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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Grotesque am 29. August 2023, 12:49:44

Titel: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: Grotesque am 29. August 2023, 12:49:44
Liebes Forum,

vielleicht kann sich der ein oder andere daran erinnern, dass ich wegen meines damaligen Untermieters Stress mit dem JC hatte (wegen Unterstellung einer VuE). Dies wurde gerichtlich geklärt und festgestellt und geurteilt, dass keine VuE besteht. Der Untermieter ist auch mittlerweile ausgezogen.

Jetzt erzählte er mir, dass er einen Termin beim Arbeitsvermittler hatte und ich dort nach wie vor als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft in deren Computer drinstehe.

Das kann ja wohl nicht wahr sein... gibts ne Möglichkeit bzw. eine Rechtsgrundlage auf welche ich mich stützen kann um meinen Namen und alle anderen (eventuell vorhandenen) Daten löschen zu lassen? Ich war noch nie und bin auch aktuell kein Kunde beim JC. Die Suchfunktion hat mir leider nicht weitergeholfen.


Besten Dank schonmal :smile:

Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: Sheherazade am 29. August 2023, 13:20:58
Dein Thema von September 2021? Wann ist der Mitbewohner ausgezogen? Wenn er seit damals ununterbrochen im ALGII-Bezug war, ist es eigentlich nicht möglich, dass du unter seiner neuen Anschrift als Mitglied seiner BG stehst.
Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: am 29. August 2023, 15:37:43
Wenn es gerichtlich geklärt wurde, dass ihr keine VuE gebildet habt, bist du auch kein Bestandteil seiner BG.
Unabhängig davon, würde ich mich nicht auf Informationen eines Arbeitsvermittlers zu Bedarfsgemeinschaften berufen.
Das ist eher Sache der Leistungsabteilung.
Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. August 2023, 16:16:59
Grotesque

Zitat von: Grotesque am 29. August 2023, 12:49:44Das kann ja wohl nicht wahr sein... gibts ne Möglichkeit bzw. eine Rechtsgrundlage auf welche ich mich stützen kann um meinen Namen und alle anderen (eventuell vorhandenen) Daten löschen zu lassen?
Wenn du sicher bist wende dich einfach an den Datenschutzbeauftragten.
Bei O.-Kommunen des Landes
ansonsten :
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357

MfG FN

Edit
am besten mit Kopie des Urteils und einer Schweigepflichtsentbindung dass der Datenschutzbeauftragte in deinem Namen handeln darf. Letzteres wird sonst extra erbeten und das dauert nur unnötig.
Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: Rotti am 29. August 2023, 16:36:34
Zitat von: Grotesque am 29. August 2023, 12:49:44Das kann ja wohl nicht wahr sein... gibts ne Möglichkeit bzw. eine Rechtsgrundlage auf welche ich mich stützen kann um meinen Namen und alle anderen (eventuell vorhandenen) Daten löschen zu lassen? Ich war noch nie und bin auch aktuell kein Kunde beim JC. Die Suchfunktion hat mir leider nicht weitergeholfen.
Natürlich hat man ein Recht falsche Daten beim JC löschen zu lassen, ich würde das beim JC direkt klären und wenn das nicht hilft, mit Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen.
Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: Hary am 29. August 2023, 17:46:22
Wäre es hier nicht sinnvoll eine Datenauskunft von der Behörde zu fordern? Dann müsste die diese ja Auskunft über die von dir gespeicherten Daten und deren Zweck geben. Dann kannst du im Zweifel die Löschung fordern.

Es wird wohl so sein, dass deine Daten im Zusammenhang mit dem Rechtstreit gespeichert sind, aus so was lässt sich aber keine BG begründen.
Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: jens123 am 29. August 2023, 19:37:40
Ja, sehe ich auch so: Mache eine Datenauskunft nach DSGVO! Dann hast du einen verbindlichen Überblick und kannst gezielt dagegen vorgehen. Außerdem werden bei Erwähnung der DSGVO viele Schreibtischhengste und Innen munter, die vorher ignorant waren. Die Auskunft muss innerhalb von vier Wochen abschließend bearbeitet sein, im Gegensatz zu einer Akteneinsicht ist diese ohne Wenn und Aber durchzuführen und liegt nicht im Ermessen einer Stelle.
Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: Grotesque am 29. August 2023, 21:33:04
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!  :smile:

Das mit der Datenauskunft klingt vernünftig, werd ich so machen  :sehrgut:
Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: Grotesque am 30. Mai 2024, 09:24:13
Ich muss kurz nochmal meinen Thread hier hochholen, hoffe das ist ok.

In der Datenauskunft über meine Person steht tatsächlich die BG-Nummer meines ehemaligen Untermieters, ich hatte aber den Kopf zu voll um mich bisher darum zu kümmern...

Kann ich da ganz plump die Löschung all meiner Daten nach §84 SGB X fordern (ich war und bin ja kein "Kunde" des JC), insbesondere die Löschung der BG-Nummer, oder bedarf es da genauerer Formulierung?

Dankeschön schonmal!
Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Mai 2024, 13:35:50
Grotesque

Zitat von: Grotesque am 30. Mai 2024, 09:24:13Kann ich da ganz plump die Löschung all meiner Daten nach §84 SGB X fordern (ich war und bin ja kein "Kunde" des JC), insbesondere die Löschung der BG-Nummer, oder bedarf es da genauerer Formulierung?
Natürlich kannst du das.
Solltest halt bezugnehmend auf die Schreiben vom.... und ....
und dann dazu schreiben das es nicht um Dich gehen kann und das dein ehemaliger Untermieter und nicht du im Bezug warst.
Natürlich forderst du einen schriftlichen Nachweis und das ganze bis zum Datum deines Schreibens + ca 14 Tage ansonsten wirst du den Datenschutzbeauftragten deswegen informieren und diesen um Mithilfe bitten wirst. (da das JC kein Anrecht auf deine Daten hat.)

MfG FN
Titel: Aw: Datenlöschung möglich als Nicht-Kunde?
Beitrag von: Grotesque am 31. Mai 2024, 08:51:38
Sehr hilfreich!
Ich danke dir :smile: