In einem Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Wohnungssuche gestärkt. Das Urteil mit dem Aktenzeichen B 8 SO 7/21 R legt fest, dass Leistungsträger wie Jobcenter oder Sozialamt unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, individuelle Hilfestellung bei der Suche nach einer neuen Wohnung zu leisten. Ohne diese vorgeschriebene Unterstützung wird davon ausgegangen, dass die aktuell bewohnte Wohnung als angemessen betrachtet werden muss.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-sozialamt-oder-jobcenter-muessen-bei-der-wohnungssuche-helfen
richtig so..wenn die leute aus ihren wgs schmeissen..denn sollen die auch umgehend ersatz finden..viel spass bei der suche.. :scratch: und zwar nicht nur für geistig und pfysisch kranke usw..das ist viel zu kurz gegriffen..