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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NRWMaster am 26. August 2023, 18:39:55

Titel: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: NRWMaster am 26. August 2023, 18:39:55
Seit mehreren Jahren keine Vorladung mehr zum JC gehabt
Nie eine EGV Unterschrieben, nie eine Maßnahme angeboten bekommen. Für 1 Jahr mal im LTA (Leistungen zur Teilhabe) bei der Afa gehabt aber die wollen mich ins BFW abschieben. Das ist aber auch schon wieder Jahre her.
Auch keine Vermittlungsvorschläge (weiss gar nicht mehr wie die aussehen)

Möglicher Grund ? Das Jobcenter (Optionskommune) kann mit Menschen die gesundheitliche Probleme nix anfangen.
Aber selbst dann sehe ich mich ja im Bereich SGB IX >>> Integrationsfachdienste (IFD).

Gleichstellung zur Schwerbehinderung vorhanden, vor zig Jahren mal von der AfA so geschrieben bekommen.

Mich wundert das nichtmal der Versuch unternommen wurde ins SGB XII abzuschieben.

Ich will nicht unverschämt klingen aber das ist hier schon Bediungsloses Grundeinkommen. Ausser WBA Absenden kein JC Kontakt.

Weiterer Grund: Widerständler, zieht in Widerspruchsverfahren und klagt für alles vor SG und arbeitet mit Rechtanwälten zusammen. Das wird so in der Akte vermerkt sein das die Akte gar nicht mehr rausgeholt wird.

Bin ich da eine Ausnahme ?
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 19:15:33
NRWMaster

Zitat von: NRWMaster am 26. August 2023, 18:39:55Bin ich da eine Ausnahme ?
Schaut nicht so aus
den Beitrag hätte ich auch verfassen können,
aber warum ist doch besser so als andersrum.

Ich glaube in meinem Fall hat auch noch die Rüge des Richters an den JC RA was ausgelöst. Denn seit dem ist Funkstille pur.

Ändert sich nächsten Monat wenn die nicht in die Puschen kommen.
Bin gespannt was ich dann auslöse.

MfG FN
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: NRWMaster am 26. August 2023, 19:43:12
Ich weiss nicht wie stark die Jobcenter gezwungen sind "Inklusion" umzusetzen oder zumindest solche Versuche unternehmen müssen, sei es moralisch (PR) als auch auf den Papier (also juristisch)

Weil im Rahmen der Teilhabe hat sich in den letzten Jahren viel getan.

Unheimlich ist das schon wenn man mit anderen Erwerbslosen spricht. Klar man hat ein gesundheitliches Gutachten wo steht das man halt über 3 Stunden erwerbsfähig ist. Das kein Arbeitgeber oder erst Recht nicht Zeitartbeitsunternehmen jemanden mit Einschränkungen einstellt dürfte klar sein.

Wenn es einen solchen Arbeitgeber gibt wenn auch mit Lohn Förderung würde ich diesen natürlich antreten. Aber das JC hat Null Versuche unternommen.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: PeterHeu1 am 26. August 2023, 20:54:06
Finde ich nichts schlimm.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: PeterHeu1 am 27. August 2023, 14:37:40
Zitat von: NRWMaster am 26. August 2023, 19:43:12Wenn es einen solchen Arbeitgeber gibt wenn auch mit Lohn Förderung würde ich diesen natürlich antreten. Aber das JC hat Null Versuche unternommen.

wenn der Wunsch nach Arbeiten und Beschäftigung bestünde, dann könnte man auch selber Arbeit suchen und wäre von Behörden in RUHE gelassen. Man kann natürlich bei der eignen Suche die finanziellen Vorteile vom Jobcenter in Anspruch nehmen, wenn es sie denn gibt und wenn nötig.
Aber jetzt während des Bezugs von bürgergeld ist Ruhe vor Behörden wirklich sehr wichtig, sehr sehr.
Wieviele 100 Tausende Erwerbslose wünschen sich diese Ruhe von Behörden? Antwort: Sehr viele, sehr viele.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: NRWMaster am 27. August 2023, 17:19:19
Wobei wir bei Fördern und Fordern wäre

Ein Bedinungsloses Grundeinkommen habn wir defintiv nicht :-)
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: götzb am 27. August 2023, 17:48:56
Ich würde mir mal unabhängige Statistiken wünschen.
"Wie viele dieser Vorladungen machen wirklich Sinn".

