihnen angeforderten Bewerbungsunterlagen wie kommst du darauf das es dann beim Koop anders läuft.
Abgesehen davon hast du kein richtiges Mitspracherecht.
Zitat von: Schnuffel01 am 25. August 2023, 18:38:22Vielleicht lädt der SB dich dann weniger ein. :weisnich: Optimal wäre natürlich ein Beistand zum Termin.
:sehrgut:
Beistand hilft immer und beugt auch mancher SB Hybris vor!
aber gerne auch wenn der Vorgesetzte plötzlich sieht das er 12 x pro Jahr Fahrtkosten zahlen muss. Das gefällt nicht allen Vorgesetzten.
Falls du ein Kfz. hast bestehe auf die 20Cent/km.
Die Fahrtkosten lässt du dir gesammelt erstatten also
die Einladungsschreiben raussuchen und dann für die Termine vom - bis auflisten denn Antrag aus dem Anhang nehmen ausfüllen und dem JC nachweislich zukommen lassen.
In deinem Fall am besten beim nächsten Termin am Empfang WENN du eine Abgabebestätigung sprich Stempel auf die Kopie des Antrages bekommst.
Ansonsten wirfst du den Antrag in den Hausbriefkasten.
Dazu siehe dann unten
*ZitatZitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 11:38:36Kann man denn den SB fragen, dass man gerne mal einen Termin beim Amtsarzt hätte, mit der Bitte, dass dieser drüber schaut, wegen der Tauglichkeits aller Jobs, OHNE dass man dem SB erzählt, worum es genau geht?
Man fragt nicht man fordert so etwas ein, ist halt auch mit "Stress" für Dich verbunden. Wie das abläuft steht dann im 2ten Anhang
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit (http://hartz.info/index.php?topic=9636.0)
Zitat von: Rettungsfuzzy am 26. August 2023, 13:25:51Auf unser Bitten hin haben wir das Teil in Kopie auch erhalten
das Teil B (genannt)steht jedem zu und MUSS sogar ohne Aufforderung ausgehändigt werden, woher sollst du sonst wissen auf welcher Grundlage ein SB seine Entscheidungen trifft und ob er sich an seine gesetzliche Aufgabe erhält.
Das Teil A geht niemand im JC etwas an bleibt beim AÄD unter Verschluss und wird nur auf Antrag an Dich ausgegeben, manchmal muss sogar der Hausarzt oder Psychologe die Herausgabe einfordern, liegt aber am Inhalt und ob er einem Schaden könnte wenn man die Diagnose liest.
MfG FN
*ZitatZitatden Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
@Fettnäpfchen. Dein Leitfaden gilt bei kommunalen Jobcentern übrigens nicht.
Die beauftragen eigene ärztliche Dienste. Und da muss der Arzt das beantworten,was die Zielfrage der SB anfragt. Und das umfangreich.Das gehört dort generell als Standard zu deren Auftrag mit dem Jobcenter-über den jeweiligen Landrat.
Da hat übrigens jedes kommunale Jobcenter eigene Tricks,wie es entsprechend vorher die Zustimmung zu umfangreichen Berichten bekommt. Oder der Arzt wird zur Beratung der SB eingespannt,nach der Untersuchung,welche Arbeiten und welche Eingliederungsstrategie dann noch erfolgversprechend erscheint.
Wenn das Jobcenter von @Hansejunge ein kommunales wäre, dann ist oberste Vorsicht geboten. Meiner Meinung nach,welches ein umfangreiches Wissen zu Ausgestaltungen von ÄD kommunaler JC beeinhaltet,gespeichert aus vorherigen Ausschreibungen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 18:04:34Du bist aber keine u25?
Was ist der Einladungsgrund?
Mtl. wegen der Nachfrage ob du jetzt eine Änderung deiner berufl. Situation hast ist ja schon böswillig und würde ich nicht akzeptieren.
Ich bin 43, habe zwei Berufs- und zwei Schulabschlüsse und einen Hochschulabschluss. Von der Ausbildungsseite her kann man also nicht meckern. ;-)
Und am Anfang des Jahres wurde ich nur alle 3 Monate eingeladen. Als der SB sah, dass er mit mir nicht so kann, wie er will und bemerkte, dass er auf Widerstand stößt, wurde das auf ein Mal pro Monat herunter bzw. hochgefahren, seitdem monatlich: berufliche Situation besprechen.
Was würdest Du denn auf die Einladung antworten, wenn ein Monat rum ist und eine neue eintrudelt: "Bei mir hat sich jobtechnisch nichts verändert, im Anhang meine Bewerbungsliste und einige Absagen in Kopie, MFG" - oder wie?
