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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Shusha am 06. September 2023, 17:00:42

Titel: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Shusha am 06. September 2023, 17:00:42
Hallo zusammen,

ich beziehe Bürgergeld und muss meine Vermögenswerte offenlegen. Soweit auch kein Problem. Nun ist es aber so, das ich für meinen Sohn die Einkäufe erledige und auch für seinen Hund sorge, während er arbeitet. Das Geld überweist er mir als Pauschalbetrag auf mein Konto. Das sind 215 €, wovon 125 € für seinen Haushaltseinkauf zählen und 90 € für Hundefutter. Da ich jetzt die Kontoauszüge vorlegen muss, ist meine Frage ob das Jobcenter das so anerkennen muss oder ob es für mich Schwierigkeiten gibt. Vielen Dank für eure Antwort
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. September 2023, 17:45:23
Zitat von: Shusha am 06. September 2023, 17:00:42das ich für meinen Sohn die Einkäufe erledige und auch für seinen Hund sorge, während er arbeitet
Warum dann über das Konto???

Was für eine Frage ist das?
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Sheherazade am 06. September 2023, 17:54:35
Wohnt ihr in einem Haushalt? Wie lautet der Verwendungszweck der regelmäßigen Überweisung?
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. September 2023, 18:18:29
Wohl wieder das übliche

:troll:
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Shusha am 06. September 2023, 18:25:50
Zitat von: Sheherazade am 06. September 2023, 17:54:35Wohnt ihr in einem Haushalt? Wie lautet der Verwendungszweck der regelmäßigen Überweisung?

Nein, wir leben nicht in einem Haushalt. Aber er bringt mir morgens seinen Hund, den ich über den Tag betreue und da er diesen nach der arbeit wieder abholt, koche ich für ihn mit und erledige seine Einkäufe
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: DerGreif am 06. September 2023, 18:45:33
Das wird dir dann wohl als Einkommen angerechnet. Besonders, wenn es mehr als einmal, bzw regelmäßig gezahlt wird
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. September 2023, 19:15:27
Shusha

Zitat von: Sheherazade am 06. September 2023, 17:54:35Wie lautet der Verwendungszweck der regelmäßigen Überweisung?
die andere Hälfte der Frage sollte auch beantwortet werden!

MfG FN
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Shusha am 06. September 2023, 19:16:08
Es ist regelmässig, aber zweck gebunden. Im Betreff ist *essen* vermerkt. Heisst also, ich strecke das Geld vor und erhalte es anschliessend als Pauschalbetrag zurück. Dann werden die das im schlimmsten Fall zurück fordern, trotz Erklärung? Das Geld ist ja nicht geschenkt, sondern nur vorgelegt............
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 06. September 2023, 19:45:22
Aber mit nur "essen" ist die Begründung für den Popo! - Es kann damit nicht belegt werden für wen bzw. für welches "Essen" das Geld zweckbestimmt ist... Es kann durchaus auch für dein "essen" sein...

Texte wie "Auslagenerstattung Einkauf Hundefutter" sind da deutlich klarer formuliert!

@Kopfbahnhof
Wie kommst du auf  :troll:  ???

LG RF
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Shusha am 06. September 2023, 19:54:34
Hmm, ja - im Nachhinein stimmt das wohl. Mein Sohn würde mir das in einem Schriftsatz bestätigen, das es sich tatsächlich um SEINE Einkäufe handelt. Bin mir gerade nur unsicher, ob ich jetzt erstmal die Unterlagen hinschicke und warte was passiert, oder ob ich die schriftliche Erklärung gleich mitschicke. Hab echt Angst, das dass Jobcenter jetzt rückwirkend alles in Rechnung stellt und mir nicht glaubt
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. September 2023, 19:59:40
Shusha

Zitat von: Shusha am 06. September 2023, 19:54:34oder ob ich die schriftliche Erklärung gleich mitschicke. Hab echt Angst, das dass Jobcenter jetzt rückwirkend alles in Rechnung stellt und mir nicht glaubt
Bei so was wartet man immer ab was das JC von einem will und
vorauseilender Gehorsam oder Bürokratiegläubigkeit sind heutzutage fehl am Platz/ im Leben.

Und egal was du machst oder denkst das JC/SB wird dafür bezahlt dir nichts zu glauben. Ist wie bei der Polizei.

