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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: habm am 07. September 2023, 17:36:45

Titel: Unverschämte Fragen zum Wohngeldantrag als Untermieter
Beitrag von: habm am 07. September 2023, 17:36:45
Hallo zusammen,

vor kurzem habe ich als neuer WG-Mitbewohner (als Untermieter) einen Wohngeldantrag gestellt. Nun hat mir das Wohngeldamt ein paar neue Formulare zugeschickt. Bei einigen der Fragen frage ich mich - und euch - ob ich die wirklich beantworten muss: wer das Essen kocht, wer die Wohnung putzt, wer die Wäsche macht etc.. Schon klar, worum es hier geht. Nur würde ich da ganz gerne hinschreiben: "Ich glaube nicht, dass Sie das etwas angeht." Oder gehen diese Dinge das Amt etwas an?
Vor allem grüble ich über der Frage, wer die Möbel in den gemeinschaftlich genutzten Räumen angeschafft hat. In den WGs, in denen ich sonst so gewohnt habe, war es durchaus üblich, dass ein neu zugezogener Mitbewohner da etwas dazu stellt. Oder gilt das auch schon als Hinweis auf eine Haushalts- oder Einstandsgemeinschaft?
In dem Einleitungstext auf dem Formular wird auf § 60 SGB I verwiesen. Wenn aus "einem gemeinsamen Topf" gewirtschaftet werde, müsse der Wohngeldantrag abgelehnt werden.

   
Titel: Aw: Unverschämte Fragen zum Wohngeldantrag als Untermieter
Beitrag von: eifelbahner am 08. September 2023, 11:00:05
Leg denen einen Untermietvertrag vor, wenn die drauf bestehen.
Interne Regelungen, wer was wie macht oder was wem gehört, geht die einen feuchten Kehricht an. :teuflisch:
Schließlich bieten die ja auch keine Unterstützung bei der Möbelbeschaffung an, oder?
Titel: Aw: Unverschämte Fragen zum Wohngeldantrag als Untermieter
Beitrag von: september23 am 08. September 2023, 12:06:37
Zitat von: habm am 07. September 2023, 17:36:45Hallo zusammen,

vor kurzem habe ich als neuer WG-Mitbewohner (als Untermieter) einen Wohngeldantrag gestellt. Nun hat mir das Wohngeldamt ein paar neue Formulare zugeschickt. Bei einigen der Fragen frage ich mich - und euch - ob ich die wirklich beantworten muss: wer das Essen kocht, wer die Wohnung putzt, wer die Wäsche macht etc.. Schon klar, worum es hier geht.
Das worum es geht ist etwas, was das Amt berechtigt ausschließen möchte. Ob die Fragen dazu geeignet sind, ist eine andere Frage. So persönlich, dass es unverschämt ist, würde ich das jetzt nicht sehen, aber dazu gibt es gewiss unterschiedliche Ansichten. Sinnlos sind sie schon. Denn gemeinsames Kochen in einer WG oder dass einer gern kocht und der andere ab und zu oder auch regelmäßig mit isst, sind kein Zeichen einer Wirtschaftsgemeinschaft.

Zitat von: habm am 07. September 2023, 17:36:45Nur würde ich da ganz gerne hinschreiben: "Ich glaube nicht, dass Sie das etwas angeht." Oder gehen diese Dinge das Amt etwas an?
Im Detail sicher nicht. Man könnte auch einfach schreiben: Wie in einer WG üblich. Oder ergänzend... werden alltägliche Hausarbeiten nach Plan gemacht.

Zitat von: habm am 07. September 2023, 17:36:45Vor allem grüble ich über der Frage, wer die Möbel in den gemeinschaftlich genutzten Räumen angeschafft hat.
Die Frage ist nicht geeignet eine Wirtschaftsgemeinschaft zu begründen oder auszuschließen. Zumal es ein Untermietverhältnis ist. Da ist es durchaus üblich, dass man nur die Möbel seines Zimmers mitbringt.

Zitat von: habm am 07. September 2023, 17:36:45In den WGs, in denen ich sonst so gewohnt habe, war es durchaus üblich, dass ein neu zugezogener Mitbewohner da etwas dazu stellt. Oder gilt das auch schon als Hinweis auf eine Haushalts- oder Einstandsgemeinschaft?
nein, das ist kein Hinweis. Daher würde ich die Fragen nicht als unverschämt, sondern eher sinnlos einstufen.

Zitat von: habm am 07. September 2023, 17:36:45In dem Einleitungstext auf dem Formular wird auf § 60 SGB I verwiesen. Wenn aus "einem gemeinsamen Topf" gewirtschaftet werde, müsse der Wohngeldantrag abgelehnt werden.
Gemeinsam zu kochen, die Waschmaschine nicht halb leer laufen zu lassen und ein Putzplan begründen keinen "gemeinsamen Topf".
Der ist nur gegeben, wenn man Zugang zum Konto des anderen hat oder z.B. einer alle Lebensmittel kauft o.ä.
Titel: Aw: Unverschämte Fragen zum Wohngeldantrag als Untermieter
Beitrag von: Ottokar am 08. September 2023, 12:22:25
Offensichtlich hat die Wohngeldbehörde den Begriff aus "einem gemeinsamen Topf" wirtschaften gründlich missverstanden.
Keine der Fragen ist dazu geeignet, ein gemeinsames wirtschaften auch nur ansatzweise festzustellen.

- wer das Essen kocht: jeder für sich
- wer die Wohnung putzt: allein genutze Räume: jeder seinen eigenen; gemeinsam genutze Räume: abwechselnd jeder Bewohner im wöchentlichen Wechsel
- wer die Wäsche macht: jeder seine
- wer die Möbel in den gemeinschaftlich genutzten Räumen angeschafft hat: unbekannt, diese Räume waren bei meinem Einzug bereits möbliert
usw.