Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Bürgergeld) können wegen nicht genehmigter Ortsabwesenheiten aufgehoben und Erstattungsforderungen geltend gemacht werden. Dies gilt im konkreten Fall auch, wenn die Betroffene mangelnde Sprachkenntnisse hat und Analphabetin ist, jedoch auf die Sanktionsmöglichkeiten und die nicht genehmigte Ortsabwesenheit hingewiesen wurde. So urteilte das Landessozialgericht Hamburg im Juli 2023.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/analphabetin-muss-buergergeld-zurueckzahlen-weil-sie-die-ortsabwesenheitsregeln-nicht-lesen-konnte