MfG FN
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Shusha am 06. September 2023, 20:06:47
Ich glaub, da fehlen mir schlicht die Erfahrungswerte (Polizei und so), dann werde ich denen das mal schicken und hoffen das ich da gut raus komme.
Danke für die Antwort
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: september23 am 06. September 2023, 21:29:35
Zitat von: Shusha am 06. September 2023, 17:00:42Hallo zusammen,

ich beziehe Bürgergeld und muss meine Vermögenswerte offenlegen. Soweit auch kein Problem. Nun ist es aber so, das ich für meinen Sohn die Einkäufe erledige und auch für seinen Hund sorge, während er arbeitet. Das Geld überweist er mir als Pauschalbetrag auf mein Konto. Das sind 215 €, wovon 125 € für seinen Haushaltseinkauf zählen und 90 € für Hundefutter. Da ich jetzt die Kontoauszüge vorlegen muss, ist meine Frage ob das Jobcenter das so anerkennen muss oder ob es für mich Schwierigkeiten gibt. Vielen Dank für eure Antwort
Das hat jetzt weniger mit Polizei zu tun, wenn sich das JC fragt, was man auch als Leser sieht:
Es ist ein eher unüblicher Vorgang, Menschen Geld zu überweisen, wenn sie für einen alltägliche Einkaufe tätigen, aber ok.
Schwieriger: Es ist ein Pauschalbetrag= unklar, was davon übrig bleibt.
Ein gleich bleibender Betrag, wenn man unterschiedliche Einkäufe macht heißt, dass Geld übrig bleibt.
125 Euro fürs Essen, also 4,10 Euro am Tag, für jemand, der kein Bürgergeld bezieht?  :scratch:
Wieviel muss der Hund fressen, dass es immer genau 90 Euro sind. Geht das auf? Kostet Futter soviel in einem Monat? Nebenbei verfuttert das Herrchen also gerade mal 1/3 mehr an Geld als der Hund.

Besser wäre es, Dein Sohn gibt Dir das Geld in bar, er bringt Dir doch den Hund sowieso und kommt zu Dir.
Dann kommen keine Ungereimtheiten und Fragen auf.
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Shusha am 06. September 2023, 22:07:14
Also Hundefutter sind ziemlich genau 90 €, ist genau auf den Monat umgelegt 1,5 Paletten. Es ist ein recht großer Hund und verfrisst auch dementsprechend. Mein Sohn lässt den Hund morgens um halb sechs bei mir rein damit sie nicht den ganzen Tag alleine ist. Seine Haushaltseinkäufe beziehen sich eher auf frische Sachen für den Feierabend und Wochenende. Mittags isst er unterwegs, da kommt es sehr gut hin mit dem Betrag. Vielleicht mal +/- 10 €.....
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: september23 am 07. September 2023, 08:19:06
Zitat von: Shusha am 06. September 2023, 22:07:14Also Hundefutter sind ziemlich genau 90 €, ist genau auf den Monat umgelegt 1,5 Paletten. Es ist ein recht großer Hund und verfrisst auch dementsprechend. Mein Sohn lässt den Hund morgens um halb sechs bei mir rein damit sie nicht den ganzen Tag alleine ist. Seine Haushaltseinkäufe beziehen sich eher auf frische Sachen für den Feierabend und Wochenende. Mittags isst er unterwegs, da kommt es sehr gut hin mit dem Betrag. Vielleicht mal +/- 10 €.....

Du musst Dich hier nicht erklären. Ich wollte Dir nur sagen, wie es wirkt, wenn man das liest. Daher, wenn der Sohn Dir das Geld für Lebensmittel gibt, die Du ihm dann kochst, wäre es besser, er gibt es Dir in bar, er kommt ja zu Dir, wozu dann die Überweisung.
Titel: Aw: Geld vom Sohn erhalten
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2023, 09:09:13
Und wenn es schon über das Konto laufen muss, dann sollte wenigstens ein klarer Verwendungszweck dabei stehen, der eben nicht vermuten lässt, dass dein Sohn DICH regelmäßig unterstützt. Du läufst sonst in Gefahr, dass man dir diese regelmäßigen Zahlungen als Einkommen anrechnet.