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 18:04:34Das ist ungültig bzw. nicht korrekt ausgeführt, denn der SB muss im Vorfeld eine für dich passende Maßnahme raus suchen und nicht DU!
Das JC hat den Flyer herausgesucht, nicht ich. Ich vermute eh, dass das JC alles versucht, nur über die mündliche Schiene mit mir fertig zu werden, gepaart mit Psychodruck und Tricks, weil sie genau wissen, dass, wenn es schriftlich bei mir eintrifft, Gegenwind geben wird. Also das Schriftliche schön umschiffen und alles mündlich machen ("Soll ich Ihnen einen Termin geben, das können wir gleich hier machen.") Deswegen sind die monatlichen einstündigen Treffen immer sehr skandalös und völlig aufgeblasen, aber letztlich für nichts. Keine schriftlichen Aufforderungen oder Konsequenzen danach.
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 18:04:34Vergiß es!
Die lesen nicht mal die von Ihnen angeforderten Bewerbungsunterlagen wie kommst du darauf das es dann beim Koop anders läuft.
Abgesehen davon hast du kein richtiges Mitspracherecht.
Ich denke auch, dass das JC meine "Version" des KOOP ignorieren, wenn nicht sogar auslachen wird. Aber so habe ich etwas in der Hand, wenn ein Anhörungsbogen kommt, warum ich mich nicht an den KOOP gehalten habe. Dann kann ich sagen: "Hier, dass ist meine Version, das wollte ich eigenltich, aber Sie sehen ja, nichts davon ist übrig." Aber hier bewegen wir uns im Bereich der Spekulation, es kann ja auch ganz anders kommen.
Stichwort Amtsarzt:
Aber irgendwie wäre es ja auch sinnlos, zum Amtsarzt zu gehen, weil der nur feststellen wird, was ich eh schon weiß, also wie lange, wie oft, wo arbeiten - was geht, was geht nicht. Und solange mich das JC selbst Stellenbewerbungen recherchieren lässt, dann habe ich das eh in meiner Hand. Und ich allein kenne mich nun mal am besten. Aber die werden wohl nicht aufgeben, mich dazu zu nötigen, an freiwilligen Programmen teilzunehmen.....
@Hansejunge. Du hast einen Flyer? Ich kenne viele Standard Maßnahmen im Detail. Willst Du nicht wissen,welche Vermittlungshemmnisse Dir ggf. mittels dieser Maßnahme unterstellt werden?
Ich bräuchte dazu nur den Titel bzw.die Bezeichnung der Maßnahme,dann könnte ich Dir das mitteilen,sofern ich die gsspeichert hätte.
Ich speichere seit 2017 viele Maßnahmen. Insbesondere alle meines Jobcenters.Als vorherige Ausschreibung. Seitdem die SB das wissen,da ist Ruhe,was die Standard Maßnahmen betrifft.
Wie gesagt, es ist ein Flyer für ein zweiwöchiges "Rund-um-Bewerbungstraining", eine Aktivierung. Mehr möchte ich dazu hier nicht sagen, wegen einer evtl. Rückverfolgbarkeit.
Das Training, wärmstens empfohlen von meinem SB, ohne meine Bewerbung richtig gesehen und durchgelesen zu haben. :-)
"Bringen Sie Ihre Bewerbung mit." "Machen Sie ein Training." (ich: "Wollen Sie meine Bewerbung nicht vorher mal angucken?") "Nein, wir haben da nicht die richtige Ahnung, darum ja das Training."
Kabarett pur.
Yasha
Zitat von: Yasha am 26. August 2023, 19:20:53@Fettnäpfchen. Dein Leitfaden gilt bei kommunalen Jobcentern übrigens nicht.
Die beauftragen eigene ärztliche Dienste.
Bei O.- Kommunen ist normal der Rentenversicherungsträger zuständig.
Ich habe da einiges von Ottokar dazu gelesen und abgespeichert ist aber in älteren .hidden Dateien.
unten ein .png das noch leicht zu finden war. Da der letzte Absatz.
Es gibt auch noch die Möglichkeit des Gesundheitsamts das setze ich gleich ins Zitat:
ZitatVielmehr greift in solchen Fällen die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag bzw. Städtetag und der DRV-Bund:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB2_8R0
siehe dazu auch hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?
f=SGB2_8R4
Auszug daraus:
Da die oben genannte Vereinbarung nicht im Verhältnis zu den zugelassenen kommunalen Trägern (sogenannte Optionskommunen) gilt, wurden zwischen dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städtetag und der Deutschen Rentenversicherung Bund eine -ähnlich gelagerte - Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II mit Wirkung vom 01.09.2013 (Anlage 2) beziehungsweise 01.11.2013 (Anlage 3) abgeschlossen.
