Hallo:
Übernimmt das Jobcenter die Kosten einer privaten Rechtsschutzversicherung beim Bürgergeld?
Unabhängig vom Prozesskostenhilfe.
Nein, bzw. nur im Rahmen der Versicherungspauschale i.H.v. 30,- € (bei Einkommen).
LG RF
PeterHeu1
Ganz im Gegenteil mit so einer Vers. hat man keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe
MfG FN
Ist so eine Versicherung überhaupt nötig da man bei Bedarf eh Beratungshilfeschein bekommt?
würde Beratungshilfeschein einen Streitwert von 5 Hunderttausend übernehmen ?
Zitat von: tsumo am 28. August 2023, 17:41:03st so eine Versicherung überhaupt nötig
Kommt darauf an und eher eine persönliche Entscheidung.
In bestimmten Fällen, kann sie schon Hilfreich sein.
Die prüfen schon vorher die Erfolgsaussichten, sollte man dennoch Verlieren hat man kein Kostenrisiko.
Der Beratungshilfeschein deckt nicht das Prozessrisiko ab.
Ist die Summe oder Streitwert einer Klage bei Prozesskostenhilfe begrenzt?
Zitat von: PeterHeu1 am 28. August 2023, 18:09:26würde Beratungshilfeschein einen Streitwert von 5 Hunderttausend übernehmen ?
eine RSV doch auch nicht?
Zitat von: PeterHeu1 am 28. August 2023, 18:27:29Ist die Summe oder Streitwert einer Klage bei Prozesskostenhilfe begrenzt?
Diese Frage ist wichtig, hoffentlich beantworten andere Experten die Frage, hoffentlich weißt es einer der Experten.
Verkehrsrechtschutz halte ich für wichtig als Autofahrer über alles andere kann man nachdenken
Kann man auch einzeln versichern
Nach meinem Wissen spielt der Streitwert bei der Prozesskostenhilfe keine Rolle. Jedoch findet auch dort im Vorfeld theoretisch eine Prüfung statt, so dass man für absurde Anliegen keine Hilfe bekommt. In der Praxis wird da aber scheinbar weniger geprüft.
Simples Beispiel: Du willst ein Insolvenzverfahren über einen Rechtsanwalt durchführen, dann würde keine Hilfe gewährt, sofern eine kostenlose Schuldnerberatung diese Aufgabe übernehmen könnte.
Zitat von: Hary am 29. August 2023, 08:20:33Nach meinem Wissen spielt der Streitwert bei der Prozesskostenhilfe keine Rolle.
Danke!
Zitat von: PeterHeu1 am 29. August 2023, 09:53:32Danke
aha
und das ist jetzt Expertenwissen nur weil es so beantwortet wurde
wie es dir gefällt
und nein ich habe keine Ahnung bin ja auch kein Experte
Vielleicht hilft ja das hier weiter https://rvg-tabelle.de/tabelle-nach-§-49-rvg-2021/#:~:text=Die%20Gebühren%20bis%20zu%20einer%20Wertstufe%20von%204.000,§%2049%20Abs.%201%20RVG%20hier%20gratis%20downloaden%21
Mir selbst ist wie gesagt keine Einschränkung bei der Höhe bekannt. Wäre ja auch realitätsfern. Bei den meisten Verfahren wird es wohl eher um einen Streitwert von einigen hundert oder tausend Euro gehen. Aber eine Begrenzung wäre wie gesagt abwegig. Laufe unachtsam über eine Straße und löse so einen Unfall aus mit einer Toten Person und einer dauerhaft Geschädigten Person, dann wäre man schnell im Streitwert von vielen Millionen Euro. Dann würde dort ja keiner mehr Rechtsschutz haben, wenn man das etwas begrenzen würde.
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. August 2023, 15:49:14Zitat von: PeterHeu1 am 29. August 2023, 09:53:32Danke
aha
und das ist jetzt Expertenwissen nur weil es so beantwortet wurde
wie es dir gefällt
und nein ich habe keine Ahnung bin ja auch kein Experte
Dann einfach Ruhe!
@Hary: Danke
Zitat von: tsumo am 28. August 2023, 17:41:03Ist so eine Versicherung überhaupt nötig da man bei Bedarf eh Beratungshilfeschein bekommt?