In der Regel werden aussichtslose Fälle "nur" 2 mal im Jahr vorgeladen.
Was auch in dieser Hinsicht 2 mal zu viel ist.

Letztlich existiert kein Gesetz was die Anzahl reglementiert.
Aber Kontaktdichtvorgaben, wo auf Kontakt verzichtet wird, wo es offensichtlich
keinen Sinn macht sind dann von Führungspersönlichkeiten mit mehr Hirn als bei
den anderen erstellt wurden.

Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: PeterHeu1 am 27. August 2023, 18:07:08
Die Frage von Sinn stellt sich nicht, es ist ein Befehl.
Sinn Sinn Sinn
Der "Sinn" ist etwas in den Köpfen von Emfpängern.
Dagegen als solches vorgehen, dass es dazu nicht kommt oder politisch sich etwas ändert, kommt für niemanden der Betroffenen in Frage.
Sinn Sinn Sinn sing ....
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: NRWMaster am 27. August 2023, 23:00:19
Ich bin mir nicht sicher aber eigentlich gibt das
BMAS den Jobcentern doch Weisungen/Vorgaben für Kontaktdichten


Lebenszeichen somit nur durch WBA aber der ist auch nur 1 x im Jahr

Puh
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: PeterHeu1 am 27. August 2023, 23:11:40
Ich wünsche alles Gute.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. August 2023, 15:13:56
NRWMaster

Zitat von: NRWMaster am 27. August 2023, 23:00:19Ich bin mir nicht sicher aber eigentlich gibt das
BMAS den Jobcentern doch Weisungen/Vorgaben für Kontaktdichten
ja da gibt es schon eine Regelung sogar gerichtlich und erklärt wird das dann in der Kommentaturliteratur.
Daher auch schwer zu finden
und wie es vor dem SG gehandhabt wird ist Glücksache.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-32-meldeversaeumnisse-241-meldeaufforderungmeldezweck_idesk_PI13994_HI5093263.html

MfG FN
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: NRWMaster am 29. August 2023, 08:14:59
Moment mal....

Direkt ins SGB XII geht doch gar nicht

bei Voller Erwerbsminderung muss man mit Bürgergeld aufstocken wenn das Rentenalter nicht erreicht ist

Sozialgeld nennt es sich. Gibt ja auch Bedarfsgemeinschaften wo der Partner drunter fällt. Die werden alle vom Jobcenter betreut
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: Greywolf08 am 29. August 2023, 09:43:00
Zitat von: NRWMaster am 29. August 2023, 08:14:59bei Voller Erwerbsminderung muss man mit Bürgergeld aufstocken wenn das Rentenalter nicht erreicht ist

Sozialgeld nennt es sich. Gibt ja auch Bedarfsgemeinschaften wo der Partner drunter fällt. Die werden alle vom Jobcenter betreut
Aber nur, wenn die Erwerbsminderungsrente eine sogenannte Arbeitsmarktrente ist. Heißt, das sie entweder zeitlich begrenzt oder du nur teilweise erwerbsgemindert bist und auf dem Arbeitsmarkt keine Teilzeitbeschäftigung mehr möglich ist.

Bei voller Erwerbsminderung auf Dauer bist du beim JC raus und fällst ins SGB XII, wenn du deine Rente aufstocken musst.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: NRWMaster am 03. Januar 2024, 18:31:20
Ich hab das jetzt dem JC elektronisch mitgeteilt das ich 7 Tage die Woche insgesamt 140 Stunden die Mutte Pflege. Mal gucken was nun passiert

Die Letzte Einladung in sachen Arbeitsvermittlung hatte ich vor 3 Jahren vor Corona. Bei mir ist es immer nur WBA selbst der mach ich elektronisch.. Mehr nicht.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: Jimmy Neutron am 03. Januar 2024, 19:52:45
Zitat von: NRWMaster am 26. August 2023, 18:39:55Mich wundert das nichtmal der Versuch unternommen wurde ins SGB XII abzuschieben.
Du kostest der mehr Geld, wenn Du im SGB XII bist. Im SGB II zahlt der Bund seinen Teil. Im SGB XII nicht mehr.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: hotwert am 06. Januar 2024, 06:44:17
Zitat von: NRWMaster am 26. August 2023, 19:43:12Unheimlich ist das schon wenn man mit anderen Erwerbslosen spricht. Klar man hat ein gesundheitliches Gutachten wo steht das man halt über 3 Stunden erwerbsfähig ist. Das kein Arbeitgeber oder erst Recht nicht Zeitartbeitsunternehmen jemanden mit Einschränkungen einstellt dürfte klar sein.