In den Verfahrensvereinbarungen sind Regelungen über die Erstellung von Erstgutachten zur Erwerbsfähigkeit von Arbeitssuchenden durch die Rentenversicherungsträger getroffen worden. Danach haben die Optionskommunen die Möglichkeit, in Fällen, in denen das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit zweifelhaft ist, bei dem für den Arbeitssuchenden zuständigen Rentenversicherungsträger eine gutachterliche Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit einzuholen. In diesen Fällen wird es zu keinen Widersprüchen im Sinne des § 44a SGB II SGB II § 44a G0) kommen, da die Optionskommune und die Kommune als Sozialhilfeträgerin die vom Rentenversicherungsträger abgegebene ärztliche Stellungnahme als für sich verbindlich anerkennen.
Mehr Mühe mache ich mir bei diesem Thread nicht mehr da es offensichtlich eh nicht bringt.
Falls du es ausdiskutieren willst passt es hier auch nicht rein und wenn dann mach das mit Ottokar der macht das aus dem ff.
Ich müsste immer nur suchen nachlesen und dafür ist mir die Zeit in der Zwischenzeit zu schade.
Hansejunge
Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Was würdest Du denn auf die Einladung antworten, wenn ein Monat rum ist und eine neue eintrudelt: "Bei mir hat sich jobtechnisch nichts verändert, im Anhang meine Bewerbungsliste und einige Absagen in Kopie, MFG" - oder wie?
Gar nichts ich würde mich über die Dichte der Einladungen beschweren denn das ist Geldverschwendung pur. Und Mißbrauch der Ermessensentscheidung. (s.ganz unten)
*Schließlich bist du über die § gezwungen berufliche Änderungen mitzuteilen.
Während Corona konnte man das schriftlich dem SB so wie du meinst mitteilen und da habe ich das gemacht und dann Ruhe gehabt.
Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Das JC hat den Flyer herausgesucht, nicht ich.
Ich sehe schon du verstehst es nicht.
Das JC muss die passende Maßnahme die DICH weiterbringt raussuchen und nicht Flyer mit dummen Kommentaren wie, dass sie keine Ahnung haben, weiterreichen.
Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42("Soll ich Ihnen einen Termin geben, das können wir gleich hier machen.")
Ich brauche keinen Termin oder glauben sie ernsthaft ich würde innerhalb eines Monats eine Anstellung finden und wenn sie das unbedingt wollen schicken Sie mir das schriftlich. Oder so ähnlich.
Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Aber so habe ich etwas in der Hand, wenn ein Anhörungsbogen kommt, warum ich mich nicht an den KOOP gehalten habe. Dann kann ich sagen: "Hier, dass ist meine Version, das wollte ich eigenltich, aber Sie sehen ja, nichts davon ist übrig." Aber hier bewegen wir uns im Bereich der Spekulation, es kann ja auch ganz anders kommen.
Ich sehe schon du verstehst es nicht.
Das kann und wird so nie passieren, habe ich aber auch schon oft genug erwähnt.
Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Stichwort Amtsarzt:
Das war nur weil du nachgefragt hast ob man das selber beantragen kann.
Entscheiden musst du und machst es eh so wie du denkst.
*das muss man aufmerksam lesen:
Quelle
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-32-meldeversaeumnisse-241-meldeaufforderungmeldezweck_idesk_PI13994_HI5093263.html
Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Ich bin 43, habe zwei Berufs- und zwei Schulabschlüsse und einen Hochschulabschluss. Von der Ausbildungsseite her kann man also nicht meckern. ;-)
Und wie lange erwerbslos?
Zitat von: Sheherazade am 27. August 2023, 13:29:53Und wie lange erwerbslos?
Im Prinzip gar nicht. Ich laufe seit meinem letzten "großen Job" offiziell als selbständig (EKS) mit kleinem Einkommen (Aufstocker), möchte aber aus der Selbständigkeit raus in einen "richtigen" Job, ohne ALG/Bürgergeldabhängigkeit.
Aber das Thema "Selbständigkeit ja/nein" ist jetzt ein anderes Thema für einen anderen Thread
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. August 2023, 12:36:50Gar nichts ich würde mich über die Dichte der Einladungen beschweren denn das ist Geldverschwendung pur. Und Mißbrauch der Ermessensentscheidung.