Ja, meine Erfahrung nach schon, da auf Beratungshilfeschein nicht "richtig" gearbeitet wird! Sobald Gegenwind vom JC kommt, wird meist aufgegeben, weil weiter Tätigkeiten nicht darin umfasst sind!
Zitat von: Unwissender am 31. August 2023, 10:44:01Zitat von: tsumo am 28. August 2023, 17:41:03Ist so eine Versicherung überhaupt nötig da man bei Bedarf eh Beratungshilfeschein bekommt?
Ja, meine Erfahrung nach schon, da auf Beratungshilfeschein nicht "richtig" gearbeitet wird! Sobald Gegenwind vom JC kommt, wird meist aufgegeben, weil weiter Tätigkeiten nicht darin umfasst sind!
Das ist ja ätzend.. Dürfen die doch eigentlich nicht. Die müssten genau so gut arbeiten wie auch bei anderen Fällen.
Zitat von: tsumo am 31. August 2023, 17:53:09Das ist ja ätzend.. Dürfen die doch eigentlich nicht. Die müssten genau so gut arbeiten wie auch bei anderen Fällen.
Müssten - tun sie aber nicht. Geld regiert nun mal die Welt - und das nicht erst seit gestern.
Als ob man nicht schon genug benachteiligt wird..
Spätestens bei einem Strafverfahren hat man bessere oder schlechtere Chancen abhängig vom Vermögen. In dem Bereich gibt es nämlich keine echte Hilfe und man muss selber bezahlen. In der Praxis überführen sich beschuldigte dann selbst, da ihnen das Geld fehlt für eine Strafverteidigung. Da helfen auch Rechtsschutzversicherungen selten, da Tarife mit Strafrecht Seiten selten und teuer sind.
Dann hat man doch einen Pflichtverteidiger?
Zitat von: tsumo am 02. September 2023, 14:45:52Dann hat man doch einen Pflichtverteidiger?
Den gibt es nur in ganz wenigen Fälle. Ein einfacher Betrug oder Diebstahl gibt es so etwas nicht. Wenn ich mich nicht täusche ist er nur bei Delikten mit hoher Strafe und oder komplexen Prozess vorgesehen.
Auch RS Versicherungen haben Deckungssummen (500.000 eher nicht, wird sich bei 100.000 einpendeln, alte noch weniger), bis dorthin könnten die Kosten übernommen werden.
RS-Versicherung halte ich für sinnvoll, selbst mein Hund hat eine RS-Versicherung.
Kommt halt drauf wann, was abgesichert wird. Als Verkehrsteilnehmer sollte man eine VerkehrsRS haben in Verbindung mit einer PrivatRS, gerade als Bürgergeldempfänger.
Ich denke mal, gerade bei der Kontoauszugsabgabe sieht so eine RS immer gut aus und sollte es mal zu einen Problem kommen ist vorab eine kostenlose Beratung beim Anwalt auch nicht schlecht. Der Anwalt macht dann auch alles weitere, es wäre auch zu prüfen, sollte jetzt eine RS abgeschlossen werden, ob überhaupt im Sozialrecht die Probleme z.B. beim Bürgergeld als Bürgergeldempfänger abgedeckt sind, weil man ja vielleicht schon Bürgergeldempfänger ist.
In der Regel deckt eine RS nur das ab was noch kommt (mit evtl. Wartezeit) und nicht irgendwas aus der Vergangenheit. Da könnte es passieren, ich schliesse heute (2023) eine RS ab und habe ein Anliegen (angenommen 2025), die RSVersicherung möchte wissen, seit wann sind Sie Bürgergeld/ALG2 Empfänger (seit 2021 durchgehend), dann könnte abgelehnt werden.
Eine Versicherung (egal welche Versicherung oder Art) schenkt Einen NICHTS. Deshalb vor Abschluss prüfen (prüfen lassen), ob das was mir Wichtig ist auch versichert ist.
Mein Hund hat eine RS, weil OP- und Haftpflichtversicherung fast alleine soviel gekostet haben, wie mit RS, dann nimmt man die RS noch mit, gerade bei einer Gefährdungshaftung.
Bei einem Hund sollte eine Haftpflichtversicherung, wie bei einem Auto auch PFLICHT sein.
Tipp zum sparen: Als Autofahrer kann es auch passieren, dass eine Vollkasko Versicherung mit Teilkasko günstiger ist wie nur ein Teilkasko Versicherung alleine.