So ein Gutachten hatte ich auch, da waren zig Einschränkungen aufgeführt. Hat das JC gar nicht interessiert, ich bekam immer zig Vermittlungsvorschläge mit RFB auf die ich mich bewerben musste. Und ständig Termine im JC bei dem ich dem SB gesagt hab dass das eh alles nichts bringt und ich im Widerspruch mit der Rente bin.

Antwort war dann immer: "Na wenn das mit der Rente nicht klappt haben sie schonmal eine Arbeit"

Sei doch froh dass es bei dir so läuft, ich hätte mir damals auch gewünscht meine Ruhe zu haben.

Das mit der Rente hat dann doch geklappt, Ich hätte am liebsten den SB verklagt für den ganzen unnötigen Stress den ich hatte, aber da kann man ja nix machen.

Soweit ich weiß können die nur in SGB XII abschieben wenn man laut Gutachten auch unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig ist. Ansonsten gilt man eben als erwerbsfähig und das JC ist zuständig.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: fizzy am 09. Januar 2024, 17:21:13
Du hast nach so vielen Jahren die Möglichkeit der Aussteuerung und kannst dann in Rente geschickt werden, wenn mit dir nix anzufangen ist...Dann fliegst beim Jobcenter raus und kommst auf Sozialamt...ggf musst du mal nachhaken dass deine Arbeitstauglichkeit geprüft wird ob Teil oder Voll Erwerbsgemindert...weil ggf kannst nur noch 1-3 oder 3 bis 6 Stunden malochen...Und wenn das Erste zutrifft wärste voll EWG...dann ab in die Rente...ich kenne einige die ausgesteuert wurden, bissl PSyche gehabt nur nen GDB von 20-30 und waren in Rente...da denk ich mir, hab GDB 50 und da passiert nix...Was stimmt da im System nicht... :weisnich:
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: Sophiagirl am 09. Januar 2024, 19:02:42
Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 17:21:13..ich kenne einige die ausgesteuert wurden, bissl PSyche gehabt nur nen GDB von 20-30 und waren in Rente...da denk ich mir, hab GDB 50 und da passiert nix...Was stimmt da im System nicht...


Tatsache, hört und sieht man öfter. Ich hab auch zweimal den Rentenantrag einreichen müssen, beim zweiten ging es dann, vermutlich weil ja auch BSA Genehmigt wurde.

Ich hab ja jetzt EU Rente und BSA durchs oeg bzw. Nun SGB 14.

Immer dran bleiben, alles andere hilft nicht.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: Rotti am 09. Januar 2024, 20:41:47
Zitat von: Sylvergirl am 09. Januar 2024, 19:02:42Nun SGB 14.
ganz neu und speziell das SGB XIV tritt grundsätzlich zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: fizzy am 10. Januar 2024, 16:23:13
Zitat von: Sylvergirl am 09. Januar 2024, 19:02:42
Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 17:21:13..ich kenne einige die ausgesteuert wurden, bissl PSyche gehabt nur nen GDB von 20-30 und waren in Rente...da denk ich mir, hab GDB 50 und da passiert nix...Was stimmt da im System nicht...


Tatsache, hört und sieht man öfter. Ich hab auch zweimal den Rentenantrag einreichen müssen, beim zweiten ging es dann, vermutlich weil ja auch BSA Genehmigt wurde.

Ich hab ja jetzt EU Rente und BSA durchs oeg bzw. Nun SGB 14.

Immer dran bleiben, alles andere hilft nicht.
was ist BSA?? das kenne ich nicht... klär mich auf bitte :)
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: Sophiagirl am 10. Januar 2024, 18:09:57
Hey Fizzy,

BSA ist Berufsschadenausgleich. Wie gesagt alles neu geregelt im Rechtskreis SGB 14.

LG
Titel: Aw: Langzeitarbeitslosigkeit und trotzdem SGB II statt SGB XII
Beitrag von: Rotti am 11. Januar 2024, 21:11:19

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