Na, ob das was bringt. "Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie mich so oft einladen." Da habe ich meine Zweifel.
[
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. August 2023, 12:36:50Das JC muss die passende Maßnahme die DICH weiterbringt raussuchen und nicht Flyer mit dummen Kommentaren wie, dass sie keine Ahnung haben, weiterreichen.
Das JC weiß nicht, was mich weiterbringt, da es von mir keine Ahnung hat. Ich habe den Eindruck, die SB sind nur die Zentrale / der Empfang und die jeweiligen Maßnahmen sind dann die "richtigen" Berater und Vermittler, die dann helfen können. Man muss/sollte also heute so oder so eine Maßnahme machen, damit man überhaupt jemanden "an der Strippe" hat, der einen helfen kann. Cleverer Schachzug.... "Wir sind doof, deshalb die Maßnahmen, die können helfen. Was Du willst keine Maßnahme? Ist aber besser, denn wir sind ja doof." (Also vielleicht ein Schachzug dahingehend, dass Maßnahmen mehr durchgesetzt werden können, da die SB sich zurückfahren. Wenn die SB Ahnung hätten, bräuchte man keine (Coaching-)maßnahmen, aber das will man ja vermeiden. Jeder soll in Maßnahmen, also muss man sie "attraktiver" machen und die SB "unattraktiver".
Auch wenn ich in Deinen Augen vieles nicht verstehe, bin ich dennoch gespannt, wie das mit dem KOOP wird. Hast Du Deinen schon? Hinterher ist man/ich/du immer schlauer. ;-)
In jedem Falle kaufe ich mir mal wieder neues Druckerpapier und Druckertinte, es wird wohl viel ausgedruckt werden in nächster Zeit......
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 18:04:34Die Fahrtkosten lässt du dir gesammelt erstatten also
die Einladungsschreiben raussuchen und dann für die Termine vom - bis auflisten denn Antrag aus dem Anhang nehmen ausfüllen und dem JC nachweislich zukommen lassen.
Ich finde den Antrag auf Fahrtkosten leider nicht, sorry. Da ist "nur" ein Praxisleitfaden als PDF.
Gelten die 20 cent / km pro Strecke oder für Hin- und Rückfahrt insgesamt? Beispiel: Streckenlänge = 7 km > 1x 1,40 € geltend machen oder 2,80 € insgesamt?
Wenn ich im Routenplaner die Strecke eingebe, komme ich bei PKW auf 9 km, bei Fahrrad auf 7 km. PKW habe ich nicht, Führerschein PKW auch nicht. Also die Fahrradroute nehmen?
Danke
Huhu, sag einfach, du bist mit dem PKW eines Bekannten zum Termin gekommen. Dann bekommst du auch die Kosten erstattet.
sorry, habe nicht aufmerksam gelesen. Nix mit Führerschein. Dann sag, ein Freund hätte dich gefahren und der macht das auch nicht umsonst.
Nein, das JC weiß, dass ich keinen Führerschein habe.
Aber für Radfahrer muss das doch auch gelten, oder? Auch "wir" haben Kosten, nicht nur die Autofahrer.
Zitat von: Hansejunge am 29. August 2023, 12:53:44Aber für Radfahrer muss das doch auch gelten, oder? Auch "wir" haben Kosten, nicht nur die Autofahrer.
Gute Frage aber da kenne ich mich echt nicht aus.
Hansejunge
Zitat von: Hansejunge am 29. August 2023, 12:53:44Aber für Radfahrer muss das doch auch gelten, oder? Auch "wir" haben Kosten, nicht nur die Autofahrer.
Beim Finanzamt ja, aber ob das für JC gilt weiß ich selber nicht.
Kannst ja mal unter BRKG Googeln ist glaube ich §5.
MfG FN
@Fettnäpchen. Nachtrag,was den ärztlichen Dienst betrifft. Die halten Jobcenter sich nicht mehr an " in der Regel",schon seit ungefähr 2 Jahren geht der Trend zu eigens beauftragten Ärzten,mittels vorheriger Ausschreibung. Siehe beispielhaft Leistungsbeschreibungen in den nachfolgenden Verlinkungen:
https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXS0YEKY1B2VE2WA/de/documents
https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXS0YEKY1BK0K6R9/de/documents
(Jobcenter Dortmund)
https://www.evergabe.de/unterlagen/2820794
https://www.evergabe.de/unterlagen/2820752
(jobcenter Saalekreis)