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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hansejunge am 27. August 2023, 16:18:17

Titel: Kooperationsplan (KOOP) Ob und wann zur Schlichtungsstelle?
Beitrag von: Hansejunge am 27. August 2023, 16:18:17
Hallo,

ich mache hier mal kurz was Separates auf, damit es die Threads nicht so durcheinander haut.

Wenn ihr bemerkt, dass Euer KOOP mit Euren Vorstellungen nicht übereinstimmt, bzw. er über Euch hinweg beschlossen wurde:

Wäre es besser, dann sofort zur Schlichtungsstelle zu laufen und das Ding zu reklamieren oder ist es ok, es einfach auf den KOOP so beruhen zu lassen und sich erst dann zu beschweren bzw. dagegen vorgehen, wenn es zum Verwaltungsakt einzelner Bestandteile mit RFB kommt bzw.  eine Sanktionsandrohung (mit Anhörung), weil man sich an XY im KOOP nicht gehalten hat?

Kurz: Sofort widersprechen oder erst dann, wenn die Leistungsminderung ins Haus kommt, weil man sich (2x/3x (?)) nicht daran gehalten hat?
Titel: Aw: Kooperationsplan (KOOP) Ob und wann zur Schlichtungsstelle?
Beitrag von: alfa am 27. August 2023, 17:04:21
Ich würde es erstmal mit der Schlichtungsstelle versuchen.
Titel: Aw: Kooperationsplan (KOOP) Ob und wann zur Schlichtungsstelle?
Beitrag von: PeterHeu1 am 27. August 2023, 21:58:21
KOOP, sehr gut.
Der Erschlagene, ähm ..., ich meine der Betroffene ist dann ein KOPPi
Titel: Aw: Kooperationsplan (KOOP) Ob und wann zur Schlichtungsstelle?
Beitrag von: Unwissender am 31. August 2023, 10:48:16
Wer bzw. wo ist diese Schlichtungstelle? Doch nicht beim JC?